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Hallo.

Ich hätte mal eine Frage bezüglich eines Saisonkennzeichen:

Die Saison ist von 07- 08.
Die HU im Monat 7/2024 abgelaufen.
Nun haben die Ordnungsorgane das Anfang Monat 08/2025 beim Vorbeifahren aufgespürt und die Bußgeldstelle wirft das Fahren ohne gültige HU von mehr als 8 Monaten vor.

Was erwartet den Fahrer jetzt an Strafe?

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SOOOOOOOOOOO schwer ist googeln nun auch wieder nicht -> https://www.bussgeldkatalog.org/fahren- ... eldtabelle

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Luzie

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Das Licht am Ende des Tunnels könnte auch ein entgegenkommender Zug sein! Gregor Gysi

ich hab eingeladen:
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Du hättest eben direkt in 07/25 mit dem wieder zugelassenen Fahrzeug zu HU fahren müssen.

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Grüße aus Schwabsburg, Nils
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Ja wie viel Monate sind es denn, die angerechnet werden?

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smartsurfer81 hat geschrieben:
Ja wie viel Monate sind es denn, die angerechnet werden?
Er schreibt ja, mehr als 8. Die genaue Zahl scheint ab 8 keine Rolle mehr zu spielen. Mit einer Rechtsschutz und einem Tachostand, der der letzten TÜV Prüfung + Heimfahrt entspricht könnte man vielleicht einen Versuch des Widerspruchs wagen. Einfacher ist es aber vermutlich Lehrgeld zu zahlen.

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Natürlich die volle Überziehungszeit. Also relevant sind hier mehr als 8 Monate. Die HU ist ja in der Nutzungsperiode im vorigen Jahr fällig gewesen,so daß du das Fahrzeug hättest vorstellen können und müssen. Nur wenn die HU in der Stillegungszeit abläuft hast du im ersten Monat der folgenden Betriebsperiode Zeit die HU "nachzuholen".

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Es geht aus dem Bußgeldkatalog nicht hervor, wie es sich mit Saisonkennzeichen verhält.
Ich bin der Meinung, der Zeitraum außerhalb der Saison wird nicht angerechnet.

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Das magst du gerne meinen, nur ist es nicht richtig. Im Bußgeldkatalog wird auf Saisonkennzeichen nicht eingegangen, weil es grundsätzlich keine Abweichungen zu "normalen" Zulassungen gibt. HU im Juli 24 abgelaufen und jetzt ist August 25. Das Fahrzeug war zum Fälligkeitstermin in Betrieb. Nur wenn die HU in der Betriebsphase nicht fällig ist und dann während der folgenden Stillegungsphase abläuft gilt die o.a. Regelung, Anlage VIII StVZO Nummer 2.6.

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Aber Saisonzeitraum nur Juli und August? Ist schon ungewöhnlich und natürlich blöd im öffentlichen Bereich damit zu parken. Man könnte nur rauskommen, wenn man nicht beim Fahren erwischt wurde, das vorm eigenen Grundstück war ( gerade rausgeschoben) und man direkt zur HU fährt. Ohne gültige HU ist zumindest die Fahrt zur Prüfstelle gestattet, egal wie lang der TÜV abgelaufen ist.


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Es ist egal ob du fährst oder das Fahrzeug nur rumsteht. HU überzogen, bleibt HU überzogen und kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Wenn man denn erwischt wird. Es spielt auch keine Rolle ob du gerade auf dem Weg zum Prüfer bist. Vielleicht verwechselst du das mit Fahrten ohne Zulassung im Zusammenhang mit einer (Wieder)Zulassung. Das ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Trifft hier aber nicht zu.

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Und da ist es dann ganz vorteilhaft, wenn man sich einen Termin reserviert hat. Das motiviert den goodwill des Ordnungshüters.


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Da die HU im Zeitraum der Zulassung 2024 lag, hätte sie dort durchgeführt werden müssen. Somit zählt ab dort die Überziehung.
HU fällig in 07/24, Kennzeichen von 07 bis 08.

Fällt die HU in den nicht zugelassenen Zeitraum des Saisonkennzeichens, z.b. 11/24, muss sie spätestens im nächsten möglichen Zulassungsmonat erfolgen. In deinem Fall also 07.25..

Da aber leider ersteres bei dir eingetreten ist, zählt die volle Überziehung sofern dein KFZ im öffentlichen Raum stand/steht.

Quelle: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/r ... hgefallen/

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Bußgeldkatalog Pkw: 1 Punkt und 88,50 € - Lehrgeld, Faulheit wird bestraft, auch bei einer Krankheit kann man was veranlassen. So wie gexx schrieb kann man immer zur HU fahren, auch außerhalb der Saison, wenn man das von der Versicherung schriftlich hat.


Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.


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Es war mit dem PKW auf der BAB.

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CJ hat geschrieben:
Es ist egal ob du fährst oder das Fahrzeug nur rumsteht. HU überzogen, bleibt HU überzogen und kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Wenn man denn erwischt wird. Es spielt auch keine Rolle ob du gerade auf dem Weg zum Prüfer bist. Vielleicht verwechselst du das mit Fahrten ohne Zulassung im Zusammenhang mit einer (Wieder)Zulassung. Das ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Trifft hier aber nicht zu.


Quelle TÜV Nord:
Ohne gültige Hauptuntersuchung und Plakette darf man das Fahrzeug nicht bewegen. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich.
Eine Fahrt mit abgelaufener Plakette zur HU-Prüfung ist jedoch erlaubt.


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Sonst könnte man ja auch sagen bei Saison und HU zählen nur die Fahrmonate. Dann müsste ein KFZ mit 07-08 Saisonkennzeichen ja auch nur alle 12 Jahre zur HU.😁
Wäre zwar praktisch aber die HU-Zeit läuft weiter unabhängig vom Saisonkennzeichen.

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starke136 hat geschrieben:
... zählt die volle Überziehung sofern dein KFZ im öffentlichen Raum stand/steht. ...

Öffentlicher Raum spielt bei der Überziehung keine Rolle, auch in der Garage überziehst Du den Termin. Auch bei Saisonkennzeichen gilt 2 Kalenderjahre HU-Gültigkeit, nicht die bezahlten, zusammengerechneten Monate.

-- Hinzugefügt: 12. August 2025 20:59 --

gexx hat geschrieben:
... Eine Fahrt mit abgelaufener Plakette zur HU-Prüfung ist jedoch erlaubt.[/i]

Anmerkung: und auch zur Zulassungsstelle, wenn die Versicherung (Änderung: zugestimmt hat ) / bezahlt wurde


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Zuletzt geändert von dscheto am 12. August 2025 21:15, insgesamt 1-mal geändert.

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gexx hat geschrieben:
CJ hat geschrieben:
Es ist egal ob du fährst oder das Fahrzeug nur rumsteht. HU überzogen, bleibt HU überzogen und kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Wenn man denn erwischt wird. Es spielt auch keine Rolle ob du gerade auf dem Weg zum Prüfer bist. Vielleicht verwechselst du das mit Fahrten ohne Zulassung im Zusammenhang mit einer (Wieder)Zulassung. Das ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Trifft hier aber nicht zu.


Quelle TÜV Nord:
Ohne gültige Hauptuntersuchung und Plakette darf man das Fahrzeug nicht bewegen. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich.
Eine Fahrt mit abgelaufener Plakette zur HU-Prüfung ist jedoch erlaubt.

Die Fahrt kannst du ja machen, klar. Das heißt aber nicht, daß du ohne Bußgeld bleibst, wenn du erwischt wirst. Das schreibt der TÜV auch nicht.
dscheto hat geschrieben:
Bußgeldkatalog Pkw: 1 Punkt und 88,50 € - Lehrgeld, Faulheit wird bestraft, auch bei einer Krankheit kann man was veranlassen. So wie gexx schrieb kann man immer zur HU fahren, auch außerhalb der Saison, wenn man das von der Versicherung schriftlich hat.

Dein Beleg bestätigt was ich schon schrieb. Gilt für Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren. Hat nichts mit Fahrten mit bereits zugelassenen Fahrzeug und abgelaufener HU zu tun.

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Ich möchte etwas "Senf" dazu geben.... :tongue:

Diese Frage diskutiere ich schon gefühlt eine Ewigkeit mit Freunden...

WARUM kasteit man sich mit einem Sk selbst? Es gibt Dezember die sind wäremer als unserer Juli. Man fällt langsamer in den Prozenten und das Kennzeichen sieht mit dem "Bruchstrich" nicht so prall aus :wink:

Frage im Ernst um es zu Verstehen: Spart man dabei wirklich so viel?


Fuhrpark: 2005 - jetzt => zwei MZ 1000 SF (eine kompletter Neuaufbau aus Teilen!)
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CJ lies mal richtig: Fahrten zur Durchführung der HU, egal ober erste HU oder irgendeine spätere

-- Hinzugefügt: 12. August 2025 21:11 --

Fit hat geschrieben:
... Frage im Ernst um es zu Verstehen: Spart man dabei wirklich so viel?

Es ist jedem freigestellt, ich will nicht sparen, nicht frieren, nicht auf Laub ausrutschen und nicht mit Salz das Fahrzeug ruinieren. Bequem fahre ich im Herbst-Winter Auto.


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Ja, man überzieht natürlich auch in der Garage, aber solange die Behörden keinen Zutritt haben, passiert nix...das gilt auch für Grundstücke, wo es keinen Zutritt gibt, z.B. Innenhof. Der muss natürlich immer verschlossen sein. Eine offene Garage an der Hauptstraße , wo das Fahrzeug drinsteht und die Polizei fährt vorbei...das gibt eine Strafe.
Fahrzeug angemeldet mit 12 Jahre abgelaufenen TÜV auf dem abgeschlossenen Privatgrundstück und du fährst nach den 12 Jahren direkt zur nächsten HU Stelle, da passiert normalerweise nix. Aber wie immer...es kommt auf die Situation drauf an

Bei meiner Enfield ist die HUnseit Nov 2023 abgelaufen. Die hatte einen Wasserschaden abbekommen. Ich bin jetzt erst mit der Maschine fertig geworden. Die fahre ich zur nächsten Dekra (ca.1km entfernt). Es ist nicht immer Faulheit, dass man die HU überzieht. Und ich bin ja auch wirklich nicht gefahren


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Ich kann schon lesen, aber ich lese nicht nur das, was ich als vermeintlichen Beleg brauche. ... "gilt für Fahrten mit ungestempeltem Kennzeichen im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren, z.B usw usw." Geht es hier um den Versicherungsschutz bei Fahrten im Zusammenhang mit der Zulassung und braucht das Mopped für die Wiederzulassung eine Hu oder ist vielleicht ganz einfach die HU abgelaufen? Beantworte die Frage selber. Ich bin hier raus. Zuviel wünsch dir was.

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Zuletzt geändert von CJ am 12. August 2025 21:19, insgesamt 1-mal geändert.

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CJ hat geschrieben:
Die Fahrt kannst du ja machen, klar. Das heißt aber nicht, daß du ohne Bußgeld bleibst, wenn du erwischt wirst. Das schreibt der TÜV auch nicht.


Na, jetzt ziehst du aber die Argumentation aus der Nase :biggrin: Das ist ja wie "Natürlich kannst du Fliegenpilze essen, aber nur einmal"

Wenn eine Fahrt erlaubt ist, dann bedeutet das , es gibt kein Bußgeld. Natürlich muss man die direkte Fahrt nachweisen. Wenn man dabei auf der BAB 20km entfernt vom Wohnort erwischt wird, gilt die Fahrt zur HU natürlich nicht. Deswegen ist es auch mehr eine Kulanz, wenn man tatsächlich die Fahrt zur Prüfstelle nachweisen kann...und das muss man natürlich. Am besten einen Termin online machen und ausgedruckt mitführen. Dann sollte nix passieren

Wenn die Beamten natürlich Zweifel haben, dass man die überzogenen Monate angeblich nicht gefahren ist, dann können die trotzdem ein Bussgeldverfahren einleiten. Die Beweislast hat man dann selber


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Zuletzt geändert von gexx am 12. August 2025 21:23, insgesamt 1-mal geändert.

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gexx hat geschrieben:
... Eine offene Garage an der Hauptstraße , wo das Fahrzeug drinsteht und die Polizei fährt vorbei...das gibt eine Strafe. ...

Das stimmt nicht, wenn die Garage Privatbesitz ist, da sind die nicht befugt. Bei einer öffentlichen Tiefgarage gebe ich Dir Recht.

-- Hinzugefügt: 12. August 2025 21:21 --

gexx hat geschrieben:
... Wenn eine Fahrt erlaubt ist, dann bedeutet das , es gibt kein Bußgeld. ...

Irrtum, nur die Versicherung besteht, unabhängig kann ein Bußgeld erlassen werden.


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Eine offene Garage oder auch ein offenes Grundstück kann in diesem Falle für die Polizisten als öffentlicher Raum gewertet werden. Wenn die ein Fahrzeug mit abgelaufenen TÜV in einer offenen Garage von außerhalb erspähen, können die dir einen Strick daraus drehen
Die müssen nicht warten, bis du das Fahrzeug rausfährst


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Das ist gelinde gesagt Blödsinn. Ein Privatgrundstück mit offenem Tor ist kein öffentlicher Raum, dort gilt u.a. Hausrecht und nicht die STVO, was Grundlage für ein Bußgeld wäre.


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Der Blödsinn hat aber schon Einige erwischt :biggrin: ...Google mal danach
Deswegen gibt es den Tip, die Kennzeichen abzunehmen.

Ein zugelassenen Fahrzeug muss zu den festgelegten Fristen regelmäßig zur HU, egal wo es abgestellt wird. Wenn halt das Ordnungsamt vom öffentlichen Raum aus die abgelaufene Plakette erspäht, gibt es die Anzeige.


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Muss denn auf dem Anschreiben das richtige Kennzeichen aufgeführt sein?

Es fehlt nämlich der Saisonzeitraum auf diesem.

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smartsurfer81 hat geschrieben:
Muss denn auf dem Anschreiben das richtige Kennzeichen aufgeführt sein?

Es fehlt nämlich der Saisonzeitraum auf diesem.


Ich rate dir zu einer Verkehrsrechtsschutz.

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Moin
Da Kennzeichen nur einmal vergeben werden ( es gibt dein Kennzeichen also kein zweitesmal ohne den Zusatz , oder mit nem H dahinter ) ist das völlig wurst . Bei meinen Steuerbescheiden steht auch immer nur die Kombination ohne das "H" hinten auf dem amtlichen Schreiben .

Ralf


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Die Zusatzbuchstaben E (Elektrofahrzeug) oder H (Oldtimerfahrzeug) sowie der Saisonzeitraum sind Zusatzzeichen, die nicht Bestandteil der amtlichen Kennzeichen sind

Quelle: https://www.rhein-kreis-neuss.de/de/ver ... nnzeichen/


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Bei diesem Fred wird wieder sehr schön gezeigt, warum man lieber im Forum nix postet, auch wenn man etwas genau weiß und anderen damit helfen könnte. Zu viele GLAUBEN es besser zu wissen und bringen dann ihre "Wahrheit" als die einzig wahre hier ein...
Macht so weiter und das Forum verkommt zu einem wertlosen Debatierclub.
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( Zitat von TS-Jens 13.04.2020)

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Zuletzt geändert von trabimotorrad am 13. August 2025 10:05, insgesamt 1-mal geändert.

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Fit hat geschrieben:
Ich möchte etwas "Senf" dazu geben.... :tongue:

Diese Frage diskutiere ich schon gefühlt eine Ewigkeit mit Freunden...

WARUM kasteit man sich mit einem Sk selbst? Es gibt Dezember die sind wäremer als unserer Juli. Man fällt langsamer in den Prozenten und das Kennzeichen sieht mit dem "Bruchstrich" nicht so prall aus :wink:

Frage im Ernst um es zu Verstehen: Spart man dabei wirklich so viel?


Es gibt durchaus noch mehr Gründe als nur das Geld. Dscheto hat ja schon ein paar genannt. Eine allgemeingültige Antwort gibt es daher wohl nicht.
Bei mir ist es so: Ich komme relativ wenig zum Fahren, da macht es prozentual schon gut was aus, wenn ich durchs Saisonkennzeichen den Gegenwert von 2, 3 Tankfüllungen spare. Nicht, dass mich das sonst arm machen würde, aber warum bezahlen, wenn ich das Motorrad eh stehen lasse?
(Die SF-Klasse sinkt übrigens trotzdem ganz normal, wenn der Saisonzeitraum mehr als 6 Monate ist.)
Wenn ich mal ne Runde fahre, ist das oft nach Feierabend, da ist es in den Wintermonaten dunkel und ich fahre viel lieber im Hellen. Ist eine wald- und wildreiche Gegend hier, und im Hellen sehe ich das Wild einfach früher, zumal es eher dämmerungs- und nachtaktiv ist.
Dazu noch wie schon erwähnt Salz oder Laub auf den Strassen, finde ich auch nicht so prickelnd.

Und zuletzt: Es gibt hier einige, die monieren, "die Jugend" hätte heutzutage keine Geduld und keine Disziplin. Ich find's dann schon lustig, wenn diejenigen dann nicht die Geduld und Selbstdisziplin aufbringen, mal ein paar Monate zu verzichten, um dann im Frühjahr mit umso mehr Begeisterung wieder starten zu können. Gilt natürlich nicht für Winterfahrer, eher für jene, die das "für den Fall des Falles", dass es doch mal 2, 3 schöne Tage gibt, machen.

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Schönen Tag noch

Ulf


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Wie gesagt, ich wollte es nur verstehen. Ich selbst, HÄTTE ich beide 1000er nicht das ganze Jahr zugelassen, ca. 20 Euro pro Monat gespart.

Dafür ist mir es wert, IMMER zu fahren. Warum soll ich mich selbst beschränken? :biggrin: Oder meinst du es so wie bei den Menschen, die Essen gehen und erst das Gemüse und die Sättingungsbeilagen essen um das Fleisch für den Schluß aufzuheben? :lach:

Nochmal, JEDER mag tun was ER für richtig hält. Okay?

Nur das Argument, das es zwischen Oktober und März keine schönen Tag gibt, DAS lasse ich nicht gelten....

Januar 2025. Keinerlei Salz auf den Straßen (das kam erst im Februar), Und 15 (FÜNFZEHN) Grad. Es war ein tolle Stunde.
Und nochmal abschließend, Jeder kann tun was er für richtig hält! :ja:

Dateianhang:
20250125_124912.jpg


Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.


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Fit hat geschrieben:
. Man fällt langsamer in den Prozenten und das Kennzeichen sieht mit dem "Bruchstrich" nicht so prall aus :wink:

Frage im Ernst um es zu Verstehen: Spart man dabei wirklich so viel?


Nein, auch mit Saisonkennzeichen kriege ich jedes unfallfrei Jahr eine volle SF Klasse von der R+V sowie der Allianz dazu😁

Ja, man spart wirklich. Bei der Honda, 04-10, macht es ca 40% des Betrages aus statt Ganzjährig bei R+V.

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Das könnte von Versicherung zu Versicherung verschieden sein, aber die SF-Klassen Änderung ist wie bei einem Volljahr, wenn man die Mindestanzahl an Monaten erreicht. Das beginnt meist bei 4 Monaten oder auch 6 Monaten. Also bei der üblichen Saison April bis Oktober kein Problem


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Der Grund für den recht kurzen Saisonzeitraum in meinem Fall ist, dass ich noch 2 Weitere PKW's mit diesem kurzen Saisonzeitraum versehen habe, und somit die Zeit von Mai bis Oktober damit abdecke.

Nur sollte ich in Zukunft auf die fristgerechte Einhaltung der HU achten...

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gexx hat geschrieben:
Der Blödsinn hat aber schon Einige erwischt :biggrin: ...Google mal danach
Deswegen gibt es den Tip, die Kennzeichen abzunehmen.

Ein zugelassenen Fahrzeug muss zu den festgelegten Fristen regelmäßig zur HU, egal wo es abgestellt wird. Wenn halt das Ordnungsamt vom öffentlichen Raum aus die abgelaufene Plakette erspäht, gibt es die Anzeige.


Selbst wenn das angemeldete Fahrzeug auf einem Anhänger, aber SICHTBAR transportiert wird und ein "sehr genauer" Sheriff sieht's, kann das zur Anzeige führen. Also: IM ÖFFENTLICHEN VERKEHRSRAUM NUMMERNSCHILD MIT ABGELAUFENEM TÜV AM FAHRZEUG NICHT ZEIGEN!!!

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Fit hat geschrieben:
Frage im Ernst um es zu Verstehen: Spart man dabei wirklich so viel?
Klar. Wenn du mehrere Fahrzeuge hast, kannst du die Saisons nacheinander legen und alle Fahrzeuge mal im Jahr fahren, zahlst aber nur einmal.

gexx hat geschrieben:
Wenn eine Fahrt erlaubt ist, dann bedeutet das , es gibt kein Bußgeld. Natürlich muss man die direkte Fahrt nachweisen.
Es ist doch die Frage, wer es erlaubt. Unten in dem Screenshot ist es die Versicherung. Damit bist du mit abgelaufener HU zum TÜV versichert unterwegs, aber nicht rechtens.

dscheto hat geschrieben:
Das ist gelinde gesagt Blödsinn. Ein Privatgrundstück mit offenem Tor ist kein öffentlicher Raum, dort gilt u.a. Hausrecht und nicht die STVO, was Grundlage für ein Bußgeld wäre.
Es ist kein Blödsinn. Zugelassene Fahrzeuge müssen regelmäßig zur HU, egal wo sie stehen und ob sie genutzt werden oder nicht. Wenn die Behörden davon Kenntnis bekommen, können sie ganz zulässigerweise aktiv werden. Und der Blick aufs Privatgrundstück oder in die offene Garage ist nicht verboten, nur einfach reingehen dürfen sie nicht.
Sei froh dass es noch so läuft. Inzwischen wird beim KBA der Zeitpunkt der letzten HU gespeichert. Da ist es nur noch ein kleiner Schritt, dass du bei überzogener HU automatisch die Verwarnung ins Haus geflattert bekommst.

trabimotorrad hat geschrieben:
Bei diesem Fred wird wieder sehr schön gezeigt, warum man lieber im Forum nix postet, auch wenn man etwas genau weiß und anderen damit helfen könnte.
Die Reaktion ist verständlich, aber ich finde sie falsch. Durch die Debatte bekommt man einiges an Informationen und Gedankenimpulsen. Wer damit nicht umgehen kann - persönliches Pech. Aber wenn gar nicht mehr debattiert wird, gehen alle die Informationsverarbeitung, Gedankenimpulse und Meinungsbildung (auch Meinungsänderung) beherrschen, leer aus. Genau diese Gruppe, die ich als (oft schweigende) Mehrheit ansehe.
Nicht mehr debattieren verstärkt nur die in Beton gegossenen Weltbilder, Gräben und Fronten. Egal ob im Forum, in der Gesellschaft oder in der Politik. Schweigen ist nicht besser. Und ich bin verantwortlich dafür, was ich sage oder verschweige. Nicht dafür, was der andere daraus macht.


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Ja, das ist fast immer so,daß viele Meinungen meist nicht zum Ziel führen. Oft kennt Einer, der Einen kennt der auch wieder Einen kennt...
Und natürlich hängt vieles auch von den Ordnungshütern ab.Und ein auf dem privaten Gelände abgestelletes KFZ ohne HU ist tatsächlich ein Grund für eine Anzeige. Vollkommen richtig die Aussage -die Nummernschilder abzumachen. Rechtlich dürfen die Ordnungshüter ( Ordnungsamt )auch ein auf dem Grundstück abgestelletes Kfz ohne Kennzeichen in einem teilweise demontierten und offensichtlich nicht mehr fahrbereiten Zustand als illegale Abfallentsorgung zur Anzeige bringen. Also eine Hülle drüber machen.
Zum Glück wird nicht alles so heiß gegessen wie es gekocht wird, aber man kann eben auch Pech haben


Fuhrpark: mz es 175/1 , Zastava 1100, AUDI A 5 Sportback, BMW 1502

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