Möchte TS verkaufen, was beachten?

Alles, was oben nicht passt.

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Möchte TS verkaufen, was beachten?

Beitragvon RogerB » 4. Februar 2009 18:45

hallo leute...

am samstag möchte ich meine TS verkaufen...
ich habe keinen DDR-Brief dazu... aber eine vollabnahme is sowieso von nöten was sie seit der wende nich mehr angemeldet war...
was braucht der käufer dann alles von mir bei der vollabnahme? is da der ddr-brief wichtig?
mir schwirrt da irgendwas von ner unbedenklichkeitserklärung im kopp rum?!
sowieso kaufvertrag muss ich noch machen ne?

danke im voraus...


gruß alex

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Beitragvon s-maik » 4. Februar 2009 18:50

da ich das ganze demnächst vor mir habe... dieses habe ich von der zulassungsstelle rostock bekommen... habe auch keinerlei papiere für meine....

für die Beantragung neuer Fahrzeugpapiere benötigen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Zulassungsstelle die das Motorrad als letzte in ihrem Fahrzeugbestand geführt hat.
Dazu beantragen Sie in unserer Zulassungsstelle unter Vorlage des Kaufvertrages eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister. Diese Auskunft ist gebührenpflichtig ( 10,20 €). Die kennzeichenführende Zulassungsstelle entscheidet dann die weitere Verfahrensweise wie Aufbietung der Fahrzeugpapiere sowie Entgegennahme der eidesstattlichen Versicherung.
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Beitragvon eichy » 4. Februar 2009 19:00

Der Käufer braucht einen Kaufvertrag und "sicherheitshalber" eine Eidesstattliche Erklärung von Dir, daß Du keine Papiere hast, bzw. nie bessen hast
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Beitragvon RogerB » 4. Februar 2009 19:25

gibts da ne vorlage für diese Eidesstattliche Erklärung?

kann er dann mit der Eidesstattlichen Erklärung zur vollabnahme oder muss er da vorher extra noch ne unbedenklichkeitserklärung?

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Beitragvon Ex-User peryc » 4. Februar 2009 19:29

IIRC gibt's da einen kleinen Haken mit der Verlusterklärung: Hat der Vorbesitzer diese verloren muß in dessen Landkreis eine Anfrage bezüglich Unbedenklichkeit gestellt werden, hat der Neubesitzer die verloren in seinem. Oder so irgendwie.
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Beitragvon s-maik » 4. Februar 2009 19:32

siehe meinen beitrag oben... da steht alles drin was der käufer machen muss...

das ist eine antwortmail von der zulassungsstelle rostock, und laut persöhnlicher nachfrage soll das so bundesweit sein...
abär: keine gewähr meiner seits !
Zuletzt geändert von s-maik am 4. Februar 2009 19:32, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon RogerB » 4. Februar 2009 19:32

hmmm da wer ich mich ma mit der zulassungsstelle in verbindung setzen...
zum glück kenn ich da eine privat :)

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Beitragvon TS Martin » 4. Februar 2009 23:20

s-maik hat geschrieben:da ich das ganze demnächst vor mir habe... dieses habe ich von der zulassungsstelle rostock bekommen... habe auch keinerlei papiere für meine....

für die Beantragung neuer Fahrzeugpapiere benötigen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Zulassungsstelle die das Motorrad als letzte in ihrem Fahrzeugbestand geführt hat.
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Genau so haben sie mir es in OHV auch gesagt.

Am besten ist, dass bei der Abfrage beim KBA herasukommt, das die Maschine in der BRD noch nie zugelassen war. Dann muss deine Behörde entscheiden. Und unsere verzichten in diesem Fall auf die Aufbietung.

RT haben wir so schon zugelassen - kein Problem.

Beim Berlin Roller wird es dann schon komplizierter. Da haben wir nämlich nichts.
Kauf per Handschlag - und das ist dann bei den Behörden sehr, sehr kompliziert.
Ggf. muss ich halt 'nen Schenkungsvertrag aufsetzen zwischen Oma und mir.
Dann können die auch nichts machen.

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