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 Betreff des Beitrags: Eine Autofrage - Zusatzscheinwerfer
BeitragVerfasst: 15. März 2014 13:22 
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Hi,

bei Googel bin nicht wirklich auf eine Antwort gestoßen.

In wie fern sind Zusatzscheinwerfer am Auto eintragungspflichtig?
E-Prüfzeichen ist klar, welche ohne würde ich nicht verbauen.
Aber bei der Befestigung der Scheinwerfer gibt es doch sicher Auflagen oder eine Eintragungspflicht?

Freundliche Grüße,
Karsten

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BeitragVerfasst: 15. März 2014 13:25 
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Es gibt bestimmte Masse die man einhalten soll, die findest du sicher hier im Netzt, kommt aber drauf an obs Fernscheinwerfer oder Nebel/Allwetterleuchten sind. Hat das Auto diese Lampen serienmässig darf man keine weiteren hinzubauen. Nornmalerweise war da immer ein ABE bei womit die Lampen nicht eintragungspflichtig sind.


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BeitragVerfasst: 15. März 2014 13:53 
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Schau dir mal §50 bis 52 der StVZO durch, da stehen Vorschriften drin, je nachdem was du vor hast :idea:

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BeitragVerfasst: 15. März 2014 14:21 
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Leider beides falsch! ;)

1. Besitzt ein Auto Zusatzscheinwerfer, darf man natürlich weitere Scheinwerfer montieren. Die maximale Anzahl an Scheinwerfern ist 6 Stück.

2. Die StVZO ist nicht die alleinige Rechtsgrundlage. Und gerade die "E-Kennzeichnung" ist eben nicht immer StVZO konform, aber in den aller meisten Fällen. Solchen Scheinwerfern liegt IMMER eine Montageanleitung bei. Sowohl an die Verschaltung als auch die Maße muss man sich halten.

Damit ist auch die Frag beantwortet. Rtfm! :runningdog: :versteck: :lach:

Gruß
Robert

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BeitragVerfasst: 15. März 2014 14:29 
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Robert K. G. hat geschrieben:
2. Die StVZO ist nicht die alleinige Rechtsgrundlage.


Hatte auch keiner behauptet, habe ja extra das kleine Wörtchen "alle" vor Vorschriften weggelassen, damit genügend Spielraum für andere bleibt ihren Senf dazu zu tun :yau:

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BeitragVerfasst: 15. März 2014 15:04 
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Danke für die schnellen Antworten :ja:
Also laut dem oben geschriebenen kann ich erstmal prinzipiell welche verbauen.

Wenn ich dies streng nach Montageanleitung durchführe ist dann noch eine Eintragung beim TÜV/Dekra notwendig?

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BeitragVerfasst: 15. März 2014 15:08 
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starke136 hat geschrieben:
Danke für die schnellen Antworten :ja:
Also laut dem oben geschriebenen kann ich erstmal prinzipiell welche verbauen.

Wenn ich dies streng nach Montageanleitung durchführe ist dann noch eine Eintragung beim TÜV/Dekra notwendig?


Das kommt auf das beigelegte Gutachten an! Ganz allgemein ja aber...
Praktisch alle Zusatzscheinwerfer auf dem Markt sind aber eintragungsfrei. Klarheit schafft nur die Montageanleitung. Das kann dir niemand per Ferndiagnose sagen.

Gruß
Robert

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BeitragVerfasst: 15. März 2014 15:14 
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Robert K. G. hat geschrieben:
1. Besitzt ein Auto Zusatzscheinwerfer, darf man natürlich weitere Scheinwerfer montieren. Die maximale Anzahl an Scheinwerfern ist 6 Stück.


Da meine Serienmässigen Allwetterscheinwerfer gelinde gesagt Dreck sind hab ich bei der letzten HU mal nachgefragt ob ich mir Zusatznebellampen anbringen darf. Antwort "Nein". :( dabei hab ich noch so wunderbare von Gabel im Keller liegen.


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BeitragVerfasst: 15. März 2014 15:21 
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Dein Audi? Du hast die serienmäßigen Nebelscheinwerfer? Dann darfst du noch ein Paar Scheinwerfer anbringen. Ob Fern- oder Nebelscheinwerfer ist vollkommen egal.

Gruß
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BeitragVerfasst: 15. März 2014 15:29 
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P-J hat geschrieben:
Robert K. G. hat geschrieben:
1. Besitzt ein Auto Zusatzscheinwerfer, darf man natürlich weitere Scheinwerfer montieren. Die maximale Anzahl an Scheinwerfern ist 6 Stück.


Da meine Serienmässigen Allwetterscheinwerfer gelinde gesagt Dreck sind hab ich bei der letzten HU mal nachgefragt ob ich mir Zusatznebellampen anbringen darf. Antwort "Nein". :( dabei hab ich noch so wunderbare von Gabel im Keller liegen.

Hast Du reguläre Streuscheiben oder DE ? Neue (Markenquali) Leuchtmittel wirken auch manchmal Wunder.

-- Hinzugefügt: 15. März 2014 15:31 --

Robert K. G. hat geschrieben:
Leider beides falsch! ;)

1. Besitzt ein Auto Zusatzscheinwerfer, darf man natürlich weitere Scheinwerfer montieren. Die maximale Anzahl an Scheinwerfern ist 6 Stück.

2. Die StVZO ist nicht die alleinige Rechtsgrundlage. Und gerade die "E-Kennzeichnung" ist eben nicht immer StVZO konform, aber in den aller meisten Fällen. Solchen Scheinwerfern liegt IMMER eine Montageanleitung bei. Sowohl an die Verschaltung als auch die Maße muss man sich halten.

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Als was zählt denn ein Doppelkammerscheinwerfer ?

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BeitragVerfasst: 15. März 2014 15:37 
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@ Doppelscheinwerfer: Sehr gute Frage! Das kann so oder so sein. Kommt auf die Zulassung an. Prinzipiell kann ein Auto schon ab Werk die 6 Scheinwerfer ausreizen. Du willst auf die Scheinwerfer des Urquattro der Amiversion hinaus? Das sind schon einmal vier Scheinwerfer. Die möglichen Nebler dazu und schon ist nichts mehr möglich.

Gruß
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Nee Robert, z.b. mein Coupe hat Fernlicht in den inneren Kammern sowie Abblend/ u. Fernlicht aussen. Dazu Nebelscheinwerfer in der Schürze.
Baulich geehen 4 Scheinwerfer mit 6 Leuchtmittel. Blinker mal aussen vor.

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BeitragVerfasst: 15. März 2014 15:46 
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Maik80 hat geschrieben:
Nee Robert, z.b. mein Coupe hat Fernlicht in den inneren Kammern sowie Abblend/ u. Fernlicht aussen. Dazu Nebelscheinwerfer in der Schürze.
Baulich geehen 4 Scheinwerfer mit 6 Leuchtmittel. Blinker mal aussen vor.


Also mein syncro hatte auch Doppelscheinwerfer. Ich hatte noch Nebel- und Fernscheinwerfer, auch als Doppelkammerleuchte montiert. Ich habe das Thema nie komplett ausdiskutiert, mir reichte immer dass es bei der HU nicht moniert wurde. Aber ich würde sagen das hätte auch "schief" gehen können. Frag einfach bei Audi an. Die sollten es wissen.

Gruß
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BeitragVerfasst: 15. März 2014 19:19 
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Der Frontkratzer Audi hat zwei Linsen und Fernscheinwerfer in jeder Lampe also insgesammt 6 Birnen. Das einzige was gut ist ist das Fernlicht. Neue Birnen hab ich versucht, sogar 100 Watt birnen fürs Abblendlicht bringen nix. :evil: Ford war immer bekannt dafür das sie schlechtes Licht hatten aber die 100 Watt Birnen habens da wenigstens gebracht. :mrgreen:


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BeitragVerfasst: 15. März 2014 19:55 
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also ich habe 2 nebelscheinwerfer auf der stosstange und 2 weitstrahler auf dem dach . ebenfalls auf dem dach montiert ist ein "arbeitsscheinwerfer" (darf nicht zum ausleuchten der fahrbahn benutzt werden ) und als nächstes kommt ein suchscheinwerfer für den gleiches gilt wie für den arbeitsscheinwerfer . eintragungspflichtig ist nichts davon ! auch rückwärtige "arbeitsscheinwerfer" sind kein problem , helfen aber deutlich bei "vergesslichen" mit fernlichthinterherfahrern :-)

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BeitragVerfasst: 15. März 2014 19:59 
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knut hat geschrieben:
"arbeitsscheinwerfer"


Dafür sind die 100 Watt Dinger eigendlich gebaut.
knut hat geschrieben:
helfen aber deutlich bei "vergesslichen" mit fernlichthinterherfahrern :-)
Lass dich nicht erwischen. :mrgreen:


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P-J hat geschrieben:
Lass dich nicht erwischen. :mrgreen:
ich kann ja auch mal was "vergessen" :mrgreen:

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BeitragVerfasst: 16. März 2014 10:07 
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Robert K. G. hat geschrieben:
Die maximale Anzahl an Scheinwerfern ist 6 Stück.


Du vergisst den Suchscheinwerfer, der ist zusätzlich ebenfalls erlaubt, somit wäre das Maximum 7 8)
(Zumindest wenn sich das seit Berufsschulzeiten nicht geändert hat)

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knut hat geschrieben:
eintragungspflichtig ist nichts davon !


Das war der Satz den ich hören wollte! :mrgreen:

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BeitragVerfasst: 16. März 2014 11:11 
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TS-Jens hat geschrieben:
Robert K. G. hat geschrieben:
Die maximale Anzahl an Scheinwerfern ist 6 Stück.


Du vergisst den Suchscheinwerfer, der ist zusätzlich ebenfalls erlaubt, somit wäre das Maximum 7 8)
(Zumindest wenn sich das seit Berufsschulzeiten nicht geändert hat)


Das ist richtig. :ja:

Gruß
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