Ich habe mir vor 2 Monaten ein ETZ Gespann mit LSW ohne Brief gekauft. Ich habe vom Verkäufer im Kaufvertrag die Zusage das es sich um sein Eigentum handelt und keine Rechte dritter auf die Maschine besteht . Desweiteren hat er mir schriftlich zugesagt falls ich das motorrad nicht Anmelden kann er es zurücknimmt.
Jetzt hab ich im Netz gelesen das sich die Regeln für die Wiederzulassung geändert haben ( nichts mehr mit KBA Auskunft) und ich zum Notar gehen muss und dort Beglaubigen lassen muß das es sich um mein Eigentum handelt und ich die Papiere angeblich verlegt habe. Da ich ungern etwas Unterschreibe was nicht wahr ist und ich den Vorbesitzer auch nicht umbedingt zumuten will das er für mich zum Notar geht hab ich jetzt ein kleines Problem.
Hat schon mal jemand in der letzten Zeit ein Motorrad ohne Papiere zugelassen ?
Was ist wenn jemand den Originalbrief findet , kann er dann das Motorrad von mir zurückfordern . Es war nur so ein Gedanke , nicht das einer Wartet das ich das Gespann wieder Zulassungsfähig mache und dann das Teil mit den Grünen bei mir abholt. In diesem Fall hätte ich auch noch einen Brief von Opas alten Auto und Motorrad das die Russen 1945 mitgenommen haben.
Ich weiss , man kauft nichts ohne Papiere aber für den Preis war das Gespann in einem guten Zustand und wenigstens Original und nicht verbastelt. Man glaubt ja gar nicht was einem für Verbastellte Karren angeboten werden und die auch noch wirklich einer kauft

Gruß
Micha