So, man muss auch mal glück haben.
nach gerade mal zwei Monaten ist die kleine wieder auf der Straße.
Vor dem ersten Startversuch, habe ich den Vergaser gereinigt und das Motoröl getauscht.
Mit einer neuen Batterie und nach reinigung des Unterbrechers sprang sie dann auch recht schnell an, lief zu beginn aber recht mäßig.
Das die Lichtmaschine nicht gearbeitet hat, ließ sich auf den Regler zurückführen. Zum Glück sind die 6V 60W Regler nicht sehr selten und es konnte abhilfe geschaffen werden.
Beim ersten Fahrversuch klebte die Kupplung ein wenig und trennt auch bis jetzt nicht sauber. Ich spüre leichten Zug bei eingelegtem Gang und gezogener Kupplung.
Nachdem alle sicherheitsrelevanten Teile geprüft und bei bedarf getauscht hatte, konnte ich die ersten längeren Strecken zurücklegen.
Nach abstimmen des Vergasers und einstellen der Zündung läuft die Hübsche nun wieder wie ein Länderspiel.
Die Prozedur mit der Abnahme nach §21 hat sich relativ entspannt gestaltet.
Ich war zuerst bei der Zulassungsstelle und hab erklärt dass ich keine Papiere für die Maschine habe aber eine Eidesstattliche erklärung vom Verkäufer vorliegt.
Die überprüfung der FIN beim Kraftfahrtbundesamt brachte kein Ergebnis worauf ich zum TüV geschickt wurde.
Der TÜV Prüfer erklärte mir dann, dass er erst tätig werden kann, wenn er von der Zulassungsstelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegen hat.
Die bekam ich dann, bei erneuter vorsprache bei der Zulassungsstelle auch ohne Probleme ausgestellt.
Anfang Mai konnte ich sie dann beim TÜV vorführen. Die abnahme hat ca. 20 Minuten gedauert und erfolgte ohne Beanstandung.
Die Zulassung mit kleinem Wunschkennzeichen war dann nur noch Formsache.
Dateianhang:
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Gruß
Andreas