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BeitragVerfasst: 19. November 2017 16:33 
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So richtig Hoffnung hab ich ja nicht mehr, aber schaden kann`s auch nicht.
Also; wer kann etwas zur Änderung der StVZO im Bereich der SBZ in Bezug auf die Führerscheinklasse 4 bzw. 1 sagen, oder besser belegen.
Zum Hintergrund: mindestens bis 1945 galt die Führerscheinklasse 4 für Kräder bis 250ccm und dem entsprechend die Klasse 1 für Kräder ab 250ccm.
1949 (noch vor Gründung der DDR) galt dann jeweils 150ccm als Grenze.
Also muss irgendwann im Zeitraum 1945 bis 1949 eine Änderungsanordnung/ Befehl SMAD o.ä. ergangen sein. Genau diesen Beleg suche ich. Danke!
Gruß Carsten

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Die Arche wurde von Laien gebaut, die Titanic von Fachleuten

Es gibt keine dummen Fragen – es ist nur dumm, nicht zu fragen

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Fuhrpark: MZ

Zuletzt geändert von CJ am 19. November 2017 20:14, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Frage zur Geschichte der StVZO
BeitragVerfasst: 19. November 2017 17:41 
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Ich glaube in den Jahren hatten die deutschen andere Probleme als neue Gesetze und Regeln zu erlassen.
Was im Mund zu haben z. Bsp....

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Mit freundlichen Grüssen , Alex

Ein Ossi im Westen was macht der da??? Entwicklungshilfe....:D
Haamitland Arzgebirg´...


Fuhrpark: MZ TS 150 '75
MZ ES175/1 '64
Suzuki DL650 '06
Honda 750F1 '75
Suzuki GSF 600 '95
Suzuki VZ800 '97
KMZ Dnepr K750 '67
Harley FLH 1200 '72

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 Betreff des Beitrags: Re: Frage zur Geschichte der StVZO
BeitragVerfasst: 19. November 2017 17:57 
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Das mag ja sein, aber hilft in der Sache nicht weiter :wink:
Die Änderung gab es, ob es damals Wichtigeres gab oder nicht. Im Übrigen gab es damals eine rege "Gesetzgebungstätigkeit" oder Neuordnung auf vielen Gebieten. Heute können wir uns aber leisten danach zu "graben".

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Fuhrpark: MZ

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 Betreff des Beitrags: Re: Frage zur Geschichte der StVZO
BeitragVerfasst: 19. November 2017 19:19 
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Vor 01.12.1954 galt Klasse 4 für Krad und PKW bis 250ccm lt. Straßenverkehrsordnung.
Obrigkeiten wurden und werden auch in schlechten Zeiten gut versorgt
damit sie uns mit Gesetzen verwöhnen können. ;-)


Fuhrpark: TS150 (125ccm) Bj. 1984
BMW R75/5 Bj. 1973
Sommer Diesel SD516 #363
NSU Quickly N Bj. 1956

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 Betreff des Beitrags: Re: Frage zur Geschichte der StVZO
BeitragVerfasst: 19. November 2017 19:29 
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zweitakt hat geschrieben:
Vor 01.12.1954 galt Klasse 4 für Krad und PKW bis 250ccm lt. Straßenverkehrsordnung....


Für "Trizonesien" hätte ich das auch so gesagt, die Frage bezog sich aber explizit auf die "SBZ"

Gruß
Andreas


Fuhrpark: ETZ 250 SW, Bj. 1985

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BeitragVerfasst: 19. November 2017 20:47 
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Die „150er Grenze“ kam aber erst nach dem Pitty... vorher war die Grenze 125ccm zwischen den Führerscheinklassen für Motorräder.

Gruß
Robert

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Zuordnung der Motor- und Rahmennummern der MZ ETZ 250 zu einem Baujahr.

Fuhrpark:
MZ 125/3 (Bj. 1959) Bild, Junak M 10 (Bj. 1963) Bild, MZ TS 125 (Bj. 1976) Bild, MZ ETZ 250 SW (Bj. 1985) Bild, VW Caddy Maxi 2.0 Ecofuel (Bj. 2011) Bild, VW E-UP! (Bj. 2021), IVECO-MAGIRUS 60-9 A (Bj. 1986) Bild


Fuhrpark: Famulus, ganz viele Anhänger, davon 2x Bauwagen, dann noch SYM NH-X 125, MZ ES 250 Gespann und Schwalbe der Frau in Pflege.

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BeitragVerfasst: 19. November 2017 22:00 
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Woher hast Du die Information, dass vor Gründung der DDR etwas an den Klassen geändert wurde?

Ich habe folgendes gefunden:
https://books.google.de/books?id=bY0DDg ... zo&f=false

Dort steht in Punkt 5, dass vor dem 1.10.1949 in der SBZ die Fahrerlaubnisse nach den Bestimmung des ehemaligen Deutschen Reiches gemacht wurden. Also anhand der StVZO von 1937 mit der der Klasse 4 bis 250ccm.

Obwohl die DDR ja eigentlich erst am 7.10.49 gegründet wurde und nicht am 1.10.

-- Hinzugefügt: 19. November 2017 22:29 --

Mit Gründung der DDR gab es die Gesetzblätter. Darin wurden Gesetze und auch Anordnungen veröffentlicht. So z.B. im Blatt 1957 / 37 bzgl. der einzuführenden Fahrzeugbriefe.

Vorgänger dieser Gesetztblätter in der SBZ war offenbar das hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Zentralverordnungsblatt

Da müsste alles veröffentlicht worden sein was so beschlossen wurde. Die Frage ist wo man diese Blätter aus dem entsprechenden Zeitraum einsehen kann.

Das Gesetztblatt 1957 / 37 habe ich mir im Rahmen meiner Recherche zu den KFZ-Briefen einfach gekauft. Kostete so gut wie nichts da im Normalfall niemand mehr dafür interessiert. Das Zentralverordnungsblatt aus der SBZ ist sicher schwerer zu bekommen aber auch das wurde bestimmt in einer größeren Auflage produziert.

-- Hinzugefügt: 19. November 2017 22:38 --

der garst hat geschrieben:
Ich glaube in den Jahren hatten die deutschen andere Probleme als neue Gesetze und Regeln zu erlassen.


Gesetze und Verordnungen wurden immer fleißig erlassen.

Hier das Zentralverordnungsblatt 1 / 1949
https://www.ebay.de/itm/282699545812

Z.B. mit der Anordnung vom 15.12.1948 zum Vertrieb von Pflanzenschutzmitteln. Ich habe bei meiner Suche auch schon eine "Bestimmung zur Ausbildung von Filmvorführern" im Inhaltsverzeichnis eines Zentralverordungsblattes gesehen. Nur leider nix zur Fahrerlaubnis.

Im laufe des Jahres 1949 erschienen noch einige Verordnungsblätter. In irgendeinem muss es drin stehen - wenn etwas an den Fahrerlaubnisklassen gemacht wurde. Leider scheint es kein Inhaltsverzeichnis o.ä. online zu geben.

-- Hinzugefügt: 19. November 2017 22:56 --

Das Kreisrarchiv Schmalkladen hat z.B. die Blätter im fraglichen Zeitraum:

http://www.kreisarchiv.lk-sm.de/www/lka ... reisarchiv

Vermutlich liegen die in so gut wie allen gut sortierten Archiven in den neuen Bundesländern.

_________________
http://hofwerker.de
https://www.youtube.com/@museumshofno3145/videos


Fuhrpark: ES 175

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BeitragVerfasst: 20. November 2017 04:27 
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CJ hat geschrieben:
So richtig Hoffnung hab ich ja nicht mehr, aber schaden kann`s auch nicht.
Also; wer kann etwas zur Änderung der StVZO im Bereich der SBZ in Bezug auf die Führerscheinklasse 4 bzw. 1 sagen, oder besser belegen.
Zum Hintergrund: mindestens bis 1945 galt die Führerscheinklasse 4 für Kräder bis 250ccm und dem entsprechend die Klasse 1 für Kräder ab 250ccm.
1949 (noch vor Gründung der DDR) galt dann jeweils 150ccm als Grenze.
Also muss irgendwann im Zeitraum 1945 bis 1949 eine Änderungsanordnung/ Befehl SMAD o.ä. ergangen sein. Genau diesen Beleg suche ich. Danke!
Gruß Carsten


Wende Dich mal an das Polizeimuseum Berlin, dort wird man Dir helfen können..

https://www.berlin.de/museum/3109830-29 ... mlung.html

Polizeihistorische Sammlung
Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
Telefon+49 (30) 46 64 99 47 62
E-Mail phs@polizei.berlin.de


Fuhrpark: BMW K100RS 4V (1991) bis 07/2015; BMW K1200RS (1997) ab 08/2015; Fahrrad Fendt Cardano Comfort - Kardanantrieb, statt Kette (1984), --
ehemalige: MZ ETZ 250 bis 2012; MZ TS 125 bis 1986; Simson SR50CE bis 2012; Simson SR2 bis 1986; Honda CX 500 (1981) bis 2012

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BeitragVerfasst: 20. November 2017 18:37 
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Danke erstmal für die doch durchaus hilfreichen Hinweise. Zumindest mehr als von mir erhofft. :D
Also Eins nach dem Anderen.
AHO hat geschrieben:
zweitakt hat geschrieben:
Vor 01.12.1954 galt Klasse 4 für Krad und PKW bis 250ccm lt. Straßenverkehrsordnung....

Für "Trizonesien" hätte ich das auch so gesagt, die Frage bezog sich aber explizit auf die "SBZ"

Richtig Andreas,und für "Bizonesien" hätte ich die Quellen bis 1949 auch da. Die Franzosen haben da eh ihr eigenes Süppchen gekocht.
Robert K. G. hat geschrieben:
Die „150er Grenze“ kam aber erst nach dem Pitty... vorher war die Grenze 125ccm zwischen den Führerscheinklassen für Motorräder...

Da verwechselst du sicher was. In der DDR, und auch vorher im „Reich“, gab es nie eine 125er FS-Klasse. Bis März 1957 gab es für Kräder die Klasse 1 (mehr als 150 bzw. 250ccm) und die Klasse 4 (bis 150 bzw. 250ccm). Danach nur noch eine Klasse 1 (später A) in der die Gültigkeit bezüglich der Hubraumbegrenzung auf 150ccm über das Alter geregelt war.
otmar hat geschrieben:
Woher hast Du die Information, dass vor Gründung der DDR etwas an den Klassen geändert wurde?...

Aus einem Vorher-Nachher-Vergleich von Ausgaben der StVZO. Die Erste ist aus 1945, mit deutlichen Überdrucken auf nicht mehr erwünschten Textteilen. Also vor Kriegsende aufgelegt und dann unmittelbar danach „korrigiert“ gedruckt. Das Vergleichsexemplar ist der Stand 1949, gedruckt unter Lizenz der SMAD und erwähnt explizit die Weitergeltung der StVZO in der SBZ. Muß also unmittelbar vor Gründung der DDR aufgelegt worden sein. Diese Ausgabe enthält die Hubraumgrenze 150ccm, ist aber ansonsten identisch mit der "alten" StVZO.
otmar hat geschrieben:
...Ich habe folgendes gefunden:
https://books.google.de/books?id=bY0DDg ... zo&f=false
Dort steht in Punkt 5, dass vor dem 1.10.1949 in der SBZ die Fahrerlaubnisse nach den Bestimmung des ehemaligen Deutschen Reiches gemacht wurden. Also anhand der StVZO von 1937 mit der der Klasse 4 bis 250ccm...

Das lese ich lediglich als Bewertung zur rechtlichen Einordnung der Führerscheine. Bei vor Gründung der DDR erteilten Führerscheinen kann es sich nur um nach weitergeltendem Reichsrecht erteilte handeln. Schlicht weil es noch keine DDR gab. Danach erteilte sind dann ebenso folgerichtig nach DDR-Recht erteilte FS. Inhaltlich unterscheiden sich die Regelungen -von zwischenzeitlichen Änderungen abgesehen- aber nicht. Die StVZO von 1937 wird auch in der DDR formell erst durch Neuverordnung am 01.04.1957 aufgehoben, in der Bundesrepublik gilt sie bis heute.
otmar hat geschrieben:
...Mit Gründung der DDR gab es die Gesetzblätter. Darin wurden Gesetze und auch Anordnungen veröffentlicht...

Die liegen mir vollständig vor.
otmar hat geschrieben:
...Vorgänger dieser Gesetztblätter in der SBZ war offenbar das hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Zentralverordnungsblatt
Da müsste alles veröffentlicht worden sein was so beschlossen wurde. Die Frage ist wo man diese Blätter aus dem entsprechenden Zeitraum einsehen kann...

Da liegt mir leider nur Jahrgang 1948 vor. Aber der Hinweis auf die Kreisarchive könnte gut sein. Werde ich auf jeden Fall probieren.
samasaphan hat geschrieben:
...Wende Dich mal an das Polizeimuseum Berlin, dort wird man Dir helfen können..

Auch das werde ich tun.
Also, noch einmal Danke für die Tipps und wem noch was einfällt...immer her damit :gut:
Gruß Carsten

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Fuhrpark: MZ

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