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mueboe hat geschrieben:... Nimm unterwegs das Ticket mit.
trabimotorrad hat geschrieben:die direkte Fahrt zum TÜV/Dekra würde aber nix kosten!
ETZ-Racer hat geschrieben:...
Praktisch: "Augen zu und durch!"
ETZ-Racer hat geschrieben:richtig wäre es so, daß du die zuständige Zulassungsbehörde über Dein Vorhaben informierst.
Ratzifatzi hat geschrieben:"Strafe" gibt es nur, wenn Du 2 Jahre überziehst, dann bekommste TÜV nur für einen Monat und musst dann wieder vorstellig werden oder aber bezahlst einfach direkt 2 mal...
Hab ich vor 2 Wochen erst durch. TÜV 04, allerdings hatte ich einen vernünftigen TÜVer und ich brauchte nix doppelt zahlen
Alex hat geschrieben:Was die Sache nicht logischer macht; so bekommt dann jemand mit seit 6 Monaten abgelaufener HU weniger Laufzeit zur neuen HU als jemand, bei dem das Ding seit 2 Jahren abgelaufen ist.
Enz-Zett hat geschrieben:Alex hat geschrieben:Was die Sache nicht logischer macht; so bekommt dann jemand mit seit 6 Monaten abgelaufener HU weniger Laufzeit zur neuen HU als jemand, bei dem das Ding seit 2 Jahren abgelaufen ist.
Klar. Der mit 6 Monate überzogen zahlt dann auch weniger, wenn er erwischt wird, als der mit 2 Jahren überzogen.
Mit der TÜV-Gebühr bezahlt man auch nicht die Dauer, wie lange die neue Plakette gültig ist, sondern die "Arbeit" bei der technischen Untersuchung. Und die ist nicht davon betroffen, wie lange dann die Plakette gilt.
Was auch von vielen übersehen wird: Sobald ein Fahrzeug angemeldet ist, muß es regelmäßig und fristgerecht zum TÜV. Egal ob es genutzt / gefahren wird oder nicht, egal ob es auf öffentlichem Grund steht oder nicht.
Wer also ein angemeldetes Motorrad (Auto / Anhänger) mit abgelaufener HU auf seinem Grundstück stehen hat, sollte es so abstellen daß man von öffentlichem Grund aus das Kennzeichen nicht erkennen kann (notfalls Kennzeichen abschrauben). Gucken dürfen die Ordnungshüter, Freunde und Helfer. Nur nicht einfach so aufs Grundstück laufen (außer den normalen Weg zur Haustür / Klingel).
Enz-Zett hat geschrieben:Ratzifatzi hat geschrieben:"Strafe" gibt es nur, wenn Du 2 Jahre überziehst, dann bekommste TÜV nur für einen Monat und musst dann wieder vorstellig werden oder aber bezahlst einfach direkt 2 mal...
Hab ich vor 2 Wochen erst durch. TÜV 04, allerdings hatte ich einen vernünftigen TÜVer und ich brauchte nix doppelt zahlen
Ja, der TÜVer war vernünftig. Es ist nämlich festgeschrieben, daß maximal für den Geltungszeitraum der Plakette minus 1 Monat zurückdatiert werden darf. Also wer jetzt kommt mit HU Fälligkeit 10/2007, bekommt rechtmäßigerweise mit 1x Prüfen und 1x Gebühr bezahlen die HU bis 10/2011. Diese Masche, bei 2 Jahre oder mehr überzogener HU 2x zu bezahlen, ist unzulässig und kann den Brüdern massig Ärger einhandeln. Ist halt ein einträgliches Geschäft, und so lange die Fahrer nicht aufmucken oder Bescheid wissen, kann man's mit ihnen machen.
Muß mal schauen, daß ich das Mail vom Bundesverkehrsministerium wieder finde. Wenn's dumm kommt, hatte ich das vor meinem letzten Rechnerabsturz bekommen und ist nun weg...
Enz-Zett hat geschrieben:Was auch von vielen übersehen wird: Sobald ein Fahrzeug angemeldet ist, muß es regelmäßig und fristgerecht zum TÜV. Egal ob es genutzt / gefahren wird oder nicht, egal ob es auf öffentlichem Grund steht oder nicht.
Wer also ein angemeldetes Motorrad (Auto / Anhänger) mit abgelaufener HU auf seinem Grundstück stehen hat, sollte es so abstellen daß man von öffentlichem Grund aus das Kennzeichen nicht erkennen kann (notfalls Kennzeichen abschrauben). Gucken dürfen die Ordnungshüter, Freunde und Helfer. Nur nicht einfach so aufs Grundstück laufen (außer den normalen Weg zur Haustür / Klingel).
ETZ-Racer hat geschrieben:das finde bitte bald mal raus wo steht! Irgendwo gibt es bestimmt eine Durchführungsvorschrift.
ETZ-Racer hat geschrieben:wo steht das?
ea2873 hat geschrieben:...wenn du ummeldest, bekommst du nicht zwangsläufig 2 jahre wenn der alte schon überzogen ist, die alternative ist eben 2x zahlen, oder glück mit dem prüfer haben.
auf diversen treckertreffen stehen auch mal welche rum, wo der tüv auch schon mal eben 10-20 jahre abgelaufen ist.
Enz-Zett hat geschrieben:Es ist nämlich festgeschrieben, daß maximal für den Geltungszeitraum der Plakette minus 1 Monat zurückdatiert werden darf. Also wer jetzt kommt mit HU Fälligkeit 10/2007, bekommt rechtmäßigerweise mit 1x Prüfen und 1x Gebühr bezahlen die HU bis 10/2011.
trabimotorrad hat geschrieben:Ups, das habe ich auch nicht gewußt. Ich bin immer davon ausgegangen, das man ohne gültigen TÜV nur nicht auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen stehen darf. Auf dem eigenen Grundstück, dachte ich bisher, sei es egal. Habe ich Dich jetzt richtig verstanden, wenn ein Fahrzeug angemeldet ist und vom öffentlichen Verkehrsraum das Nummernschild ersichtlich ist, MUß es auch eine gültige TÜV-Plakette haben? Wenn das so ist, danke für Deinen Hinweiß!
ea2873 hat geschrieben:trabimotorrad hat geschrieben:Ups, das habe ich auch nicht gewußt. Ich bin immer davon ausgegangen, das man ohne gültigen TÜV nur nicht auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen stehen darf. Auf dem eigenen Grundstück, dachte ich bisher, sei es egal. Habe ich Dich jetzt richtig verstanden, wenn ein Fahrzeug angemeldet ist und vom öffentlichen Verkehrsraum das Nummernschild ersichtlich ist, MUß es auch eine gültige TÜV-Plakette haben? Wenn das so ist, danke für Deinen Hinweiß!
ja, ist so. deshalb, wenn du ein zugelassenes Fahrzeug ohne gültigen TÜV auf dem Hänger stehen hast, bzw. damit zum TÜV fährst, laß dich nicht erwischen. Dann lieber das Kennzeichen abschrauben. Und wenn sowas im Garten steht, auch besser Kennzeichen abschrauben.
Ens-Zett hat geschrieben:Mit der TÜV-Gebühr bezahlt man auch nicht die Dauer, wie lange die neue Plakette gültig ist, sondern die "Arbeit" bei der technischen Untersuchung. Und die ist nicht davon betroffen, wie lange dann die Plakette gilt.
Enz-Zett hat geschrieben:ETZ-Racer hat geschrieben:das finde bitte bald mal raus wo steht! Irgendwo gibt es bestimmt eine Durchführungsvorschrift.
Suche läuft ...ETZ-Racer hat geschrieben:wo steht das?
Hier, in § 29 StVZO Absatz (1).
Daß es als Urkundenfälschung gilt, wenn das Kennzeichen von Motorrad [A] an Motorrad [B] geschraubt wird, dürfte bekannt sein. Aber ist auch bekannt, daß es bereits mehrere Gerichtsurteile gibt, die so was auch bei entstempelten Kennzeichen von abgemeldeten Motorrädern als Urkundenfälschung sehen?
trabimotorrad hat geschrieben:Ich denke, wenn ein Sheriff die Argumentation von Enz-Zett bringt und entsprechend Busgeld kassiert, gehts warscheinlich entweder dumm aus, oder vor Gericht. Ich werde mich darum in Zukunft lieber an seinen Rat halten und die Nummis abschrauben. In unserer Gesellschaft ist recht HABEN nicht gleich mit Recht BEKOMMEN!
Ens-Zett hat geschrieben:Vielleicht mußt Du Dich von dem Weltbild lösen, daß Du Dir mit der HU 24 Monate erkaufst.
Alex hat geschrieben:Ist zwar ein wenig weit für Dich, aber wenn Du ne Tour ins Saarland machst - die datieren nach, das heißt Du bekommst dort auch wieder TÜV bis 10/2010 und nicht nur bis 5/2010 wenn Du ihn woanders machen läßt.
Habe ich auch gemacht, für mich isses halt nur eineinhalb Stunden Fahrt.
Wenn Du Dir sicher bist daß das Mopped durchkommt kann sichs trotzdem lohnen.
Gruß Alex
Enz-Zett hat geschrieben:Natürlich, der sauberste und rechtmäßig vorgesehene Weg wäre, das Fahrzeug abzumelden wenn es nicht mehr genutzt wird. Damit entfällt auch die HU-Pflicht, und beim nächsten mal Prüfen und Anmelden haste dann wieder Deine 24 Monate.
MZETZ150 hat geschrieben:Bist Du Dir sicher?
Enz-Zett hat geschrieben:Sicher ja, aber vielleicht nicht klar genug. Vom Halterwechsel ist das unabhängig, entscheidend ist ob abgemeldet ist oder nicht. Mit "Rest-TÜV" kann man das Fahrzeug ja ohne neuer HU wieder zulassen, und dann gilt weiterhin die Fälligkeit. Ohne "Rest-TÜV" braucht man erst eine neue HU, und die gilt dann nicht mehr nach der alten Fälligkeit. Ob die dann aber 24 Monate ab Prüfung, oder 24 Monate ab Wiederzulassung gilt, bin ich mir grad nicht 100%ig sicher. Ich meine, ab Prüfung.
@ Alex: ach, meine Argumentationsweise mißfällt Dir? Na, es zwingt Dich doch niemand, weiter an der Diskussion teilzunehmen, oder?
Wo Du eine Verpauschalisierung sehen willst, ist mir schleierhaft.
Wer wegen der Rückdatiererei abkotzt, sollte ehrlicherweise auf die Schweinebacken kotzen, die durch ihre Trickserei und Überzieherei diese Regelung provoziert haben. Aber mich würde es nicht überraschen, wenn sich viele dieser Schweinebacken gerade unter denen finden, die gegen die Rückdatiererei wettern.
Das Nachlesen der TÜV-Reporte mußt Du schon selbst machen, das Lesen nehm ich Dir nicht ab, sorry.
Gerade um 1995 herum gab es viele Berichte, die diesen Zusammenhang deutlich gemacht haben und mit Entscheidungsgrundlage waren für die Rückdatiererei.
Und seitdem ist tatsächlich die Mängelhäufigkeit signifikant zurückgegangen. Gegen die Verkürzung auf 12 Monate bei älteren Fahrzeugen haben sich die Auto-Lobbys (ADAC etc.) erfolgreich gewehrt.
Wenn Du die belegten Fakten eisern ignorieren willst,
und gleichzeitig selbst unbelegte Aussagen aufstellst (Lobbyismus von TÜV und DEKRA), dann ist das Deine Sache.
Hauptverdacht für die Motivation zu dieser Regelung ist daher einfach, daß die Lobbyisten bei TÜV und DEKRA sich durchgesetzt haben um ihre Einnahmen zu erhöhen. Und daß das durch diese Regelung passiert kann keiner bestreiten.
Komm mir dann aber bitte nicht mit "Logik".
Deine Logik bzgl. "Diskrepanz der Leistung bei gleichem Aufwand" ist mir nach wie vor komplett verschlossen. Die erbrachte Leistung ist die technische Überprüfung, sonst nichts (war auch eins der Hauptargumente gegen die jährliche HU, weil es unterm Strich doppelte Kosten für den Fahrzeughalter bedeutet hätte).
Keine Illegalität oder OWI bei überzogenem TÜV? Das halte ich für eine sehr eigenwillige Auslegung von §29 StVZO. Und kein Unterschied zwischen 6 und 24 Monaten überzogen? Das sehe ich hier ganz anders.
Das war's von meiner Seite, ich geh jetzt so eine schöne Forumsfunktion nutzen.
EikeKaefer hat geschrieben:Abend!
Ich hänge mich hier jetzt mal mit einer Frage dran:
Ich bekam heute Post von unserem Landratsamt, daß ich innerhalb von 2 Wochen das Auto beim TÜV vorführen soll, ansonsten würde es zwangsabgemeldet.
Ist das normal?
Können die das?
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