MZ Werner hat geschrieben:Hafenpapst hat geschrieben:Wenn die ETze jetzt aber keine Papiere hätte und ich die Gute 21ger machen müsste wäre das dann eine Neuzulassung verkehsrechtlich gesehen?
Das wäre dann eine Wiederzulassung.
Probleme gibts nur mit KFZ ,die noch nie zugelassen waren.
Eine Wiederzulassung ist es dann, wenn nachgewiesen wird, daß sie schon einmal zugelassen war. Das Datum der nachgewiesenen Erstzulassung bestimmt auch, welche Bauvorschriften erfüllt sein müssen, bei unseren Moppeds gibt es da auch noch Unterschiede nach EZ Ost oder West. Man kann zwar ohne den Nachweis ein 21er Gutachten machen mit Eintrag des Baujahres lt. Typschild, die Zulassung hängt dann aber vom guten Willen der Zulassungsstelle ab. Was die sehen will, ob Eigentumsnachweis und/oder Unbedenklichkeitsbescheinigung ausreichen, sollte man dort am besten vorher erfragen, bevor man sich in Unkosten stürzt. Eine Neuzulassung ist illusorisch, weil dann alle heutigen Vorschriften erfüllt werden müßten.