Herbert aus Hamburg hat geschrieben:Wie ich höre ist es seit Donnerstag nicht mehr möglich
ungeprüfte Teile eintragen zu lassen .
Auch nicht in Einzelabnahmen.
Also nur noch Teile mit Gutachten.
Anfertigen von Teilen im Fachbetrieb in Absprache mit dem
TÜV-Prüfer sind nicht mehr möglich.
Tolle Aussichten...
Habe das Thema noch mal nach vorn geholt...dazu ist es m.E. zu wichtig.Ich habe den TÜV Nord angeschrieben und um Auskunft zu dieser Sache gebeten - hier die Antwort:
"Wie ich höre ist es seit Donnerstag nicht mehr möglich ungeprüfte Teile eintragen zu lassen . Auch nicht in Einzelabnahmen . Also nur noch Teile mit Gutachten . Anfertigen von Teilen im Fachbetrieb in Absprache mit dem TÜV-Prüfer sind nicht mehr möglich . Stimmt das?"
Antwort TÜV:"vielen Dank für Ihre Anfrage.
Nein, so pauschal stimmt das nicht.
Wir empfehlen Ihnen nur solche Teile zu erwerben, für die ein Teilegutachten (TGA), eine Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE), eine Genehmigung nach den Bestimmungen der Europäischen Union ("EG-Genehmigung") oder den Bestimmungen der Vereinten Nationen für den Europäischen Wirtschaftsraum ("ECE-Genehmigung") vorliegt und in dem / der die Verwendung des Bauteils an Ihrem Fahrzeugtyp geprüft und für zulässig erklärt ist. Nur wenn die Zuordnung im TGA / der ABE bzw. der Genehmigung zu Ihrem Fahrzeugtyp eindeutig ist und die darin aufgeführten Auflagen und Hinweise beachtet wurden, kostet die Begutachtung, je nach dem erforderlichen Prüfaufwand, zwischen 34,95 und 47,85 €.
In den Auflagen und Hinweisen des TGA bzw. der ABE, der EG- bzw- ECE-Genehmigung sind immer die entsprechenden Bedingungen genannt, die beim Ein- oder Anbau der Teile zu beachten sind. Wenn Sie sich diese Hinweise vor dem Kauf sorgfältig durchlesen, können Sie selbst feststellen, ob weitere Änderungen am Fahrzeug erforderlich oder andere Bedingungen zu beachten sind.
Die Begutachtung von Umrüstungen für die kein TGA bzw. keine ABE vorliegt ist nur möglich, wenn die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind. So muss für die Begutachtung von Rädern ohne TGA / ABE die Tragfähigkeit der Räder durch eine Räderprüfstelle nachgewiesen sein. Hier muss der Sachverständige alle Untersuchungen vornehmen, die sonst für das Erstellen des TGA bzw. der ABE erforderlich sind. Dies geschieht nach dem erforderlichen Zeitaufwand zum
Stundensatz von 119,- €.
Bei Aerodynamik-Bauteilen (Spoiler, Schürzen) ist ein Gutachten eines Materialprüfungsamtes für den verwendeten Werkstoff vorzulegen, in dem das
Bruchverhalten ("Splittersicherheit") und das
Brennverhalten ("Schwerentflammbarkeit") nachgewiesen ist. Wegen des aerodynamischen Einflusses auf das Fahrverhalten kann auf die
Hochgeschwindigkeitsfahrten bei nachträglich angebrachten aerodynamischen Umbauten
nicht verzichtet werden. Dies ist nur auf abgesperrten Prüfstrecken möglich. Zusätzlich zu den Prüfgebühren nach dem erforderlichen Zeitaufwand (siehe oben), müssen wir Ihnen die Miete für das Prüfgelände (z. B.
VW-Schnellbahn in Ehra-Lessien 712,- € / Stunde) in Rechnung stellen.
Weitere Informationen finden Sie z. B. über den Link
http://www.tune-it-safe.de/ Bitte wenden Sie sich mit Ihren weiteren Fragen rund um das Fahrzeug an unsere Sachverständigen an der TÜV-STATION Hannover-Döhren.
Die Adresse und Öffnungszeiten erfahren Sie über den Link
http://www.tuev-nord.de/tnm2006/ots/OTS ... ?ts_nr=114.
Mit freundlichen Grüßen
Bert Korporal
TÜV NORD Mobilität
http://www.tuev-nord.de"
Ist ja echt der Hammer - was meint Ihr?