Blaulichtverkabelung der ETZ/F

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Blaulichtverkabelung der ETZ/F

Beitragvon Sven Witzel » 2. April 2020 07:40

Moin zusammen!

Ich bin gerade dabei das nicht funktionierende Blaulicht der /F wieder in Funktion zu versetzen.

Beim stöbern hier im Forum bin ich hierüber gestolpert:

:arrow: Klick

Da ich ja in Sachen Elektrik Laie bin und mich daher ziemlich an den Schaltplänen langhangel: Wo ist der Fehler im Schaltplan ?

Die 31 hat keinen direkten Anschluss, Masse kommt nur über die Klammer ?
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Re: Blaulichtverkabelung der ETZ/F

Beitragvon Paule56 » 2. April 2020 10:42

Hi Sven
ich habe das mit den bei miraculis vorhandenen Schaltplänen, die ausschnittweise die Koponenten darstellen, gelöst.Da gibt es eine 16A-Sicherung extra für die Masse
Die Blaufunzeln habe ich an den Befestigungsschrauben innerhalb der Verkleidung mit passenden Lötösen mit Masse versorgt, als mehrfach Y-Kabel gleich die Sirene an der Schlossschraube mitangeschlossen
Gruß
Wolfgang

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Re: Blaulichtverkabelung der ETZ/F

Beitragvon Sven Witzel » 2. April 2020 12:48

Moin Wolfgang,

Ich habe mich jetzt auch an den Plänen von miraculis aus der Ergänzung zur BA langgehangelt.

Nachdem die erste Runde gescheitert ist weil ich aus Versehen die 30/51 mit der 31b von der Kontrolleuchte kurzgeschlossen hatte :oops: , tut es nun, was es soll. Abweichungen haben sich bei mir nur durch den Doppelschalter zum Einschalten ergeben, ansonsten befinden sich im Blaulichtplan keine Fehler.

Der Austausch gegen ein neues Blaulichtrelais war nicht notwendig. Dieses hat im Vergleich zum dem eingebauten Relais eine Brücke zwischen den beiden 30/51-Kontakten, da kommt es bei mir aber nicht drauf an, da die Feuerwehr ja den Bettelkasten nicht aktiv nutzt und da die Technik nicht vorhanden ist.
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Re: Blaulichtverkabelung der ETZ/F

Beitragvon bujatronic » 6. Januar 2024 09:10

Ich weiß nicht so recht, ob es hier der richtige Thread ist, aber zum Thema Blaulichter kann sich jeder auf geltendes Bundesrecht berufen, veröffentlicht im Verkehrsblatt des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur Ausgabe 01/2020.
Dort steht im Amtlichen Teil, Seite 10:

"Lichttechnische Einrichtungen gemäß § 49a StVZO

Ergänzend zu den Vorschriften des § 49a StVZO gilt:
„Abgedeckte lichttechnische Einrichtungen nach § 52
StVZO an Kraftfahrzeugen nach § 23 StVZO, deren Ab-
deckung während der Fahrt nicht entfernt werden kann
und die gegen Verlust gesichert ist, gelten als nicht vor-
handen.“
Damit wird die Demontage von Kennleuchten bzw. Warn-
leuchten, sofern abgedeckt, an historischen Kraftfahrzeu-
gen bei privater Fahrzeug-Zulassung überflüssig."

Es hat somit keine Landes- oder sonstige Behörde und erst recht kein Prüfer (auch wenn der sich als kleiner Gott fühlt) irgendeinen Ermessensspielraum!
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Re: Blaulichtverkabelung der ETZ/F

Beitragvon CJ » 6. Januar 2024 09:43

Gilt aber eben nur für Fahrzeuge mit Oldtimerzulassung. Auch das sollte man erwähnen!
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Re: Blaulichtverkabelung der ETZ/F

Beitragvon FILZI » 6. Januar 2024 17:18

Hallo,

in Thüringen reicht das abdecken auch für nicht als Oldtimer zugelassene Fahrzeuge aus, allerdings in anderen Bundesländern müßen diese jedoch demontiert werden. Also kommt auf den Ort der Zulassung an. ?

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Re: Blaulichtverkabelung der ETZ/F

Beitragvon bujatronic » 6. Januar 2024 19:28

Leider ist das nicht überall in TH so, ich kenne einen Fall, wo das Ordnungsamt mit Eifer wie zu Zeiten der Hexenverfolgung gegen (wohlgemerkt abgedeckte) Blaulichter auf einem Feuerwehr-W50 mit H-Kennzeichen kämpft und der Besitzer sogar vor Gericht gehen muß...
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Re: Blaulichtverkabelung der ETZ/F

Beitragvon Sven Witzel » 6. Januar 2024 22:17

FILZI hat geschrieben:Hallo,

in Thüringen reicht das abdecken auch für nicht als Oldtimer zugelassene Fahrzeuge aus, allerdings in anderen Bundesländern müßen diese jedoch demontiert werden. Also kommt auf den Ort der Zulassung an. ?

Ich habe sie auch „nur“ abgedeckt und die per Doppelschalter geschaltet. Wenn man ganz sicher gehen will (tüv) nimmt man noch die Sicherung raus.

Die Zulassungsstelle bekommt es ja nur mit, wenn das Fahrzeug entsprechend geschlüsselt ist oder die Lichter in der textlichen Erwähnung stehen.
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Re: Blaulichtverkabelung der ETZ/F

Beitragvon Robert K. G. » 7. Januar 2024 17:10

Fährt hier jemand eigentlich mit dem „Feuerwehr“ Schriftzug offen herum?

Gruß
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Re: Blaulichtverkabelung der ETZ/F

Beitragvon Sven Witzel » 7. Januar 2024 17:32

Robert K. G. hat geschrieben:Fährt hier jemand eigentlich mit dem „Feuerwehr“ Schriftzug offen herum?

Gruß
Robert

:ja: auch das
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Re: Blaulichtverkabelung der ETZ/F

Beitragvon Robert K. G. » 7. Januar 2024 17:39

Hast du schon einmal Diskussionen mit der Rennleitung gehabt?

Gruß
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Re: Blaulichtverkabelung der ETZ/F

Beitragvon xtreas » 7. Januar 2024 19:20

Als sie noch bei mir war, haben die Sheriffs und Fahrer von Rettungsdienst immer freundlich gegrüßt. ?
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Viele Grüße
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Re: Blaulichtverkabelung der ETZ/F

Beitragvon bujatronic » 8. Januar 2024 16:02

Meine Erfahrungen sind auch überwiegend positiv. Zu Treffen ziehe ich auch immer die historische Uniform an, früher hatte ich sogar eine Makarow dabei (natürlich mit Gutachten demilitarisiert), aber dazu müßte ich jetzt einen Kleinen Waffenschein haben, ist mir zu aufwendig.
Mich hat z.B. mal ein älterer Polizist angehalten, nur um seinen jungen Kollegen zu zeigen: "Schaut mal, so schicke Uniformen hatten wir damals".
Einmal wurde ich ins Landratsamt bestellt, und Seite für Seite wurde mein Fahrtenbuch kopiert. Das war's dann aber auch!
Ärger hatte ich nur einmal, weil ich (wohlgemerkt außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums) bei einem Umzug mit dem Stab so tat, als würde ich den Verkehr regeln, und das Foto kam auf die Titelseite der hiesigen Zeitung. Keine Ahnung, wem das nicht paßte, jedenfalls gab es eine Anzeige wegen Amtsanmaßung (StGB § 132), obwohl nicht ansatzweise die Voraussetzungen erfüllt waren. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren noch am selben Tag eingestellt...
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Re: Blaulichtverkabelung der ETZ/F

Beitragvon Robert K. G. » 8. Januar 2024 22:41

Also jetzt mal langsam: ich will weder mit einer Waffe oder Anscheinswaffe herumlaufen, noch eine Uniform tragen. Ich bin mir absolut bewusst was Sonder- und Wegerechte beim Einsatz von Martinshorn und Blaulicht sind. Ich will weder Wappen noch Dienstsiegel tragen. Gleichzeitig bin ich nicht geil darauf, Party mit Lalülala zu machen.

Es geht mir nur darum, mal die Erfahrung zu hören, wenn man mit dem Schriftzug „Feuerwehr“ angehalten wird. Schließlich erkennt man mit Hintergrundwissen direkt am Kennzeichen, ob und was das für ein Fahrzeug ist. Ich finde es wird dem Fahrzeug der Charme genommen, wenn man aus dem Schriftzug z. B. „Feierwehr“ macht.

Ich denke aber ich habe schon meine Antwort! ??

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Re: Blaulichtverkabelung der ETZ/F

Beitragvon bujatronic » 9. Januar 2024 08:51

Und mir geht es darum, den "Charme" der damaligen Zeit herüber zu bringen, daher soviel Original wie möglich, Kleidung zur Epoche passend, Elektronik nur soweit sie damals ab Werk eingebaut war, keine Vape usw,
Alle meine Oldtimer (Bj vor 1980) fahren gut und zuverlässig mit 6V und Unterbrecher.
Meine ES250 z.B. hat heute noch das DDR-Nummernschild mit der Nummer, die sie 1958 zugewiesen bekam. Ich finde das chic.
Das ist meine persönliche Meinung, es ist jedermann freigestellt, anders zu denken.
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Re: Blaulichtverkabelung der ETZ/F

Beitragvon xtreas » 2. Februar 2024 17:13

Hab noch zwei alte Fotos gefunden ?
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Gut Schlauch und Gute Fahrt......
Viele Grüße
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