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Klaus P. hat geschrieben:Wie bei b- schiss bei Kl- anzeigen vorgehen ?
Der V- käufer fragt mich, ob ich die Bedingungen zum Kauf nicht gelesen hätte.
Von untauglichen Teilen stand aber nichts in seinem Angebot.
Ist das so einfach ?
Gruß Klaus
Es ging zwar nur um 30 Eus, aber....
Steinburger hat geschrieben: ... sobald irgendwelche Zweifel bestehen lieber verzichten.
Luzie hat geschrieben:Klaus P. hat geschrieben:Wie bei b- schiss bei Kl- anzeigen vorgehen ?
Der V- käufer fragt mich, ob ich die Bedingungen zum Kauf nicht gelesen hätte.
Von untauglichen Teilen stand aber nichts in seinem Angebot.
Ist das so einfach ?
Gruß Klaus
Es ging zwar nur um 30 Eus, aber....
Ich hab schon wegen 2,85€ eine Onlineanzeige erstattet und Recht und Geld bekommen.
jens-cbr-184 hat geschrieben:Luzie hat geschrieben:Klaus P. hat geschrieben:Wie bei b- schiss bei Kl- anzeigen vorgehen ?
Der V- käufer fragt mich, ob ich die Bedingungen zum Kauf nicht gelesen hätte.
Von untauglichen Teilen stand aber nichts in seinem Angebot.
Ist das so einfach ?
Gruß Klaus
Es ging zwar nur um 30 Eus, aber....
Ich hab schon wegen 2,85€ eine Onlineanzeige erstattet und Recht und Geld bekommen.
Wie geht das denn?
Klaus P. hat geschrieben:Wie bei b- schiss bei Kl- anzeigen vorgehen ?
Der V- käufer fragt mich, ob ich die Bedingungen zum Kauf nicht gelesen hätte.
Von untauglichen Teilen stand aber nichts in seinem Angebot.
Ist das so einfach ?
Gruß Klaus
Es ging zwar nur um 30 Eus, aber....
TS Paul hat geschrieben:Klaus P. hat geschrieben:Wie bei b- schiss bei Kl- anzeigen vorgehen ?
Der V- käufer fragt mich, ob ich die Bedingungen zum Kauf nicht gelesen hätte.
Von untauglichen Teilen stand aber nichts in seinem Angebot.
Ist das so einfach ?
Gruß Klaus
Es ging zwar nur um 30 Eus, aber....
Moin Klaus,
bei der Menge die der liebe gute Herr Mewes in der Kleinbucht verscherbelt könnte man auch auf die Idee kommen das es schon Gewerblich ist......
rausgucker hat geschrieben:Bankkarte abfotografieren machen die ganz Faulen ... und meist auch solche, die nicht mal in der Lage sind, eine IBAN korrekt zu notieren. Hat aber auch einen weiteren Grund. KA erkennt, wenn in den PN Bankverbindungen schriftlich geschickt werden, oder paypal Adressen. Da gibt es für den EMpfänger der PN immer eine Warnung. Wer die Bankverbindung abfotografiert und als Foto im Anhang schickt, der fällt bei den KA nicht auf ...
starke136 hat geschrieben:TS Paul hat geschrieben:Klaus P. hat geschrieben:Wie bei b- schiss bei Kl- anzeigen vorgehen ?
Der V- käufer fragt mich, ob ich die Bedingungen zum Kauf nicht gelesen hätte.
Von untauglichen Teilen stand aber nichts in seinem Angebot.
Ist das so einfach ?
Gruß Klaus
Es ging zwar nur um 30 Eus, aber....
Moin Klaus,
bei der Menge die der liebe gute Herr Mewes in der Kleinbucht verscherbelt könnte man auch auf die Idee kommen das es schon Gewerblich ist......
Und da möchte er bestimmt erst Recht keine Anzeige haben😁
Sonst könnten die Behörden gleich mal auf die Idee kommen, auch das zu überprüfen.
Der Sterni hat geschrieben:Man möge Zivilrecht von Strafrecht zu unterscheiden wissen.
Ähnlich wie in dem Fall weiter oben wo jemand per Anzeige an ne Onlinewache wohl den Gegenwert des Pfnds einer Kiste Bier zurückerstattet bekommen haben will. (Geschichten ausm Paulanergarten)
Der Sterni hat geschrieben:starke136 hat geschrieben:TS Paul hat geschrieben:Klaus P. hat geschrieben:Wie bei b- schiss bei Kl- anzeigen vorgehen ?
Der V- käufer fragt mich, ob ich die Bedingungen zum Kauf nicht gelesen hätte.
Von untauglichen Teilen stand aber nichts in seinem Angebot.
Ist das so einfach ?
Gruß Klaus
Es ging zwar nur um 30 Eus, aber....
Moin Klaus,
bei der Menge die der liebe gute Herr Mewes in der Kleinbucht verscherbelt könnte man auch auf die Idee kommen das es schon Gewerblich ist......
Und da möchte er bestimmt erst Recht keine Anzeige haben😁
Sonst könnten die Behörden gleich mal auf die Idee kommen, auch das zu überprüfen.
Man möge Zivilrecht von Strafrecht zu unterscheiden wissen.
Ähnlich wie in dem Fall weiter oben wo jemand per Anzeige an ne Onlinewache wohl den Gegenwert des Pfnds einer Kiste Bier zurückerstattet bekommen haben will. (Geschichten ausm Paulanergarten)
starke136 hat geschrieben:Der Sterni hat geschrieben:Man möge Zivilrecht von Strafrecht zu unterscheiden wissen.
Ähnlich wie in dem Fall weiter oben wo jemand per Anzeige an ne Onlinewache wohl den Gegenwert des Pfnds einer Kiste Bier zurückerstattet bekommen haben will. (Geschichten ausm Paulanergarten)
OT: Zivil- oder Strafrecht spielt für die Anzeige keine Rolle. Ich kann diese in beiden Fällen auf der Onlinewache stellen.
MrSchaf hat geschrieben:Das mache ich gerne, erstens aus Faulheit, aber viel wichtiger, wenn ich die Iban falsch übermittel, dann kommt das Geld nicht bei mir an.
fränky hat geschrieben:"Nur" MZ wäre nix für mich - i ess au net jedn Dag Spätlza
oder anders gesagt, ich will MZ fahren, muss es aber nicht.
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