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BeitragVerfasst: 27. Oktober 2009 21:46 
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junger Calimero

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Nabend Zusammen,

ist ein Lenkradschloss vom TÜV her vorgeschrieben bei Krad oder kann ich es einfach weglassen ?
Ich meine nen modernes nicht sowas feines altes wie bei unseren alten Emmen.

EDIT sagt - ick möchte einfach das dünne nichtstragende Blech am Rahmen wegflexen weil wegen stört mich da.

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Gruß Christian

Tula-OT-Partisane!

www.tulamoto.de

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Vegetarier essen meinem Essen das Essen weg Oi! Oi! Oi!
Vegetarier dürfen auch kein Plastik benutzen, weil das aus Erdöl hergestellt wird und das waren ja auch mal Tiere (Dinosaurier).
kommt ein Hippie vom Frisör :rofl:


Fuhrpark: MZ Skorpion Tour - Zugelassen (zerlegt) , Laverda 750 S - Zugelassen , ES 250/2 Trophy Gespann Bj.72 - Zugelassen , TMZ Tula Bj. 1990 Zugelassen , TMZ Tula 199 ccm Bj. 89 - Ersatzteilspender RIP , MZ ES 250/0 Bj.61 (Ars******moped) ,
Ehemalige Bikes : ETZ 250 Bj.1990, ETZ 150 Bj.1987

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BeitragVerfasst: 27. Oktober 2009 21:56 
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Mr. Maultasche

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Du mußt eben beim TÜV vorweisen, das das Fahrzeug gegen unberechtigtes Benutzen gesichert ist, eventuell wird dann ein Bügelschloß eingetragen.

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Gruß aus Wüstenrot, wohnen, wo Andere Urlaub machen...
Zwei Takte sind genug, alles Andre ist Betrug!

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:schlaumeier: Mein Fuhrpark ist sowieso rein und komplett von Vernunft geprägt!
Denn vernünftig ist was Freude macht!

( Zitat von TS-Jens 13.04.2020)

seit Sosa `09 OT- Maultaschenpartisane
Seit Lehesten 2011 günstig erkaufter Nörgelmod
Gründer des "Flacheisenreiter-Fanclubs"
Gransee 2011 - ich war dabei und es war schön
Besucher am Schlagbaum der EU-Außengrenze - namentlich erfaßt am 21.07.2013
Mitglied Nr. 011 im Rundlampenschweinchenliebhaberclub
Ebenfalls Gründungs-Mitglied im GKV - Granseer Krawattenträgervereins


Fuhrpark: 1XMZ ES300 Personengespann, 1X ETZ251 Personengespann, 2X ETZ250 Solo, 2X TS250, 1X ES175, 1X TS150, 1X Kreidler RS65, 1-2X Keeway125 Bonsai-Chopper, 1X Hyosung XRX125, 1X BMW R100,1X BMW R1100LT, 1X BMW K75RT, 1X BMW K75S, 1X K75 C, 1X K75RT mit EML-Beiwagen 1X K100, 1X K100RS 4V, 1X BMW K1100LT, 1X Trabi-Kabrio, 1X Fiat/Maybach Seicento, 1X Ford-Escort-Kabrio 1X Qek Junior.

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BeitragVerfasst: 27. Oktober 2009 21:59 
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junger Calimero

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trabimotorrad hat geschrieben:
Du mußt eben beim TÜV vorweisen, das das Fahrzeug gegen unberechtigtes Benutzen gesichert ist, eventuell wird dann ein Bügelschloß eingetragen.



Das ist alles ? Dann gilt also auch ein Bremsscheibenschloss was unter der Sitzbank liegt ?

:gruebel: und wenn mich der Tüver fragt wo das originale ist..........und ick sage abgeflext :versteck:

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BeitragVerfasst: 27. Oktober 2009 22:00 
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Mr. Maultasche

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Sg doch lieber "war keins drann, als ich das Teil gekauft habe"... :wink:

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BeitragVerfasst: 27. Oktober 2009 22:02 
Ckone hat geschrieben:
Nabend Zusammen,

ist ein Lenkradschloss vom TÜV her vorgeschrieben bei Krad oder kann ich es einfach weglassen ?
Ich meine nen modernes nicht sowas feines altes wie bei unseren alten Emmen.

EDIT sagt - ick möchte einfach das dünne nichtstragende Blech am Rahmen wegflexen weil wegen stört mich da.

Siehe: http://www.motoclub.de/Motoclub%20aktue ... egeln.html (unten)

Mein Bruder hat an seiner 1955er Enfield auch ein mitzuführendes Bügelschloss eingetragen.

Gruß, Carsten


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BeitragVerfasst: 27. Oktober 2009 22:06 
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junger Calimero

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Danke die Seite ist gut :gut:

Sollte ick morgen nochmal beim TÜV fragen oder gleich flexen gehen :bgdev: :bgdev: :bgdev: ????

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BeitragVerfasst: 27. Oktober 2009 22:09 
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Ckone hat geschrieben:
Sollte ick morgen nochmal beim TÜV fragen oder gleich flexen gehen :bgdev: :bgdev: :bgdev:


Frag lieber.
Ich habe so meine Bedenken ob die Regelung "Fahrradschloß" auch dann gilt, wenn serienmässig (wie bei modernen Moppeds) ein Lenkradschloß verbaut ist, bspw. kombiniert mit Zündschloß.
Bei unseren alten Dingern sind die Lenkradschlößer ja eh meist lose mitzuführen. Vielleicht wird das da kulanter gesehen ....

_________________
Bleibt gesund!

- Wir müssen hier nicht alle lieb haben. Es reicht, wenn wir die, die wir doof finden in Ruhe lassen. Ziemlich einfach. -
- Manche Leute brauchen keine Pferde, die reiten einfach auf den Fehlern anderer rum. -
- Intelligenz hilft. Immer. -
- Der Hirntod bleibt ja bei vielen Menschen jahrelang unentdeckt -
- Manchmal ist es gut, dass mich keiner Denken hören kann -
- Marvin: "Mein Papa hat ´ne Glatze und ist auch sehr schön" -

Alles wird gut ...
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Fuhrpark: Hier könnten meine Fahrzeuge stehen.

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BeitragVerfasst: 27. Oktober 2009 22:11 
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junger Calimero

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Alter: 45
Andreas hat geschrieben:
Ckone hat geschrieben:
Sollte ick morgen nochmal beim TÜV fragen oder gleich flexen gehen :bgdev: :bgdev: :bgdev:


Frag lieber.
Ich habe so meine Bedenken ob die Regelung "Fahrradschloß" auch dann gilt, wenn serienmässig (wie bei modernen Moppeds) ein Lenkradschloß verbaut ist, bspw. kombiniert mit Zündschloß.
Bei unseren alten Dingern sind die Lenkradschlößer ja eh meist lose mitzuführen. Vielleicht wird das da kulanter gesehen ....


Hättest du das nicht früher sagen können nun ist das Blech vom Rahmen ab !!!!! :evil: :evil: :evil: nur nen Witz gehe morgen Fragen

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BeitragVerfasst: 27. Oktober 2009 22:16 
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Ckone hat geschrieben:
nur nen Witz gehe morgen Fragen


Besser ist das!

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Fuhrpark: Hier könnten meine Fahrzeuge stehen.

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BeitragVerfasst: 28. Oktober 2009 19:42 
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warum nen guten rahmen kaputtflexen? ich darf deshalb an meiner TS das Schloß wieder dranschweißen.... :-(


Fuhrpark: son paar MZ

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BeitragVerfasst: 28. Oktober 2009 20:12 
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Ckone hat geschrieben:
Hättest du das nicht früher sagen können nun ist das Blech vom Rahmen ab !!!!! :evil: :evil: :evil: nur nen Witz gehe morgen Fragen


Eindeutig zu schnell, immer erst abklären! Ich war bei unseren vorher und bekam zur Antwort: Entweder dran lassen oder verschrotten, die lose Sicherung würde bei denen nicht mehr eingetragen werden. Allerdings sieht jede Stelle bzw. jeder Prüfer das anders.

_________________
Gruß
Rudi


Fuhrpark: _
MZ TS 250/1
MZ TS 500 R (m. SEL)
MZ ETS 500 R (m. Velorex)
MZ 500 R (Polizei)
MZ Silver Star Classic 500
MZ 500 Voyager (zerlegt)
...

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BeitragVerfasst: 28. Oktober 2009 20:21 
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Für Bügel- oder Seilschlösser gibt es einen Stichtag, bis zu dem das beim TÜV durchgeht bzw. eingetragen werden kann. Müsste so um 1965 sein. Genaueres weiss der TÜV.

Für später zugelassene Motorräder ist normalerweise ein Lenkschloss vorgeschrieben. Oft wird da aber nicht so genau hingeschaut bzw. die Prüfer kennen diese Stichtagsregelung nicht.

Probiers einfach mal, vielleicht hast du ja Glück.

Gruß

Wolfgang


Fuhrpark: ES 250/0, Bj. 61
ES 150/1, Bj. 71
IWL Berlin, Bj. 60 (Technik von MZ)

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BeitragVerfasst: 28. Oktober 2009 20:28 
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Seit 6 Jahren fahre ich jetzt Motorrad, mit drei motorrädern, macht 9mal Tüv. Bis jetzt hat da noch keiner nach dem Lenkerschloß geschaut. Was habt ihr für pingelige Prüver, bzw man muß denen nicht alles erzählen.

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40. Wintertreffen auf Schloß Augustusburg, ich war dabei!

OT-Partisanen-Lokkomaddin

Nur echt mit langen Loden und Bart!!


Dacianitis ist schlimm :-)


Fuhrpark: Keine aktive MZ mehr. Dafür einer 1300er Dacia von 73 und einen 1200er von 17. Kombiniert mit einem Camptourist.

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BeitragVerfasst: 28. Oktober 2009 20:31 
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Wohnort: seit 1990 Kaufungen bei Kassel / früher Oberlausitz
Alter: 56

Skype:
mzts250-0
Hallo ,

der TÜV, z.B. in Kassel besteht auf das Lenkerschloss ,obwohl die von MZ keine Ahnung haben. Ich muss das Ding jedesmal vorführen. Das Argument lautet :" Wenn ein Schloss vorgesehen ist,muss es auch funktionieren". Wie gesagt , so ist es beim TÜV in Kassel . Vielleicht ist man anderwerts großzügiger.

mit Zweitaktgrüßen
Jochen

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mit Zweitaktgrüßen und auch 4Taktgrüßen
Jochen


Fuhrpark: ...hab ich

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BeitragVerfasst: 28. Oktober 2009 21:40 
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junger Calimero

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David Rudnick hat geschrieben:
Ckone hat geschrieben:
Hättest du das nicht früher sagen können nun ist das Blech vom Rahmen ab !!!!! :evil: :evil: :evil: nur nen Witz gehe morgen Fragen


Eindeutig zu schnell, immer erst abklären! Ich war bei unseren vorher und bekam zur Antwort: Entweder dran lassen oder verschrotten, die lose Sicherung würde bei denen nicht mehr eingetragen werden. Allerdings sieht jede Stelle bzw. jeder Prüfer das anders.



Das war ein Witz wie man in der Winzigschrift erlesen kann :lupe:
Leider war mein neuer Stammtüver (der von meiner Tula) heute nicht Haus deshalb muss ick euch wohl mit der Anwort vom Offiziellen auf morgen vertrösten ........

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BeitragVerfasst: 28. Oktober 2009 21:45 
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Emmen Jo hat geschrieben:
.....Vielleicht ist man anderwerts großzügiger.....

Nee, ich mußte zum Tüv auch die Diebstahlsicherung vorführen! :| Der Prüfer meinte, ein richtiges Motorrad muß sowas auch drann haben :roll: ob es im Ernstfall wirklich Diebe aufhällt/abschreckt? Wohl eher nicht.... :twisted:

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BeitragVerfasst: 29. Oktober 2009 18:36 
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junger Calimero

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Soo Männer folgendes sagt der TÜV :

"Hat ihre Maschine original eines dran dann muss wieder eins ran. Egal wie . Da kann man nix machen "

" Wenn es durch einen Unfall o.ä. kaputt gegangen ist muss man es auch wieder in Ordnung bringen egal wie!"

Was wäre wenn sie beim prüfen vergessen nachzusehen :oops: ? Er grinst und meinte "Wenn es nem anderen später auffällt gibts keine Folgeplakette". "Ich schaue immer danach!"

"Ein Lenkradschloss bleibt nen Lenkradschloss und wir nicht zum Bremsscheibenschloss als Ersatz mutieren" :?

So das Thema ist für mich eindeutig. Ích werde dann wohl nen modifiziertes Blech am Rahmen anschweißen was die neue Position des Lenkradschlosses einnimmt.

@ Mods - bitte mal nach Sonstiges verschieben weil wegen die Info könnte anderen auch nochmal helfen.

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BeitragVerfasst: 29. Oktober 2009 19:30 
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Was stört Dich eigentlich daran? Sieht es übel aus?


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BeitragVerfasst: 29. Oktober 2009 19:49 
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Gut das Du nochmal nachgefragt hast ohne vorher die Flex anzuwerfen.

Verschoben in "Sonstiges".

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BeitragVerfasst: 29. Oktober 2009 20:58 
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Lenkradschloß?
:) Der Chrischan hat ein Lenkrad auf der Emme.... ;D

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BeitragVerfasst: 30. Oktober 2009 00:02 
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Da hat der TÜVer Unsinn erzählt.

Du brauchst dafür nur eine Ausnahmegenehmigung von der Landesdirektion (früher Regierungspräsidium). Das Vorgehen ist folgendes:

1. Landesdirektion kontaktieren. Situation schildern, warum keine Diebstahlsicherung mehr da ist (z.B. bei Aufbruchsversuch zerstört...). Wenn der zuständige Beamte guten Willens ist folgt Schritt 2, ansonsten leider aussichtslos.
2. zum TÜV und bescheinigen lassen, dass keine Diebstahlsicherung verbaut und eine Ausnahmegenehmigung zum Mitführen der Diebstahlsicherung als loses Zubehör notwendig ist
3. Die Bescheinigung zur Landesdirektion schicken. Ein paar Tage später liegt die (nur für dieses eine Fahrzeug gültige) Genehmigung im Briefkasten.
4. Zur Zulassungstelle. Die Ausnahmegenehmigung wird in die Papiere eingetragen (mit Nummer und allem Pipapo)...

Habe bei meinem Fighter den ganzen Zirkus gerade durch, da durch einen Umbau der kpl. Front kein Platz mehr für das Zünd-/Lenkerschloß war. Das ist jetzt seitlich am Rahmen.

Viel Erfolg!


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