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BeitragVerfasst: 13. November 2007 12:52 
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hat einer Ahnung was zu machen ist?


Original D (der alte, nicht EU) brief vorhanden.

§21 muss man glaube ich nichtmehr machen.


oder?

grüsse


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BeitragVerfasst: 13. November 2007 13:33 
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§21 nicht mehr, sagte mein Prüfer. Ich werde es demnächst mit dem Gespann testen. Also nur normale HU und dann zur Zulassungsstelle.

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BeitragVerfasst: 13. November 2007 13:46 
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genau so meinte es mein kumpel auch gehört zu haben.

wenn papiere vorhanden, wenn nicht §21


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BeitragVerfasst: 13. November 2007 13:58 
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hallo,
das hier hab ich mal von der seite des tüv nord:

Wiederzulassung nach mehr als 84 Monaten Stilllegung
Die Frist für eine vorübergehende Stilllegung ist auf 84 Monate beschränkt. Ist das Fahrzeug länger als 84 Monate abgemeldet, sollten Sie vorab mit der Zulassungsstelle klären, ob eine HU ausreichend ist oder eine Begutachtung gemäß § 21 c StVZO, die sog. "Vollabnahme" erforderlich ist.

Das Gutachten nach § 21 StVZO muss von einem amtlich anerkannten Sachverständigen an einer TÜV-STATION ausgestellt werden, an der wir Sonderabnahmen durchführen. Sie finden diese über den Link Termin bei Ihrer TÜV-STATION. Dort sind die Adressen und die angebotenen Dienstleistungen aufgeführt.

Wenn der Sachverständige Ihr Fahrzeug begutachtet und die Übereinstimmung mit den straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen festgestellt hat, erstellt er das Gutachten nach § 21 StVZO. Damit können Sie zu der für Ihren Wohnsitz zuständigen Straßenverkehrsbehörde ("Zulassungsstelle") fahren, um das Fahrzeug zuzulassen. Dort werden die Zulassungsbescheinigungen für Ihr Fahrzeug ausgestellt und das amtliche Kennzeichen zugeteilt.

Für die Begutachtung muss jedes Fahrzeug versichert sein, weil unsere TÜV-STATIONEN öffentliches, für jedermann zugängliches Gelände sind. Sie benötigen für die Fahrt zu unserer TÜV-STATION Kurzzeitkennzeichen, die Sie bei Ihrer Zulassungsstelle bekommen. Wenn Ihnen ein Händler seine roten Kennzeichen zur Verfügung stellt, können Sie auch diese verwenden.

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BeitragVerfasst: 13. November 2007 14:55 
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gerade mit zulassungsstelle telefoniert


kein §21 nur normale HU WENN original Papiere vorhanden.


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Und die 7-Jahresfrist gilt auch nicht mehr? Das würde sich dann mit meiner letzten Erkenntnis decken.

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BeitragVerfasst: 13. November 2007 15:06 
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ich erzählt ist 15 jahre abgemeldet die dame gesagt nur normal hu das wars


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Ich fragen, Döner feddich, Aldä? Du sagen, ist verdorben oder was? Du spinnen? :wink: :wink: :wink:


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ich habe gerade mit 2 tüv stellen in dortmund telefoniert.
aussage von beiden: nach 7 jahren abmeldung muß definitiv eine 21er abnahme erfolgen.
wenn der brief noch vorhanden ist,dennoch eine 21er aber wohl günsteiger als wenn kein brief vorhanden ist.
gruß,
orti

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hmm gibt vielleicht regionale unterschiede, und das ist keine geschichte des tüvs. Ausschlaggebend ist die Zulassungsstelle, die entscheidet was sie benötigt und was nicht.


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@ravecury einen kleinen gefallen bitte, ruf doch einmal kurz bei eurer Zulassungsstelle an, was die dazu sagen.


danke grüsse


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Zuletzt geändert von ghostrider-xr am 13. November 2007 16:48, insgesamt 1-mal geändert.

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auch dort habe ich nachgefragt.
es ist eine 21er abnahme fällig,sobald das fahrzeug länger als 7 jahre nicht mehr zugelassen ist.
mit dem brief zum tüv und ne 21er machen.
ich kenne es auch nicht anders.
ich glaube nicht daß es da einen kniff gibt wie man die regelung umgehen kann,lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
gruß,
orti

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BeitragVerfasst: 13. November 2007 16:47 
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ok dann muss ich nochmal nachfragen


vielen vielen dank


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BeitragVerfasst: 13. November 2007 16:53 
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angeblich ist diese 7-jahresregel aber doch aufgehoben...unter umständen mal den leiter der zulassungsstelle fragen...

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Gruß
Christian


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BeitragVerfasst: 13. November 2007 17:02 
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hier tüv süd


also doch NUR wenn Brief nicht vorhanden

Vollgutachten gemäß § 21 StVZO

Dieser Paragraph regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden UND weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden. Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer so genannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikations-Nummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum (z.B. USA/Kanada) ist immer ein Vollgutachten erforderlich!


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ghostrider-xr hat geschrieben:
Dieser Paragraph regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden UND weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden. Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer so genannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikations-Nummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum (z.B. USA/Kanada) ist immer ein Vollgutachten erforderlich!


:shock: :shock: :shock:

Satzzeichen.....Groß- und Kleinschreibung.....kein Wirrwarr....

:shock: :shock: :shock:

Nie im Leben hast DU das geschrieben.....
Liest sich aber verdammt gut!

;-)

Weiter so!

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Bleibt gesund!

- Wir müssen hier nicht alle lieb haben. Es reicht, wenn wir die, die wir doof finden in Ruhe lassen. Ziemlich einfach. -
- Manche Leute brauchen keine Pferde, die reiten einfach auf den Fehlern anderer rum. -
- Intelligenz hilft. Immer. -
- Der Hirntod bleibt ja bei vielen Menschen jahrelang unentdeckt -
- Manchmal ist es gut, dass mich keiner Denken hören kann -
- Marvin: "Mein Papa hat ´ne Glatze und ist auch sehr schön" -

Alles wird gut ...
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Fuhrpark: Hier könnten meine Fahrzeuge stehen.

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BeitragVerfasst: 13. November 2007 17:09 
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wenn sowas das einzige Problem ist :shock:


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So gerade habe ich noch mit dem Tüv vorort telefoniert.

Ergebnis: zitat "Das entscheidet die Zulassungstelle"


Also dann brauche ich nur eine HU.


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Ist ja wieder ein schönes gesamtdeutsches Durcheinander.

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Gruß Sven


Fuhrpark: vorhanden

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BeitragVerfasst: 13. November 2007 18:25 
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Ravecury hat geschrieben:
Für die Begutachtung muss jedes Fahrzeug versichert sein, weil unsere TÜV-STATIONEN öffentliches, für jedermann zugängliches Gelände sind. Sie benötigen für die Fahrt zu unserer TÜV-STATION Kurzzeitkennzeichen, die Sie bei Ihrer Zulassungsstelle bekommen. Wenn Ihnen ein Händler seine roten Kennzeichen zur Verfügung stellt, können Sie auch diese verwenden.

Was soll denn der Blödsinn???
Auf solchen Geländen gilt zwar Führerscheinpflicht, aber keine Versicherungspflicht.
Ich habe meine TS im Sommer auch per Anhänger zur Vollabnahme gebracht.
Da hat keiner nach einer Versicherung gefragt.

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Gruß
Roland


Fuhrpark: Gespann ES 250-1 Bj.1967
TS 150 Bj.1982

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ravecury
ich denke mal daß das auf den prüfer ankommt bzw daß das ein satz ist der vielleicht aus juristischen gründen dort stehen muß.
bei meinem tüv ist es wurscht ob die kiste angemeldet ist oder nicht.
wenn du ne krumme nase hast könnte das kennzeichen pflicht sein, bist du nett(oder frau) dann sieht der prüfer drüber weg.
ich fahre immer zu einer prüfstelle wo nase etc keine rolle spielen.
mein prüfer freut sich immer wenn ich mit emme oder trabbi dort erscheine.
gruß,
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BeitragVerfasst: 13. November 2007 19:14 
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bei meiner ES reichte auch nur ne HU. Und die war weit über 10 Jahre abgemeldet..

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Gruß André

Aktuell:ES 175/0 Bj. 1958, ES 150/1 BJ. 1970 fast wie neu, MB 300 TE Bj 1990, Qek Junior Bj. 1988

Früher mal TS 150, TS 250, TS 250 mit ETZ 251 Motor und zu guter letzt eine ETZ 251 die mir geklaut wurde so um 1992.


Fuhrpark: Aktuell:ES 175/0 Bj. 1958, ES 150/1 BJ. 1970 fast wie neu, MB 300 TE Bj 1990, Qek Junior Bj. 1988

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BeitragVerfasst: 13. November 2007 19:17 
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Sowas ist mir auch mit meiner Hufu passiert, damals noch mit U80 Drosselung und der blöde Vogel von der DEKRA musste umbedingt testen ob sie wirklich unter den 80km/h bleibt. :bindagegen:
Also haben wir du umliegenden Speditionen abgeklappert um uns ein rotes Kenzeichen auszuleihen.


Fuhrpark: .

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BeitragVerfasst: 13. November 2007 21:00 
ghostrider-xr hat geschrieben:
hat einer Ahnung was zu machen ist?


1. neue Batterie einbauen
2. Zündung einstellen und ne neue Isolatorkerze einbauen
3. Vergaser reinigen - geht aber auch ohne
4. Moped schütteln, wenn noch Sprit drin ist, sonst tanken
5. Benzinhahn öffnen
6. 2-3 mal Kickstarter durchtreten
7. Zündung einschalten
8. zum TÜV fahren
9. bezahlen
10. Karre anmelden
11. fahren, fahren, fahren


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BeitragVerfasst: 13. November 2007 21:06 
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BeitragVerfasst: 27. November 2007 13:28 
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Meine TS 150 mit originalen DDR-Papieren wurde 2006 wieder angemeldet. Für ~55€ TÜV. Keine Vollabnahme, nichts. Ganz normale Kosten.


Fuhrpark: MZ TS 150 Bj. 75, Simson S50B Bj. 80 -> Galerie,
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BeitragVerfasst: 27. November 2007 17:42 
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DerKnecht hat geschrieben:
Meine TS 150 mit originalen DDR-Papieren wurde 2006 wieder angemeldet. Für ~55€ TÜV. Keine Vollabnahme, nichts. Ganz normale Kosten.

Für 55 € ist das bestimmt eine Vollabnahme gewesen. Die normale HU ist billiger.

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Gruß
Roland


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BeitragVerfasst: 27. November 2007 17:45 
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Ich nehm alles zurück. :oops:

"Wiederzulassung §21 StVZO" für 55,68 bei 16% MwSt.

(Ich hielt es beim Gedanken an ca. 50€ für normalen TÜV, weil doch PKW-Tüv in etwa so viel kostet, richtig? Nun ja, hat sich ja geklärt.)


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so seit gestern hat sie neuen Tüv ohne mängel.


musste solange auf einen günstigen "groben" Reifen auf ebay warten ;)


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So habe es nun endlich, eine Woche vor dem Elefantentreffen, geschafft die ETZ anzumelden.



Ging problemlos.


Also KEIN § nur normale HU und neuer Brief das wars.


hoffe das der schnee noch kommt ,(


Fuhrpark: ETZ 250; Honda XR 600 Supermoto, Honda NX 650 Dominator, Yamaha RD 350 LC, Suzuki GS 550 M Katana, VW Passat 35i G60 Syncro, VW Golf 19E NZ

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BeitragVerfasst: 5. Februar 2008 20:01 
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Mr. Maultasche

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Es scheint tatsächlich so, das das "einig Vaterland" beim TÜV sehr uneinig ist! bei uns gilt auch die 7 Jahres-Regelung. Aber ich hatte schon §21 Vollabnahmen, die waren vom Aufwand her geringer als ein "normaler TÜV" nur eben teurer...
Hat mich gebläht

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Gruß aus Wüstenrot, wohnen, wo Andere Urlaub machen...
Zwei Takte sind genug, alles Andre ist Betrug!

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:schlaumeier: Mein Fuhrpark ist sowieso rein und komplett von Vernunft geprägt!
Denn vernünftig ist was Freude macht!

( Zitat von TS-Jens 13.04.2020)

seit Sosa `09 OT- Maultaschenpartisane
Seit Lehesten 2011 günstig erkaufter Nörgelmod
Gründer des "Flacheisenreiter-Fanclubs"
Gransee 2011 - ich war dabei und es war schön
Besucher am Schlagbaum der EU-Außengrenze - namentlich erfaßt am 21.07.2013
Mitglied Nr. 011 im Rundlampenschweinchenliebhaberclub
Ebenfalls Gründungs-Mitglied im GKV - Granseer Krawattenträgervereins


Fuhrpark: 1XMZ ES300 Personengespann, 1X ETZ251 Personengespann, 2X ETZ250 Solo, 2X TS250, 1X ES175, 1X TS150, 1X Kreidler RS65, 1-2X Keeway125 Bonsai-Chopper, 1X Hyosung XRX125, 1X BMW R100,1X BMW R1100LT, 1X BMW K75RT, 1X BMW K75S, 1X K75 C, 1X K75RT mit EML-Beiwagen 1X K100, 1X K100RS 4V, 1X BMW K1100LT, 1X Trabi-Kabrio, 1X Fiat/Maybach Seicento, 1X Ford-Escort-Kabrio 1X Qek Junior.

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