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MZ- "Löschzug"

BeitragVerfasst: 23. Mai 2010 12:52
von xtreas
Hallo,
will hier mal meinen kleinen Löschzug vorstellen.
Die Sache mit dem Anhänger wurde hier vor einer Weile schon in einem anderen Fred diskutiert.
Habe also auf den Heldrunger Anhänger ein Gerüst aus Alurohren und Winkeln gebaut auf den dann die Platten geschraubt wurden.
Ursprünglich sollte ein Wasserkanister mit 12V-Pumpe für Spaß sorgen. Die Pumpe bringt allerdings nur 1bar. Deshalb wird demnächst in den Aufbau eine Kübelspritze eingelassen.
Das Blaulicht am Hänger ist über den Schalter der Frontblitzer angeschlossen. Die Miniblinker werden auch noch gegen orginale getauscht.
Hier mal paar Bilder.
Schönes Pfingstwochenende noch.
Xtreas

Re: MZ- "Löschzug"

BeitragVerfasst: 23. Mai 2010 13:28
von Luzie
was sagt denn die technische ueberwachungsbehørde zu deinem anhænger am motorrad :?:

Re: MZ- "Löschzug"

BeitragVerfasst: 23. Mai 2010 13:40
von vw25
löschzug? durstlöschzug?

nee, sieht schon geil aus. wie viel darfst du in den anhänger zuladen und wie schnell darfste damit fahren

Re: MZ- "Löschzug"

BeitragVerfasst: 23. Mai 2010 17:52
von Emmen Jo
:biggthumpup: :biggthumpup: :biggthumpup: :bia:

Re: MZ- "Löschzug"

BeitragVerfasst: 23. Mai 2010 18:47
von Eddie
Hi

Mir gefällts auf jeden Fall sehr gut.
Ist doch mal was anderes. :mrgreen:

lg, Axel

Re: MZ- "Löschzug"

BeitragVerfasst: 23. Mai 2010 19:37
von Baraccuda
Klasse :!: 8)

Re: MZ- "Löschzug"

BeitragVerfasst: 23. Mai 2010 19:46
von xtreas
Hi,
danke für die Blumen.......
Also es ist von der Dekra abgesegnet und eingetragen worden. Damals hatte ich nur den Aufbau und das Blaulicht nicht montiert. Muß mich noch erkundigen, ob die BE von offenen Kasten in geschlossenen geändert werden muß.
Ansonsten beträgt die erlaubte Vmax: 40km/h. Im unbeladenen Zustand und auf Buckelpiste auch nicht mehr zumutbar. Allerdings habe ich es auf einer schlaglochfreien Straße schon auf 70km/h ausgereizt.
Gesamtgewicht sind 60kg zulässig. Der orginale Hänger wiegt 24,5kg. Wieviel Kilos durch den Aufbau hinzukommen muß ich noch wiegen.
Tschau

-- Hinzugefügt: 23. Mai 2010 20:51 --

viewtopic.php?f=5&t=31703

Hier nochmal der link, wo auch die Kopie vom Fz-Schein mit eingetragener AZV zu finden ist.
Xtreas

Re: MZ- "Löschzug"

BeitragVerfasst: 23. Mai 2010 20:30
von Uwe und Karina
Tolles Teil. :top: :top:

Re: MZ- "Löschzug"

BeitragVerfasst: 23. Mai 2010 20:41
von dösbaddel
Cool, 8) soeinen Hänger hab ich in schneller Fahrt und leer schon mit Fahrad aufs "Dach" gelegt. Beladen siehts schon anders aus.

xtreas, kannst Du büdde noch Bülders von der Befestigung des Hängerzugs reinstellen?

Wie um alles in der Welt schafft man es vierzig mit ner Zwofu zu fahren ohne wahnsinnig zu werden?

Re: MZ- "Löschzug"

BeitragVerfasst: 23. Mai 2010 20:47
von TS Martin
Luzie hat geschrieben:was sagt denn die technische ueberwachungsbehørde zu deinem anhænger am motorrad :?:


Dazu muss sie nichts sagen.
Es muss nur die AZV/AHK eingetragen sein.
Anhänger am Motorrad sind zulassungsfrei.
Und der Campi, PAV oder auch der "Mopedanhänger" aus Heldrungen haben Typenschilder bzw. es gibt tw. ABE's dazu.
Das genügt zum legalen fortbewegen.

@ xtreas:
einfach nur herlich.
Super Arbeit.
Behalte dieses Gefährt in Ehren und das wie sie mal auf 'nen Treffen zu Gesicht bekommen.

Re: MZ- "Löschzug"

BeitragVerfasst: 24. Mai 2010 19:39
von xtreas
Nabend,
@Dösbaddel: Was meinst Du mit Befestigung des Zuges? In dem Link zu dem älteren Beitrag sind zwei Bilder, wie ich die AZV am Rahmen befestigt habe. Der Hänger ist mit einer normalen DDR-Standart Kugelkopfkupplung mit der Zugvorrichtung verbunden. Mach aber bei Bedarf gern noch Bilder. Tja und den Hänger habe ich ja nicht immer dran. Um aufzufallen sind 40km/h gerade recht...............grinzzzzzzzzzzzz.

@TS Martin: Wenn das Treffen nicht allzuweit weg ist, würde ich gern mal vorstellig werden. Ansonsten muß ich ohne Anhänger anreisen.

Schönen Abend noch allen.
Xtreas

Re: MZ- "Löschzug"

BeitragVerfasst: 24. Mai 2010 20:28
von jowi250
Super :!: :!: :!: :lol:

Re: MZ- "Löschzug"

BeitragVerfasst: 24. Mai 2010 20:50
von der janne
Geile Sache!

Re: MZ- "Löschzug"

BeitragVerfasst: 17. Juni 2010 20:48
von xtreas
Hi,
hab noch bissel am Anhänger weitergebastelt und eine Kübelspritze sowie einen Stoßdämpfer zur Deckelöffnung eingebaut.
Ist jetzt einsatzbereit.

Re: MZ- "Löschzug"

BeitragVerfasst: 17. Juni 2010 20:57
von Marco
Das gefällt.

Re: MZ- "Löschzug"

BeitragVerfasst: 18. Juni 2010 06:41
von Lucky Devil
Schick, schick. Na dann lösch mal reichlich Brände.

Re: MZ- "Löschzug"

BeitragVerfasst: 18. Juni 2010 06:55
von Zündnix
Da bekommen ja die Feuerwehren im Alt-Landkreis Löbau-Zittau endlich die erforderliche Ünterstützung. ;-)

Coole Sache.

Grüße
Enrico

Re: MZ- "Löschzug"

BeitragVerfasst: 18. Juni 2010 06:59
von Lorchen
Hoffentlich ruft dich nicht mal jemand im Ernstfall an. :D

Re: MZ- "Löschzug"

BeitragVerfasst: 18. Juni 2010 20:03
von xtreas
Hi,
Lorchen hat geschrieben:Hoffentlich ruft dich nicht mal jemand im Ernstfall an. :D

Können Sie ruhig machen, mir egal ob ich über "Pieper" oder Telefon angefordert werde.........

[quote="Zündnix"]Da bekommen ja die Feuerwehren im Alt-Landkreis Löbau-Zittau endlich die erforderliche Ünterstützung. ;-) Komm gerne auch im Dreiländereck löschen......aber bitte einen Tag vorher anmelden........

Tja und der größte Gag: hab heut sogar noch im Spielzeugladen vier "Mini-Verkehrskegel" gesehen und natürlich gleich mitgenommen. Warte nur noch bis der Junior endlich läuft, dann räumt er mir die Karre aus........

MfG Xtreas

Re: MZ- "Löschzug"

BeitragVerfasst: 19. Juni 2010 09:25
von Thor555
für alle, die auch mit dem gedanken an nen hänger spielen und nicht wissen, was zu beachten ist, ist diese seite sehr zu empfehlen.

http://www.kuhnert-anhaenger.de/tuevbuch.html

ausschnitt z.b.

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§32 Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen

..........
(9) Abweichend von den Absätzen 1 bis 8 dürfen Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 folgende Maße nicht überschreiten:

1. Breite:
1. bei Krafträdern sowie dreirädrigen und vierrädrigen Kraftfahrzeugen ... 2,00 m,
2. bei zweirädrigen Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor jedoch ... 1,00 m,
2. Höhe ... 2,50 m,
3. Länge ... 4,00 m.


ansonste bleitzzum thema nur zu sagen, schöne arbeit und hübsche fahrzeugkombination