Favoritisiert ist ein für mindestens 2 Krädern geeigneter ungebremster Hänger a la 'Stema MT 750'!
Dieser soll ausschließlich für den Transport von Zweirädern und evtl. Gespannen verwandt werden.
Unter dieser Voraussetzung sollen diese Anhänger steuer- und haftpflichtbefreit sein?
Dazu besagt der § 18 der STVZO allerdings, dass ein solch Hänger dann Fahrzeuge (oder auch Tiere) für 'Sport' tranportieren soll.
Sport ist für mich ein relativ dehnbarer Begriff, beginnend beim Unterrichtsfach, über Schach bis ....
So gesehen fühle ich mich vor der Rennleitung -wenn ne Emme drauf transportiert wird- relativ sicher, bei Pferdeanhängern macht man zwischen Dressur- und Rennsport auch keine physischen Unterschiede

organisiert bin ich schließlich hier

Ich zahle für einen größeren Anhänger die Abgaben, sollte der Trailer nicht begünstigt werden macht er keinen Sinn, vielmehr käme dann ein Umfunktionieren des vorhandenen in Betracht!
Ein Einzig brauchbares Ergooglen brachte mehr Ungereimt- denn Klarheiten

Habt Ihr selbst oder im Bekanntenkreis Erfahrungen sammeln dürfen?