Das ist nicht ganz korrekt.
Man darf zwar mit der Doppelkarte bewaffnet zur Zulassungsstelle fahren und die Maschine anmelden, aber zum TÜV sicher nicht.
Wenn aber, was ja mal vorkommen kann, TÜV und Zulassungsstelle auf dem selben Gelände sein sollten, wie zum Beispiel in Hamburg-Langenhorn
dann ist da nichts gegen zu sagen, denn man ist ja auf dem Weg zur Zulassung und das Gelände ist Privatgelände, wenn da nicht ausdrücklich ein Schild auf die Gültigkeit der STVZO hinweist, dann darf man da auch ohne Zulassung fahren, ergo auch den kleinen Abstecher zum TÜV machen.
Nur, sollte der TÜV irgendwo anders sein, dann geht das nicht ohne Zulassung.