Unbedenlichkeitsbescheinigung

Alles, was oben nicht passt.

Moderator: Moderatoren

Unbedenlichkeitsbescheinigung

Beitragvon ultra80sw » 5. März 2009 15:42

Hallo,habe im Ort einen Hänger von einer Pferdekoppel geholt,der vom Aufbau her total marode war weil ich die Achse davon gebrauchen konnte.Jetzt möchte ich einen Motorradanhänger bauen.Hatte das rollende Chassis schon beim Tüv und er befand es für gut.Leider habe ich keine Papiere dafür.
Der Hänger stand schon über 10 Jahre dort und keiner weiss wem er war.War heute auf der Zulassungsstelle und die Frau meinte ich solle zum Anhängerbauer fahren und eine Bescheinigung geben lassen,dass er dort gebaut wurde weil sie mir nicht glaubte,dass anfang der 60er Jahre die Hänger nur dreistellige Fahrgestellnummern hatten.Der Anhängerbauer hatte mir bestätigt ,dass ein Grossvater den Hänger gebaut hatte.Jetzt soll ich noch einen Bericht abgeben wie ich zu diesem Hänger gekommen bin und wo er gestanden hatte.Gibt es da im Internet einen Vordruck dafür?Kann mich jemand dafür belangen,dass ich den Hänger dort weggeholt habe.Habe nämlich den Pächter vorher gefragt.Gruss,Mig
Gruss,Mig

Fuhrpark: Mz Es 125 , Mz Es 250 2,Kawa Gpx 600,Kr 51 1
ultra80sw

Benutzeravatar
 
Beiträge: 1541
Themen: 38
Bilder: 41
Registriert: 25. März 2008 20:38
Wohnort: Zweibrücken 66482
Alter: 49

Re: Unbedenlichkeitsbescheinigung

Beitragvon Ex-User Grobstaub » 5. März 2009 19:30

Wo kein Kläger, da kein Richter.
Frag wegen dem Vordruck mal beim KBA an, viel. können die Dir helfen.

(Und scheib nie wieder "HÄNGER", das heißt Anhänger.......nen HÄNGER hat MANN in der Hose......hihihi :schaf: )
Ex-User Grobstaub

 

Re: Unbedenlichkeitsbescheinigung

Beitragvon DrDjPhil » 5. März 2009 22:43

Hallo,
vielleicht hätte ich da noch einen kleinen Beitrag zum Besitz des Anhängers. und zwar kann man auf der Polizeidienststelle einen Fund anmelden, also den Anhänger und wenn sich nach einem halben Jahr keiner gemeldet hat kann man ihn behalten. naja, so ganz grob zumindest.

das müsste
§965 BGB Anzeigepflicht des Finders und
§966 Verwarungspflicht und
§967 Ablieferungspflicht

Vielleicht weiß da noch jemand mehr drüber!

sein.
Natürlich alles ohne Garantie ;-)
Vielleicht hilft dir das irgendwie weiter :-)

Grüße Phil
Lege das Ruder erst dann nieder, wenn das Boot an Land ist.

Honda Wave 110i : Bild


Heiligenstadt `11

MZ-Fahrer in/um München

Fuhrpark: ->
MZ, Qek, Honda Wave
DrDjPhil

Benutzeravatar
 
Beiträge: 129
Themen: 8
Bilder: 6
Registriert: 12. Juni 2008 17:55
Wohnort: Lausitzer in München
Alter: 41
Skype: DrDjPhil

Re: Unbedenlichkeitsbescheinigung

Beitragvon MZ-Chopper » 5. März 2009 23:00

mach doch nen kaufvertrag mit dem pächter, der wollte das doch los werden.
Goldbroilerbeauftragter 008
ETZ-Bananentanksympathisant

Fuhrpark: ETZ 251 (´89),
ETZ 125/ ehemals ETZ150 (´89) "Juniors -Feuerstuhl"

BMW R1200 GS (das Erbstück)
MZ-Chopper

Benutzeravatar
 
Beiträge: 4106
Themen: 59
Bilder: 14
Registriert: 16. Februar 2009 18:41
Wohnort: Blankenfelde-> am südlichen Zipfel des Speckgürtels
Alter: 55

Re: Unbedenlichkeitsbescheinigung

Beitragvon rkidh » 5. März 2009 23:06

wieso mit dem pächter?? der kaufvertrag wäre nicht gültig da der pächter ja scheinbar nicht der besitzer ist, sonst wäre das alles ja kein Problem.


wenn man mit jedem der was los werden möchte nen kaufvertrag machen könnte hätte ich schon längst nachbars harley, nachbarins hund ... und die ganze Familie samt Haus verkauft XD

:D

Gruß
Tut das Not das alle Teile verniedlicht werden müssen? Ich kann "Stossies" und Konsorten echt nicht mehr lesen.
;-)

Fuhrpark: MZ TS 250/1 (Sorgenkind mit Elefantenausmaßen ;] )
Simson "Star" SR 4-2
Simson S51 B
Simson "Spatz" SR 4-1 K
Simson SR 2 - verkauft :'-(
rkidh

 
Beiträge: 912
Themen: 63
Registriert: 12. September 2008 08:38
Alter: 34


Zurück zu Sonstiges



Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: EmmasPapa und 10 Gäste