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 Betreff des Beitrags: unfall, der klassiker
BeitragVerfasst: 8. Juli 2013 17:39 
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mein sohn wurde vom mopped geräumt. die freundin saß hinten drauf. passiert ist beiden nichts, bis auf leichte kratzer. das mopped(s51) ist ziemlich mitgenommen. rahmen, gabel, schutzblech, obergurt, steuerkopf is schrott.
zum hergang: mein sohn färt innerorts hinter einem langsam fahrenden pkw hinterher und entschließt sich den schnarchsack zu überholen, nachdem der bei gefahrenen 25 kmh kurz vorm 30-schild nochmals bremst..
als er neben dem pkw ist setzt der den blinker und zieht sofort links rüber. nach eigener aussage hat er ihn nicht gesehen, logisch wenn er keinen schulterblick riskiert. trotz vollbremsung is mein sohnemann dem schnarchsack noch seitlich in die hintere stoßstange gefahren und unfreiwillig abgestiegen.
da seine freundin auch kratzer abbekommen hat, läuft gegen meinen sohn jetzt ein ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger körperverletzung.
er ist noch in der probezeit.
wie muß er sich jetzt verhalten?


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 Betreff des Beitrags: Re: unfall, der klassiker
BeitragVerfasst: 8. Juli 2013 17:50 
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Habt ihr Rechtschutzversicherung und wenn ja, ist dein Sohn mit drin?
Wenn ja, Anwalt die Sache übergeben, dann bist du/ seid ihr auf der sicheren Seite.
Meine Meinung. :ja:


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 Betreff des Beitrags: Re: unfall, der klassiker
BeitragVerfasst: 8. Juli 2013 18:05 
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Grundsätzlich könnte das ja auch ein Fehler beim linksabiegen durch den Autofahrer sein.... Rechtsanwalt übergeben... ist auf jedenfall sinnig.


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 Betreff des Beitrags: Re: unfall, der klassiker
BeitragVerfasst: 8. Juli 2013 18:06 
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keine rechtschutz!


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 Betreff des Beitrags: Re: unfall, der klassiker
BeitragVerfasst: 8. Juli 2013 18:13 
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Ärgerlich,

glaube solange Aussage gegen Aussage steht gibts da wohl wenig chancen. Entweder es hat jemnand gesehen oder es kann evtl. auch ein Gutachter etwas Licht insdunkel bringen.
Normalerweise sind bei einem Auffahrunfall aber immer die Hintermänner die Schuldigen.

Laut Schilderung und Gesetz wäre dein Sohn allerdings nicht der Verursacher aber wir entscheiden das leider nicht.


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 Betreff des Beitrags: Re: unfall, der klassiker
BeitragVerfasst: 8. Juli 2013 18:19 
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Mr. Maultasche

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Ich denke auch, das der "Einschlagpunkt" am PKW entscheident sein wird :( Ist er hinten, dann hat Dein Sohn schlechte Karten, ist er SEITLICH dann sieht es besser aus. Unbedingt Fotos machen!


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 Betreff des Beitrags: Re: unfall, der klassiker
BeitragVerfasst: 8. Juli 2013 18:24 
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Lehesten 2011 Organisator
Waldfrieden 2015 Organisator

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Erstmal keine Sorgen machen...

Denn wer zuerst auf der linken Spur ist, der ist eigentlich immer im Recht. So ganz werde ich aber nicht schlau aus der Unfallbeschreibung..

Zur Anzeige:
Erstmal nicht die Nerven verlieren. Selbst, wenn er die Schuld für den Unfall bekommt:
Die Fahrlässige KV wird in 99% der Fälle eingestellt.
Dann bleibt nur noch die Owi zur Verfolgung und das sind bei nem Auffahrer eine Verwarnung in Höhe von 35€. Ne Owi wegen nem Fehler beim Überholen liegt nicht vor denke ich. Die würde höchstens den Autofahrer treffen.

Grüße
Martin


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 Betreff des Beitrags: Re: unfall, der klassiker
BeitragVerfasst: 8. Juli 2013 18:40 
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Na war den die Rennleitung vor Ort?
Wurde der Unfall durch diese aufgenommen?
Hat jemand schon was unterschrieben?


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 Betreff des Beitrags: Re: unfall, der klassiker
BeitragVerfasst: 8. Juli 2013 19:15 
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Hallo,

da nach der Schilderung dein Sohn auf der linken Fahrspur war hatte er dort Vorfahrt. Das Auto hat seine Fahrspur verlassen und musste deinem Sohn Vorfahrt gewähren. Beim Fahrspurwechsel ist der jenige der die Fahrspur wechselt voll in der Pflicht den Verkehr auf der anderen Spur zu beachten. Also müsste das Verfahren eigentlich gegen den Autofahrer eingeleitet werden. Vielleicht haben ja der Vollständigkeit beide ein Verfahren erhalten. In jungen Jahren ist mir ein moped in mein stehendes Auto gefahren. Ich habe leider erzählt, das ich mich zum Abbiegen eingeordnet habe und dabei schon knapp die Mittellinie überfahren hatte. Also dort durfte ich mich noch nicht aufhalten, da er mich ja überholen wollte, obwohl ich gerade abbiegen wollte.

Gruß
Dieter


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 Betreff des Beitrags: Re: unfall, der klassiker
BeitragVerfasst: 8. Juli 2013 19:21 
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Treffen Glesien Organisator

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richtig - der linksabbieger hat sich vor dem einordnen zu überzeugen das er nicht gerade überholt wird .


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 Betreff des Beitrags: Re: unfall, der klassiker
BeitragVerfasst: 8. Juli 2013 19:35 
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Zeltphilosoph

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liest sich als wenn in die Fahrtrichtung nur eine Spur geht.
Dder Vordermann sich also nicht einordnen brauchte/ konnte.
Der Sohnemann also ueberholen wollte.

Ueberholverbot?
Andere Zeugen als die Freundin? Wenn nein und es sind Laeden/ Buden/ Bushaltestelle (viele Leute fahren taegl. zur gleichen Zeit) in der Naehe noch x nachfragen.

Anwalt konsultieren, denn er kann/ soll beraten was man evtl. bei der Polizei sagen soll oder nicht falls es zu einer Anhoerung kommen sollte.
:arrow: Bei einer Anhoerung muss man sich nicht aeussern, da kann man bis Gericht warten.
Nur einem Anwalt wird Akteneinsicht gewaehrt.

Aber vielleicht ist der Unfallgegner ja auch ehrlich (hab´ ich auch schon erlebt, gibts)

Viel Glueck


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 Betreff des Beitrags: Re: unfall, der klassiker
BeitragVerfasst: 8. Juli 2013 19:36 
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Ehemaliger

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Dein Sohn hat "Glück" das er von der Dose tuchiert wurde. Heutige Rechtsverdreher legen es mittlerweile negativ aus, wenn ein Motorrad keine "Feindberührung" hatte. Somit könnte der Kradfahrer selbst schuld am Ausweichmanöver & den darauf folgenden Sturz gewesen sein oder aus anderen Gründen ausgewichen sein.
Hat Dein Sohn vor einer abbiegenden Straßen überholen wollen, siehts schlecht für ihn aus. Dann könnte es eine Teilschuld werden.
Wie erwähnt, Zeugen, Bilder.
Wieso bekommt Dein Sohn eine Anzeige wegen Körperverletzung wenn er seine Freundin hinten drauf hatte?


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 Betreff des Beitrags: Re: unfall, der klassiker
BeitragVerfasst: 8. Juli 2013 20:24 
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Die Körperverletzung kommt nur ins Spiel, wenn Freundin im Krankenhaus übernachtet. Eine ambulante Versorgung im KH ist keine Übernachtung.
Polizeiregel!!
Schwerverletz - übernachtet
Leichtverletzt - nicht übernachtet


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 Betreff des Beitrags: Re: unfall, der klassiker
BeitragVerfasst: 8. Juli 2013 20:34 
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LaLu 2011
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zockomat hat geschrieben:
Wieso bekommt Dein Sohn eine Anzeige wegen Körperverletzung wenn er seine Freundin hinten drauf hatte?

Das frage ich mich auch. Wenn die Freundin oder deren Eltern jetzt Bambule gegen deinen Sohn machen, heißt es wohl, Freundin wechseln.

Mach mal eine Skizze von der Straße und dem Verkehrsverlauf, von der Beschilderung, so wie es auch im Unfallprotokoll gefordert wird. Die Volkspolizei war vor Ort, davon muß man jetzt mal ausgehen.


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 Betreff des Beitrags: Re: unfall, der klassiker
BeitragVerfasst: 8. Juli 2013 20:44 
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Lorchen hat geschrieben:
zockomat hat geschrieben:
Wieso bekommt Dein Sohn eine Anzeige wegen Körperverletzung wenn er seine Freundin hinten drauf hatte?

Das frage ich mich auch. Wenn die Freundin oder deren Eltern jetzt Bambule gegen deinen Sohn machen, heißt es wohl, Freundin wechseln.

Mach mal eine Skizze von der Straße und dem Verkehrsverlauf, von der Beschilderung, so wie es auch im Unfallprotokoll gefordert wird. Die Volkspolizei war vor Ort, davon muß man jetzt mal ausgehen.


Ist meinem Bruder vor vielen Jahren auch passiert: Kleinen, selbstverschuldeten Unfall und die Freundin hat dann ihren schmerzenden Arm beim Unfallarzt AMBULANT behandeln lassen. Dann war das Körperverletzung und mein Bruder mußte eine Nachschulung machen.


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 Betreff des Beitrags: Re: unfall, der klassiker
BeitragVerfasst: 8. Juli 2013 20:52 
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Ich denk´ mal dass wenn ein Koerper verletzt ist automatisch reagiert wird.
Ist ja grundsaetzlich auch richtig. Wer weiss was da noch kommt. An evtl. Spaetfolgen.
Da duerfte die VP (daher die steigenden Preise der VoPo- emmen :wink: ) schon von Amts wegen gehalten sein.
Und da die Freundin beim Freund hinten drauf sass hat er sie zuerstemal gefaehrdet (ist ja gefahren). Bis zur Klaerung des "Sachverhaltes"
Eine Vorverurteilung stellt das in meinen Augen nicht dar. Auch wenns evtl. den Anschein hat. So erklaer ich mir das jedenfalls.
---------------

Mal angenommen ein Pilot (zur Klarstellung ich will und kann niemandem HIER etwas unterstellen) hat sich grob fahrlaessig verhalten, soll dann ein Geschaedigter aus Freundschaft (bei Dauerschaden, z.B.) verzichten?
Also ohne Kenntnis der Umstaende alles Unkerei.


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 Betreff des Beitrags: Re: unfall, der klassiker
BeitragVerfasst: 8. Juli 2013 21:15 
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polizei war vor ort, protokoll wurde gemacht. das verfahren geht nicht von der freundin aus sondern von amts wegen. die verletzungen waren nur kratzer (nichmal ne ordentliche asphaltflechte), die nicht ärtztlich behandelt werden mußten. der pkw fahrer wollte auf einen unbefestigten parplatz eines kleingartenvereins, der als solcher nicht ausgeschildert ist, abbiegen.
ein überholverbot gabs da nicht. der einschlagpunkt ist seitlich am hinteren stoßfänger, kurz hinter dem hinterrad.
der vordere kotflügel des moppeds zeigt plastische verformung mit abdrücken des zylinderkopfes. er muß also voll gebremst haben und die gabel war beim zusammenstoß bis zum anschlag eingefedert.


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 Betreff des Beitrags: Re: unfall, der klassiker
BeitragVerfasst: 8. Juli 2013 21:20 
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trabimotorrad hat geschrieben:
Ich denke auch, das der "Einschlagpunkt" am PKW entscheident sein wird :( Ist er hinten, dann hat Dein Sohn schlechte Karten, ist er SEITLICH dann sieht es besser aus. Unbedingt Fotos machen!



Meine Freundin hatte bei gleicher Situation letztens auch Pech, nur dass sie fast vorbei war und die Frau ihr hinten reingefahren war (Kotflügel hinten). Trotzdem gab's 40% Schuld....


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 Betreff des Beitrags: Re: unfall, der klassiker
BeitragVerfasst: 8. Juli 2013 21:21 
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Ich bin zwar kein Jurist, aber ist fahrlässige KV nicht ein Antragsdelikt(§230StGB)? Besonderes öffentliches Interesse liegt doch nicht vor.


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 Betreff des Beitrags: Re: unfall, der klassiker
BeitragVerfasst: 8. Juli 2013 22:04 
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Dein sohn bekommt wahrscheinlich eine Teilschuld, weil er bei unklarer Verkehrslage überholt hat (Fahrzeug bremst ab und fährt langsamer als erlaubt).


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 Betreff des Beitrags: Re: unfall, der klassiker
BeitragVerfasst: 9. Juli 2013 08:53 
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Las dich nicht wild machen.
Die Anzeige wegen fahrlässiger KV ist Standard und einzig von der Staatsanwaltschaft geführt.
Dein Sohn hatte jemand befördert und man muss nun ermitteln, ob sein Verhalten korrekt war oder ob er fahrlässig eine KV bei der beförderten Person verursacht hat.

Gedanken über die Beziehung zw. deinem Sohn und der Freundin musste dir erst machen, wenn sie zivilrechtlich eine Klage einreicht.
Allerdings wird sie ggf. Ansprüche an die Versicherung deines Sohns geltend machen können. Klamotten, Gesundheit, Verdienstausfälle o.ä.

Ich habe bereits zweimal als Unfallopfern bei Mitfahrern sowas mitgemacht. Beide mal waren die Unfallfahrer schockiert und nahezu kopflos, als ihnen die Anzeige wegen fahrlässiger KV ins Haus flatterte.
Ruhig bleiben, die Staatsanwaltschaft spult nur ihr Schema-F ab.
Gruß!


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 Betreff des Beitrags: Re: unfall, der klassiker
BeitragVerfasst: 9. Juli 2013 09:19 
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Oben das strimmt.

Beratung bei einem Anwalt suchen, das kostet zunächst nur eine Pauschale.
Und für die Zukunft eine Rechtsschutzvers. einschl. Verkehrsrecht abschließen, das ist ein muß.

Gruß


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 Betreff des Beitrags: Re: unfall, der klassiker
BeitragVerfasst: 9. Juli 2013 09:37 
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Klaus P. hat geschrieben:
Oben das strimmt.

Beratung bei einem Anwalt suchen, das kostet zunächst nur eine Pauschale.
Und für die Zukunft eine Rechtsschutzvers. einschl. Verkehrsrecht abschließen, das ist ein muß.

Gruß


Genau so!


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 Betreff des Beitrags: Re: unfall, der klassiker
BeitragVerfasst: 9. Juli 2013 11:31 
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mzkay hat geschrieben:
Polizeiregel!!
Schwerverletz - übernachtet
Leichtverletzt - nicht übernachtet

Aha, sehr merkwürdige Definition... davon hab ich bisher auch noch nix gehört gehabt.
Sehr interessant dazu: http://www.emergency-forum.de/board12-b ... risierung/ (insbesondere der Beitrag von "Dr. Green").


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 Betreff des Beitrags: Re: unfall, der klassiker
BeitragVerfasst: 25. Dezember 2013 20:24 
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kurz vor weihnachten hat die gegnerische versicherung eine 50% ige schadensregulierung vorgeschlagen, mit der begründung wie guesie schrieb. die eigene versicherung schon vor monaten eine schadensregulierung von 1/3(schuld meines sohnes) zu 2/3(schuld des pkw fahrers) mit gleicher begründung.
gibt es in einem solchen konkreten fall eine standartregelung der schuldfrage?
zum verfahren von amts wegen haben wir noch nichts gehört.


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 Betreff des Beitrags: Re: unfall, der klassiker
BeitragVerfasst: 25. Dezember 2013 21:20 
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Klaus P. hat geschrieben:
... Beratung bei einem Anwalt suchen, ... ...


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 Betreff des Beitrags: Re: unfall, der klassiker
BeitragVerfasst: 26. Dezember 2013 11:28 
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matthias1 hat geschrieben:
kurz vor weihnachten hat die gegnerische versicherung eine 50% ige schadensregulierung vorgeschlagen, mit der begründung wie guesie schrieb.

Darauf würde ich mich nicht einlassen: Die wollen so billig wie möglich davonkommen und probieren´s einfach mal.
Mit der Teilschuld wird GüSi wohl recht haben, aber niemals 50%. Wer abbiegt hat gefälligst vorher zu schauen. Das ist eindeutig.
"Bei unklarer Verkehrslage überholen" ist schon wesentlich schwieriger fassbar: Ein Kumpel fuhr mal auf der Landstraße, vor ihm ein PKW. Dieser ist dann nach rechts (in eine Nebenstraße oder so). Mein Kumpel dran vorbei... leider hat der Autofahrer nicht nach rechts fahren, sondern nur wenden wollen - und tat dies auch, ohne Rücksicht auf Verluste. :roll: Eine solche Situation ist kaum erkennbar.


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