Ab wann wird es "strafbar" ohne TÜV ?

Alles, was oben nicht passt.

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Ab wann wird es "strafbar" ohne TÜV ?

Beitragvon Ckone » 31. August 2008 19:57

Naben zusammen,

in meiner Garage steht nen Moped von nem Kumpel. Bei diesem Moped ist seit 03/2008 TÜV/AU abgelaufen. Wenn man es nun nächstes Jahr wiederbeleben möchte was passiert wenn man unterwegs zum TÜV angehalten wird ? Versicherung und Steuern sind ja ganz normal bezahlt worden und abgemeldet wird es ja auch nicht.

Wer kennt sich da aus ?
Gruß Christian

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Beitragvon Andreas » 31. August 2008 19:59

Das Thema war die Woche schon mal....
Ich glaube bis 2 Monate ist ok, darüber zahlt man.
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Beitragvon henrik5 » 31. August 2008 20:03

Gruß Henrik
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Beitragvon Ex-User UweXXL » 31. August 2008 20:14

Wobei der direkte Weg zur Hauptuntersuchung (am besten mit einem festen Termin in der Tasche) wohl komplikationslos möglich ist, allerdings sollte die Prüfstellen nicht grade am anderen Ende von Berlin liegen und es Sonntag nachmittag sein!

Grüße
Ex-User UweXXL

 

Beitragvon Zündnix » 31. August 2008 20:15

was passiert wenn man unterwegs zum TÜV angehalten wird ?


Nichts. Auf dem Weg zum TÜV darfst du fahren, auch mit vor Jahren abgelaufenen TÜV.

Du kannst allerdings auch gerne schieben. Schont die Umwelt und spart Benzin. ;-)

Grüße
Enrico
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Beitragvon mz_gespann » 31. August 2008 20:17

Wenn du mit einem Fahrzeug, das deutlich über den TÜV Termin raus ist, noch fahren willst, dann ist das straffrei, wenn du auf dem direkten Weg zum TÜV / DEKRA bist. Falls du das nachweisen mußt, geht das einfach, wenn du nen Termin hast. JEDE andere Fahrt gibt Punkte, wenn man dich erwischt.
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Beitragvon Jonas » 31. August 2008 20:18

Was passiert denn, wenn man ohne TÜV erwischt wird und sein Bußgeld bezahlt? Ist die Sache damit erledigt und man könnte so lange weiterfahren, bis die Rennleitung einen wieder erwischt und das Prozedere von vorne los geht? Oder muß man dann sofort zum TÜV und mit der neuen Plakette bei der Polizei vorfahren, wird das Möp aus dem Verkehr gezogen o.ä.?

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Beitragvon Norbert » 31. August 2008 20:29

Jonas hat geschrieben:Was passiert denn, wenn man ohne TÜV erwischt wird und sein Bußgeld bezahlt? Ist die Sache damit erledigt und man könnte so lange weiterfahren, bis die Rennleitung einen wieder erwischt und das Prozedere von vorne los geht? Oder muß man dann sofort zum TÜV und mit der neuen Plakette bei der Polizei vorfahren, wird das Möp aus dem Verkehr gezogen o.ä.?


Klar, kannst Du solange weitertreiben bis Du den Lappen abgibst weil Dein Punktekonto in
Flensburg überzogen ist... 8)
Gruß

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Beitragvon Enz-Zett » 31. August 2008 20:30

Du bekommst einen "Mängelzettel" und ein paar Tage Zeit, um das Fahrzeug mit dem abgestellten Mangel bei der angegebenen Polizeidienststelle zu präsentieren.

Alternativ geht's mit Polizeigeleit direkt zur nächsten Prüfstelle.

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Beitragvon etz251a » 31. August 2008 20:46

Fahrzeug abmelden hilft dann auch, wenn du die Mängel nicht beheben willst!
Wenn du deine Träume nicht in die Tat umsetzt,
kannst du auch ein Gemüse sein!

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