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smartsurfer81
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Betreff des Beitrags: HU in Verbindung mit Saisonkennzeichen Verfasst: 12. August 2025 18:15 |
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Beiträge: 1543 Wohnort: Oschersleben Alter: 44
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Hallo.
Ich hätte mal eine Frage bezüglich eines Saisonkennzeichen:
Die Saison ist von 07- 08. Die HU im Monat 7/2024 abgelaufen. Nun haben die Ordnungsorgane das Anfang Monat 08/2025 beim Vorbeifahren aufgespürt und die Bußgeldstelle wirft das Fahren ohne gültige HU von mehr als 8 Monaten vor.
Was erwartet den Fahrer jetzt an Strafe?
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Luzie
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Betreff des Beitrags: Re: HU in Verbindung mit Saisonkennzeichen Verfasst: 12. August 2025 18:31 |
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Beiträge: 5802 Wohnort: DK - Ejby Alter: 55
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Mainzer
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Betreff des Beitrags: Re: HU in Verbindung mit Saisonkennzeichen Verfasst: 12. August 2025 18:36 |
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Beiträge: 5694 Wohnort: Schwabsburg Alter: 31
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Du hättest eben direkt in 07/25 mit dem wieder zugelassenen Fahrzeug zu HU fahren müssen.
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smartsurfer81
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Betreff des Beitrags: Re: HU in Verbindung mit Saisonkennzeichen Verfasst: 12. August 2025 19:13 |
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Beiträge: 1543 Wohnort: Oschersleben Alter: 44
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Ja wie viel Monate sind es denn, die angerechnet werden?
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Ralle
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Betreff des Beitrags: Re: HU in Verbindung mit Saisonkennzeichen Verfasst: 12. August 2025 19:28 |
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------ Titel ------- FE1 - TS250 Käufer
Beiträge: 10851 Wohnort: Dresden Heimat: Oberlausitz Alter: 52
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smartsurfer81 hat geschrieben: Ja wie viel Monate sind es denn, die angerechnet werden? Er schreibt ja, mehr als 8. Die genaue Zahl scheint ab 8 keine Rolle mehr zu spielen. Mit einer Rechtsschutz und einem Tachostand, der der letzten TÜV Prüfung + Heimfahrt entspricht könnte man vielleicht einen Versuch des Widerspruchs wagen. Einfacher ist es aber vermutlich Lehrgeld zu zahlen.
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CJ
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Betreff des Beitrags: Re: HU in Verbindung mit Saisonkennzeichen Verfasst: 12. August 2025 19:33 |
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Beiträge: 2043 Wohnort: Oboom
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Natürlich die volle Überziehungszeit. Also relevant sind hier mehr als 8 Monate. Die HU ist ja in der Nutzungsperiode im vorigen Jahr fällig gewesen,so daß du das Fahrzeug hättest vorstellen können und müssen. Nur wenn die HU in der Stillegungszeit abläuft hast du im ersten Monat der folgenden Betriebsperiode Zeit die HU "nachzuholen".
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smartsurfer81
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Betreff des Beitrags: Re: HU in Verbindung mit Saisonkennzeichen Verfasst: 12. August 2025 19:34 |
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Beiträge: 1543 Wohnort: Oschersleben Alter: 44
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Es geht aus dem Bußgeldkatalog nicht hervor, wie es sich mit Saisonkennzeichen verhält. Ich bin der Meinung, der Zeitraum außerhalb der Saison wird nicht angerechnet.
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CJ
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Betreff des Beitrags: Re: HU in Verbindung mit Saisonkennzeichen Verfasst: 12. August 2025 19:38 |
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Beiträge: 2043 Wohnort: Oboom
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Das magst du gerne meinen, nur ist es nicht richtig. Im Bußgeldkatalog wird auf Saisonkennzeichen nicht eingegangen, weil es grundsätzlich keine Abweichungen zu "normalen" Zulassungen gibt. HU im Juli 24 abgelaufen und jetzt ist August 25. Das Fahrzeug war zum Fälligkeitstermin in Betrieb. Nur wenn die HU in der Betriebsphase nicht fällig ist und dann während der folgenden Stillegungsphase abläuft gilt die o.a. Regelung, Anlage VIII StVZO Nummer 2.6.
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gexx
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Betreff des Beitrags: Re: HU in Verbindung mit Saisonkennzeichen Verfasst: 12. August 2025 20:18 |
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Beiträge: 285 Wohnort: Ruhrgebiet Alter: 45
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Aber Saisonzeitraum nur Juli und August? Ist schon ungewöhnlich und natürlich blöd im öffentlichen Bereich damit zu parken. Man könnte nur rauskommen, wenn man nicht beim Fahren erwischt wurde, das vorm eigenen Grundstück war ( gerade rausgeschoben) und man direkt zur HU fährt. Ohne gültige HU ist zumindest die Fahrt zur Prüfstelle gestattet, egal wie lang der TÜV abgelaufen ist.
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CJ
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Betreff des Beitrags: Re: HU in Verbindung mit Saisonkennzeichen Verfasst: 12. August 2025 20:39 |
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Beiträge: 2043 Wohnort: Oboom
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Es ist egal ob du fährst oder das Fahrzeug nur rumsteht. HU überzogen, bleibt HU überzogen und kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Wenn man denn erwischt wird. Es spielt auch keine Rolle ob du gerade auf dem Weg zum Prüfer bist. Vielleicht verwechselst du das mit Fahrten ohne Zulassung im Zusammenhang mit einer (Wieder)Zulassung. Das ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Trifft hier aber nicht zu.
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Enz-Zett
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Betreff des Beitrags: Re: HU in Verbindung mit Saisonkennzeichen Verfasst: 12. August 2025 20:40 |
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Beiträge: 3229 Wohnort: 19073
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Und da ist es dann ganz vorteilhaft, wenn man sich einen Termin reserviert hat. Das motiviert den goodwill des Ordnungshüters.
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starke136
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Betreff des Beitrags: Re: HU in Verbindung mit Saisonkennzeichen Verfasst: 12. August 2025 20:49 |
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------ Titel ------- CF-Moto Botschafter
Beiträge: 4330 Wohnort: Erlau/Schleusingen Alter: 33
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Da die HU im Zeitraum der Zulassung 2024 lag, hätte sie dort durchgeführt werden müssen. Somit zählt ab dort die Überziehung. HU fällig in 07/24, Kennzeichen von 07 bis 08. Fällt die HU in den nicht zugelassenen Zeitraum des Saisonkennzeichens, z.b. 11/24, muss sie spätestens im nächsten möglichen Zulassungsmonat erfolgen. In deinem Fall also 07.25.. Da aber leider ersteres bei dir eingetreten ist, zählt die volle Überziehung sofern dein KFZ im öffentlichen Raum stand/steht. Quelle: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/r ... hgefallen/
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dscheto
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Betreff des Beitrags: Re: HU in Verbindung mit Saisonkennzeichen Verfasst: 12. August 2025 20:51 |
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Beiträge: 746
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Bußgeldkatalog Pkw: 1 Punkt und 88,50 € - Lehrgeld, Faulheit wird bestraft, auch bei einer Krankheit kann man was veranlassen. So wie gexx schrieb kann man immer zur HU fahren, auch außerhalb der Saison, wenn man das von der Versicherung schriftlich hat.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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smartsurfer81
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Betreff des Beitrags: Re: HU in Verbindung mit Saisonkennzeichen Verfasst: 12. August 2025 20:52 |
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Beiträge: 1543 Wohnort: Oschersleben Alter: 44
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Es war mit dem PKW auf der BAB.
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gexx
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Betreff des Beitrags: Re: HU in Verbindung mit Saisonkennzeichen Verfasst: 12. August 2025 20:54 |
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Beiträge: 285 Wohnort: Ruhrgebiet Alter: 45
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CJ hat geschrieben: Es ist egal ob du fährst oder das Fahrzeug nur rumsteht. HU überzogen, bleibt HU überzogen und kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Wenn man denn erwischt wird. Es spielt auch keine Rolle ob du gerade auf dem Weg zum Prüfer bist. Vielleicht verwechselst du das mit Fahrten ohne Zulassung im Zusammenhang mit einer (Wieder)Zulassung. Das ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Trifft hier aber nicht zu. Quelle TÜV Nord: Ohne gültige Hauptuntersuchung und Plakette darf man das Fahrzeug nicht bewegen. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Eine Fahrt mit abgelaufener Plakette zur HU-Prüfung ist jedoch erlaubt.
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starke136
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Betreff des Beitrags: Re: HU in Verbindung mit Saisonkennzeichen Verfasst: 12. August 2025 20:56 |
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------ Titel ------- CF-Moto Botschafter
Beiträge: 4330 Wohnort: Erlau/Schleusingen Alter: 33
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Sonst könnte man ja auch sagen bei Saison und HU zählen nur die Fahrmonate. Dann müsste ein KFZ mit 07-08 Saisonkennzeichen ja auch nur alle 12 Jahre zur HU.😁 Wäre zwar praktisch aber die HU-Zeit läuft weiter unabhängig vom Saisonkennzeichen.
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dscheto
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Betreff des Beitrags: Re: HU in Verbindung mit Saisonkennzeichen Verfasst: 12. August 2025 20:57 |
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Beiträge: 746
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starke136 hat geschrieben: ... zählt die volle Überziehung sofern dein KFZ im öffentlichen Raum stand/steht. ... Öffentlicher Raum spielt bei der Überziehung keine Rolle, auch in der Garage überziehst Du den Termin. Auch bei Saisonkennzeichen gilt 2 Kalenderjahre HU-Gültigkeit, nicht die bezahlten, zusammengerechneten Monate. -- Hinzugefügt: 12. August 2025 20:59 --gexx hat geschrieben: ... Eine Fahrt mit abgelaufener Plakette zur HU-Prüfung ist jedoch erlaubt.[/i] Anmerkung: und auch zur Zulassungsstelle, wenn die Versicherung (Änderung: zugestimmt hat ) / bezahlt wurde
Zuletzt geändert von dscheto am 12. August 2025 21:15, insgesamt 1-mal geändert.
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CJ
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Betreff des Beitrags: Re: HU in Verbindung mit Saisonkennzeichen Verfasst: 12. August 2025 21:05 |
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Beiträge: 2043 Wohnort: Oboom
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gexx hat geschrieben: CJ hat geschrieben: Es ist egal ob du fährst oder das Fahrzeug nur rumsteht. HU überzogen, bleibt HU überzogen und kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Wenn man denn erwischt wird. Es spielt auch keine Rolle ob du gerade auf dem Weg zum Prüfer bist. Vielleicht verwechselst du das mit Fahrten ohne Zulassung im Zusammenhang mit einer (Wieder)Zulassung. Das ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Trifft hier aber nicht zu. Quelle TÜV Nord: Ohne gültige Hauptuntersuchung und Plakette darf man das Fahrzeug nicht bewegen. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Eine Fahrt mit abgelaufener Plakette zur HU-Prüfung ist jedoch erlaubt.Die Fahrt kannst du ja machen, klar. Das heißt aber nicht, daß du ohne Bußgeld bleibst, wenn du erwischt wirst. Das schreibt der TÜV auch nicht. dscheto hat geschrieben: Bußgeldkatalog Pkw: 1 Punkt und 88,50 € - Lehrgeld, Faulheit wird bestraft, auch bei einer Krankheit kann man was veranlassen. So wie gexx schrieb kann man immer zur HU fahren, auch außerhalb der Saison, wenn man das von der Versicherung schriftlich hat. Dein Beleg bestätigt was ich schon schrieb. Gilt für Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren. Hat nichts mit Fahrten mit bereits zugelassenen Fahrzeug und abgelaufener HU zu tun.
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Fit
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Betreff des Beitrags: Re: HU in Verbindung mit Saisonkennzeichen Verfasst: 12. August 2025 21:08 |
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Beiträge: 1151 Alter: 55
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Ich möchte etwas "Senf" dazu geben.... Diese Frage diskutiere ich schon gefühlt eine Ewigkeit mit Freunden... WARUM kasteit man sich mit einem Sk selbst? Es gibt Dezember die sind wäremer als unserer Juli. Man fällt langsamer in den Prozenten und das Kennzeichen sieht mit dem "Bruchstrich" nicht so prall aus Frage im Ernst um es zu Verstehen: Spart man dabei wirklich so viel?
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dscheto
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Betreff des Beitrags: Re: HU in Verbindung mit Saisonkennzeichen Verfasst: 12. August 2025 21:08 |
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Beiträge: 746
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CJ lies mal richtig: Fahrten zur Durchführung der HU, egal ober erste HU oder irgendeine spätere -- Hinzugefügt: 12. August 2025 21:11 --Fit hat geschrieben: ... Frage im Ernst um es zu Verstehen: Spart man dabei wirklich so viel? Es ist jedem freigestellt, ich will nicht sparen, nicht frieren, nicht auf Laub ausrutschen und nicht mit Salz das Fahrzeug ruinieren. Bequem fahre ich im Herbst-Winter Auto.
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gexx
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Betreff des Beitrags: Re: HU in Verbindung mit Saisonkennzeichen Verfasst: 12. August 2025 21:13 |
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Beiträge: 285 Wohnort: Ruhrgebiet Alter: 45
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Ja, man überzieht natürlich auch in der Garage, aber solange die Behörden keinen Zutritt haben, passiert nix...das gilt auch für Grundstücke, wo es keinen Zutritt gibt, z.B. Innenhof. Der muss natürlich immer verschlossen sein. Eine offene Garage an der Hauptstraße , wo das Fahrzeug drinsteht und die Polizei fährt vorbei...das gibt eine Strafe. Fahrzeug angemeldet mit 12 Jahre abgelaufenen TÜV auf dem abgeschlossenen Privatgrundstück und du fährst nach den 12 Jahren direkt zur nächsten HU Stelle, da passiert normalerweise nix. Aber wie immer...es kommt auf die Situation drauf an
Bei meiner Enfield ist die HUnseit Nov 2023 abgelaufen. Die hatte einen Wasserschaden abbekommen. Ich bin jetzt erst mit der Maschine fertig geworden. Die fahre ich zur nächsten Dekra (ca.1km entfernt). Es ist nicht immer Faulheit, dass man die HU überzieht. Und ich bin ja auch wirklich nicht gefahren
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CJ
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Betreff des Beitrags: Re: HU in Verbindung mit Saisonkennzeichen Verfasst: 12. August 2025 21:15 |
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Beiträge: 2043 Wohnort: Oboom
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Ich kann schon lesen, aber ich lese nicht nur das, was ich als vermeintlichen Beleg brauche. ... "gilt für Fahrten mit ungestempeltem Kennzeichen im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren, z.B usw usw." Geht es hier um den Versicherungsschutz bei Fahrten im Zusammenhang mit der Zulassung und braucht das Mopped für die Wiederzulassung eine Hu oder ist vielleicht ganz einfach die HU abgelaufen? Beantworte die Frage selber. Ich bin hier raus. Zuviel wünsch dir was.
Zuletzt geändert von CJ am 12. August 2025 21:19, insgesamt 1-mal geändert.
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gexx
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Betreff des Beitrags: Re: HU in Verbindung mit Saisonkennzeichen Verfasst: 12. August 2025 21:18 |
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Beiträge: 285 Wohnort: Ruhrgebiet Alter: 45
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CJ hat geschrieben: Die Fahrt kannst du ja machen, klar. Das heißt aber nicht, daß du ohne Bußgeld bleibst, wenn du erwischt wirst. Das schreibt der TÜV auch nicht.
Na, jetzt ziehst du aber die Argumentation aus der Nase  Das ist ja wie "Natürlich kannst du Fliegenpilze essen, aber nur einmal" Wenn eine Fahrt erlaubt ist, dann bedeutet das , es gibt kein Bußgeld. Natürlich muss man die direkte Fahrt nachweisen. Wenn man dabei auf der BAB 20km entfernt vom Wohnort erwischt wird, gilt die Fahrt zur HU natürlich nicht. Deswegen ist es auch mehr eine Kulanz, wenn man tatsächlich die Fahrt zur Prüfstelle nachweisen kann...und das muss man natürlich. Am besten einen Termin online machen und ausgedruckt mitführen. Dann sollte nix passieren Wenn die Beamten natürlich Zweifel haben, dass man die überzogenen Monate angeblich nicht gefahren ist, dann können die trotzdem ein Bussgeldverfahren einleiten. Die Beweislast hat man dann selber
Zuletzt geändert von gexx am 12. August 2025 21:23, insgesamt 1-mal geändert.
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dscheto
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Betreff des Beitrags: Re: HU in Verbindung mit Saisonkennzeichen Verfasst: 12. August 2025 21:19 |
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Beiträge: 746
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gexx hat geschrieben: ... Eine offene Garage an der Hauptstraße , wo das Fahrzeug drinsteht und die Polizei fährt vorbei...das gibt eine Strafe. ... Das stimmt nicht, wenn die Garage Privatbesitz ist, da sind die nicht befugt. Bei einer öffentlichen Tiefgarage gebe ich Dir Recht. -- Hinzugefügt: 12. August 2025 21:21 --gexx hat geschrieben: ... Wenn eine Fahrt erlaubt ist, dann bedeutet das , es gibt kein Bußgeld. ... Irrtum, nur die Versicherung besteht, unabhängig kann ein Bußgeld erlassen werden.
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gexx
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Betreff des Beitrags: Re: HU in Verbindung mit Saisonkennzeichen Verfasst: 12. August 2025 21:28 |
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Beiträge: 285 Wohnort: Ruhrgebiet Alter: 45
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Eine offene Garage oder auch ein offenes Grundstück kann in diesem Falle für die Polizisten als öffentlicher Raum gewertet werden. Wenn die ein Fahrzeug mit abgelaufenen TÜV in einer offenen Garage von außerhalb erspähen, können die dir einen Strick daraus drehen Die müssen nicht warten, bis du das Fahrzeug rausfährst
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dscheto
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Betreff des Beitrags: Re: HU in Verbindung mit Saisonkennzeichen Verfasst: 12. August 2025 21:32 |
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Beiträge: 746
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Das ist gelinde gesagt Blödsinn. Ein Privatgrundstück mit offenem Tor ist kein öffentlicher Raum, dort gilt u.a. Hausrecht und nicht die STVO, was Grundlage für ein Bußgeld wäre.
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gexx
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Betreff des Beitrags: Re: HU in Verbindung mit Saisonkennzeichen Verfasst: 12. August 2025 22:01 |
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Beiträge: 285 Wohnort: Ruhrgebiet Alter: 45
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Der Blödsinn hat aber schon Einige erwischt  ...Google mal danach Deswegen gibt es den Tip, die Kennzeichen abzunehmen. Ein zugelassenen Fahrzeug muss zu den festgelegten Fristen regelmäßig zur HU, egal wo es abgestellt wird. Wenn halt das Ordnungsamt vom öffentlichen Raum aus die abgelaufene Plakette erspäht, gibt es die Anzeige.
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smartsurfer81
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Betreff des Beitrags: Re: HU in Verbindung mit Saisonkennzeichen Verfasst: 12. August 2025 22:40 |
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Beiträge: 1543 Wohnort: Oschersleben Alter: 44
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Muss denn auf dem Anschreiben das richtige Kennzeichen aufgeführt sein?
Es fehlt nämlich der Saisonzeitraum auf diesem.
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starke136
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Betreff des Beitrags: Re: HU in Verbindung mit Saisonkennzeichen Verfasst: 13. August 2025 05:15 |
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------ Titel ------- CF-Moto Botschafter
Beiträge: 4330 Wohnort: Erlau/Schleusingen Alter: 33
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smartsurfer81 hat geschrieben: Muss denn auf dem Anschreiben das richtige Kennzeichen aufgeführt sein?
Es fehlt nämlich der Saisonzeitraum auf diesem. Ich rate dir zu einer Verkehrsrechtsschutz.
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3einhalb
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Betreff des Beitrags: Re: HU in Verbindung mit Saisonkennzeichen Verfasst: 13. August 2025 05:47 |
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Beiträge: 775 Wohnort: Nordharz Alter: 64
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Moin Da Kennzeichen nur einmal vergeben werden ( es gibt dein Kennzeichen also kein zweitesmal ohne den Zusatz , oder mit nem H dahinter ) ist das völlig wurst . Bei meinen Steuerbescheiden steht auch immer nur die Kombination ohne das "H" hinten auf dem amtlichen Schreiben .
Ralf
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gexx
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Betreff des Beitrags: Re: HU in Verbindung mit Saisonkennzeichen Verfasst: 13. August 2025 07:00 |
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Beiträge: 285 Wohnort: Ruhrgebiet Alter: 45
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trabimotorrad
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Betreff des Beitrags: Re: HU in Verbindung mit Saisonkennzeichen Verfasst: 13. August 2025 07:01 |
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------ Titel ------- Mr. Maultasche
Beiträge: 16742 Wohnort: Wüstenrot Alter: 65
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Bei diesem Fred wird wieder sehr schön gezeigt, warum man lieber im Forum nix postet, auch wenn man etwas genau weiß und anderen damit helfen könnte. Zu viele GLAUBEN es besser zu wissen und bringen dann ihre "Wahrheit" als die einzig wahre hier ein... Macht so weiter und das Forum verkommt zu einem wertlosen Debatierclub. Ich weiß, warum ich nicht mehr grün schreibe und warum ich seltener poste...
Zuletzt geändert von trabimotorrad am 13. August 2025 10:05, insgesamt 1-mal geändert.
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foggy
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Betreff des Beitrags: Re: HU in Verbindung mit Saisonkennzeichen Verfasst: 13. August 2025 08:37 |
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Beiträge: 194 Alter: 48
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Fit hat geschrieben: Ich möchte etwas "Senf" dazu geben.... Diese Frage diskutiere ich schon gefühlt eine Ewigkeit mit Freunden... WARUM kasteit man sich mit einem Sk selbst? Es gibt Dezember die sind wäremer als unserer Juli. Man fällt langsamer in den Prozenten und das Kennzeichen sieht mit dem "Bruchstrich" nicht so prall aus Frage im Ernst um es zu Verstehen: Spart man dabei wirklich so viel? Es gibt durchaus noch mehr Gründe als nur das Geld. Dscheto hat ja schon ein paar genannt. Eine allgemeingültige Antwort gibt es daher wohl nicht. Bei mir ist es so: Ich komme relativ wenig zum Fahren, da macht es prozentual schon gut was aus, wenn ich durchs Saisonkennzeichen den Gegenwert von 2, 3 Tankfüllungen spare. Nicht, dass mich das sonst arm machen würde, aber warum bezahlen, wenn ich das Motorrad eh stehen lasse? (Die SF-Klasse sinkt übrigens trotzdem ganz normal, wenn der Saisonzeitraum mehr als 6 Monate ist.) Wenn ich mal ne Runde fahre, ist das oft nach Feierabend, da ist es in den Wintermonaten dunkel und ich fahre viel lieber im Hellen. Ist eine wald- und wildreiche Gegend hier, und im Hellen sehe ich das Wild einfach früher, zumal es eher dämmerungs- und nachtaktiv ist. Dazu noch wie schon erwähnt Salz oder Laub auf den Strassen, finde ich auch nicht so prickelnd. Und zuletzt: Es gibt hier einige, die monieren, "die Jugend" hätte heutzutage keine Geduld und keine Disziplin. Ich find's dann schon lustig, wenn diejenigen dann nicht die Geduld und Selbstdisziplin aufbringen, mal ein paar Monate zu verzichten, um dann im Frühjahr mit umso mehr Begeisterung wieder starten zu können. Gilt natürlich nicht für Winterfahrer, eher für jene, die das "für den Fall des Falles", dass es doch mal 2, 3 schöne Tage gibt, machen.
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Fit
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Betreff des Beitrags: Re: HU in Verbindung mit Saisonkennzeichen Verfasst: 13. August 2025 08:52 |
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Beiträge: 1151 Alter: 55
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Wie gesagt, ich wollte es nur verstehen. Ich selbst, HÄTTE ich beide 1000er nicht das ganze Jahr zugelassen, ca. 20 Euro pro Monat gespart. Dafür ist mir es wert, IMMER zu fahren. Warum soll ich mich selbst beschränken?  Oder meinst du es so wie bei den Menschen, die Essen gehen und erst das Gemüse und die Sättingungsbeilagen essen um das Fleisch für den Schluß aufzuheben? Nochmal, JEDER mag tun was ER für richtig hält. Okay? Nur das Argument, das es zwischen Oktober und März keine schönen Tag gibt, DAS lasse ich nicht gelten.... Januar 2025. Keinerlei Salz auf den Straßen (das kam erst im Februar), Und 15 (FÜNFZEHN) Grad. Es war ein tolle Stunde. Und nochmal abschließend, Jeder kann tun was er für richtig hält!  Dateianhang: 20250125_124912.jpg
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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starke136
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Betreff des Beitrags: Re: HU in Verbindung mit Saisonkennzeichen Verfasst: 13. August 2025 08:57 |
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------ Titel ------- CF-Moto Botschafter
Beiträge: 4330 Wohnort: Erlau/Schleusingen Alter: 33
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Fit hat geschrieben: . Man fällt langsamer in den Prozenten und das Kennzeichen sieht mit dem "Bruchstrich" nicht so prall aus Frage im Ernst um es zu Verstehen: Spart man dabei wirklich so viel? Nein, auch mit Saisonkennzeichen kriege ich jedes unfallfrei Jahr eine volle SF Klasse von der R+V sowie der Allianz dazu😁 Ja, man spart wirklich. Bei der Honda, 04-10, macht es ca 40% des Betrages aus statt Ganzjährig bei R+V.
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gexx
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Betreff des Beitrags: Re: HU in Verbindung mit Saisonkennzeichen Verfasst: 13. August 2025 09:03 |
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Beiträge: 285 Wohnort: Ruhrgebiet Alter: 45
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Das könnte von Versicherung zu Versicherung verschieden sein, aber die SF-Klassen Änderung ist wie bei einem Volljahr, wenn man die Mindestanzahl an Monaten erreicht. Das beginnt meist bei 4 Monaten oder auch 6 Monaten. Also bei der üblichen Saison April bis Oktober kein Problem
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smartsurfer81
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Betreff des Beitrags: Re: HU in Verbindung mit Saisonkennzeichen Verfasst: 13. August 2025 13:09 |
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Beiträge: 1543 Wohnort: Oschersleben Alter: 44
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Der Grund für den recht kurzen Saisonzeitraum in meinem Fall ist, dass ich noch 2 Weitere PKW's mit diesem kurzen Saisonzeitraum versehen habe, und somit die Zeit von Mai bis Oktober damit abdecke.
Nur sollte ich in Zukunft auf die fristgerechte Einhaltung der HU achten...
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trabimotorrad
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Betreff des Beitrags: Re: HU in Verbindung mit Saisonkennzeichen Verfasst: 13. August 2025 13:31 |
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------ Titel ------- Mr. Maultasche
Beiträge: 16742 Wohnort: Wüstenrot Alter: 65
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gexx hat geschrieben: Der Blödsinn hat aber schon Einige erwischt  ...Google mal danach Deswegen gibt es den Tip, die Kennzeichen abzunehmen. Ein zugelassenen Fahrzeug muss zu den festgelegten Fristen regelmäßig zur HU, egal wo es abgestellt wird. Wenn halt das Ordnungsamt vom öffentlichen Raum aus die abgelaufene Plakette erspäht, gibt es die Anzeige. Selbst wenn das angemeldete Fahrzeug auf einem Anhänger, aber SICHTBAR transportiert wird und ein "sehr genauer" Sheriff sieht's, kann das zur Anzeige führen. Also: IM ÖFFENTLICHEN VERKEHRSRAUM NUMMERNSCHILD MIT ABGELAUFENEM TÜV AM FAHRZEUG NICHT ZEIGEN!!!
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Enz-Zett
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Betreff des Beitrags: Re: HU in Verbindung mit Saisonkennzeichen Verfasst: 13. August 2025 13:37 |
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Beiträge: 3229 Wohnort: 19073
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Fit hat geschrieben: Frage im Ernst um es zu Verstehen: Spart man dabei wirklich so viel? Klar. Wenn du mehrere Fahrzeuge hast, kannst du die Saisons nacheinander legen und alle Fahrzeuge mal im Jahr fahren, zahlst aber nur einmal. gexx hat geschrieben: Wenn eine Fahrt erlaubt ist, dann bedeutet das , es gibt kein Bußgeld. Natürlich muss man die direkte Fahrt nachweisen. Es ist doch die Frage, wer es erlaubt. Unten in dem Screenshot ist es die Versicherung. Damit bist du mit abgelaufener HU zum TÜV versichert unterwegs, aber nicht rechtens. dscheto hat geschrieben: Das ist gelinde gesagt Blödsinn. Ein Privatgrundstück mit offenem Tor ist kein öffentlicher Raum, dort gilt u.a. Hausrecht und nicht die STVO, was Grundlage für ein Bußgeld wäre. Es ist kein Blödsinn. Zugelassene Fahrzeuge müssen regelmäßig zur HU, egal wo sie stehen und ob sie genutzt werden oder nicht. Wenn die Behörden davon Kenntnis bekommen, können sie ganz zulässigerweise aktiv werden. Und der Blick aufs Privatgrundstück oder in die offene Garage ist nicht verboten, nur einfach reingehen dürfen sie nicht. Sei froh dass es noch so läuft. Inzwischen wird beim KBA der Zeitpunkt der letzten HU gespeichert. Da ist es nur noch ein kleiner Schritt, dass du bei überzogener HU automatisch die Verwarnung ins Haus geflattert bekommst. trabimotorrad hat geschrieben: Bei diesem Fred wird wieder sehr schön gezeigt, warum man lieber im Forum nix postet, auch wenn man etwas genau weiß und anderen damit helfen könnte. Die Reaktion ist verständlich, aber ich finde sie falsch. Durch die Debatte bekommt man einiges an Informationen und Gedankenimpulsen. Wer damit nicht umgehen kann - persönliches Pech. Aber wenn gar nicht mehr debattiert wird, gehen alle die Informationsverarbeitung, Gedankenimpulse und Meinungsbildung (auch Meinungsänderung) beherrschen, leer aus. Genau diese Gruppe, die ich als (oft schweigende) Mehrheit ansehe. Nicht mehr debattieren verstärkt nur die in Beton gegossenen Weltbilder, Gräben und Fronten. Egal ob im Forum, in der Gesellschaft oder in der Politik. Schweigen ist nicht besser. Und ich bin verantwortlich dafür, was ich sage oder verschweige. Nicht dafür, was der andere daraus macht.
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stricheins
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Betreff des Beitrags: Re: HU in Verbindung mit Saisonkennzeichen Verfasst: 13. August 2025 15:03 |
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Beiträge: 631 Wohnort: Vierlinden Alter: 74
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Ja, das ist fast immer so,daß viele Meinungen meist nicht zum Ziel führen. Oft kennt Einer, der Einen kennt der auch wieder Einen kennt... Und natürlich hängt vieles auch von den Ordnungshütern ab.Und ein auf dem privaten Gelände abgestelletes KFZ ohne HU ist tatsächlich ein Grund für eine Anzeige. Vollkommen richtig die Aussage -die Nummernschilder abzumachen. Rechtlich dürfen die Ordnungshüter ( Ordnungsamt )auch ein auf dem Grundstück abgestelletes Kfz ohne Kennzeichen in einem teilweise demontierten und offensichtlich nicht mehr fahrbereiten Zustand als illegale Abfallentsorgung zur Anzeige bringen. Also eine Hülle drüber machen. Zum Glück wird nicht alles so heiß gegessen wie es gekocht wird, aber man kann eben auch Pech haben
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Treibstoff
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Betreff des Beitrags: Re: HU in Verbindung mit Saisonkennzeichen Verfasst: 13. August 2025 18:49 |
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Beiträge: 1847 Wohnort: Sachsen Alter: 56
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smartsurfer81 hat geschrieben: ... und die Bußgeldstelle wirft das Fahren ohne gültige HU von mehr als 8 Monaten vor. ... Das ist eigentlich Quatsch, denn die Monate 09 bis 06 können eigentlich nicht mitgezählt werden, denn da darf das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum ja garnicht bewegt werden. Das ist ja gerade Sinn und Zweck des Saisonkennzeichens. Ich hatte vorletztes Jahr ein ähnliches "Problem" mit einem PKW mit Saisonkennzeichen. Nur mal als Gedankengang: Ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen ist außerhalb des Zulassungszeitraumes rechtlich betrachtet, nicht zugelassen. Braucht ein nicht zugelassenes Fahrzeug eine gültige HU? Mehr schreibe ich nicht, es wird von speziellen Usern eh gleich wieder Kontra geben.
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3einhalb
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Betreff des Beitrags: Re: HU in Verbindung mit Saisonkennzeichen Verfasst: 13. August 2025 19:23 |
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Beiträge: 775 Wohnort: Nordharz Alter: 64
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Wenn das " Kontra " berechtigt ist kann das von mir aus ein sonstwie spezieller User sein . Aber vielleicht versteh ich diesen Satz auch nur falsch . Ich höre da ein leises weinen .
Ralf PS.: müsste man bei deiner Logik mit einem Fahrzeug das nur 2 Monate im Jahr zugelassen ist nicht erst nach 24 Monaten , sprich 12 Jahren wieder zum TÜV ?
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starke136
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Betreff des Beitrags: Re: HU in Verbindung mit Saisonkennzeichen Verfasst: 13. August 2025 19:35 |
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------ Titel ------- CF-Moto Botschafter
Beiträge: 4330 Wohnort: Erlau/Schleusingen Alter: 33
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3einhalb hat geschrieben: Wenn das " Kontra " berechtigt ist kann das von mir aus ein sonstwie spezieller User sein . Aber vielleicht versteh ich diesen Satz auch nur falsch . Ich höre da ein leises weinen .
Ralf PS.: müsste man bei deiner Logik mit einem Fahrzeug das nur 2 Monate im Jahr zugelassen ist nicht erst nach 24 Monaten , sprich 12 Jahren wieder zum TÜV ? Dann würde ich mir auch mehrere Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen zulegen 😂👌 Die HU läuft unabhängig von der Zulassung. Sonst könnte ich z.B. auch ein Fahrzeug abmelden, mit frischer HU, und melde es nach 5 Jahren wieder an, und es hätte dann zwei Jahre eine frische HU. Das Fahrzeug und seine Bauteile bzw der technische Zustand altert unabhängig von der Zulassung.
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CJ
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Betreff des Beitrags: Re: HU in Verbindung mit Saisonkennzeichen Verfasst: 13. August 2025 19:35 |
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Beiträge: 2043 Wohnort: Oboom
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Treibstoff hat geschrieben: ...Nur mal als Gedankengang: Ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen ist außerhalb des Zulassungszeitraumes rechtlich betrachtet, nicht zugelassen. Braucht ein nicht zugelassenes Fahrzeug eine gültige HU? Mehr schreibe ich nicht, es wird von speziellen Usern eh gleich wieder Kontra geben. Na gut überredet, dann noch extra für dich das erbetene Kontra. Ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen ist nicht nur für den Betriebszeitraum zugelassen, sondern dauerhaft. Kurzfassung der "Definition" Zulassung in §3 I 3 FZV: Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens, Abstempelung der Kennzeichenschilder und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung. Trifft dies bei Saisonkennzeichen zu? Ja, ergo "Einmal zugelassen, immer zugelassen". Allerdings mit der Besonderheit, dass das Fahrzeug nur im angegebenen Betriebszeitraum auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen oder abgestellt werden darf. Es ist also auch kein zulassungsrechtlicher Verstoß, wenn du außerhalb des Betriebszeitraums damit fährst oder auch nur abstellst. Aber der Gesetzgeber -dieser Spielverderber- hat extra deswegen einen Sondertatbestand geschaffen. Dies ist dann trotzdem eine OWi, nämlich die widerrechtliche Inbetriebnahme im öffentlichen Straßenverkehr außerhalb des Betriebszeitraums. Die detailierte Angabe der Quellen spare ich mir mal, es liest hier ohnehin niemand nach (§10 FZV i.V.m. §77 FZV). Und genau wegen dieser Tatsache ruht da auch nix, sondern die Frist für die Vorführung zur HU läuft wie bei jedem anderen zugelassenem Fahrzeug auch. Bezogen auf das obige Zitat des TÜV Nord sollte damit auch klar sein, wieso dort steht, dass ich mit abgelaufener HU noch zum TÜV fahren darf. Die überzogene HU berührt die Zulassung des Fahrzeugs in keiner Weise. Als OWi geahndet wird nur die abgelaufene HU (wenn man denn erwischt wird). Mit Saisonkennzeichen außerhalb des Betriebszeitraum darf ich das aber dennoch auf keinen Fall, wenn ich nur die HU machen will. Nicht weil das Fahrzeug nicht zugelassen oder versichert ist (Normalfall, kann aber in den Versicherungsbestimmungen anders vereinbart sein), sondern weil ich es -wie o.a.- nicht in Betrieb nehmen darf. Ok, wenn ich das Saisonkennzeichen außerhalb des Betriebszeitraumes in eine "Vollzeit"-Zulassung ändern will geht das widerum, da dann diese Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren steht und in dem Fall die Saisonkennzeichen wie ungestempelte behandelt werde. Der von Dscheto eingestellte screenshot bezieht sich auf die Bestätigung des Versicherungsschutzes für ein stillgelegtes, also nicht zugelassenes Fahrzeug. Aber das war hier nicht die Ausgangsfrage.
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gexx
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Betreff des Beitrags: Re: HU in Verbindung mit Saisonkennzeichen Verfasst: 13. August 2025 20:16 |
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Beiträge: 285 Wohnort: Ruhrgebiet Alter: 45
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Wir können es ohnehin nicht klären...das sollte ein Anwalt tun
Nur diesen Abschnitt sollte man mal wirken lassen...Anlage VIII STVZO Punkt 2.7
Die Untersuchungspflicht ruht während der Zeit, in der Fahrzeuge durch einen entsprechenden Vermerk der Zulassungsbehörde in der Zulassungsbescheinigung Teil I und durch Entstempelung des Kennzeichens außer Betrieb gesetzt worden sind. War vor oder in dieser Zeit eine Hauptuntersuchung oder eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Wiederinbetriebnahme des Fahrzeugs durchführen zu lassen. Waren in dieser Zeit sowohl eine Hauptuntersuchung als auch eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist eine Hauptuntersuchung verbunden mit einer Sicherheitsprüfung im Umfang von Nummer 2.3 der Anlage VIIIa durchführen zu lassen.
Hier heißt es doch, dass wenn die Fälligkeit der HU vor dem Stilllegungszeitraumes war, die Hauptuntersuchung bei Wiederinbetriebnahme durchzuführen ist. "Ist" , nicht "sollte". Das heißt, es muss und darf erst bei Wiederinbetriebnahme die HU durchgeführt werden. Wenn ich das nur im Inbetriebsmonat machen darf, darf auch nicht der Ruhezeitraum beim Ermitteln der Überziehzeit berücksichtigt werden.
Aber wie schon erwähnt, das kann am Ende nur ein Anwalt klären
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Fit
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Betreff des Beitrags: Re: HU in Verbindung mit Saisonkennzeichen Verfasst: 13. August 2025 20:28 |
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Beiträge: 1151 Alter: 55
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Oder und ich werde jetzt bestimmt geteert und gefedert ....  man kehrt von dem Hexenwerk "Saisonkennzeichen" ab und nimmt ein "richtiges" ACHTUNG: Das ist Spaß! Ich für mich sehe beim Hobby Geld als nicht das limitierende. Aber Jeder nach seinem Gusto! 
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3einhalb
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Betreff des Beitrags: Re: HU in Verbindung mit Saisonkennzeichen Verfasst: 13. August 2025 20:31 |
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Beiträge: 775 Wohnort: Nordharz Alter: 64
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Ist jetzt Haarspalterei , aber ein Anwalt kann das nicht klären . Das kann nur ein Richter . So zumindest mein Verständnis unseres Systems . Das bedeutet einen Gang durch die Instanzen . Bin mir nicht sicher ob es das wert ist . Muss aber jeder selber wissen .
Grüsse , Ralf
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CJ
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Betreff des Beitrags: Re: HU in Verbindung mit Saisonkennzeichen Verfasst: 13. August 2025 20:34 |
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Beiträge: 2043 Wohnort: Oboom
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gexx hat geschrieben: Wir können es ohnehin nicht klären...das sollte ein Anwalt tun
Nur diesen Abschnitt sollte man mal wirken lassen...Anlage VIII STVZO Punkt 2.7
Die Untersuchungspflicht ruht während der Zeit, in der Fahrzeuge durch einen entsprechenden Vermerk der Zulassungsbehörde in der Zulassungsbescheinigung Teil I und durch Entstempelung des Kennzeichens außer Betrieb gesetzt worden sind. War vor oder in dieser Zeit eine Hauptuntersuchung oder eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Wiederinbetriebnahme des Fahrzeugs durchführen zu lassen. Waren in dieser Zeit sowohl eine Hauptuntersuchung als auch eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist eine Hauptuntersuchung verbunden mit einer Sicherheitsprüfung im Umfang von Nummer 2.3 der Anlage VIIIa durchführen zu lassen.
Hier heißt es doch, dass wenn die Fälligkeit der HU vor dem Stilllegungszeitraumes war, die Hauptuntersuchung bei Wiederinbetriebnahme durchzuführen ist. "Ist" , nicht "sollte". Das heißt, es muss und darf erst bei Wiederinbetriebnahme die HU durchgeführt werden. Wenn ich das nur im Inbetriebsmonat machen darf, darf auch nicht der Ruhezeitraum beim Ermitteln der Überziehzeit berücksichtigt werden.
Aber wie schon erwähnt, das kann am Ende nur ein Anwalt klären Dann lass mal wirken und frage dich dabei folgendes: Wird das Fahrzeug jedesmal durch die Zulassungsbehörde außer Betrieb gesetzt und werden die Kennzeichen entstempelt? Nein? Könnte daran liegen dass es in Punkt 2.7 um Stillegung und Wiederzulassung geht. Und dann liest du dir mal Punkt 2.6 der Anlage VIII durch. Da geht es um die HU für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen. Also ich brauche dazu keinen Anwalt... Man kann es aber auch einfach nicht verstehen wollen. Ist zumindest mein Eindruck.
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dscheto
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Betreff des Beitrags: Re: HU in Verbindung mit Saisonkennzeichen Verfasst: 13. August 2025 20:50 |
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Beiträge: 746
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stricheins hat geschrieben: ... Und ein auf dem privaten Gelände abgestelletes KFZ ohne HU ist tatsächlich ein Grund für eine Anzeige. Vollkommen richtig die Aussage -die Nummernschilder abzumachen. Rechtlich dürfen die Ordnungshüter ( Ordnungsamt )auch ein auf dem Grundstück abgestelletes Kfz ohne Kennzeichen in einem teilweise demontierten und offensichtlich nicht mehr fahrbereiten Zustand als illegale Abfallentsorgung zur Anzeige bringen. Also eine Hülle drüber machen. ... Hier wird vieles durcheinandergeworfen. Solange ein Kfz, auch ohne HU, keine Umweltschäden verursacht, kann es auf privatem Grund stehen bis der Ordnungshüter schwarz wird. Er hat keine Handhabe. Erst bei Ölflecken und sowieso immer auf öffentlichem Grund darf er tätig werden. Und ein Kfz mit Kennzeichen ohne gültige HU ist genau so zu behandeln.
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gexx
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Betreff des Beitrags: Re: HU in Verbindung mit Saisonkennzeichen Verfasst: 13. August 2025 21:06 |
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Beiträge: 285 Wohnort: Ruhrgebiet Alter: 45
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CJ hat geschrieben: Dann lass mal wirken und frage dich dabei folgendes: Wird das Fahrzeug jedesmal durch die Zulassungsbehörde außer Betrieb gesetzt und werden die Kennzeichen entstempelt? Nein? Könnte daran liegen dass es in Punkt 2.7 um Stillegung und Wiederzulassung geht.
Und dann liest du dir mal Punkt 2.6 der Anlage VIII durch. Da geht es um die HU für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen.
Also ich brauche dazu keinen Anwalt... Man kann es aber auch einfach nicht verstehen wollen. Ist zumindest mein Eindruck. Ja, da hast du recht...2.7 behandelt Außerbetriebssetzungen mit Kennzeichen-Entstempelung und nicht nur eine Ruhephase einer Saisonzulassung Das wäre bei meiner TS der Fall...die ist jetzt knapp über 20mJahre stillgelegt. Wenn ich die bald wieder zulassen werde, lasse ich einfach die HU machen...das wird aber nicht als verspätete bzw. überzogene HU angesehen
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