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 Betreff des Beitrags: ES Zulassen
BeitragVerfasst: 7. September 2013 17:39 
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Hallo,
wollte mal fragen was zu beachten ist wenn ich meine ES 250/1 neu zulassen will.Sie ist seit 2001 nicht mehr zugelassen. Also muss ich ja zum TÜV.
Wo bekomme ich ein Überführungsschild her um zum TÜV zu kommen?
Was kostet es in etwa?

Danke


Fuhrpark: ES 250/1 Baujahr 1965, Simson S51 B 2-4 Baujahr 1983, Trabant 601 Baujahr 1987

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 Betreff des Beitrags: Re: ES Zulassen
BeitragVerfasst: 7. September 2013 17:46 
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Hallo,

diese Frage wurde wohl schon öfters gestellt :roll:
In der Sufu nichts gefunden :?:

Überführungskennzeichen gibt es von der Zulassungsstelle :wink:

Dose mit Hänger wäre eine preiswertere Alternative.
Vollabnahme kostet aber 3€ 50 mehr :wink:

_________________
Tue anderen nichts Gutes, dann wiederfährt dir nichts Schlechtes.

Gruß Svid (Thomas) :coffee:

Bitte sendet mir eure SW Nummern per PN.
Die Namen behalte ich natürlich für mich :wink:
Werde nur R-Nummer mit Bj. öffentlich machen :ja:

Bitte die Daten nicht nur vom Typenschild oder aus der Zulassung ablesen.
Sondern auch mit der Nummer am Rahmen vergleichen :wink:

Möchte die Aufstellung ja möglichst genau machen,
habe da schon genügend Ausnahmen von der Ausnahme :shock:


Stoye Seitenwagen 1962 - 1990


Fuhrpark: habe einen

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 Betreff des Beitrags: Re: ES Zulassen
BeitragVerfasst: 7. September 2013 17:51 
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du brauchst keine vollabnahme!!!

schieb die ES zur werkstatt um die ecke und lass tüv drauf machen.

damit zur zulassung und fertig.


Fuhrpark: ja

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 Betreff des Beitrags: Re: ES Zulassen
BeitragVerfasst: 7. September 2013 17:55 
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Rüttelplatte hat geschrieben:
du brauchst keine vollabnahme!!!

schieb die ES zur werkstatt um die ecke und lass tüv drauf machen.

damit zur zulassung und fertig.

Falsch! Länger als 7 Jahre nicht zugelassen = Vollabnahme!
Hat mich in Berlin um die 95 euronen gekostet :wink:

Grüße, Paul

_________________
Grütze, Paul
Meisterbetrieb Albrecht Relius Wasser&Wärme , Lothra 45/07338 Drognitz. Seit dem 01.07.23 für euch da!
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Fuhrpark: MZ TS 125/A BJ:1983 (der grüne Giftzwerg) , MZ TS 125 BJ:1974 in Fragmenten,
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Fortschritt E930 „Ackersimme“, Heldrunger MKH/1 Bj. 1974,
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 Betreff des Beitrags: Re: ES Zulassen
BeitragVerfasst: 7. September 2013 19:08 
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Nicht ganz Paul, das mag eventuell für die Zulassung in der Hauptstadt stimmen!

Meine ETZ war seit 2001 abgemeldet (mit Abmeldebescheinigung).

Bin dann extra zur DEKRA nach Hohenschönhausen gefahren, um eine VA machen zu lassen. (VA macht nicht jeder TüV- oder DEKRA-Standort)

Als ich dann dort war meinte der Prüfer, dass eine Vollabnahme Blödsinn wäre.

Im Land Brandenburg gilt wohl: wenn schon ein Westbrief vorhanden ist, reicht eine frische HU, wenn alles Orschinol ist. Ich glaube es waren so ca. 60 Euronen.

Damit war die Wiederzulassung in Bernau völlig problemlos. Sie mussten die Fahrzeugdaten nur komplett neu anlegen, da der Datensatz zum Fahrzeug schon aus dem System war. Hat gut 40 min. gedauert, aber supernette Damen!
Es gab auch von selbst das Leichkraftrad-Kennzeichen.
Das war dieses Frühjahr.

Grüße aus Ahrensfelde, Jens

_________________
Grüße, Jens


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 Betreff des Beitrags: Re: ES Zulassen
BeitragVerfasst: 7. September 2013 19:27 
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Das Themawurde nun schon ein paar mal im Forum behandelt.
Zitat:
Oldtimer Reparatur

Seit 2008 dürfen Sie ein vorübergehend stillgelegtes Fahrzeug 84 Monate, also volle 7 Jahre abgemeldet haben. Es genügt dann, mit den Fahrzeugpapieren und einer Versicherungsbestätigung bei der Zulassungsstelle zu erscheinen und das Auto oder Motorrad anzumelden.

Falls die TÜV-Plakette abgelaufen sein sollte, müssen Sie beim TÜV oder einer anderen Prüfstelle vorfahren und eine normale Hauptuntersuchung durchführen lassen.
So wird Ihr Auto zum günstigen Oldtimer

Dabei gilt übrigens nicht mehr die Regelung, dass Sie mit dem abgemeldeten Fahrzeug zum TÜV oder zur Zulassungsstelle fahren dürfen. Sie müssen es also entweder per Anhänger zum TÜV bringen oder beantragen ein Kurzzeitkennzeichen.
Das ist bei Stillegungen über 7 Jahre notwendig

Falls die Frist überschritten wurde, müssen Sie vor der Wiederzulassung vom TÜV eine so genannte "Vollabnahme" durchführen lassen (§ 23 StVZO).
Zitat ende.
Quelle: Tippscout.de

Grüße, Paul

_________________
Grütze, Paul
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 Betreff des Beitrags: Re: ES Zulassen
BeitragVerfasst: 7. September 2013 22:20 
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Registriert: 13. Januar 2013 10:57
Beiträge: 215
Themen: 3
TS Paul hat geschrieben:
Das Themawurde nun schon ein paar mal im Forum behandelt.
Zitat:
Oldtimer Reparatur

Seit 2008 dürfen Sie ein vorübergehend stillgelegtes Fahrzeug 84 Monate, also volle 7 Jahre abgemeldet haben. Es genügt dann, mit den Fahrzeugpapieren und einer Versicherungsbestätigung bei der Zulassungsstelle zu erscheinen und das Auto oder Motorrad anzumelden.

Falls die TÜV-Plakette abgelaufen sein sollte, müssen Sie beim TÜV oder einer anderen Prüfstelle vorfahren und eine normale Hauptuntersuchung durchführen lassen.
So wird Ihr Auto zum günstigen Oldtimer

Dabei gilt übrigens nicht mehr die Regelung, dass Sie mit dem abgemeldeten Fahrzeug zum TÜV oder zur Zulassungsstelle fahren dürfen. Sie müssen es also entweder per Anhänger zum TÜV bringen oder beantragen ein Kurzzeitkennzeichen.
Das ist bei Stillegungen über 7 Jahre notwendig

Falls die Frist überschritten wurde, müssen Sie vor der Wiederzulassung vom TÜV eine so genannte "Vollabnahme" durchführen lassen (§ 23 StVZO).
Zitat ende.
Quelle: Tippscout.de

Grüße, Paul


Das ist auch veraltet. Es gilt die FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) §14:

(2) Soll ein nach Absatz 1 außer Betrieb gesetztes Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen werden, ist die Zulassungsbescheinigung vorzulegen, § 6 gilt entsprechend. Eine Wiederzulassung kann abgelehnt werden, wenn die vorgelegte Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II mit einem Aufdruck „Verwertungsnachweis lag vor“ versehen ist und die Zulassungsbescheinigung Teil II zusätzlich durch Abschneiden der unteren linken Ecke entwertet wurde. Das Fahrzeug muss vor der erneuten Zulassung einer Untersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung unterzogen werden, wenn bei Anwendung der Anlage VIII Abschnitt 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zwischenzeitlich eine Untersuchung hätte stattfinden müssen. Satz 3 gilt entsprechend für eine Sicherheitsprüfung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Sind die Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden und kann die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeugs nicht anderweitig erbracht werden, ist § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechend anzuwenden.

Das heißt im Klartext, wenn die Abmeldung mehr als 7 Jahre zurückliegt, vorab mit der Zulassungsstelle zu klären, ob die Daten im ZFR noch vorhanden sind (werden nicht mehr generell nach 7 Jahren gelöscht, auch das KBA hat mittlerweile mehr Speicherplatz, so wie andere Geheimdienste auch), wenn nicht, entscheidet die Zulassungsstelle, ob vorhandene Daten (z.B. alter Brief oder Datenblatt) in Verbind. mit einer HU ausreichen, oder ein 21er Gutachten verlangt wird.


Fuhrpark: alles mögliche

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 Betreff des Beitrags: Re: ES Zulassen
BeitragVerfasst: 8. September 2013 07:04 
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Hallo,

aktelles Beispiel von mir, Zulassung ES 150 im Juli 2013, Stillegung war 1995.

Dekra Vollabnahme ca. 95€, ich müßte für den genauen Preis nachschauen...
Zulassung für ein Fahrzeug mit "nicht vorhandenem Datensatz" (oder so ähnlich) nochmal um die 60€, ca. 15€ € teurer als ein "normales" Fahrzeug mit Datensatz in der EDV. Das kleine Kennzeichen wurde mir hier in Zerbst wieder einmal verweigert. Ich könnte aber beim Land eine Ausnahmegenehmigung beantragen usw. Die würde dann nochmal 45€ kosten. So habe ich nun erstmal das aus meiner Sicht häßliche 18x20, Preis 14€, an die ES gebastelt. Das ist allerding optisch ein ganz schöner Stilbruch, finde ich.
Ja, das Überführungskennzeichen hat die Zulassungsstelle. Ich denke, einen Transporter oder Hänger fürn paar Stunden leihen wird billiger...

Viele Grüße


Fuhrpark: meine kleine 85er TS und das Velorex-Gespann

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 Betreff des Beitrags: Re: ES Zulassen
BeitragVerfasst: 8. September 2013 10:22 
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Skype:
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Servus
Also meine Erfahrung ist folgende: Hab mich bei der TÜV Station im Nachbarort erkundigt. Ich möchte meine TS demnächst wieder zulassen , die ist 2001 abgemeldet worden. Muss ich jetzt eine VA machen lassen ?
Aussage vom Prüfer : Ach Quatsch , VA nicht nötig . Das war mal so . Das ist jetzt neu. Es reicht eine normale HU.
Und so werd ich das auch machen ...

_________________
knatternde 2-Takt Grüße ausm Ländle


Fuhrpark: MZ TS 150 Bj.´1983
Jawa 350 Typ 360 Bj. ´1973
Audi A6 Allroad quattro 3.0 TDI ´2007
Hyundai i20 ´2011 ( für de Frau )

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 Betreff des Beitrags: Re: ES Zulassen
BeitragVerfasst: 8. September 2013 10:26 
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† 04.04.2016
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Alter: 66

Skype:
flitzbiebe
:roll: Und was lernen wir daraus?


Von Bundesland zu Bundesland gibt da Unterschiede. Sicher ist, Kenzzeichen bei der Zulassungsstelle und dort am besten gleich den Wertegang hinterfragen. Alternative --> vorher bei der Zulassungsstelle anrufen und Fragen fragen :ja:

_________________
Man sollte wissen das eine Änderung des original Zustandes nicht zwangsläufig zur Verbesserung des selbigen führt.

Gruß manitou


Fuhrpark: MZ ES250/2 PSW Gespann/ 1969, MZ TS 250 LSW Gespann/ MZ TS 150
BMW K75 C /1986 Diamant Herrenfahrrad

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 Betreff des Beitrags: Re: ES Zulassen
BeitragVerfasst: 8. September 2013 11:32 
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bei uns ist es so, wenn ein eu brief vorhanden ist, brauch man keine Vollabnahme. basta :D


Fuhrpark: ja

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