Zulassungsrecht / Anbringung von AU-Plaketten

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Zulassungsrecht / Anbringung von AU-Plaketten

Beitragvon Andreas » 23. November 2009 09:09

Zu Eurer Info ....

    Ab dem 01.01.10 müssen keine Plaketten für AU-Untersuchungen (Abgasuntersuchung) mehr an KFZ-Kennzeichen verklebt werden. Dadurch ist selbstverständlich auch ab diesem Zeitpunkt die Vorlage einer Bescheinigung über die erfolgreich durchgeführte AU-Untersuchung entbehrlich.
    Die erfolgreiche Durchführung der AU-Untersuchung ist bereits seit längerem Vorraussetzung für die Erteilung einer Plakette über die durchgeführte Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO (HU-Plakette). Damit ist sichergestellt, dass die Fahrzeuge den Abgasvorschriften entsprechen.

    Quelle: Erlass des MBV NRW vom 20.11.09 - III B 2-21-31/15

Für den Fall dass Euch ab dem 01.01.10 noch irgendwer eine Plakette verkaufen möchte, oder bei einer Kontrolle der AU-Prüfbericht eingesehen werden möchte.
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Re: Zulassungsrecht / Anbringung von AU-Plaketten

Beitragvon Sven Witzel » 23. November 2009 09:12

Dann gibts nen freien Platz auf dem Kennzeichen...
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Standpark: EMW R 35/3, ES 250 Bj.59, ES 300 Bj. 63, ES 250/2 Gespann Bj 68, ES 250/2A Bj 72, TS 250 Gespann Bj 75, TS 125 Neckermann Bj. 78, ETZ 250 Bj. 84

verkauft: ES 150 Bj 65, ES 150 Bj 67, ES 150 Bj 74, ES 250/1 Bj unbekannt, RT 125/3, Bj 61, ES 175/2 Bj ca. 70, TS 125, Bj 76, TS 250/1 Gespannmaschine Bj 78
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Re: Zulassungsrecht / Anbringung von AU-Plaketten

Beitragvon Enz-Zett » 23. November 2009 09:21

Andreas hat geschrieben:... oder bei einer Kontrolle der AU-Prüfbericht eingesehen werden möchte.

Im Extremfall kann der AU-Prüfbericht bis zum 31.12.2011 plus "Karenzzeit" nötig sein.

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Re: Zulassungsrecht / Anbringung von AU-Plaketten

Beitragvon schwammepaul » 23. November 2009 09:33


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Re: Zulassungsrecht / Anbringung von AU-Plaketten

Beitragvon Locke » 23. November 2009 10:29

Sven Witzel hat geschrieben:Dann gibts nen freien Platz auf dem Kennzeichen...


Die werden sich schon was dafür einfallen lassen....
Wie wärs mit einem jährlichen Beleuchtungstest? Platz für kostenpflichtige Plakette ist ja....... 8)
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Re: Zulassungsrecht / Anbringung von AU-Plaketten

Beitragvon ETZChris » 23. November 2009 10:32

Locke hat geschrieben:
Sven Witzel hat geschrieben:Dann gibts nen freien Platz auf dem Kennzeichen...


Die werden sich schon was dafür einfallen lassen....
Wie wärs mit einem jährlichen Beleuchtungstest? Platz für kostenpflichtige Plakette ist ja....... 8)


eben.

oder die brauchen den platz für ihre jährliche mautplakette.
Gruß
Christian

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Re: Zulassungsrecht / Anbringung von AU-Plaketten

Beitragvon Robert K. G. » 23. November 2009 11:37

Hallo,

auf mich wirkt das nur wie eine versteckte Preiserhöhung. Fahrzeuge mit OBD-Stecker brauchen ja jetzt nicht mehr eine klassische Abgasprüfung. Auslesen des Steuergerätes reicht. Geht schneller und kostet die Prüforganisation nicht mehr soviel. Aber wird dieser Preisvorteil an den Kunden weitergegeben ;)? Zudem durfte bis jetzt eine Werkstatt mit Prüfgenemigung die AU selber machen. Nur die HU wurde von einem externen Prüfer gemacht. Die künftige Regelung erscheint mir nach sehr guter Lobyarbeit von Dekra und co....

Gruß
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Re: Zulassungsrecht / Anbringung von AU-Plaketten

Beitragvon kutt » 23. November 2009 11:37

da kommt bestimmt irgend eine "umweltplakette" hin :D
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Re: Zulassungsrecht / Anbringung von AU-Plaketten

Beitragvon Andreas » 23. November 2009 11:40

kutt hat geschrieben:da kommt bestimmt irgend eine "umweltplakette" hin :D


Die kleben doch schon in der rechten unteren Ecke der Windschutzscheibe.....
Vielleicht wird auch der "Säuferbalken" wieder eingeführt .... öffentlich sichtbar aufm Nummernschild.

:versteck:
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Re: Zulassungsrecht / Anbringung von AU-Plaketten

Beitragvon Enz-Zett » 23. November 2009 12:09

Dass eine gültige AU Bestandteil der HU ist, ist ja nichts Neues. Man hat sich nun letztlich nur die extra Doku gespart. Für Fahrzeuge ohne OBD ändert sich aber auch da nichts, die dürfen weiterhin bei ihrer Werkstatt die AU machen lassen. Und wenn ich dran denke, wie in so mancher freien Werkstatt bei der HU beschissen wurde, haben die ja auch reichlich Steilvorlagen für so eine (unterstellte) Lobbyarbeit gemacht.

Für meine alten Kisten ist es auf jeden Fall eine Kostenminderung. Ich muß ja nicht mehr jährlich zur AU.

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Re: Zulassungsrecht / Anbringung von AU-Plaketten

Beitragvon trabimotorrad » 23. November 2009 12:14

ETZChris hat geschrieben:
Locke hat geschrieben:
Sven Witzel hat geschrieben:Dann gibts nen freien Platz auf dem Kennzeichen...


Die werden sich schon was dafür einfallen lassen....
Wie wärs mit einem jährlichen Beleuchtungstest? Platz für kostenpflichtige Plakette ist ja....... 8)


eben.

oder die brauchen den platz für ihre jährliche mautplakette.


:shock: Daran habe ich noch nicht gedacht, aber ich würde das den Herren in Berlin zutrauen :evil:
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Zwei Takte sind genug, alles Andre ist Betrug!

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:schlaumeier: Mein Fuhrpark ist sowieso rein und komplett von Vernunft geprägt!
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Re: Zulassungsrecht / Anbringung von AU-Plaketten

Beitragvon Maddin1 » 23. November 2009 12:20

Das ist das sterbeurteil für fast alle Autos über 15 Jahren, weil sie eine echte Asu nicht schaffen.

So kann man auch den Neuwagenabsatz ankurbeln... :roll: :roll: :roll:
40. Wintertreffen auf Schloß Augustusburg, ich war dabei!

OT-Partisanen-Lokkomaddin

Nur echt mit langen Loden und Bart!!


Dacianitis ist schlimm :-)

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Re: Zulassungsrecht / Anbringung von AU-Plaketten

Beitragvon Enz-Zett » 23. November 2009 12:22

trabimotorrad hat geschrieben::shock: Daran habe ich noch nicht gedacht, aber ich würde das den Herren in Berlin zutrauen :evil:

Mautplakette aufm Kennzeichen? Wohl kaum, viel zu profan und untechnisch. Zudem schlecht abzulesen, besonders maschinell. Nee, wenn die Maut kommt dann garantiert mit einem technischen Aufwand, der dem deutschen Technologieführerselbstverständnis entspricht. Und vermutlich TollCollect-kompatibel ist, damit sich das eher rentiert.

Maut kommt wohl sicher. Aber daß im Gegenzug andere Abgaben runtergehen, sollte man jetzt schon vorsorglich anfangen bei seinen Landkreisabgeordneten die Stimmung heiß zu machen. Die Wiedergewähltwerdenwollen-Lobby ist schließlich die stärkste die wir haben.

Maddin 1 hat geschrieben:Das ist das sterbeurteil für fast alle Autos über 15 Jahren, weil sie eine echte Asu nicht schaffen.

Nee, es gilt nach wie vor die gesetzliche Vorgabe, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung galt. Ein 15 jahre altes Auto muß nur die AU-Werte von damals einhalten, nicht die für heutige Neufahrzeuge.

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