Alles, was oben nicht passt.
6. Januar 2009 18:53
habe mal angefragt was ich brauche um neue fahrzeugpapiere zu bekommen...
ich bekamm diese antwort ...
ür die Beantragung neuer Fahrzeugpapiere benötigen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Zulassungsstelle die das Motorrad als letzte in ihrem Fahrzeugbestand geführt hat. Dazu beantragen Sie in unserer Zulassungsstelle unter Vorlage des Kaufvertrages eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister. Diese Auskunft ist gebührenpflichtig ( 10,20 €). Die kennzeichenführende Zulassungsstelle entscheidet dann die weitere Verfahrensweise wie Aufbietung der Fahrzeugpapiere sowie Entgegennahme der eidesstattlichen Versicherung.
aufbietung der fahrzeugpaiere, was bedeutet das ? das sie ihn suchen ?
6. Januar 2009 19:01
s-maik hat geschrieben:aufbietung der fahrzeugpaiere, was bedeutet das ? das sie ihn suchen ?
Aufbietung = Veröffentlichung im nächsten "Verkehrsblatt" (Amtsblatt des Bundesverkehrsministeriums).
Durch diese öffentliche Aufbietung erhält ein möglicher Besitzer die Möglichkeit, seine Rechte am Fahrzeugbrief geltend zu machen.
Die Wahrscheinlichkeit, dass der das liest, ist natürlich äußerst gering ...
Das Ganze kann einige Wochen dauern, also möglichst früh veranlassen.
Gruß, Carsten
6. Januar 2009 19:04
oha... dat kostet doch bestimmt wieder alles kohle...
na mal sehen, kenn da eine bei der zulassungsstelle, werde mal bei gelegenheit hin fahren und die gute mal direkt ansprechen
6. Januar 2009 19:13
s-maik hat geschrieben:na mal sehen, kenn da eine bei der zulassungsstelle, werde mal bei gelegenheit hin fahren und die gute mal direkt ansprechen

Mit Vitamin B (wenn vorhanden) hausiert man nicht, man behandelt es diskret ...
Zuletzt geändert von Ex-User Hanseat am 6. Januar 2009 19:21, insgesamt 1-mal geändert.
6. Januar 2009 19:21
Vielleicht hast du Glück und die stellen fest das deine ETZ noch nicht gemeldet ist (z.B. wenn sie seit 1988 nich mehr angemeldet war und die DDR- Daten nicht nach Flensburg gemeldet wurden), ist aber eher selten. Dann würde die Aufbietung nicht nötig werden.
6. Januar 2009 19:29
na ich werde mal sehen was sich ergeben tut mit dieser unbenklichkeitserklärung usw. ...
6. Januar 2009 19:40
Das Aufbietungsverfahren dauert in der Regel 6 Wochen
6. Januar 2009 19:48
Moin,
Weiß jemand, ob dieses oben beschriebene Verfahren jetzt bundeseinheitlich gilt ?
Bei mir war das in BS vor einem Jahr noch so, dass ich zusätzlich zum Kaufvertrag vom Vorbesitzer eine von ihm unterzeichnete Bescheinigung benötigte, in dem er mir bereits bei seinem Kauf das Fehlen des Briefes bescheinigt.
Damit dann zur Zulassungsstelle und die haben dann (für lau) beim KBA ins Fahrzeugregister geschaut.
Gruß Harald
6. Januar 2009 20:44
Bei mir hier in Bayern wurde ebenfalls so gehändelt wie bei Dir.
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