- Ab dem 01.01.10 müssen keine Plaketten für AU-Untersuchungen (Abgasuntersuchung) mehr an KFZ-Kennzeichen verklebt werden. Dadurch ist selbstverständlich auch ab diesem Zeitpunkt die Vorlage einer Bescheinigung über die erfolgreich durchgeführte AU-Untersuchung entbehrlich.
Die erfolgreiche Durchführung der AU-Untersuchung ist bereits seit längerem Vorraussetzung für die Erteilung einer Plakette über die durchgeführte Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO (HU-Plakette). Damit ist sichergestellt, dass die Fahrzeuge den Abgasvorschriften entsprechen.
Quelle: Erlass des MBV NRW vom 20.11.09 - III B 2-21-31/15
Für den Fall dass Euch ab dem 01.01.10 noch irgendwer eine Plakette verkaufen möchte, oder bei einer Kontrolle der AU-Prüfbericht eingesehen werden möchte.