Wechselkennzeichen

Alles, was oben nicht passt.

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Re: Wechselkennzeichen

Beitragvon TS Martin » 18. November 2010 20:36

Alfred hat geschrieben:Was ist daran schwammig? Wenn es auf einem Treffen Lebensmittel braucht, kannst Du auch woanders mitfahren oder es Dir mitbringen lassen.


Weil es nicht ganz genau gesagt wird (Definition), was eine Probe, Wartungs/Erhaltungs oder Prüfungsfahrt ist.
Das sieht auch Obrigkeit so und ahndet es kaum - nur bei eindeutig nachweisbaren Charakter.
Jemand fährt mit der Nummer täglich zur Arbeit oder jede Woche einkaufen.
Alles andere ist in meinen Auge noch legal.
Einmal im Jahr zum Aldi oder so ...

... ich habe solch eine Nummer nicht.
Will keinen Ärger, wenn es auf einmal heißt - Fahrt ist unzulässig ...
Und die Fahrtenbuchauflage hält mich davon auch noch zusätzlich ab.

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Re: Wechselkennzeichen

Beitragvon Alfred » 18. November 2010 20:59

Die Definition ist schon klar genug, nur ist der Mißbrauch roter Kennzeichen nicht automatisch strafbar, sondern nur eine Obliegenheitsverletzung. Es ist trotzdem schlecht. Hat ein Niveau, wie Behindertenparkplätze zu blockieren.

Fuhrpark: ><(((°>
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Re: Wechselkennzeichen

Beitragvon MZ-Rotax-Rudi » 18. November 2010 21:05

knut hat geschrieben:
Motorräder und Wohnmobile werden nicht berücksichtigt.


Die sind außen vor, wenn du das Nummernschild vom Auto umpappen willst, darum geht es in dem Beitrag. Das sagt nichts über den Tausch unter Motorrädern. Ist halt blöd geschrieben.
Gruß
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Re: Wechselkennzeichen

Beitragvon eMVau » 18. November 2010 22:02

TS Martin hat geschrieben:
Weil es nicht ganz genau gesagt wird (Definition), was eine Probe, Wartungs/Erhaltungs oder Prüfungsfahrt ist.
Das sieht auch Obrigkeit so und ahndet es kaum - nur bei eindeutig nachweisbaren Charakter.


Nur soviel dazu: Fahrten zur Tankstelle um zu tanken sind nicht möglich (dienen nicht dem Erhalt der Verkehrssicherheit), anders sieht es aus, wenn man tanken und Luft prüfen will. Kein Scherz.
Wer dazu mehr Infos möchte, die Deuvet hat auf ihren Seiten ne Menge Material dazu. Auch steht dort bezüglich der Auslegung der Fahrten(Bewegungsfahrten), sinngemäß: der Bund (oder THW?) schreibt im Jahr 600 km Fahrstrecke zur Wahrung der Betriebssicherheit der Einsatzfahrzeuge vor, (d.h. je Monat 50km).
Als Argumentation sollte das langen. Leider find ich den Link nicht so schnell.

LG MV
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