Enz-Zett hat geschrieben:
Baraccuda hat geschrieben:
trabimotorrad hat geschrieben:
Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Hier in Baden-Würtemberg habe ich auch schon über 10 Jahre abgemeldete Fahrzeuge einfach durch HU wieder anmelden können. Einen neuen Brief gibts aber überall - den F..k-EU-Brief, mit dem sich keiner auskennt und mit dem ich auch nicht so richtig zurecht komme
Lass Dir aber den alten Brief auf jeden Fall aushändigen!!!
in Nürnberg auch so, mein VW war 15 Jahre stillgelegt und nur TÜV gemacht
Macht da aber mal nicht den Fehler und leitet ne Gesetzmäßigkeit ab, nur weil sich mancher Prüfer nicht an die Vorschrift hält. Denn so weit gilt es bundeseinheitlich: Keine Papiere oder >7 Jahre stillgelegt = Vollgutachten, sonst einfache HU. Wobei sich in der Praxis Vollgutachten und HU kaum voneinander unterscheidet, mal abgesehen vom Preis.
Das ist total falsch und veraltetes Wissen.
Nach aktueller bundesdeutscher Regelung (mittlerweile ca 6Jahre), reicht die HU, wenn bereits ein Fahrzeugbrief mal für das Fzg erteilt wurde.
Steht alles in der Fahrzeugzulassungsverordnung und ist bundeseinheitlich geregelt!
So langsam sollte das mit der 7Jahre-Regelung mal aus den Köpfen raus sein.
Gerade in einem Forum,in dem es nicht nur um Probleme unkundige Nutzer von Alltagsfzg. geht, sondern um Schrauber und Halter von Liebhaberfzge, darf man sich schonmal etwas mehr für die aktuelle Rechtslage interessieren. Gerade wenn diese dank Internet öffentlich zugänglich ist.
Auszug aus der FZV:
"Sind die Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden und kann die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeugs nicht anderweitig erbracht werden, ist § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechend anzuwenden."Ein für das betreffende Fzg vorhander Fzgbrief stellt eine Übereinstimmungsbescheinigung zur Datenbestätigung dar.
Also eine Briefkopie eines baugleichen Fzg wäre nicht ausreichend.
Trotzdem mag es nach 6Jahren bundesdeutscher Gültigkeit und nach über 11Jahren EU-Beschluss zu diesem Thema natürlich noch immer den ein oder anderen Prüfer oder Sachbearbeiter geben, der Richtlinien oder Verordnungstexte noch immer nicht versteht.
Gruß Tino