ABS Pflicht für Neuzulassungen ab 2017

Alles, was oben nicht passt.

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ABS Pflicht für Neuzulassungen ab 2017

Beitragvon Hafenpapst » 3. April 2013 18:08

Moin,
ich habe hier im Forum noch keinen Eintrag zu diesem Thema gefunden aber vllt. bin ich auch zu blind. Sehe ich das richtig, dass ab 2017 alle Fahrzeuge die neu zugelassen werden ein ABS System oder eine kombiniertes Bremssystem brauchen. Was heißt in diesem Sinne NEU ZULASSEN? Reicht da schon ein Halterwechsel? Wenn ich mir dann eine MZ ETZ 1989 kaufe hat die ja noch keinen Oldtimerstatus..?

Hier ein Beitrag zu diesem Thema

Klärt mich ein Wissender auf!?
Gruß Dennis

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Re: ABS Pflicht für Neuzulassungen ab 2017

Beitragvon Maddin1 » 3. April 2013 18:11

neuzulassung heißt ebend neuzulassung... also erstmal in Verkehr gebracht...

bei einem Halterwechsel war es ja schonmal zugelassen.
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Re: ABS Pflicht für Neuzulassungen ab 2017

Beitragvon MZ Werner » 3. April 2013 18:13

Hallo
In deinem link steht eigentlich alles drin. Gilt nur für Neufahrzeuge.
Grüße Werner

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Re: ABS Pflicht für Neuzulassungen ab 2017

Beitragvon Hafenpapst » 3. April 2013 18:19

Wenn die ETze jetzt aber keine Papiere hätte und ich die Gute 21ger machen müsste wäre das dann eine Neuzulassung verkehsrechtlich gesehen? Ist wahrscheinlich Ermessenssache und zu kompliziert. Aber gut. Meine ersten Ängste haben sich in Luft aufgelösst. Gut zu wissen. Möps ausserhalb der EU sollte man sich dann besser vorher kaufen ;-) Nichts hier gegen ABS nur bei meiner MZ so was nachrüsten zu müssen würde mir nicht gefallen. Thx Dudes
Gruß Dennis

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Re: ABS Pflicht für Neuzulassungen ab 2017

Beitragvon MZ Werner » 3. April 2013 18:26

Hafenpapst hat geschrieben:Wenn die ETze jetzt aber keine Papiere hätte und ich die Gute 21ger machen müsste wäre das dann eine Neuzulassung verkehsrechtlich gesehen?

Das wäre dann eine Wiederzulassung.
Probleme gibts nur mit KFZ ,die noch nie zugelassen waren.
Grüße Werner

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Re: ABS Pflicht für Neuzulassungen ab 2017

Beitragvon oldiekurt » 4. April 2013 14:31

MZ Werner hat geschrieben:
Hafenpapst hat geschrieben:Wenn die ETze jetzt aber keine Papiere hätte und ich die Gute 21ger machen müsste wäre das dann eine Neuzulassung verkehsrechtlich gesehen?

Das wäre dann eine Wiederzulassung.
Probleme gibts nur mit KFZ ,die noch nie zugelassen waren.

Eine Wiederzulassung ist es dann, wenn nachgewiesen wird, daß sie schon einmal zugelassen war. Das Datum der nachgewiesenen Erstzulassung bestimmt auch, welche Bauvorschriften erfüllt sein müssen, bei unseren Moppeds gibt es da auch noch Unterschiede nach EZ Ost oder West. Man kann zwar ohne den Nachweis ein 21er Gutachten machen mit Eintrag des Baujahres lt. Typschild, die Zulassung hängt dann aber vom guten Willen der Zulassungsstelle ab. Was die sehen will, ob Eigentumsnachweis und/oder Unbedenklichkeitsbescheinigung ausreichen, sollte man dort am besten vorher erfragen, bevor man sich in Unkosten stürzt. Eine Neuzulassung ist illusorisch, weil dann alle heutigen Vorschriften erfüllt werden müßten.

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