Moin moin
Wenn ein Fahrzeug (hier ein 125ccm Roller) 12 Jahre gestanden hat,
dann braucht er wohl nach 7 Jahren ein Vollgutachten nach §21 StVZO .
Ist das richtig?
Welche Kosten dafür entstehen etwa?
-- Hinzugefügt: 10/5/2012, 07:21 --
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