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Darf ich mit der Nachtmarschanlage ( NMA-74 ) fahren??

Verfasst:
2. März 2010 18:54
von harryderdritte
Bei meiner ETZ/A ist ja vorne die NMA-74 dran und ich möchte mal wissen ob ich sie dran lassen kann...
Ich habe schon mehrere Polizisten gefragt, aber jeder hat was anderes gesagt..
Vieleicht hat einer von euch damit Erfahrung...
Re: Darf ich mit der Nachmarschanlage ( NMA-74 ) fahren??

Verfasst:
2. März 2010 20:36
von NVAETZ250
bei mir gab es bisher keine Probleme;-)
Re: Darf ich mit der Nachmarschanlage ( NMA-74 ) fahren??

Verfasst:
2. März 2010 20:43
von stelue
wenn du sie oben lässt.
gruß
Martin
Re: Darf ich mit der Nachmarschanlage ( NMA-74 ) fahren??

Verfasst:
2. März 2010 20:45
von Thor555
interessante frage.
da der aufsatz an ner militäremme ja original ist, sollte das auch ohne weiteres so gehen.
tagsüber bekommst du da sicher keine probleme.
wie es aussieht, wenn du damit bei nacht fährst und aufgrund der schlechten beleuchtung einen unfall verursachst ist dann wohl ein fall für den richter, einerseits ist das teil original, andererseits befindest du dich nicht im krieg, sodass eine verdunklung nicht notwendig ist.
denke je nachdem wie einfach sich die verdunklungsvorrichtung demontieren läßt, ist man spätestens bei dunkelheit angehalten die komplette beleuchtung ohne aufsatz zu benutzen.
jedenfalls würde ich das so halten.
Re: Darf ich mit der Nachmarschanlage ( NMA-74 ) fahren??

Verfasst:
2. März 2010 20:46
von NVAETZ250
solang sie oben ist gibt es keine Probleme!
Re: Darf ich mit der Nachmarschanlage ( NMA-74 ) fahren??

Verfasst:
2. März 2010 21:40
von Locke
Thor555 hat geschrieben:...da der aufsatz an ner militäremme ja original ist, sollte das auch ohne weiteres so gehen.....
Ich denke nicht, das das so einfach ist, Blaulicht ist ja auch beim Polizeimopped Original. Bei ausgemusterten Bundeswehrfahrzeugen wird glaube ich auch Lichttechnisch abgerüstet.......
Ich geh mal davon aus das es nicht erlaubt ist aber in der Praxis nicht weiter beachtet wird.
Re: Darf ich mit der Nachmarschanlage ( NMA-74 ) fahren??

Verfasst:
2. März 2010 21:54
von harryderdritte
ein Polizist hat zu mir mal gesagt, das die NVA Maschienen Sonderausführungen waren und das sie zur DDR Zeiten damit fahren durften aber nach der Wende nicht mehr zulässig wären..
Re: Darf ich mit der Nachmarschanlage ( NMA-74 ) fahren??

Verfasst:
2. März 2010 21:59
von Ex-User Chrono
Die Sache ist ziemlich einfach. Die NMA hatte für den Straßenverkehr auch zu DDR Zeiten nur eine Sondererlaubniss fürs Militär.Dh.....sie ist verboten.Damals wie heute.Grund:-die NMA nimmt auch bei geöffneter Variante den rechten Lichtkeil weg,der die Fahrbahn am Rand ausleuchtet.
Fakt ist,das das kaum einer weis. Polizisten schon gar nicht. Nicht weil sie dumm sind sondern weil sie es einfach nicht wissen können.Im Osten gibt es bei älteren Jahrgängen unter den Beamten schon mal dezente Hinweise,so sie denn noch im Außendienst sind.
Ergo..weiterfahren und im Falle das Falles auf den Bestandsschutz im Einigungsvertrag verweisen.Stimmt zwar nicht,zieht aber immer.
Meine Erfahrungen nach langen Jahren.....keine Kontrolle hats bisher interessiert außer:.....was ist das denn?....Aha!...wie funktioniert das?....tolle Sache.....ist das Original......und wie ist das bei Nacht?....Ach so geht das...so eine hab ich früher auch gefahren.....usw usv...
Re: Darf ich mit der Nachmarschanlage ( NMA-74 ) fahren??

Verfasst:
2. März 2010 22:05
von samasaphan
harryderdritte hat geschrieben:ein Polizist hat zu mir mal gesagt, das die NVA Maschienen Sonderausführungen waren und das sie zur DDR Zeiten damit fahren durften aber nach der Wende nicht mehr zulässig wären..
Die NMA ist ne Sonderausstattung f BOS-Fahrzeuge, Am Tage ist's daher ebenso verboten im Gefechtsmarsch-Zustand - in der Nacht erst recht.
Hochgeklappte NMA vorn wird keine Rennleitung bemängeln. Hintere NMA völlig nicht erlaubt..
Re: Darf ich mit der Nachmarschanlage ( NMA-74 ) fahren??

Verfasst:
2. März 2010 22:24
von zipp63
wo kein kläger da kein... ,
macht euch nicht ins hemd, den bullen kann man viel erzählen ........... die wissen auch nicht alles

Re: Darf ich mit der Nachmarschanlage ( NMA-74 ) fahren??

Verfasst:
2. März 2010 22:38
von Robert K. G.
zipp63 hat geschrieben:wo kein kläger da kein... ,
macht euch nicht ins hemd, den bullen kann man viel erzählen ........... die wissen auch nicht alles

Doch Bernd, zumindestens dein Vorredner weiß bescheid

.
Gruß
Robert
Re: Darf ich mit der Nachmarschanlage ( NMA-74 ) fahren??

Verfasst:
2. März 2010 22:41
von samasaphan
Robert K. G. hat geschrieben:zipp63 hat geschrieben:wo kein kläger da kein... ,
macht euch nicht ins hemd, den bullen kann man viel erzählen ........... die wissen auch nicht alles

Doch Bernd, zumindestens dein Vorredner weiß bescheid

.
Gruß
Robert
Und der kommt nicht von der Weide, sondern aus der Stadt.
Re: Darf ich mit der Nachmarschanlage ( NMA-74 ) fahren??

Verfasst:
2. März 2010 22:56
von rmt
Ganz klar verboten, auch in hochgeklappten offenen Zustand.
Das da mal jemand ein Auge zudrückt, wenn man zu nem Olditreffen fährt ist was anderes.
Wenn was passiert, lags sicher daran, daß man das Licht des Moppedfahrers nicht erkannt hat... usw.
Sieht zwar nett aus, klappert aber fürchterlich während der Fahrt...^^
Re: Darf ich mit der Nachmarschanlage ( NMA-74 ) fahren??

Verfasst:
5. März 2010 20:50
von Simson Peti
Ich habe bei meinem Auto auch noch die Blaulichter drauf und offiziell ist es auch verboten, aber es hat doch niemand Interesse daran dich anzuhalten und dich zu belehren, gut die Polizisten die grade von der Polizeischule kommen ab und zu mal aber sonst ..... und wenn se dich mal erwischen.... na und hast doch Bordwerkzeug dabei, denn nimmste den Tarnaufsatz raus und gut....

Re: Darf ich mit der Nachmarschanlage ( NMA-74 ) fahren??

Verfasst:
17. Januar 2011 12:54
von Tom 1201
habe gehört, die Berliner Schuliputz ist da wohl ganz besonders eifrig am Werk und haben Fahrzeuge mit angebauter NMA 74 speziell auf dem Kicker ... ansonsten habe ich gelesen in der Bedienungsanleitung, daß die NMA 74 gefahren werden kann ohne große Probleme und lt. der damals gültigen STVO / STVZO ... der Wartburg 353 mit seinen Rechteckllampen hatte arge Einschränkungen, jedoch die Fahrzeuge mit 170 mm - Scheinwerfer nicht ... selbst in der 3.DB von 1982 steht nichts drin, daß die Scheinwerfer nicht abgedeckt sein dürfen und zum Zeitpunkt der Erstzulassung war die 3.DB zur STVZO gültig ... auch ich habe keine konkreten Anhaltspunkte, ob man darf oder nicht - ich habe sie drin und frage dann, warum ich das nicht darf mit der NMA fahren - die DDR ist doch von der BRD übernommen worden und diese Fahrzeuge waren auf der Straße ... "demilitarisiert" braucht die MZ nicht werden wie dir Dnepr, wo auf dem Beiwagen ein LMG aufgebaut war .. komisch ist nur, der "Ballonreifen" vorn (3,50 auf 18 Zoll bei der ETZ 250) an der "A"-Ausführung ist eingetragen als "Reifenbindung" bei meiner Maschine, nur das mit der NMA will keiner haben ... irgendwie widerspricht sich der Eine mit dem Andrem und gerade solche Teile wie die NMA gehören doch nun mal an die Fahrzeuge ran - ohne NMA sind die Fahrzeuge ja fast wie "kastriert" und ich weis man nicht ... warten wir es ab !!!
Re: Darf ich mit der Nachtmarschanlage ( NMA-74 ) fahren??

Verfasst:
17. Januar 2011 17:16
von rmt
Kannst noch so viel argumentieren - die Dinger sind verboten.
Vgl. mit anderer Reifengröße ist irrelevant - da diese nicht die Sicherheit gefährdet - eher positiv beeinflusst - mehr Asphaltfläche, Bremsfläche Reifen.
Eingeschränkter Lichtkegel auch bei offenen Zustand bei Tageslicht - da haste nix zu gewinnen. Argumentativ könnte immer einer sagen, der bei dir reingerauscht ist - er hätte dich nicht gesehen und es läge daran.
Die Halterung für den Regulierstab dagegen, auch mit Regulierstab, ist ne Spielerei, nichtmal ein Anbauteil, sondern Gepäck - da wird auch niemand was sagen können, solange du nicht den Verkehr regulierst ^^.
Die große Reifengröße vorne ist aufgrund der NVA ETZ auch an zivilen Maschinen nachrüstbar. Man braucht da keine Freigaben, weils das so schon gegeben hat. Da die NVA Maschinen mit diesen Breitreifen (ETZ) jedoch nur 100 km/h hatten, laut Brief, könnte dir ein ausgeschlafener Tüv-Prüfer diese auch in die zivil umgerüstete Maschine eintragen. Es wird behauptet, mit den großen Reifen vorne verstärkte Pendelneigung bei >100 km/h, was ich auch bei 140 nicht bestätigen kann.
Die Sache mit dem Krähenfuß, nicht einklappbaren mittigen Seitenständer, ist dagegen auf die Sturheit der Tüv-Leute zurückzuführen, obwohl die wirklich Bestandsschutz haben müsste.
Allerdings - zu Oldi-/Militärtreffen wird die Polizei schonmal ein Auge zudrücken, vielleicht auch aus Unwissenheit.
Solange nix passiert klar - aber wenn bist du immer der Dumme - auch bei Treffenfahrten.
Re: Darf ich mit der Nachtmarschanlage ( NMA-74 ) fahren??

Verfasst:
17. Januar 2011 19:11
von Hille56
Was ist eigentlich mit dem Gitter am Rücklicht? Darf das denn dran sein?
Ich fahre jetzt 5 Jahre mit der NMA rum und es hat noch niemand etwas gesagt, weder Dekra noch Polizei.
Die andere Sache ist wie immer die der Haftungsfrage im Schadensfall. Wenn aber der Dekraprüfer die NMA so abnimmt....
Den Regulierstab darf man zumindest in Sachsen nicht öffentlich mitführen, da dieser dort wieder von der Polizei seit 2008 verwendet wird soviel ich weiss.
Re: Darf ich mit der Nachmarschanlage ( NMA-74 ) fahren??

Verfasst:
17. Januar 2011 19:18
von TS-Jens
Offtopic:samasaphan hat geschrieben:Robert K. G. hat geschrieben:zipp63 hat geschrieben:wo kein kläger da kein... ,
macht euch nicht ins hemd, den bullen kann man viel erzählen ........... die wissen auch nicht alles

Doch Bernd, zumindestens dein Vorredner weiß bescheid

.
Gruß
Robert
Und der kommt nicht von der Weide, sondern aus der Stadt.
Und noch dazu ne Bullette die schwer in Ordnung ist!
Wie gehts dir und deinem Ableger?
Grüße!
Re: Darf ich mit der Nachtmarschanlage ( NMA-74 ) fahren??

Verfasst:
17. Januar 2011 19:24
von Robert K. G.
Hille56 hat geschrieben:Was ist eigentlich mit dem Gitter am Rücklicht? Darf das denn dran sein?
Ich fahre jetzt 5 Jahre mit der NMA rum und es hat noch niemand etwas gesagt, weder Dekra noch Polizei.
Die andere Sache ist wie immer die der Haftungsfrage im Schadensfall. Wenn aber der Dekraprüfer die NMA so abnimmt....
Den Regulierstab darf man zumindest in Sachsen nicht öffentlich mitführen, da dieser dort wieder von der Polizei seit 2008 verwendet wird soviel ich weiss.
Ich habe schon Replikas von Wehrmachtgespannen gesehen, wo ein MG 3 montiert war. Zumindest der Lauf hat nicht gefehlt. Vermutlich nicht mal der Verschluß. Und die sind unbehelligt von der Polizei herum gefahren. Das war auf Schloss Augustusburg zum Wintertreffen. Ich würde also ein "Nichteigreifen" nicht unbedingt als Beweis sehen wollen. Nicht jeder kann alles wissen, sehen oder kontrollieren. Wenn du deine NMA auf einem Treffen montierst, wird sicher kein Mensch damit ein Problem haben. Und wenn doch, verschwindet der Tarnaufsatz des Scheinwerfers halt im Gepäck. Und selbst dann sollte es eigentlich bei einer mündlichen Verwarnung bleiben. Bei dem Gitter am Rücklicht würde ich mir keine Gedanken machen. Schließlich haben selbst einige LKW, die in Osteuropa eingesetzt werden, Gitter vor ihren Scheinwerfern. Und die Kollegen werden definitiv öfter kontrolliert als die NVA Fahrer.
Gruß
Robert
Re: Darf ich mit der Nachmarschanlage ( NMA-74 ) fahren??

Verfasst:
17. Januar 2011 20:08
von samasaphan
TS-Jens hat geschrieben:Offtopic:samasaphan hat geschrieben:Robert K. G. hat geschrieben:zipp63 hat geschrieben:wo kein kläger da kein... ,
macht euch nicht ins hemd, den bullen kann man viel erzählen ........... die wissen auch nicht alles

Doch Bernd, zumindestens dein Vorredner weiß bescheid

.
Gruß
Robert
Und der kommt nicht von der Weide, sondern aus der Stadt.
Und noch dazu ne Bullette die schwer in Ordnung ist!
Wie gehts dir und deinem Ableger?
Grüße!
Danke f d Blumen...

Re: Darf ich mit der Nachtmarschanlage ( NMA-74 ) fahren??

Verfasst:
18. Januar 2011 00:41
von Feuereisen
Ich wurde mit montierter NMA schon angehalten. Mir wurde gesagt das es verboten sei damit zu fahren. Musste Sie vor Ort abbauen, sonst hätte man mir die Weiterfahrt untersagt. Zum Glück habe ich immer Werkzeug dabei.

Deshalb war sie auch nach 1 h wieder montiert. Nen Mängelschein gab es aber nicht. Zum Rücklichtgitter hat jedoch keiner was gesagt.
Gruss Sebastian
Re: Darf ich mit der Nachmarschanlage ( NMA-74 ) fahren??

Verfasst:
18. Januar 2011 17:51
von Luzie
Chrono hat geschrieben: ... ..weiterfahren und im Falle das Falles auf den Bestandsschutz im Einigungsvertrag verweisen.Stimmt zwar nicht,zieht aber immer. ...

das hatten wir ja lange nicht mehr

Re: Darf ich mit der Nachtmarschanlage ( NMA-74 ) fahren??

Verfasst:
18. Januar 2011 18:30
von Taker
In den Papieren meiner TS/A steht: Das Krad mit der Fahrgestellnummer xxx stammt aus den Beständen der ehmaligen NVA (DDR) und war dort zum Verkehr zugelassen. Das müsste doch heißen, das ich mit allem was bei der NVA dran war, auch heute noch fahren kann, oder nicht? sprich NMA, Regulierstab usw.
Gruß Christian
Re: Darf ich mit der Nachtmarschanlage ( NMA-74 ) fahren??

Verfasst:
18. Januar 2011 18:55
von harryderdritte
Taker hat geschrieben:In den Papieren meiner TS/A steht: Das Krad mit der Fahrgestellnummer xxx stammt aus den Beständen der ehmaligen NVA (DDR) und war dort zum Verkehr zugelassen. Das müsste doch heißen, das ich mit allem was bei der NVA dran war, auch heute noch fahren kann, oder nicht? sprich NMA, Regulierstab usw.
Ich habe mich mal schlau gemacht, Da die NVA-Fahrzeuge sin im Sinne Behörenfahrzeuge und dürfen sie nur mit Extras zb: (NMA Regulierstab oder wie bei der VOPO die blauen Leuchten ) fahren, so lange sie unter der Behörde laufen, werden sie ausgemustert, sind die Extras zu entfernen da diese ausgemusteten Fahrzeuge dann den zivielen Fahrzeugen entsprechen...
Re: Darf ich mit der Nachtmarschanlage ( NMA-74 ) fahren??

Verfasst:
18. Januar 2011 20:20
von Robert K. G.
Hallo,
dass man sich auf keinen Bestandsschutz beziehen kann wird an einem Beispiel schnell klar:
Nehmen wir z. B. einen oliv grünen VW Bus der Bundeswehr. Diese sind recht häufig im momentanen Straßenbild anzutreffen. Sie besitzen an allen Scheiben, Scheinwerfern und Rückleuchten angenietete Metallschlaufen, um zur Tarnung olive Planen davor hängen zu können. Selbst als diese Fahrzeuge noch beim Bund vorlaufen sind, wäre keiner auf die Idee gekommen so am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Jedem ist sofort klar, dass diese Einrichtungen nur zu Übungszwecken und im V-Fall zu verwenden sind...
Und nun kommen wir zur NMA. Wozu ist die wohl da?

Da gibt es keine Diskussionen. Allenfalls kann man als Verantwortlicher mal ein Auge zudrücken. Man kann es aber auch unterbinden. Mir persönlich freue mich immer wenn ich ein originalerhaltenes Behördenfahrzeug sehe. Mit allem was dazu gehört. Es gibt aber eben kein Recht so herum zu fahren. Das war sogar schon so, als die Fahrzeuge noch im Dienst waren. Um bei dem Beispiel zu bleiben, bei dem 2to gl (Unimog) den ich selber beim Bund gefahren bin, war die Schaltung für die Tarneinrichtung verblomt. Beim 5to gl KAT 1 (MAN) war sogar die höchste Stufe der Heizung verblomt und durfte nur im V-Fall entfernt werden. Die Gefahr war schlicht zu groß dass die Fenstergummis schmelzen.

Nicht mal alle Fahrzeuge hatten im Friedensfall eine Drehringlafette. Nur soviel zum Thema.
Gruß
Robert
Re: Darf ich mit der Nachtmarschanlage ( NMA-74 ) fahren??

Verfasst:
19. Januar 2011 12:15
von Tom 1201
an Hille 56 ... kleine Tip: Den Regulierstab abbauen und statt dessen ein 40er Plaste-Abflußrohr ran - natürlich schwarz/weis beklebt (mit Tapetenfolien = im Baumarkt) und dann durchsichtigen breiten Klebestreifen drüber ... wenn dann jemand was sagt, ist es definitiv KEIN "Regulierstab", sondern ein 40er Abflußrohr ... und wie du das "künstlerisch" gestaltest bleibt komplett dir überlassen ... ich habe meinen Original-Regulierstab fein säuberlich daheim zu liegen ... werden im Internet schon ab 50 Euro aufwärts gehandelt und durchbohren wollte ich ihn nicht (um ihn anzuschrauben) und wenn er geklaut wurde von irgend welchen Knallhupen, lernst schnell die Preise kennen ... wobei, ist nun auch wieder Ansichtssache .... und die "Optik" bleibt soweit erhalten = ist jedenfalls eine kleine "Altnernative" ...
Zur NMA ... in der Betriebsanleitung steht folgendes: Der vordere Tarnsatz verbleibt „am“ Fahrzeug. Das Gitter des hinteren Tarnsatzes verbleibt ebenfalls „am“ Fahrzeug - der Stoffüberzug (wie das Teil genau heißt weis ich jetzt nicht aus dem Stehkragen) wird im Behälter verpackt und verbleibt "im" Fahrzeug (d.h. verpackt) ... des weiteren steht lediglich zum Wartburg 353, daß dieses Fahrzeug starke Einschränkungen laut STVO / STVZO mit der Streuscheibe bzw. dem Lichkegel hat ... ansonsten sind die Scheinwerfer der Militärfahrzeuge entsprechend der STVO / STVZO unter Berücksichtugung den Angaben des Herstellers sowie "MIT HOCHGEKLAPPTER TARNVORRICHTUNG" einzustellen (bezieht sich hauptsächlich auf RUNDE Scheinwerfer mit 170 mm Durchmesser) ... wie gesagt, nur der Wartburg mit seinem Rechteckscheinwerfern hat arge Einschränkungen mit dem Licht bzw. mit der Streuscheibe = wurde extra drauf hingewiesen ... ansonsten war das mit hochgeklappter NMA konform der damaligen STVO / STVZO (einschließlich 3.DB zur STVZO) - nur heute angeblich nicht mehr ... nun könnte man auch argumentieren, mit der NMA sei der Lichtkegel ebenso "eingeschränkt" = wäre das wirklich so, daß man mit hochgeklappter NMA das heran nahende Fahrzeug nicht sieht, sollte man mal zum Augenarzt gehen und sich einige Gedanken machen - OK, bei herunter geklappter NMA sage ich ja nichts, aber mit hoch geklappter NMA ??? ... Also, es gibt andere Fahrzeuge (auch Bikes), die haben kleinere Scheinwerfer = gerade mal so ca. 10 cm (und ich meine jetzt definitiv NICHT XENON-Licht) und die sind zugelassen ... ist doch nur korintenkackerei und Neid meiner Ansicht nach ... nun könnte man weiter argumentieren (so habe ich 2010 von der DEKRA Auskunft bekommen auf Nachfrage), daß es nicht erlaubt ist, Scheinwerfer abzudecken ... als ich noch Kind war, da hatte mein "böser" Papi doch glattweg orignal gekaufte "Überzieher" vorn an den Nebelscheinwerfern dran = von wegen Steinschlag bei Nichtbenutzung = das war lt. STVO / STVZO erlaubt ... also widersprüchliche Grauzone … schade eigentlich, dass es keine eindeutigen und konkreten Antworten dazu gibt … naja …