Da der Betrieb der Blaulichtanlage ohnehin nicht erlaubt und auch meistens nicht sinnvoll ist, überlege ich an meinem VoPo Krad, die Blaulichter in Zusatz- bzw. Nebelscheinwerfer umzufunktionieren, natürlich nach der Umrüstung auf klare Gläser. An anderen Motorrädern (z.B. Goldwing) sind ja solche Konstruktionen öfter zu sehen.
Dazu stellen sich für mich einige Fragen:
wären die Leuchten so wie sie angebracht sind als Zusatzscheinwerfer zulässig?
Wenn nicht, wie sind sie anzubringen, damit sie zulässig sind?