Welche Wege/Behörden/Hürden sind erforderlich,um ein Mopped ohne Papiere wieder in Verkehr zu bringen?????
Bei E..y,
BJ 57, ist sehr verlockend.....

Betreff geändert;Norbert
Hilfe rund um die Emmen auf http://mz-forum.com
Moderator: Moderatoren
mzkay hat geschrieben:siehe Wissdensdatenbank
schönes Stück
Zette hat geschrieben:Hab grad gelesen in anderen Fred.Also besser die Finger von lassen????
Post scriptum : ...für ihr Alter sieht sie aber trotzdem noch Top aus,insofern Original-Zustand.
TS Martin hat geschrieben:Also die Zulassung ohne Papiere ist eigentlich relativ einfach:
1. Abfrage beim zuständigen SVA (früher KBA) ob gegen die entsprechende FIN was vorliegt.
2. TÜV fertig machen und eine Vollabnahme durchführen lassen
3. Zulassungsstelle mit Doppelkarte (eVB) und Eigentumsnachweis
4. fertig oder Aufbioetung des Briefes
5. dann erfolgt die Zulassung erst nach 4-6 Wochen
aber i.d.R. verzichten die Behörden auf die Aufbietung ... man muss halt etwas agumentieren können ...
TeEs hat geschrieben:TS Martin hat geschrieben:Also die Zulassung ohne Papiere ist eigentlich relativ einfach:
1. Abfrage beim zuständigen SVA (früher KBA) ob gegen die entsprechende FIN was vorliegt.
2. TÜV fertig machen und eine Vollabnahme durchführen lassen
3. Zulassungsstelle mit Doppelkarte (eVB) und Eigentumsnachweis
4. fertig oder Aufbioetung des Briefes
5. dann erfolgt die Zulassung erst nach 4-6 Wochen
aber i.d.R. verzichten die Behörden auf die Aufbietung ... man muss halt etwas agumentieren können ...
Es soll Zulassungsstellen geben, die im Falle nicht vorhandener Papiere eine eidesstattliche Erklärung des Vorbesitzers verlangen, dass er die Papiere verloren hat.
Dazu gab es hier schon Freds die über x Seiten gingen.
TS Martin hat geschrieben:Und nun finde mal heraus wer der letzte Besitzer war. I.d.R. waren die Fahrzeuge letzmalig in der DDR zugelassen.
Da können die Behörden nichts mehr nachvollziehen.
Davon gehört habe ich auch. Nur ist diese Art kaum machtbar durch den neuen Besitzer.
TeEs hat geschrieben:TS Martin hat geschrieben:Und nun finde mal heraus wer der letzte Besitzer war. I.d.R. waren die Fahrzeuge letzmalig in der DDR zugelassen.
Da können die Behörden nichts mehr nachvollziehen.
Davon gehört habe ich auch. Nur ist diese Art kaum machtbar durch den neuen Besitzer.
Ich gebe dir ja prinzipiell Recht, aber seit wann würde sich der deutsche Amtsschimmel von solch lästigen, logischen Einwänden bremsen lassen?
Der einzig hilfreiche konkrete Rat an den Frederöffner ist: Beim zuständigen Amt anrufen und freundlich fragen, wie die das handhaben.
TeEs hat geschrieben:TS Martin hat geschrieben:Und nun finde mal heraus wer der letzte Besitzer war. I.d.R. waren die Fahrzeuge letzmalig in der DDR zugelassen.
Da können die Behörden nichts mehr nachvollziehen.
Davon gehört habe ich auch. Nur ist diese Art kaum machtbar durch den neuen Besitzer.
Ich gebe dir ja prinzipiell Recht,
TS Martin hat geschrieben:Und was machste, wenn du den Rahmen als Beispiel über einen Teilhändler per Rechnung gekauft hast?
Soll jetzt extra der Dealer 'nen eidesstaatliche abgeben ... oder du ... man sieht die Behörden haben sich in einigen Kreisen einfach nur affig.
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