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BeitragVerfasst: 15. Februar 2020 12:54 
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nachdem die ganz Stadt dank plündernder und brandschatzender Horden voller Polizei ist hatte ich auf dem Rückweg vom Baumarkt ein beständig schlechtes Gewissen wegen überstehender Ladung beim Lastengespann......


Daher meine Frage: darf Ladung am Lastenbeiwagen vorne oder/und hinten überstehen? Wenn ja, wie weit? Ab wann muß ich die Ladung mittels roter Fahne kennzeichnen (hab sie mal vorsichtshalber dran gemacht, und die Polizei hatte glücklicherweise was anderes zu tun......)?


Fuhrpark: son paar MZ

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BeitragVerfasst: 15. Februar 2020 14:30 
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Hier gelten wohl die allgemeinen Regeln.
Nach vorne darf die Ladung nicht über die Umrisse hinausragen, Ausnahme ab einer Höhe von 2,5 m um 0,50 m.
Nach hinten darf die Ladung für Strecken über 100 km 1,50 m überragen.
Bei Strecken bis 100 km 3,0 m
Ab 1 m über Begrenzungslicht ist die Ladung kenntlich zu machen!
Rote Fahne 30x30 cm oder rotes plasteschild, zylindrischer Körper in rot 35x30 cm.



https://www.google.com/url?sa=t&source= ... 1775795736


Fuhrpark: MZ ETZ 150/88

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BeitragVerfasst: 15. Februar 2020 16:23 
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Oberlausi hat geschrieben:
Bei Strecken bis 100 km 3,0 m


so habe ichs auch gefunden, nur ich konnte (kann) es fast nicht glauben.


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BeitragVerfasst: 15. Februar 2020 17:30 
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Registriert: 9. Oktober 2018 16:24
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ea2873 hat geschrieben:
Oberlausi hat geschrieben:
Bei Strecken bis 100 km 3,0 m


so habe ichs auch gefunden, nur ich konnte (kann) es fast nicht glauben.


Glaube das es für den privaten Gebrauch auch nicht relevant ist. Nur Mal ein Bsp. Angenommen ich habe ein 5m langen Pkw, damit die Ladung 3m überhängt, müsste dieser ja 8m lang sein
Was bitte soll das sein?
Auch in der Breite/Höhe so ziemlich unerreichbar.
Habe Mal vor längerer Zeit in einer Autosendung soetwas gesehen, da haben die aus Holzleisten und Papier ne Kiste konstruiert( innerhalb der gesetzlichen Maße) und auf nen herkömmlichen Pkw aufs Dach gestellt und damit Fahrversuche gemacht.
Ergebnis in der Theorie ja, in der Praxis nein.


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BeitragVerfasst: 15. Februar 2020 17:57 
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...und 4m hoch. :ja:

_________________
Eigentlich bin ich ganz froh,dass ich nichts ins Grab mitnehmen kann -das ist die einzige Möglichkeit ,all den angesammelten Krempel loszuwerden.
(unbekannt)


Fuhrpark: MZ ES 250/2 Gespann ,angemeldet 1996
MZ ES 150/1 angem. seit 1982
Skoda Octavia3 Limousine
Xj 600
Saxon Tour 251
ETZ 250 Export
ES 250/2 mit LSW

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BeitragVerfasst: 15. Februar 2020 19:14 
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Wohnort: Regensburg
Oberlausi hat geschrieben:
Glaube das es für den privaten Gebrauch auch nicht relevant ist. Nur Mal ein Bsp. Angenommen ich habe ein 5m langen Pkw, damit die Ladung 3m überhängt, müsste dieser ja 8m lang sein


Da ich vor ein paar Jahren einen Dachstuhl mit 6m Balken geschenkt bekommen habe, welcher mittlerweile zu einem carport geworden ist, war das durchaus eine relevante Frage.
Nachdem mir "Sabine" das Dach vom Stall beschädigt hatte, musste die 3m Rolle irgendwie nach Hause, dummerweise hat nur mein Sommerauto eine AHK.... da bietet sich das Lastengespann an, für die Fahrt zum Recyclinghof darf es dann auch wieder ran.


Fuhrpark: son paar MZ

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