Genaue Vorgehensweise für neuen Brief

Alles, was oben nicht passt.

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Genaue Vorgehensweise für neuen Brief

Beitragvon Trabant » 20. Juli 2009 23:29

So, heute war es endlich soweit,

Abgesehen vom Rückspiegel, der bei Gelegenheit noch gegen einen Originalen getauscht wird und ein Topcase was noch drangebaut wird ,
haben wir heute endlich alle technischen Probleme an meiner ETS 250 beseitigt( hoffe ich doch).
Lima macht Licht, Regler regelt, Getriebe treibt in allen 4 Gängen, Bremsen bremsen, Reifen neu, Schlauche endlich dicht, Tüv seitig kann nichts in die Hose gehen.

Hier aber mein Problem:
Da ich das noch nie gemacht habe, würde ich gern wissen, wie die aktuelle Vorgehensweise ist, wenn man zu dem Motorrad über
keinerlei Papiere verfügt außer einen Standard ADAC Kaufvertrag, in dem der Verkäufer versichert, daß das KRAD sein uneingeschränktes Eigentum ist/war.
Wo genau muß ich hingehen? Zum Straßenverkehrsamt, KAB anschreiben, oder was? Und wann kann ich dann zum TÜV.

Hat jemand da zufällig den Durchblick?

Gruß aus der schönsten und größten Stadt im Ruhrgebiet (Essen)

Holger
Zuletzt geändert von Forengeist am 19. November 2013 02:48, insgesamt 2-mal geändert.
Grund: Datenbankenfehler beseitigt :D

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Re: Genaue Vorgehensweise für neuen Brief

Beitragvon albert » 20. Juli 2009 23:41

früher hab ich mal gedacht, das ist bundesweit geregelt.
isses aber nicht so wirklich.

jeder kocht da irgenwie sein eigenes süppchen, selbst wenn eine entgegengesetzte regelung existiert.

frag also bei der für dich zuständigen zulassungsstelle nach, um probleme zu vermeiden.

in 2007 wars bei mir:
kba unbedenklichkeitsbescheinigung einholen, ist 14 tage gültig und bescheineigt, dass in den letzten 3 jahren dieses fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet wurde. das heisst nicht, dass es nicht vor 5 jahren geklaut wurde, aber die datensätze reichen nur 3 jahre zurück, deswegen gültig.

dann vollabnahme machen lassen, und dem prüfe mit alten beispielunterlagen helfend zur seite stehen.

damit dann zur zulassungsstelle und einen neuen brief beantragen.

aber wie gesagt, frag lieber vorher, wie es die damen von deiner zulassungsstelle gerne besorgt haben möchten...

gruss
albert

 
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Re: Genaue Vorgehensweise für neuen Brief

Beitragvon bausenbeck » 21. Juli 2009 06:05

und nicht vergessen:

beim Versicherungsfritzen sich die Doppelkarte (nun elektronisch) geben lassen!! Ohne Moos äh Versicherung, geht ja nix!!

Gültigen Ausweis mitnehmen!!! Hoffen, dass die Zulassungsstelle einen guten Tag hat und Dir ein recht kleines Kennzeichen gibt!!

Bei der Zulassung viel Zeit einplanen!!!

Grüße

bausenbeck
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Re: Genaue Vorgehensweise für neuen Brief

Beitragvon zitronenbomber » 21. Juli 2009 06:19

Hallo !!!
Ich habe fast das selbe vor nur das mein renner eine 150 ger ist !!! ich habe letzte woche beim KBA angerufen und die sagten mir es gibt seit 2 Jahren die

beschreibung nicht mehr und ich sollte mich an das örtliche straßenverkehrsamt wenden habe ich auch gemacht und die sagten mir : 1 EINE VOLLABNAHME

oder für H kennzeichen ein oldheimer gutachten dann mit doppelkarte zum straßenv. und einen breif bekomme ich nur wenn ich auch eine zulassung mache und wenn es nur für einen tag ist ohne zulassung keinen brief das finde ich doof ist aber bei den zulassungsstellen unterschiedlich geregelt

Gutes gelingen bei deinem vorhaben und viele grüße aus celle sendet der zitronenbomber !!! :mrgreen:

Ps : der gute mensch meinete noch wenn ich einen guten freund in polen hätte der könnte das motorrad zulassen und ich könnte damit in deutschland rumfahren ist ja EU wenn er mir dazu eine schriftliche erlaubniss ausstellt (der freund aus polen )in celle fahrenbestimmt 10 fette BMW´s mit polnischer zulassung rum aber die fahrer sinf Türken !!!!!
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Re: Genaue Vorgehensweise für neuen Brief

Beitragvon Baraccuda » 21. Juli 2009 06:52

TÜV kannste machen. Nach dem neuen EU-Recht musst Du den Brief bei der Zulassungsstelle aufbieten lassen! Dazu brauchst Du eine eidesstattliche Versicherung des letzten Eigentümers, dass er den Brief verloren hat. Dann dauert es 6 - 8 Wochen bis die Aufbietungsfrist rum ist. Erst dann icht eine Zulassung möglich :!: Sch.... EU :!: hab das Problem grad bei meinem VW Kübel! Ich hab AU und HU, sogar Oldi-Gutachten, kann aber nicht zulassen, da die Aufbietungsfrist erst in 4 Wochen abläuft :evil:

Viel Spass :mrgreen: bei den Diskussionen. Wirst so wie ich halt mit Kurzzeitkennzeichen fahren müssen, bis die Frist rum is :ja:

Ach ja, wie oben vom Vorredner erwähnt ist die Vollabnahme ohne Brief Pflicht! Vorab könntest Du eine Anfrage über die Zulassungsstelle machen beim KBA!
Schönheit liegt im Auge des Betrachters! Wie soll ich denn wissen was ich sage, bevor ich es höre??

Gruss Alex

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Re: Genaue Vorgehensweise für neuen Brief

Beitragvon zitronenbomber » 21. Juli 2009 07:01

Hallo !!!

Reicht die eidesstattliche versicherung in schriftform oder gibts da wieder ein bestimmtes formular ????



Vielen dank für den tipp !!!

Viele grüße zitronenbomber :wink:
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Re: Genaue Vorgehensweise für neuen Brief

Beitragvon Baraccuda » 21. Juli 2009 09:13

Da muss der Voreigentümer mit zur Zulassungsstelle! Ausweis inklusive
Schönheit liegt im Auge des Betrachters! Wie soll ich denn wissen was ich sage, bevor ich es höre??

Gruss Alex

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Re: Genaue Vorgehensweise für neuen Brief

Beitragvon Ralle » 21. Juli 2009 10:08

Wie schon die Vorredner sagten- ruft doch erst auf der zuständigen Zullassungsstele an oder fahrt hin, bevor ihr die Vorbesitzer nervt. Die Handhabung der einzelnen Zulassungsstellen ist leider so unterschiedlich wie das Wetter.
Kleine Anleitung, wie man das Zündschloss einer RT überprüft

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Re: Genaue Vorgehensweise für neuen Brief

Beitragvon TS Martin » 21. Juli 2009 20:31

Baraccuda hat geschrieben:TÜV kannste machen. Nach dem neuen EU-Recht musst Du den Brief bei der Zulassungsstelle aufbieten lassen! Dazu brauchst Du eine eidesstattliche Versicherung des letzten Eigentümers, dass er den Brief verloren hat. Dann dauert es 6 - 8 Wochen bis die Aufbietungsfrist rum ist. Erst dann icht eine Zulassung möglich :!: Sch.... EU :!: hab das Problem grad bei meinem VW Kübel! Ich hab AU und HU, sogar Oldi-Gutachten, kann aber nicht zulassen, da die Aufbietungsfrist erst in 4 Wochen abläuft :evil:

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Ach ja, wie oben vom Vorredner erwähnt ist die Vollabnahme ohne Brief Pflicht! Vorab könntest Du eine Anfrage über die Zulassungsstelle machen beim KBA!


Eidesstaatliche bräuchst bei uns zum Bespiel nicht, wenn das Fahrzeug noch nie in der BRD registriert war ... und das prüft das SVA selbst inzwischen.

Vollgutachten und 'nen Kaufvertrag haben bei der RT in 2007 und den Qek in diesem Jahr völlig gereicht.

Sag mal wo wolltest du deinen VW zulassen in N oder in Coswig.

I.d.R. sind die "ostdeutschen" insbesondere die ländlichen Reise sehr kulant und bürgernah.

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