Hallo
Kann mann eine 125iger Fahren wenn man zu DDR Zeiten den Mopedführerschein gemacht hat, Autoführerschein nach der Wende.Wie ist die Reglung dazu ?
Gruß Thomas
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Thomas110562 hat geschrieben:Hallo
Kann mann eine 125iger Fahren wenn man zu DDR Zeiten den Mopedführerschein gemacht hat, Autoführerschein nach der Wende.Wie ist die Reglung dazu ?
Gruß Thomas
Thomas110562 hat geschrieben:Danke für die schnelle Antwort, wäre schön gewesen wenn es anderst gewesen wäre. Dann hätte meine Frau nicht nur Moped fahren dürfen, Traut sich nicht an den Motorradführerschein ran.Gruß Thomas
Thomas110562 hat geschrieben:Danke Robert für die Kopie der Papiere, hat mir sehr geholfen.Werde sie mal mit der RT fahren lassen, mal sehen ob sie appetit bekommt.
Robert K. G. hat geschrieben:Hallo,
eine 125er darf man mit Autoführerschein nur fahren, wenn man diesen vor 1981 gemacht hat.
Gruß
Robert
TS Martin hat geschrieben:
Nicht ganz richtig:
Man darf Leichtkrafträder fahren, wenn man den PKW Führerschein vor den 1.4.1980 erworben hat.
Allerdings muss es ein bundesdeutscher Führerschein sein.
Der DDR Führerschein beinhaltete bei PKW nur den Mopedschein.
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