Hallo
In der Knowledge Base hast du beschrieben, wie man ein kleines Kennzeichen beantragen kann. In deinem Anschreiben berufst du dich auf den § 60 STVZO. Dieser scheint aufgehoben zu sein. Siehe Hier
Dort ist kein Eintrag mehr beim §60.
Weist du noch was der ausgesagt hat? Ich habe heute mit einem Mitarbeiter der Zulassungsstelle gesprochen und er hat mir das so erklärt. Es hängt davon ab wieviele Buchstaben und Ziffern auf dem Schild sind. Bei mir wären es drei Buchstaben für den Landkreis und dann zwei weitere und eine Zahl. Und laut des Mitarbeiters würde es nicht gehen weil unser Landkreis drei Buchstaben hat. Wäre es nur zwei würde es gehen.
Ich habe mal eine RT gesehen die hatte ein kleines Schild mit drei Buchstaben für den Kreis, einen weiteren und ne Zahl. Obendrein war es noch ein Saisonkennzeichen.
Von daher gehen die Meinungen da schon auseinander.
Ich werd mal mit dem Leiter der Zulassungsstelle telefonieren. Mal sehen was er dazu sagt.
Gruss Stefan