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 Betreff des Beitrags: Leichtkraftrad ---> Kraftrad
BeitragVerfasst: 4. Juni 2019 18:56 
Hi,

morgen spreche ich beim zuständigen Prüfer vor, weil ich die Kleine TS von 125 auf 150 Kubik umtragen lassen möchte. Bisher habe ich es mir verkniffen weil man mir einredete, die 125er seien selten und in Serienzustand wertvoller als die, in größeren Mengen auf den Markt geschobenen 150er.

Mal gespannt ob er einen Ausdruck aus dem Internet oder dem transpress Buch, "Ich fahre eine MZ" akzeptiert und ob ich mich nach einem BVF umsehen muss oder den Bing behalten darf.


Gruß
Willy


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 Betreff des Beitrags: Re: Leichtkraftrad ---> Kraftrad
BeitragVerfasst: 4. Juni 2019 20:51 
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der TÜV (zumindest in Bayern) hat die Daten der 150er im Rechner, teils bleibt es beim "Namen" TS125 auch wenn ein 150er drin steckt. Er kann also auch unter TS125 suchen, die wurde von Neckermann auch mit 150ccm vertrieben.


edit:
EmmasPapa hat geschrieben:
ea2873 hat geschrieben:
............auch unter TS125 suchen, die wurde von Neckermann auch mit 150ccm vertrieben.


:gruebel: Ich glaube, dass war genau anders herum, TS 150 mit 123 ccm.


EmmasPapa hat natürlich recht :oops:


Fuhrpark: son paar MZ

Zuletzt geändert von ea2873 am 5. Juni 2019 15:05, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Leichtkraftrad ---> Kraftrad
BeitragVerfasst: 5. Juni 2019 10:11 
Moin,

die Daten hat man hier auch im Rechner, was man noch im Rechner hat ist die Rechnung.

300€ + 130€ für eine Geräuschmessung, weil da keine Werte vorhanden sind.
Dazu kommt dann der Kram bei der Zulassung, schätze mal mit Kennzeichen sind da auch noch mal 100€ fällig.

Also komm ich auf über 500€, ist mir zu teuer, alles bleibt wie es ist. 8)

Gruß
Willy


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 Betreff des Beitrags: Re: Leichtkraftrad ---> Kraftrad
BeitragVerfasst: 5. Juni 2019 10:23 
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Das geht auch anders:
Zuerst mit dem TÜV reden und die Sache durchsprechen.
Dazu eine Liste der umgebauten Teile mitbringen.
Geräuschmessung wozu?
Das Fahrzeug wird vom Zustand "Typgenehmigung-125ccm" auf "Typgenehmigung-150ccm" umgebaut.
Also von Serie-125 auf Serie-150. Da ändert sich am Geräusch nichts.
80-100€ für den TÜV
30€ für neuen Fahrzeugschein.
Das wars bei mir von 150ccm auf 125ccm.


Fuhrpark: TS150 (125ccm) Bj. 1984
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 Betreff des Beitrags: Re: Leichtkraftrad ---> Kraftrad
BeitragVerfasst: 5. Juni 2019 10:27 
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ea2873 hat geschrieben:
............auch unter TS125 suchen, die wurde von Neckermann auch mit 150ccm vertrieben.


:gruebel: Ich glaube, dass war genau anders herum, TS 150 mit 123 ccm.

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Grüße

Frank


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 Betreff des Beitrags: Re: Leichtkraftrad ---> Kraftrad
BeitragVerfasst: 5. Juni 2019 10:29 
Habe es eben mit einem Sachverständigen durchgesprochen, daher die Preise.
Zum TÜV fahre ich, aufgrund endloser, schlechter und noch schlechterer Erfahrungen, nicht.

Gruß
Willy


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 Betreff des Beitrags: Re: Leichtkraftrad ---> Kraftrad
BeitragVerfasst: 5. Juni 2019 10:53 
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Beim Umbau von 150 auf 125ccm bleibt die Betriebserlaubnis bestehen. Es bleibt ein Krad und 125ccm werden eingetragen. Umgedreht erlischt die Betriebserlaubnis als LKR. Damit ist eine "Vollabnahme" erforderlich und Neuerteilung einer Betriebserlaubnis als Krad. So die reine Lehre und damit teurer.

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 Betreff des Beitrags: Re: Leichtkraftrad ---> Kraftrad
BeitragVerfasst: 5. Juni 2019 13:25 
Ich hatte so mit 100/150 Euro gerechnet, dazu die Sache bei der Zulassung.

Willy


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 Betreff des Beitrags: Re: Leichtkraftrad ---> Kraftrad
BeitragVerfasst: 5. Juni 2019 14:11 
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Da teilt sich mal wieder der Staatenbund in Ost und West. Hier bei der Dekra würden für die Vollabnahme etwa 70 € anfallen und die Geräuschmessung nicht erforderlich sein. Jedenfalls so meine Erfahrung für das 150er Kleinschwein.

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Frank


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 Betreff des Beitrags: Re: Leichtkraftrad ---> Kraftrad
BeitragVerfasst: 19. Februar 2020 08:53 
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Moin,
der Thread ist schon was älter aber ich habe da eine Frage zu meiner Neckermann hufu-TS.
Ich habe noch den originalen Brief aus 81 mit dem Neckermann-Stempel.
Im Brief heißt die Kiste TS150, ist allerdings mit 122ccm eingetragen.
Nun habe ich als MZ-Neuling noch nicht sooooo den Durchblick gehabt beim Kauf.

Nun zur Frage:
Die TS sind doch als TS150/125 bei Neckermann vertrieben worden, oder? Sprich hießen 150, hatten aber 125 Kubik?
Ich habe jetzt, nach 30 Jahren Stillstand, den Bock wieder am Laufen und alles mögliche und unmögliche überholt und will gerade nen TÜV-Termin machen.
Da sehe ich neben dem Krümmer eine gegossene kleine 150.
Bedeutet das, dass da nachträglich ein 150er Zylinder drauf gekommen ist oder wie ist das?
Wurden die 125er vielleicht mit 150 Kubik ausgeliefert und dann durch Luftmengenbegrenzung oder Abgasanlage gedrosselt?

Vielleicht findet sich ja hier ein Experte.

Vielen Dank schonmal und Grüße aus Hamburg.

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 Betreff des Beitrags: Re: Leichtkraftrad ---> Kraftrad
BeitragVerfasst: 19. Februar 2020 09:02 
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Wenn da 150 eingegossen ist, dann hast du einen 150 er Zylinder. Das kann dir der Prüfer umtragen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Leichtkraftrad ---> Kraftrad
BeitragVerfasst: 19. Februar 2020 09:12 
SebWep hat geschrieben:
Da sehe ich neben dem Krümmer eine gegossene kleine 150.
Bedeutet das, dass da nachträglich ein 150er Zylinder drauf gekommen ist oder wie ist das?
Wurden die 125er vielleicht mit 150 Kubik ausgeliefert und dann durch Luftmengenbegrenzung oder Abgasanlage gedrosselt?



Du hast einen 150er Zylinder drauf, ist also kein Leichtkraftrad mehr, umtragen lassen dann mit passendem FS fahren, oder umbauen auf 125ccm.

125 sind 125ccm, darauf sind LKR begrenzt, man kann keinen 150er ohne Zylindertausch auf 125er ändern.

Willy


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 Betreff des Beitrags: Re: Leichtkraftrad ---> Kraftrad
BeitragVerfasst: 19. Februar 2020 10:06 
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Das ist ja mal echt Sch...e!
Die 125er Zylinderkits sind ja mal amtlich teuer.

Dann kann ich mir das Moped wohl wieder von der Backe putzen. Darf leider nur 125 Kubik fahren.
Schade. Hab da schon echt Arbeit drin...

Aber danke für die schnelle Hilfe.

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 Betreff des Beitrags: Re: Leichtkraftrad ---> Kraftrad
BeitragVerfasst: 19. Februar 2020 11:58 
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Geduld.
Manchmal läuft unverhofft aufm Teilemarkt sowas übern Weg.
Kollege hat noch Zylinderkopf.
Wäre ja schonmal ein Anfang.
Was ist denn hurent teuer?
Fürn Fuffy bekommt man halt nix mehr.


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 Betreff des Beitrags: Re: Leichtkraftrad ---> Kraftrad
BeitragVerfasst: 19. Februar 2020 13:33 
Ich weiß dass es hoch kriminell ist wenn man die 150 vorsichtig weg feilt oder mit dicker Farbe unkenntlich macht, darum würde ich es auch keinem raten.

Willy


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 Betreff des Beitrags: Re: Leichtkraftrad ---> Kraftrad
BeitragVerfasst: 19. Februar 2020 14:20 
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Die Erweiterung des Führerscheins wäre ja auch noch eine Option?! Vorausgesetzt, du hast A1, kannst du relativ günstig den A2 erwerben.

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Mfg Martin

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 Betreff des Beitrags: Re: Leichtkraftrad ---> Kraftrad
BeitragVerfasst: 19. Februar 2020 15:05 
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driver_2 hat geschrieben:
Die Erweiterung des Führerscheins wäre ja auch noch eine Option?! Vorausgesetzt, du hast A1, kannst du relativ günstig den A2 erwerben.

Ich habe leider nur die neue Erweiterung B196 für Klasse B. Den kannste nicht auf A2 erweitern.

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 Betreff des Beitrags: Re: Leichtkraftrad ---> Kraftrad
BeitragVerfasst: 19. Februar 2020 16:07 
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Kommt drauf an, wie es eingetragen ist. Bei meiner kastrierten Hufu steht explizit drin, dass ne 125 erhaben am Auslass vorhanden ist, ebenso der Ansaugstutzen mit dem Anguss "MM125/2". Also beides angegossen, nicht eingeschlagen. Da achtet der Prüfer manchmal drauf. Bei bisher 5 HUs hat er drei Mal danach gesucht.

Du hast also theoretisch die Möglichkeit, dass er es übersieht. Oder du baust halt die Maschine gemäß Brief um. Von außen ist eh kaum was sichtbar. Ob da nu ein 52- oder 56mm-Kolben rauf und runter saust, sieht man erst, wenn der Kopf gezogen ist :nixweiss:

Gruss

Mutschy

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Ich bin noch nie an meinen Zielen gescheitert - nur an meinen Möglichkeiten...


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(früher)
1992-1996 von SR4-1 bis S51/1 so ziemlich jedes Modell ausm FAJAS (alle entweder geklaut, verkauft oder verschrottet... Alle? Nicht alle! Der SR4-1K schlummert noch...)

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 Betreff des Beitrags: Re: Leichtkraftrad ---> Kraftrad
BeitragVerfasst: 19. Februar 2020 18:07 
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bei Neckermann hießen die offiziell tatsächlicht TS150, hatten aber nur 125ccm. klingt komisch, ist aber so.

Da sämtliches Feilen deinen Zylinder nicht kleiner machen wird, wirst du dir einen 125er Zylinder besorgen müssen.
Da wie es aussieht die Maschine aber wohl schon länger nicht gelaufen ist, kannst du dich eh auf eine kleine Motorrevision (v.a. neue Wellendichtringe) einstellen, die sind nun mal eher 40 als 30 Jahre alt.

Mit bisschen Pech machen die alten Wedis dir die Kurbelwelle kaputt, oder du bekommst durch Falschluft einen Fresser, also hier besser nicht sparen.


Fuhrpark: son paar MZ

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 Betreff des Beitrags: Re: Leichtkraftrad ---> Kraftrad
BeitragVerfasst: 20. Februar 2020 08:08 
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Der Hubraum von 125cm³ heißt nicht zwingend dass es ein Leichtkraftrad ist! Es kann auch ein normales Kraftrad mit 125cm³ sein!

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 Betreff des Beitrags: Re: Leichtkraftrad ---> Kraftrad
BeitragVerfasst: 20. Februar 2020 08:39 
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TS-Jens hat geschrieben:
Der Hubraum von 125cm³ heißt nicht zwingend dass es ein Leichtkraftrad ist! Es kann auch ein normales Kraftrad mit 125cm³ sein!

Jedes LKR ist auch ein Krad. Ob es als Krad zugelassen ist -"Altlast" vor 1996 oder freiwillig - hat weder auf Fahrerlaubnis, noch steuerlich oder sonst eine rechtliche Auswirkung. Es wird in jeder Hinsicht immer als LKR betrachtet.

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 Betreff des Beitrags: Re: Leichtkraftrad ---> Kraftrad
BeitragVerfasst: 20. Februar 2020 08:57 
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Treffen Edersee Organisator

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CJ hat geschrieben:
Es wird in jeder Hinsicht immer als LKR betrachtet.


Da bin ich ganz und gar nicht sicher!

In Zulassungsangelegenheiten mit meiner ETZ 125 hatte ich da schon Unterschiede. Zum Beispiel bekommt die kein kleines (LKR) Kennzeichen, hat keine ABE (wie zB. das Dönermobil) sondern herkömmlichen Fahrzeugbrief bzw. jetzt Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2, und darin steht ausschließlich die Bezeichnung Kraftrad und nicht Leichtkraftrad.

Bin in sochen Dingen kein Experte, das ist für mich alles nur notwendiges Übel, aber die Unterschiede sind Fakt :ja:

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 Betreff des Beitrags: Re: Leichtkraftrad ---> Kraftrad
BeitragVerfasst: 20. Februar 2020 09:03 
Meine Kreidler, ein Kleinkraftrad, wurde von der Zulassungsstelle zu einem Leichtkraftrad gemacht, die TS 125 bekam den Zusatz Leichtkraftrad.

Willy


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 Betreff des Beitrags: Re: Leichtkraftrad ---> Kraftrad
BeitragVerfasst: 20. Februar 2020 09:21 
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Okay, das mit dem Kennzeichen kann je nach Flexibilität der Zulassungsstelle ein Problem sein, wenn eine formale Zulassung erfolgte. Warum auch immer. Mit rechtlicher Hinsicht meine ich vor allem Fahrerlaubnis und Steuerfreiheit. Es gab wohl auch Fälle in denen ein Steuerbescheid erteilt wurde, die wurden aber bei Widerspruch sofort aufgehoben. Ohne irgendwelche Änderungen der Zulassung.

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 Betreff des Beitrags: Re: Leichtkraftrad ---> Kraftrad
BeitragVerfasst: 20. Februar 2020 09:26 
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Die HU-Pflicht sollte dann ja auch bei regulärer Zulassung entfallen, oder?

Da lag ich wohl daneben und war bei den 50er, die freiwillig zugelassen werden. Irgenwie war ich der Meinung, dass 125er LKRs nicht zur HU müssen. Hab ja sowas noch nie zugelassen, dazu gab es noch keinen Anlass.

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 Betreff des Beitrags: Re: Leichtkraftrad ---> Kraftrad
BeitragVerfasst: 20. Februar 2020 13:30 
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MZ-Wilhelm hat geschrieben:
Meine Kreidler, ein Kleinkraftrad, wurde von der Zulassungsstelle zu einem Leichtkraftrad gemacht...

Eine offene 50er? Dann ist das korrekt.

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 Betreff des Beitrags: Re: Leichtkraftrad ---> Kraftrad
BeitragVerfasst: 20. Februar 2020 13:44 
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MZ 500 NRVX Gespann 1995

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