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rmt hat geschrieben:(...) Ist das gesetzlich geregelt - oder können die Graukittel mal wieder den Hals nicht voll kriegen?
Lorchen hat geschrieben:Interessant auch die Frage (ich hab so einen Fall): HU im Februar fällig, aber Saisonkennzeichen 03-10. Wenn ich also meine erste Fahrt im März zum Inschenör mache, fahre ich ohne HU. Und wenn ich angehalten werde?
lorenz1808 hat geschrieben:Am besten bei abgemeldeten Maschinen sagen Prüfbescheinigung haste keine dazubekommen und Kennzeichen ab bauen.
ETZploited hat geschrieben:Nun soweit mir bekannt:
Die 7 Jahre sind kein fixes Datum.
Entscheidend ist, ob das Fahrzeug noch beim KBA geführt wird, oder ob es als endgültig stillgelegt gilt (früher bekamen automatisch alle stillgelegten FZg. nach einem Jahr den status endgültig stillgelegt, auch wenn die Prüfplakette noch galt).
Das sollten mindestens 7 Jahre sein.
Dann braucht man keine Vollabnahme (...)
mz-schrauber hat geschrieben:so, die etz ist getüvt u. angemeldet. zusammen 130glocken!![]()
(neuausst. fzg.brief)
mz-schrauber hat geschrieben:so, die etz ist getüvt u. angemeldet. zusammen 130glocken!![]()
(neuausst. fzg.brief)
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