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 Betreff des Beitrags: Ersatzrahmen
BeitragVerfasst: 7. Dezember 2017 00:36 
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Hallo,

ich weiß nicht, ob es bekannt ist, daß man Ersatzrahmen nicht mehr aufbauen darf?
Hat mir heute der TÜV-Mann erzählt.

_________________
Freundliche Grüße
ektäw



Schnell ist die Lebenszeit vergangen.
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 Betreff des Beitrags: Re: Ersatzrahmen
BeitragVerfasst: 7. Dezember 2017 01:28 
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Das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, im Extremfall würde ich das E entfernen? Und schwubdiwup hat nan einen anderen Rahmen, am besten wenn man noch Papiere von einer Unfall - Maschine hat?

_________________
Hier steht jetzt keine Politik, auch nichts über Illegale oder Meinungsfreiheit. Fast wie vorher.
Nein zum Dieselfahrverbot!!!


Fuhrpark: ES 250 Bj1959 Optisch Original jedoch mit kleinen Veränderungen: ES 300er Motor , Elektronischer Tacho, Duplexbremse vorn, Rollerlichtmaschine von PGO, Kupplung leichter, Steuerzeiten geändert, über 25 PS und 37nM. Viele Edelstahlteile: Rücklicht, Zierstreifen, Bremsgestänge, Batterie- Halteband, Krümmer, Auspuff mit Halterungen und viele Schrauben; Ansonsten: XL50, CB50 und R nineT

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 Betreff des Beitrags: Re: Ersatzrahmen
BeitragVerfasst: 7. Dezember 2017 02:12 
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ektäw hat geschrieben:
Hallo,

ich weiß nicht, ob es bekannt ist, daß man Ersatzrahmen nicht mehr aufbauen darf?
Hat mir heute der TÜV-Mann erzählt.


Ja, die erzählen manchmal auch viel, wenn der Tag lang ist.
Man muß schon etwas differenzieren.
Wenn mein Ersatzrahmen in die Fahrzeugpapiere eingetragen wurde und ich diese Fahrzeugpapiere
besitze, kann ich selbstverständlich jederzeit ein Fahrzeug um diesen Ersatzrahmen herum aufbauen.
Das Eintragen eines Ersatzrahmens in Fahrzeugpapiere ist nach vorheriger Genehmigung durch
die Straßenverkehrsbehörde nach wie vor möglich.
Neue Papiere für ein Fahrzeug mit Ersatzrahmen beantragen kann dagegen problematisch werden.
Aber auch da gibt's Möglichkeiten.

_________________
Gruß, Frank

michi89 hat geschrieben:
... Ich bin generell eher kein Fan von übertriebenen Tuning. Ich gehe lieber vor dem losfahren nochmal kacken und optimiere das Fahrergewicht. :-)


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- Gabelbrücke ETZ250 Export (für Neimann-Schloß)


Fuhrpark: viel zuviel, man hat schließlich nur einen Arsch

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 Betreff des Beitrags: Re: Ersatzrahmen
BeitragVerfasst: 7. Dezember 2017 09:59 
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Hi,

da greift §59 STVZO:

Zitat:
Wird nach dem Austausch des Rahmens oder des ihn ersetzenden Teils der ausgebaute Rahmen oder Teil wieder verwendet, so ist

1.
die eingeschlagene oder eingeprägte Fahrzeug-Identifizierungsnummer dauerhaft so zu durchkreuzen, dass sie lesbar bleibt,
2.
die Fahrzeug-Identifizierungsnummer des Fahrzeugs, an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird, neben der durchkreuzten Nummer einzuschlagen oder einzuprägen und
3.
die durchkreuzte Nummer der Zulassungsbehörde zum Vermerk auf dem Brief und der Karteikarte des Fahrzeugs zu melden, an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird.

Satz 3 Nummer 3 ist entsprechend anzuwenden, wenn nach dem Austausch die Fahrzeug-Identifizierungsnummer in einen Rahmen oder einen ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder eingeprägt wird, der noch keine Fahrzeug-Identifizierungsnummer trägt.
(3) Ist eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer nicht vorhanden oder lässt sie sich nicht mit Sicherheit feststellen, so kann die Zulassungsbehörde eine Nummer zuteilen. Absatz 2 gilt für diese Nummer entsprechend.


MfG

Tobias


Fuhrpark: Simson Sperber SR4-3 Baujahr 66, Schwalbe KR51/2 BJ 82, Schwalbe KR51 Baujahr 67, Schwalbe KR51 Baujahr 1964 und vieles mehr. MZ ES 150/1 BJ 1969

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 Betreff des Beitrags: Re: Ersatzrahmen
BeitragVerfasst: 7. Dezember 2017 10:23 
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Hallo,

es geht nur um den "Ersatzrahmen". Davon wurden zu DDR Zeiten wohl eine bestimmte
Anzahl gebaut, hatten aber keine KTA(?)Zulassung. Wenn man davon jetzt einen
Rahmen neu zulassen will, soll das nicht mehr gehen. Gestern offizielle Aussage meines
TÜVers. Sicher gibt es inoffizielle Möglichkeiten.

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ektäw



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 Betreff des Beitrags: Re: Ersatzrahmen
BeitragVerfasst: 7. Dezember 2017 11:36 
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ektäw hat geschrieben:
Hallo,

es geht nur um den "Ersatzrahmen". Davon wurden zu DDR Zeiten wohl eine bestimmte
Anzahl gebaut, hatten aber keine KTA(?)Zulassung. Wenn man davon jetzt einen
Rahmen neu zulassen will, soll das nicht mehr gehen. Gestern offizielle Aussage meines
TÜVers. Sicher gibt es inoffizielle Möglichkeiten.



Bei mir war es so, dass die FIN vom Ersatzrahmen geXt wurde und daneben die FIN vom alten Rahmen eingeschlagen wurde. Der alte Rahmen musste dann verschrottet werden.

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meine ETZ 150


Fuhrpark: MZ ETZ 150 deluxe (1989)
Simson KR51/2 E (1985)

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 Betreff des Beitrags: Re: Ersatzrahmen
BeitragVerfasst: 7. Dezember 2017 12:54 
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Das war schon zu Zeiten des VEB verboten, sich aus Ersatzteilen Kraftfahrzeuge aufzubauen und regulär zuzulassen.

Die Thematik zum Ersatzrahmen und dessen Eintragung ist auch schon x-mal hier besprochen worden.

_________________
Bitte schickt mir eure FIN, Motor-Nr. und Baujahr eurer ETZ 125/150 für die Analyse der Baureihe.
Die Daten werden vertraulich behandelt.


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 Betreff des Beitrags: Re: Ersatzrahmen
BeitragVerfasst: 7. Dezember 2017 16:47 
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Da es ja das unausgesprochene Ziel ist die "alten Karren" aus dem Verkehr zu ziehen könnte ich mir durchaus Vorstellen das das von behördlicher Seite her nicht mehr zugelassen wird. :shock: Da ich noch nen Futschneuen E-Rahmen für meine ES250/2 hab geht mir das aber grad am Arsch vorbei den dann würd ich einfach das Fähnchen wo die Nummer eingeschlagen ist vom alten Rahmen abtrennen und umschweisen. Fertig wär die Laube. :mrgreen:


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 Betreff des Beitrags: Re: Ersatzrahmen
BeitragVerfasst: 7. Dezember 2017 17:28 
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das Problem ist sich aus Ersatzrahmen ein "neues" Fahrzeug zu bauen. Ein altes zu reparieren sollte kein Problem sein.


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 Betreff des Beitrags: Re: Ersatzrahmen
BeitragVerfasst: 7. Dezember 2017 17:31 
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Den TÜV Prüfer möchte ich sehen der einen Ersatzrahmen überhaupt erkennt...

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 Betreff des Beitrags: Re: Ersatzrahmen
BeitragVerfasst: 7. Dezember 2017 17:36 
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ea2873 hat geschrieben:
das Problem ist sich aus Ersatzrahmen ein "neues" Fahrzeug zu bauen.

Das wäre ja auch am wirklichen Sinn vorbei, das war nie erlaubt. Neu würde man ne Emme sowieso nicht zugelassen bekommen den Neufahrzeuge bedürfen ABS, Kat mit Euro 5 oder sogar 6 und als das bietet ne Emme nicht.
bluelagune hat geschrieben:
Den TÜV Prüfer möchte ich sehen der einen Ersatzrahmen überhaupt erkennt...
Stimmt :lach:


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