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TS-Willi hat geschrieben:Nee ist nicht normaler TÜV. Plaketten kleben darf jede Überwachungsorganisation. Das Vollgutachten gibts aber nur bei der Technischen Prüfstelle, und die ist pro Bundesland jeweils in fester Hand. Wenn das Fahrzeug schon mal in der EU zugelassen war und die technischen Daten vorliegen, ist es aber easy.
Mecklenburger hat geschrieben:Hallo,
ich habe eine TS 150 Bj: 1985 11200km.
Ich möchte die TS 150 nach 15 Jahren Abmeldung wieder zulassen.
Nun sagt mir die nette Dame vom TÜV das ich einen § 21 StVZO machen muß.
Was ich an Papieren für die TS habe sind: Fahrzeugbrief(BRD),Rechnung (DDR),Durchprüfungsheft.
Wie und was ist ein Vollgutachten nach § 21 StVZO???
Landkreis Oberhavel hat geschrieben:Die bisher geltende Löschungsfiktion nach 18 Monaten ist ab dem 01.03.2007 entfallen.
Fahrzeuge können für mindestens sieben Jahre, wenn die Betriebserlaubnis noch
nachgewiesen werden kann, sogar noch länger, ohne erneute Abnahme nach § 21 StVZO
wieder zum Verkehr zugelassen werden. Erst wenn die Fahrzeug- und Halterdaten im
Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden sind und die
Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die
Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeugs nicht anderweitig erbracht werden
können, ist ein Gutachten nach § 21 StVZO zu verlangen(siehe dazu § 14 Abs. 2 Satz 5
FZV).
PIK hat geschrieben:Eigentlich läuft das unter "Wiederzulassung" und damit kannste zu jedem TüVer.
Vorausgesetzt die Daten in deinem BRD Brief stimmen auch mit deiner Maschine überein.
Die "Vollabnahme" macht man in der Regel nur, wenn kein Brief mehr vorhanden ist.
MfG Rolf
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