Gleich zwei Helferlein... find ich ja super!

Ralle hat geschrieben:
Der DEKRA Mann hat dir im Gutachten "positiv" bestätigt, also hat er die BE (heißt nichts anderes als Betriebserlaubis) erteilt. Weil du die erteilt bekommen hast, hat dir das Amt die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 ausgehändigt (auch als Fahrzeugschein und -brief bekannt), ohne Betriebserlaubnis hättest du die nicht bekommen. Da in deinem Fahrzeugschein, wie in den meisten neumodischen, nur noch eine Reifengröße und kein Hersteller drin steht kannst du alle Reifen ohne Probleme Fahren, die dem Maß entsprechen.
So weit okay... dann hat wohl jeder, der mir das heute bisher erklärt hat, wohl irgendwie ein bisschen Recht gehabt.
Ralle hat geschrieben:
Im Normalfall richtet sich ja die DEKA nach dem was einst der Hersteler als Betriebserlaubnis für sein Motorrad bekommen hat, bei der ETZ gab es da keine Fabrikatsbindung.
Da hatte der DEKRA Mensch in irgendein Heftchen reingeguckt und mir auch drei Hersteller genannt (Pneumant, ...), die da wohl ursprünglich für gesorgt haben... da es die aber leider nicht mehr gibt, sollte ich wohl am besten nach Heidenau Ausschau halten...
Ralle hat geschrieben:
Schau mal ob in dem Schreiben das dir die DEKRA gegeben hat Reifenhersteller vermerkt sind, wenn nicht, dann haben die auf dem Amt den Satz als allgemeine Floskel in deine Papiere geschrieben, wenn doch, dann musst du dich evtl. daran halten.
Nein, da stehen keine Hersteller drin... nur natürlich die Reifengröße...
Ralle hat geschrieben:
Aber abgesehen davon kommt jetzt das Thema ABE, dass wiederum ist eine Allgemeine Betriebserlaubnis, die von z.B. Reifenherstellern im Nachgang für dieses Fahrzeug beantragt wurde um die eigenen reifen dafür verkaufen zu können. da gibt es wiederum einige für die ETZ, wenn du einen reifen fahren willst, der also aktuell aufgrund deines Gutachtens nicht erlaubt ist, aber es gibt eine ABE dafür, dann kannst du das machen, musst aber diese ABE mitführen (bekommt man beim Reifenhersteller, oder man lädt die sich z.B. hier im Forum runter. Wichtig ist nur das man eine ABE nicht mit einem Teilegutachten verwechseln darf, letzteres erfordert nämlich wieder eine Abnahme bei der DEKRA - kannst du noch folgen?
Japp kann ich... du hast das so super erklärt wie kein DEKRA / Zulassungsmensch zusammen

Also entweder Reifen laut Gutachten oder (wenn nicht laut Gutachten), dann halt einen mit ABE und die immer dabei haben... Und wenn mal für irgendwas keins von beiden zutrifft, dann ab zu DEKRA... alles klar!
Paule56 hat geschrieben:
Nee, im Ernst, putze die Emme, halt sie in Ordnung und Dich halbwegs an die StVO....
Das ist ja wohl Ehrensache

Das gute Stück bekommt demnächst Seitengepäckträger und Koffer und noch dazu eine neue Farbe und dann kommen auch ein paar Fotos

Also Leute... habt nochmal viiiielen Dank für Eure Hilfe!!!!!!
