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BeitragVerfasst: 12. März 2012 21:21 
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Wie ihr ja wisst, darf man mit einen abgemeldeten Euronummernschild, original Brief und Doppelkarte zur Prüfstelle und danach zur Zulassungsstelle fahren...

Gild das auch für das DDR Nummernschild ( Nummernschild und Brief stimmen überein ) ....


Fuhrpark: MZ ES 150 Baujahr 1967
MZ ES 250/2 NVA
MZ ES 250/2 Gespann 1969
MZ TS 250/1A NVA 1981
MZ ETZ 250/A NVA 1987
MZ ETS 150/1 1973
Simson S51 1989
Simson s51 Enduro 1989
Simson SR50 1990

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BeitragVerfasst: 12. März 2012 21:33 
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In deinem Fall würde ich NUR die Versicherung fragen.
Denn diese sollte kompetent sein.


Fuhrpark: habe

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BeitragVerfasst: 12. März 2012 21:36 
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Unser Landkreis sagt eindeutig: ja, wenn vorab ein Euro Kennzeichen zugeteilt bzw. reserviert wurde. Wenn alle Unterlagen mitgeführt werden. DDR Brief. EvB Nummer und die Bestätigung der Versicherung. Aber bitte das vorab zugeteilte Euro Kennzeichen anbauen und nicht das DDR Blech.


Fuhrpark: MZetten, Fahrzeuge aus dem AWZ und vom VEB FAJAS Suhl und Fahrzeuge aus dem Industriewerk Ludwigsfelde (IWL)

Zuletzt geändert von TS Martin am 12. März 2012 22:17, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 12. März 2012 21:40 
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Martin, das glaub ich nicht.
Über das Kennzeichen muss im Bedarfsfall der Halter ermittelt werden können. Es darf deswegen auch mit entstempeltem Euro-Kennzeichen nicht grundsätzlich zum TÜV fahren, sondern nur dann wenn es (noch) eindeutig auf das Fahrzeug / den Halter zuzuordnen ist.


Fuhrpark: TS 250/1 EZ 04/1978 mit Extras:
3.50-18 vorne wie hinten
VAPE-Zündung
AWO-Tank
NVA Einzelsitz
/0 Zylinderdeckel
E10-Betrieb seit > 14.000km

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BeitragVerfasst: 12. März 2012 21:49 
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Ich hab bei der Abnahme schon öfter Schilder gesehen, die solche Sachen ablehnen. Es machen wohl nur wenige Prüfer. Viele lehnen dann die erforderliche Prüffahrt ab. Also auf jden Fall den Prüfer vorher fragen.

Gruß
Dieter


Fuhrpark: ES 150/1(BJ 1975 seit 1999), ETZ250 (BJ 1984 seit 2004), ES250/2 (BJ 1968 seit 2007) mit Super Elastik, GN 250 (BJ 1998 seit 2000), VX800 A Gespann mit GT2000 (BJ 1997 seit 2012), VX 800 B (BJ 1996 seit 2018)

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BeitragVerfasst: 12. März 2012 21:54 
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Habe extra nachgeschlagen und es stimmt:

FZV § 10 hat geschrieben:
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.


Fuhrpark: MZetten, Fahrzeuge aus dem AWZ und vom VEB FAJAS Suhl und Fahrzeuge aus dem Industriewerk Ludwigsfelde (IWL)

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BeitragVerfasst: 12. März 2012 21:58 
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TS Martin hat geschrieben:
Habe extra nachgeschlagen und es stimmt:

FZV § 10 hat geschrieben:
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.


Und wo kann man alte DDR Kennzeichen sich vorab zuteilen lassen ? :irre:

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MZ 500 Rotax Gespann, Piaggio EXS 125, Yamaha Ténéré 660 XTZ ´95, Yamaha VMax 1200 ´96, EZ: ´98

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BeitragVerfasst: 12. März 2012 21:59 
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....na im Landkreis von TSMartin....... :roll:
wollte genau die selbe Frage stellen.

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Viele Grüße
Xtreas,
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Einer konnte Stroh zu Gold spinnen....
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BeitragVerfasst: 12. März 2012 22:02 
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Das DDR Blech nicht, aber man kann sich ein Kennzeichen vorab zuteilen lassen (meistens genügt die Reservierung) - oder warum kann man Serienkennzeichen reservieren. Dann prägen lassen und ab an Fahrzeug - ungestempelt - rede aber mit deiner ZuLa vorab.

@ Maik80: Du musst mich nicht anschreien - ich kann lesen ...


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BeitragVerfasst: 12. März 2012 22:07 
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TS Martin hat geschrieben:
Das DDR Blech nicht, aber man kann sich ein Kennzeichen vorab zuteilen lassen (meistens genügt die Reservierung) - oder warum kann man Serienkennzeichen reservieren. Dann prägen lassen und ab an Fahrzeug - ungestempelt - rede aber mit deiner ZuLa vorab.

@ Maik80: Du musst mich nicht anschreien - ich kann lesen ...


Wenn ich Dich anschreie, würde das anders aussehen. Die wo von Dir überflogene Passage wollte ich hervorheben, ob das nun mit größerer Schrift, Unterstrichen oder wie auch immer ist Jacke wie Hose. Was ich aber nicht wollte, ist Verwirrung stiften indem ich die Passage Deines Zitates separat zitiere.

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BeitragVerfasst: 12. März 2012 22:12 
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Ich würde das DDR - Kennzeichen abschrauben, sonst mit allem losfahren.
P.S. rufe mal bei Deiner zuständigen Tüv - oder Dekra Stelle an, bei mir ist der Prüfer damals nach Hause gekommen. Ist total nett gewesen, die geben die Telefonnummern von den Prüfern gern raus.



_______________

Gruß
Steffen

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Gruß

Steffen


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Den frühen Vogel habe ich heute morgen erschossen .... Es war Notwehr !

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BeitragVerfasst: 12. März 2012 22:12 
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Das wäre mir auch alles zu aufwendig. Ich habe heute für ein Firmenauto neue Kennzeichen anfertigen lassen, nachdem sie gestohlen worden sind. Ich muß sagen, hier in Dortmund ist es auch ohne Aufwand machbar. Ich mußte nur von der Polizeidienstelle die Bescheinigung über den Diebstahl abholen und konnte dann ganz normal Kennzeichen besorgen und abstempeln lassen. Alles in allem, mit neuen Schilderhaltern besorgen habe ich ca. 1. Std. gebraucht.

Der Aufwand für Kennzeichen ist hier wirklich recht niedrig. Vorher bei der Zulassungstelle anrufen, einen kurzfristigen Termin und ein Wunschkennzeichen festlegen. Dann eben die Schilder besorgen, dann zum Amt. Da ich einen Termin hatte kam ich sofort dran. Dort wurden kurz die Daten aufgenommen und direkt die Schilder gestempelt. Das hat mit der kurzen Wartezeit keine viertel Stunde gedauert.

Zum Schluß, die Kosten für die neuen Kennzeichen mit der neuen Umweltplakette incl. Schilder lag bei ca. 85 Euro.

Und wenn ich vorher Kurzzeitkennzeichen habe, kann ich auch schon vorher fahren. Probefahrten und auch nocrmale Fahrten sind möglich. Die Mehrkosten sind die 16 Euro für das Schild + zusätzliche Anmeldekosten. Alles sicher unter 30 Euro. Keiner hat Probleme und ich kann sofort fahren und kann dann das Fahrzeug später richtig anmelden. Allerdings ist es auch nicht überall so einfach.

In den 70er Jahren war man dafür auch hier mindestens einen halben Tag unterwegs.

Gruß
Dieter


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BeitragVerfasst: 12. März 2012 22:13 
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Ich habe nichts überflogen - man muss sich ein Euro KZ vorab zuteilen lassen - reservieren - mit der ZuLa reden. Ich habe es bis jetzt noch nie gemacht (außer Vater im Jahr 2000) und immer ein KKZ genommen. Sicher ist sicher. Kostet samt Kennzeichen keine 20 €. Behörde um 11 € plus die/das Blech. Und 2000 war noch die alte Rechtslage - und da für den Traba ein altes KZ mit OHV vorlag dürfte ich es so machen laut damaliger StVZO. Also ... lieber KKZ ... und wenn ohne, dann mit vorab zugeteilten Euro KZ. Und vorallem reden - ggf. wie bei uns auf den elektronischen Weg ...


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BeitragVerfasst: 12. März 2012 22:18 
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TS Martin hat geschrieben:
Ich habe nichts überflogen -



Dann lies Dir nochmal den Fredtitel durch, also die Überschrift, das was oben drüber in fett steht.

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BeitragVerfasst: 12. März 2012 22:19 
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Also ich lese die Überschrift mit der Frage.

Dann lese ich:

TS Martin hat geschrieben:
Unser Landkreis sagt eindeutig: ja.


Und dann kommt Euro KZ (was auch immer das sein soll.... :roll: ), StVzo etc.....
Der TE fragt eindeutig nach DDR Kemmzeichen.


Halt Dich doch lieber mal zurück, bevor Du solche Aussagen triffst um dann 3 Beiträge weiter wieder zurückrudern zu müssen....

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Gruß Arni

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Achtung! Meine Beiträge können Ausdrucksformen der Ironie (Klick) -setzt Intelligenz beim Empfänger vorraus- und Humor (Klick) enthalten.
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BeitragVerfasst: 12. März 2012 22:31 
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also ick fahre immer mit ost kennzeichen zum tüv zur ersten abnahme


Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.


Fuhrpark: mz-etz 125 bj 1989
simson star bj 1972(oldschooler)
simson schwalbe bj 1983 (rennsemmel)
wartburg 311 bj 1957
wartburg 353 Trans bj 1987
wartburg 353 bj 1973
wartburg 353w 1987 (winterhure)

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BeitragVerfasst: 12. März 2012 22:38 
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TS Martin hat geschrieben:
....ein Euro KZ ....mit der ZuLa ...ein KKZ ...den Traba .... KZ mit OHV. ... lieber KKZ ... ..Euro KZ. ...

:roll: :roll: :roll: :roll:

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Go into the woods and help yourself !!!...Wolfsschanze 2014-2023 .....2017 neuer Rekord 1014km an einem Tag !!!!
19x Teilnehmer Wintertreffen AUGUSTUSBURG 1998 bis 2007... 2009 bis 2017
Rundlampenschweinchenliebhaber-Clubmitglied Nummer 001...und großer Vorsitzender


Fuhrpark: Wartburg 311 1958 mit Faltschiebedach; ; MZ ES 175/0 '60 "die Patinamaschine"; MZ ES 175 '60 "die Alltagshure" ;Yamaha FJ1200 '91; SUZUKI GS550M Katana '82;Opel Omega B; Simson Habicht '74; PANNONIA TLT '57,MIFA Klapprad!!!!!!
STANDPARK:
MZ TS 250/1 Neckermann-Gespann '81, Chemnitzia Sport 1937, Möve-Rad ca. 1955, 4x MZ ES 175/0 (Bj. 57-61), MZ ES 175/1 (Bj. 64), 4x MZ ES 250/0 (Bj.58-61),2x MZ ES 250/1 (Bj. 64/65),4x MZ ES 300 (Bj. 62-63), MZ TS 150 (Bj. 75 mein 1. Motorrad) Yamaha FJ1200 '86; 3x S51; 3x Schwalbe; CSEPEL 250 '55;2xPannonia TLT '56; Pannonia TLT 250 '57,5 weitere Pannonias von 58 bis 61, Duna Seitenwagen

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BeitragVerfasst: 12. März 2012 22:42 
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Das DDR Kennzeichen darfst Du gar nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr führen. Zumindest in Sachsen. Dort ist mir folgendes passiert. Ich war mit meinem 500 erter Trabbi auf dem Weg zu einem Treffen und hatte mir extra dafür Kurzzeitkennzeichen geholt. Da dieses aber für die Kennzeichenöffnung in der Heckklappe zu groß war, hab ich es in die Heckscheibe gehängt und das originale DDR Nummernschild hinten drangelassen. Daraufhin hielten mich die Träger der grünen Kutte an und ich durfte ein Verwarngeld von 30 € bezahlen. Die Weiterfahrt wurde mir bis zur Entfernung des DDR Schildes untersagt...
Also doch trailern oder wie von Martin beschrieben vorher in der Zulassungsstelle dein Kennzeichen holen.


Fuhrpark: Oldtimer

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BeitragVerfasst: 13. März 2012 08:10 
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Wie die Gesetzeslage nun eindeutig ist, kann ich auch nicht sagen. Von der Zulassung bzw. der Dekra bekam ich 2010 eine klare Antwort:

Das letztmalig dem Fahrzeug zugeordnete Kennzeichen, egal ob Euro oder weißrussisches Kennzeichen, berechtigt zum direkten Weg zur Dekra und anschließend zur Zulassung, hier in Zittau.

Bei den zwei „Vereinen“ nachfragen und gut.

@feuereisen: Ganz klaren Fall, da du ja ein Kurzzeitkennzeichen hattest, war das das letzte zugeteilte. Deine Situation ist ja keine „Erste“ Fahrt zur Vollabnahme.

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Bitte schickt mir eure FIN, Motor-Nr. und Baujahr eurer ETZ 125/150 für die Analyse der Baureihe.
Die Daten werden vertraulich behandelt.


Süd-Oberlausitzstammtisch Kottmarschenke, Ich war dabei! 2011, 2012 und 2013 :-D


Fuhrpark: MZ, Simson, Trabant

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BeitragVerfasst: 13. März 2012 08:35 
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Es ist offenbar wieder keine einheitliche Regelung in unserem Ländle. Jeder Landkreis hat da seine eigene Auffassung.

coolmodie hat geschrieben:
also ick fahre immer mit ost kennzeichen zum tüv zur ersten abnahme

Schöner alter 353er - aber der linke Blinker geht nicht, rechts ist in Ordnung.

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auch ich habe mal von meiner versicherung gesagt bekommen, das das letzte amtliche KZ dran sein muss und meldung bei der Versicherung vorliegen muss...
dann auf dem direkten wege zum prüfer und zulassung...

auf meine direkt nachfrage da es sich bei mir um ein DDR Kennz. handelt wurde gesagt ... ja, das letzte amtliche !
frage die sich dann nun stellt ... was sagen die ordnungshüter dazu :-)

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hm ich möchte doch bezweifeln das man mit DDR Kennzeichen zum Tüv fahren kann. Den Staat gibt es nichtmehr und dementsprechend verhält es sich mit seinen Gesetzen amtlichen Kennzeichnungen ect. alles was noch Bestand hat aus der Zeit steht im Einigungsvertrag und da steht nix von drin,das alte DDR Kennzeichen in irgendeiner gearteten Weise noch ihre Gültigkeit behalten.Daher interessiert auch keinen Prüfer irgendwelche Nummernschilder dieser Ära.Sonst könnte ich ja als nächstes mit meinen 35er Benz und seinen ersten Kennzeichen aus dem Reichsgau Thüringen zum Tüv rollen :biggrin:

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Basti28 hat geschrieben:
hm ich möchte doch bezweifeln das man mit DDR Kennzeichen zum Tüv fahren kann. Den Staat gibt es nichtmehr und dementsprechend verhält es sich mit seinen Gesetzen amtlichen Kennzeichnungen ect. alles was noch Bestand hat aus der Zeit steht im Einigungsvertrag und da steht nix von drin,das alte DDR Kennzeichen in irgendeiner gearteten Weise noch ihre Gültigkeit behalten.Daher interessiert auch keinen Prüfer irgendwelche Nummernschilder dieser Ära.Sonst könnte ich ja als nächstes mit meinen 35er Benz und seinen ersten Kennzeichen aus dem Reichsgau Thüringen zum Tüv rollen :biggrin:


auskunft habe ich erhalten durch die HUK und auch durch die DA direkt ...
also gleich 2 versicherungen die das gleiche zu mir sagten :-)

nichts genaues weiß mann nicht :oops:

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BeitragVerfasst: 13. März 2012 10:45 
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Ich würde mich im Zweifel lieber an die Poizei / Straßenverkehrsamt wenden. Versicherung scheint mir der falsche Ansprechpartner.

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BeitragVerfasst: 13. März 2012 11:05 
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Lorchen hat geschrieben:
Es ist offenbar wieder keine einheitliche Regelung in unserem Ländle. Jeder Landkreis hat da seine eigene Auffassung.

coolmodie hat geschrieben:
also ick fahre immer mit ost kennzeichen zum tüv zur ersten abnahme

Schöner alter 353er - aber der linke Blinker geht nicht, rechts ist in Ordnung.


also mein dekra mensch meines vertrauens sagte mir folgendes.....
- letztes kennzeichen was drann war, damit zur DEKRA/ TÜV
- dann direkt damit zur Zulassungsstelle

@ lorchen.....warum sollte der linke blinker funktionieren???
er steht in der rechten spur...und der rechte blinker funktioniert doch :ja:

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BeitragVerfasst: 13. März 2012 11:34 
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Lorchen hat geschrieben:
Es ist offenbar wieder keine einheitliche Regelung in unserem Ländle. Jeder Landkreis hat da seine eigene Auffassung.

coolmodie hat geschrieben:
also ick fahre immer mit ost kennzeichen zum tüv zur ersten abnahme

Schöner alter 353er - aber der linke Blinker geht nicht, rechts ist in Ordnung.


genau und die Kamele sind hungrig! :mrgreen:

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Zafira 1,7DTI, gelegentlich mit QEK junior oder HP401
MZ ETZ 250 LSW
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BeitragVerfasst: 13. März 2012 13:21 
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Basti28 hat geschrieben:
hm ich möchte doch bezweifeln das man mit DDR Kennzeichen zum Tüv fahren kann. Den Staat gibt es nichtmehr und dementsprechend verhält es sich mit seinen Gesetzen amtlichen Kennzeichnungen ect. alles was noch Bestand hat aus der Zeit steht im Einigungsvertrag und da steht nix von drin,das alte DDR Kennzeichen in irgendeiner gearteten Weise noch ihre Gültigkeit behalten.Daher interessiert auch keinen Prüfer irgendwelche Nummernschilder dieser Ära.Sonst könnte ich ja als nächstes mit meinen 35er Benz und seinen ersten Kennzeichen aus dem Reichsgau Thüringen zum Tüv rollen :biggrin:


Wenn es das letzte amtlich zugeteilte war, dann kannst du das, aber nur für den direkten Weg zur Prüfstellen und anschließend zur Zulassung. Quasi gehört diese Fahrt schon zum Zulassungsprozess.
Die Polizei überwacht doch eher die StVO, hier geht es m.M.n. um die StVZO. Die Zulassung, als Unterbehörde des STraßenverkehramtes, gab mir eben auch diese Aussage.

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BeitragVerfasst: 13. März 2012 13:43 
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wenn dann die FZV Stvzo gilt schon lange nichmehr :wink: hier der entsprechende Auszug aus der FZV:
§ 10(4) FZV.
"(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere
Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung
der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung,
Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks
und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden,
wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."
und da es keine vorübergehende Stillegung mehr gibt wie zu STVZO Zeiten ist das Kennzeichen nach Entfernung des Siegels NICHT mehr zugeteilt,d.h. sie können sofort wieder vergeben werden.

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BeitragVerfasst: 13. März 2012 13:54 
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und wer soll das drr kennzeichen wieder zuteilen ?
du wieder sprichst dich ! mit deinen auszügen

noch nie ärger gehabt mit denn ddr kennzeichen aufn weg zum tüv......
das letzte zugeteilte kennzeichen am fahrzeug...da das fahrzeug noch nicht wiedererfasst wurde, ist es miest das ddr kennzeichen

im endeffekt muß jeder selber wissen was er macht.......

nur legal is och langweilig und typisch deutsch


Fuhrpark: mz-etz 125 bj 1989
simson star bj 1972(oldschooler)
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wartburg 311 bj 1957
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wartburg 353 bj 1973
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BeitragVerfasst: 13. März 2012 14:07 
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Entscheidend ist, daß auf dieser Fahrt die Haftpflichtversicherung gültig ist, daß die Deckung gewährleistet ist.

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"Das Antibiotikum von MZ sind Vitondichtringe." (Christof im November 2011)
Mitglied der Wolfsschanzen-Tournee 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 und 2024 (der Rrrrudelll-Pudelll)
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BeitragVerfasst: 13. März 2012 14:16 
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coolmodie hat geschrieben:
und wer soll das drr kennzeichen wieder zuteilen ?
du wieder sprichst dich ! mit deinen auszügen

noch nie ärger gehabt mit denn ddr kennzeichen aufn weg zum tüv......
das letzte zugeteilte kennzeichen am fahrzeug...da das fahrzeug noch nicht wiedererfasst wurde, ist es miest das ddr kennzeichen

im endeffekt muß jeder selber wissen was er macht.......

nur legal is och langweilig und typisch deutsch

:shock: :?: :?: es ging bei dem Auszug um die HEUTIGE Rechtslage/Kennzeichen! Da wie du schon richtigerweise festgestellt hast das DDR Kennzeichen keiner mehr entwerten/abstempeln kann sowie der Staat nichtmehr existiert und auch keine Gesetzliche Regelung gegenteiliges beschreibt,ist es wohl so das es einfach ungültig ist.Bestenfalls haben wir hier so eine Art rechtliche Grauzone da versäumt wurde dieses Thema explizit im Gesetzestext zu regeln.

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BeitragVerfasst: 13. März 2012 14:45 
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Und den Passus hatte ich auch schon gezeigt - doppelt hält aber bekanntlich besser :wink:


Fuhrpark: MZetten, Fahrzeuge aus dem AWZ und vom VEB FAJAS Suhl und Fahrzeuge aus dem Industriewerk Ludwigsfelde (IWL)

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BeitragVerfasst: 13. März 2012 16:20 
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§ 10(4) FZV hat geschrieben:
...wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Nach dem Abmelden ist das Kennzeichen noch für diesen Kalendertag für das bisherige Fahrzeug reserviert (= vom Amt zugeteilt). Erst am nächsten Tag kann es anderweitig vergeben werden.
Man kann aber nach wie vor das Kennzeichen nach der Abmeldung reservieren lassen für eine Wiederzulassung. Und damit ist es wieder vom Amt zugeteilt auf das Fahrzeug bzw. den Halter.

Und: Prüfer bei den Prüfvereinen und Sachbearbeiter auf den Zulassungsstellen wissen nicht immer alles, Versicherungssachbearbeiter noch weniger. Darauf, was die erzählen, würd ich mich nicht verlassen. Da zählt es auch nicht dass mancher mitm DDR-Kennzeichen rumfährt und nie was passiert ist / nie einer was gesagt hat. Es gibt auch Leute, die fahren seit 35 Jahren ohne Führerschein im LKW Fernverkehr. Die Frage war aber: Darf man das? Und die eindeutige Antwort ohne jeglichen Diskussionsbedarf ist: Nein. Die Rechts- und Sachlage ist absolut eindeutig.


Fuhrpark: TS 250/1 EZ 04/1978 mit Extras:
3.50-18 vorne wie hinten
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BeitragVerfasst: 13. März 2012 16:28 
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wenn ick ne doppelkarte habe darf ick mit meinem kfz los zum tüv und zur zulassungsstelle

es muß ein kennzeichen amfahrzeug sein....ohne fahren geht nicht....

also dit alte ost kennzeichen ran mit watt ick den wagen aus der scheune geholt habe


Fuhrpark: mz-etz 125 bj 1989
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BeitragVerfasst: 13. März 2012 17:20 
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coolmodie hat geschrieben:
wenn ick ne doppelkarte habe darf ick mit meinem kfz los zum tüv und zur zulassungsstelle

es muß ein kennzeichen amfahrzeug sein....ohne fahren geht nicht....

also dit alte ost kennzeichen ran mit watt ick den wagen aus der scheune geholt habe



Hallo Coolmodie. :)
So gehts mit Sicherheit nicht. :!: Bei uns im Westen gehts so: Doppelkarte besorgen, Kennzeichen zuteilen lassen von der Zulassung, Kennzeichen ans Fahrzeug zum Tüv, mit den Fahrzeug zur Zulassung und Stempel auf Kennzeichen machen lassen.
Ich kann mir nicht vorstellen daß es im nahen Osten anders ist. :wink:

Gruß Georg.

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Gruß Georg.


Fuhrpark: ES 150/1, Ts 250, , Vonroad 125 Roller Gespann, , VelosoleX, . Hercules K50. K103S., Beverly 500 Gespann,
ETZ 418 Diesel , MZ TS 150/?

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BeitragVerfasst: 13. März 2012 18:00 
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Gergla hat geschrieben:
coolmodie hat geschrieben:
wenn ick ne doppelkarte habe darf ick mit meinem kfz los zum tüv und zur zulassungsstelle

es muß ein kennzeichen amfahrzeug sein....ohne fahren geht nicht....

also dit alte ost kennzeichen ran mit watt ick den wagen aus der scheune geholt habe



Hallo Coolmodie. :)
So gehts mit Sicherheit nicht. :!: Bei uns im Westen gehts so: Doppelkarte besorgen, Kennzeichen zuteilen lassen von der Zulassung, Kennzeichen ans Fahrzeug zum Tüv, mit den Fahrzeug zur Zulassung und Stempel auf Kennzeichen machen lassen.
Ich kann mir nicht vorstellen daß es im nahen Osten anders ist. :wink:

Gruß Georg.



Ist es auch nicht. Es heißt nicht ohne Grund dass man sich das ungestempelte Kennzeichen VORHER zuteilen lassen muss. Das kann über diverse Wege passieren. Z. B. ist es auch möglich sich sein altes Kennzeichen reservieren zu lassen. Man muss nur irgendwie "identifizierbar" sein.

DDR- Kennzeichen gelten wie ausländische Kennzeichen. Diese können nicht durch eine deutsche Behörde zugeteilt werden. Weder vorher, nachher oder auch wärend einer Fahrt. Und da man sich ungestempelte Kennzeichen vor der Fahrt zur HU oder Zulassungsstelle zuteilen lassen muss... Die Teile haben einen musealen Wert, mehr nicht.

Dabei reicht zur Zuteilung meist nur ein Anruf beim Amt. Das (spärer zu siegelnde) Kennzeichen kann man sich dann bei jedem Schilderdienst anfertigen lassen, bzw. man bekommt eben sein altes wieder zugeteilt.

Gruß
Robert

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Zuordnung der Motor- und Rahmennummern der MZ ETZ 250 zu einem Baujahr.

Fuhrpark:
MZ 125/3 (Bj. 1959) Bild, Junak M 10 (Bj. 1963) Bild, MZ TS 125 (Bj. 1976) Bild, MZ ETZ 250 SW (Bj. 1985) Bild, Aprilia RX 125 Bild, VW Caddy Maxi 2.0 Ecofuel (Bj. 2011) Bild, VW E-UP! (Bj. 2021), IVECO-MAGIRUS 60-9 A (Bj. 1986) Bild


Fuhrpark: Ganz viele Anhänger, davon 2x Bauwagen, dann noch in Pflege von der eigenen Frau: MZ ES 250 Gespann und Schwalbe.

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BeitragVerfasst: 13. März 2012 21:05 
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coolmodie hat geschrieben:
also dit alte ost kennzeichen ran mit watt ick den wagen aus der scheune geholt habe

coolmodie, Lesen bildet!
--> lies mal den kompletten fred durch...


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BeitragVerfasst: 13. März 2012 23:48 
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ick habe gelesen.......vielleicht is dir was untergegangen........am besten machts jeder wie er es für richtig hält

war heut mit der 125er ts beim tüv.....mit ost kennzeichen am moped


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Hier steht doch alles:
Basti28 hat geschrieben:
"(4) Fahrten, ... dürfen ...mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden,
wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."

und da es keine vorübergehende Stillegung mehr gibt wie zu STVZO Zeiten ist das Kennzeichen nach Entfernung des Siegels NICHT mehr zugeteilt,d.h. sie können sofort wieder vergeben werden.


ein DDR Kennzeichen gilt nicht als zugeteilt nach derzeitiger Gesetzteslage, da es seine Gültigkeit mit der Einigung und der verstrichenen Karenzzeit verlur.
Für die Polizei ist nur wichtig das Fahrzeug einem Halter zuordnen zu können, theoretisch wär es besser vom eigenen anderen FZ ein Kennzeichen zu führen, was aber Urkundenfälschung ist das es sich nicht um das gekennzeichnete Fahrzeug handelt.

Also Antwort zum Fredthema: Nein.
Wenn Du unbedingt trotzdem machen willst such Dir nen Kumpel der mit einem möglichst großem Fahrzeug kwasi im Hängermodus (schön dicht hinterherfahren) mitfährt.

Oder ohne Kennzeichen fahren? Bei einer Ordnungswidrigkeit wirste angehalten und kannst alle Papiere vom FZ vorlegen inkl. Eigentumsnachweis. Falls die Rennleitung Dich nicht aufhalten kann, muß Sie ja nur schauen welche Fahrzeuge diesen Typs an dem Tag zugelassen wurden...

puh hab ich viel geschreibselt. :coffee:

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BeitragVerfasst: 14. März 2012 10:27 
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coolmodie hat geschrieben:
ick habe gelesen.......vielleicht is dir was untergegangen........am besten machts jeder wie er es für richtig hält

war heut mit der 125er ts beim tüv.....mit ost kennzeichen am moped

Schön, hastes gelesen. Dann allem Anschein nach aber nicht verstanden. Also ist Dir was untergegangen.
Und zum Glück macht es nicht jeder wie er es für richtig hält. Was wär das dann auch? Der eine hälts für richtig, besoffen oder bekifft Auto zu fahren, der andere will Engländer auf deutschen Straßen spielen, der nächste will 130 in Ortschaften fahren, ... Manche tun das sogar. Dass Du mit Ostkennzeichen am Mopped beim TÜV warst, ist kein logisches Argument für die thread-Frage.


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BeitragVerfasst: 14. März 2012 19:12 
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und andere hier im forum fahren mitm ost-helm mit ihrer mz durch de gegend.....
was auch nicht erlaubt ist.....

wie gesagt sei typisch deutsch und macht das was de machen darfst !


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BeitragVerfasst: 14. März 2012 19:19 
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Gibt auch Leute, die gehen
hiermit zur Bank um Geld abzuheben. Ist auch nicht erlaubt. :mrgreen:

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BeitragVerfasst: 14. März 2012 19:52 
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bringste mir was mit :-)


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BeitragVerfasst: 14. März 2012 21:03 
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coolmodie hat geschrieben:
und andere hier im forum fahren mitm ost-helm mit ihrer mz durch de gegend.....
was auch nicht erlaubt ist.....

wie gesagt sei typisch deutsch und macht das was de machen darfst !


Falsch! Die Helme aus DDR Zeiten sind in Deutschland zulässig. Nicht aber unbedingt im Ausland.

Gruß
Robert

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Das ist ja auch so ein Hammer,
sogar Stahlhelme darfst du fahren.
Da sollte der Versicherungsschutz für die Träger sofort wegfallen.
Und auch der gesetzliche.


Fuhrpark: habe

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BeitragVerfasst: 14. März 2012 22:08 
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Klaus P. hat geschrieben:
Das ist ja auch so ein Hammer,
sogar Stahlhelme darfst du fahren.
Da sollte der Versicherungsschutz für die Träger sofort wegfallen.
Und auch der gesetzliche.

---NEIN---
§ 21 a , Abs.2 /1.1.2006 ;BRD
Wer Krafträder oder offene drei.... über 20 km/h....muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.
als nicht geeignet wurden eingestuft :Bauarbeiter-,Radfahr-,Feurwehr- bzw.Stahlhelme
Das Thema wurde oft in der BN behandelt + kam dann so ins "Reine".
Ich habe diesen Zettel immer im "Headcap".... :
Ralf-B.aus L.


Fuhrpark: TS 250/1 1976

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