Hilfe rund um die Emmen auf http://mz-forum.com
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-auge- hat geschrieben:Hey leute könnt ihr mir sagen was der Tüv alles so anschaut?
Hab meine Emme zwar komplett neu aufgebaut, jedoch ist ein federbein leicht undicht.
-auge- hat geschrieben:wie prüfen die die Telegabel? ach ja und was kostet der Spaß??
-auge- hat geschrieben:wie prüfen die die Telegabel? ach ja und was kostet der Spaß??
Hanseat hat geschrieben:-auge- hat geschrieben:wie prüfen die die Telegabel? ach ja und was kostet der Spaß??
Eintauchen und Undichtigkeiten (Öl an den Standrohren?), bei Faltenbälgen sieht man natürlich nichts.
TÜV Nord: z. Zt. HU Krad 37,95 €, ggf. plus AU 18,95 €
Sven Witzel hat geschrieben:Au brauchst du nicht.
Anmelden musst du sie prinzipiell auch nicht , ABER: du darfst nicht zum TÜV fahren ohne Kennzeichen, das solltest du bedenken.... Kannst aber auf nen Hänger oder schiebend durchaus hinkommen...
-auge- hat geschrieben:AU brauch ich ja nich bei BJ 1988? Ach und ich hab das ding abgemeldet gekauft (2007) ohne Nummernschild, müss ich das ding erst anmelden?? Ne oder?
etz-250-freund hat geschrieben:laut meinerversicherung ,darf man zum tüv und zur zulassungstelle auch ohne kennzeichen bzw anmeldung fahren,voraussetzung ist aber man hat eine doppelkarte von seiner kfz versicherung
EX Jonas-Treiber hat geschrieben:Rotes Nummernschild??
Ich hatte ein Kurzzeitkennzeichen, für das die Versicherung nichts verlangt hat als ich anschliessend auch abgeschlossen hatte. Das Strassenverkehrsamt wollte natürlich Gled, sowie der Schildermacher.
Eifelheizer hat geschrieben:etz-250-freund hat geschrieben:laut meinerversicherung ,darf man zum tüv und zur zulassungstelle auch ohne kennzeichen bzw anmeldung fahren,voraussetzung ist aber man hat eine doppelkarte von seiner kfz versicherung
Blödsinn!!!
...
Fahren ohne Kennzeichen ist verboten, wer anderes behauptet lügt
trabimotorrad hat geschrieben:Wenn das Mopped keine "Rote Nummer"/Uberführfungskennzeichen oder ähnliches hat, kann sich der TÜV auch weigern die Prüfung vorzunehmen, mit dem Argument, das die Probefahrt auf öffentlichen Straßen ja ohne Zulassung/Roter Nummer/Kurzzeitkennzeichen nicht möglich ist. Vor Jahren haben die mich mit dieser Argumentation wieder heimgeschickt![]()
Seither rufe ich vorher bei der TÜV-Prüfstelle an, und frage, ob es so geht oder nicht.
trabimotorrad hat geschrieben:Wenn das Mopped keine "Rote Nummer"/Uberführfungskennzeichen oder ähnliches hat, kann sich der TÜV auch weigern die Prüfung vorzunehmen, mit dem Argument, das die Probefahrt auf öffentlichen Straßen ja ohne Zulassung/Roter Nummer/Kurzzeitkennzeichen nicht möglich ist. Vor Jahren haben die mich mit dieser Argumentation wieder heimgeschickt![]()
Seither rufe ich vorher bei der TÜV-Prüfstelle an, und frage, ob es so geht oder nicht.
motorradfahrerwill hat geschrieben:Wenn der TÜVer aber ´nen schlechten Tag hat und nicht will nützt es leider auch nichts ihn noch weiter zu verärgern und auf die Gesetzeslage zu pochen.
In 99% der Fälle wird er dann was anderes finden.
etz-250-freund hat geschrieben:Fahren ohne Kennzeichen ist verboten, wer anderes behauptet lügt
Luzie hat geschrieben:etz-250-freund hat geschrieben:Fahren ohne Kennzeichen ist verboten, wer anderes behauptet lügt
richtig, aber der weg zur zulassungstelle und zum tüv ist ohne zulassung erlaubt,vorausgesetzt ist eine versicherungsbestättigung ( doppelkarte der versicherung ) und die kennzeichen ohne plaketten die zu dem fahrzeug gehören,müssen dran sein
wer anderes behauptet solte sich erstmal richtig erkundigen
etz-250-freund hat geschrieben:
ein kennzeichen ohne plaketten ,zb ein frisch geprägtes kennzeichen welches nach anmeldung auch offiziell dran sein wird,auch das entwertete kennzeichen welches vorher dran war
aber bestimmt keins aus einem land welches nicht mehr existiert
etz-250-freund hat geschrieben:Luzie hat geschrieben:etz-250-freund hat geschrieben:Fahren ohne Kennzeichen ist verboten, wer anderes behauptet lügt
richtig, aber der weg zur zulassungstelle und zum tüv ist ohne zulassung erlaubt,vorausgesetzt ist eine versicherungsbestättigung ( doppelkarte der versicherung ) und die kennzeichen ohne plaketten die zu dem fahrzeug gehören,müssen dran sein
wer anderes behauptet solte sich erstmal richtig erkundigen
du willst doch damit nicht etwa behaubten ich darf mit nem 25 jahre alten ddr-kennzeichen zum tuev und zur zulassungsstelle fahren darf.![]()
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na dein kommentar ist ja wohl gerade total sinnlos gewesen
ein kennzeichen ohne plaketten ,zb ein frisch geprägtes kennzeichen welches nach anmeldung auch offiziell dran sein wird,auch das entwertete kennzeichen welches vorher dran war
aber bestimmt keins aus einem land welches nicht mehr existiert
etz-250-freund hat geschrieben:mit online reservierten und geprägten kennzeichen plus doppelkarte der versicherung kann man ohne zulassung zur zulassungstelle und zum tüv fahren,aber nirgendwo anders hin,ebenso mit den kennzeichen die vorher dran waren und zum fahrzeug gehören( wenn es noch amtlich gültige sind ) und nicht wie dein komentar mit den ddr kennzeichen, das kann man auch alles online nachlesen
etz-250-freund hat geschrieben:mit online reservierten und geprägten kennzeichen plus doppelkarte der versicherung kann man ohne zulassung zur zulassungstelle und zum tüv fahren,aber nirgendwo anders hin,ebenso mit den kennzeichen die vorher dran waren und zum fahrzeug gehören( wenn es noch amtlich gültige sind ) und nicht wie dein komentar mit den ddr kennzeichen, das kann man auch alles online nachlesen
s-maik hat geschrieben:ps: die zulassungestelle sagte nein... aber da ich erlaubnis von versicherung und der polizei hatte...
etz-250-freund hat geschrieben:tja da frag ich jetzt mal nur ,wer jetzt recht hatte
Eifelheizer hat geschrieben:etz-250-freund hat geschrieben:mit online reservierten und geprägten kennzeichen plus doppelkarte der versicherung kann man ohne zulassung zur zulassungstelle und zum tüv fahren,aber nirgendwo anders hin,ebenso mit den kennzeichen die vorher dran waren und zum fahrzeug gehören( wenn es noch amtlich gültige sind ) und nicht wie dein komentar mit den ddr kennzeichen, das kann man auch alles online nachlesen
nö. kannste eben genau nicht!
Du mußt die Anmeldung bei der Behörde persönlich, oder durch einen Beauftragten erledigen, sonst könnte ja jeder ein Fahrzeug mit falschem Namen zulassen!
Bitte lest hier was man für nämliche Vorführbescheigung an Papieren vorlegen muß!
http://www.kreis-alzey-worms.de/verwaltung/buerger//dokumente/Zulassungsunterlagen.pdf
Den Perso auffen Scanner legen, das geht bei uns noch nicht!
etz-250-freund hat geschrieben:tja da frag ich jetzt mal nur ,wer jetzt recht hatte
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