habe hier einen " Brief " über eine Einzelgenehmigung gemäß §4 Abs. 5 FZV. Ich habe die Maschine an eine Freund verkauft der auch auf MZ umgestiegen ist. Es handelt sich um eine MZ ES 125. Ich habe schon gegoogledt und nicht wirklich mir entgegen kommende Antworten bekommen.

Ganz Einfach: Er möchte die Hufu jetzt anmelden und ich frage mich ob er das Möp damit zulassen kann. Ich hab mal schnell n Foto mit meinem vercripelten Handy gemacht. Ich hab schon ein paar Vollabnahmen beim Tüv hinter mich gebracht aber das hab ich noch nie erhalten.
Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß § 21 StVZO (§4(5) FZV)
So steht das da.
Ich sag mal prost und hoffe auf ein paar Ansagen!!

Gruß Dennis