Alles, was oben nicht passt.
19. Februar 2009 08:47
Ich besitze eine ETZ 250 ohne Brief.
Deswegen muss ich ja den "großen TÜV" machen lassen.
Was soll / muss / kann ich denn bei dieser Gelegenheit gleich mit eintragen lassen?
Also folgende Dinge möchte ich mir auf jeden Fall "reservieren":
- Hinten auf PKW Reifen (Smart oder so) umrüsten
- moderne Felgen (siehe anderer Fred)
- anderen / größeren Tank
- .....
19. Februar 2009 08:49
joschi.in hat geschrieben:... bei dieser Gelegenheit gleich mit eintragen lassen? .....
... die Teile müssen bei dieser Gelegenheit dann aber auch angebaut sein.
19. Februar 2009 08:53
Du kannst ja i.d.R. nur eintragen, was auch verbaut ist.
125 o. 135 R 15 für hinten muß ja drin sein, damit das Prüferlein sehen kann obs paßt.
Also bau Dir das Ding doch so, wie Du sie haben willst,
eventuell in Abstimmung mit dem Prüferlein, und dann eintragen.
Aber erstmal die Voll-Abnahme (gibts ja beim Mop eigentlich gar nicht), damit Du (probe)fahren kannst, was Du gebaut hast.
Eintragungen kosten eh extra!
Viel Spaß (und Glück) beim bauen
19. Februar 2009 08:54
joschi.in hat geschrieben:Was soll / muss / kann ich denn bei dieser Gelegenheit gleich mit eintragen lassen?
Normalerweise werden nur Sachen eingetragen, deren korrekten Anbau der Prüfer direkt beurteilen kann.
Andere Tanks egal welcher Größe sind nicht eintragungspflichtig.
19. Februar 2009 09:10
sirguzzi hat geschrieben:Andere Tanks egal welcher Größe sind nicht eintragungspflichtig.
sicher?-ist das neu?
Ich reiß meinen ETS-Tank vorm TÜV immer runter.
Wär ja dann unnötig
Und die Gutachten für die großen Enduro-Ballons?- Alles Quatsch?
19. Februar 2009 09:26
ein MZ-teil an einer MZ ist doch nicht eintragungspflichtig!
19. Februar 2009 10:21
PeterG hat geschrieben:Und die Gutachten für die großen Enduro-Ballons?- Alles Quatsch?

Peter, wenn ein Tank eines anderen Motorrades verwendet wird, dann ist der schon bauartgeprüft und damit grundsätzlich zugelassen.Es müssen dann nur allg. Freigängigkeit, sichere Befestigung etc. eingehalten werden.
Die Endurotanks sind wahrscheinlich Nachrüstteile, für die der Tankhersteller geradestehen muß.Spätestens bei GFK o.ä. muß der Hersteller auch ein Splitter- und Brandgutachten erstellen.
ETZChris hat geschrieben:ein MZ-teil an einer MZ ist doch nicht eintragungspflichtig!
Chris, das ist nur in Einzelfällen wie dem Tank zutreffend, aber allgemein falsch.
19. Februar 2009 10:43
sirguzzi hat geschrieben:ETZChris hat geschrieben:ein MZ-teil an einer MZ ist doch nicht eintragungspflichtig!
Chris, das ist nur in Einzelfällen wie dem Tank zutreffend, aber allgemein falsch.
echt??? das wußte ich nicht. könntest du ein beispiel nennen, wo das nicht gilt?? danke
19. Februar 2009 13:32
zb scheibenbremse inner ts, 30er vergaser auf ner es/2, 5gang in ner es/2, ts schwinge inner es/2, etz schwinge inner ts, etz motor inner ts...tbc
19. Februar 2009 13:51
krippekratz hat geschrieben:zb scheibenbremse inner ts, 30er vergaser auf ner es/2, 5gang in ner es/2, ts schwinge inner es/2, etz schwinge inner ts, etz motor inner ts...tbc
falsch!
für die SB in der TS/1 gibt es seitens MZ ne umbauanleitung und freigabe.
und ob die anderen sachen eintragungspflichtig sind, würde ich nur teilweise bejahen. die schwingen sehe ich als unproblematisch an.
bei motoren und vergasern gebe ich dir recht, da es hier ja leistungsunterschiede gibt.
19. Februar 2009 14:08
Wenn Du ne andere Schwinge einbaust und damit gar den Radstand veränderst, mußt Du das jedenfalls eintragen
(wenns nicht sowieso ne Freigabe gibt...)
@ Thorsten: Dann brauch ich also fürn dickes Spritfass auf einer Enduro nur die
Bescheinigung für den Tank, aber nicht eine Bescheinigung für das Motorrad?
Bsp: Rheinschlüssel Tank mit XT-Gutachten auf die BMW GS bauen?
19. Februar 2009 15:01
ETZChris hat geschrieben:krippekratz hat geschrieben:zb scheibenbremse inner ts, 30er vergaser auf ner es/2, 5gang in ner es/2, ts schwinge inner es/2, etz schwinge inner ts, etz motor inner ts...tbc
falsch!
für die SB in der TS/1 gibt es seitens MZ ne umbauanleitung und freigabe.
und ob die anderen sachen eintragungspflichtig sind, würde ich nur teilweise bejahen. die schwingen sehe ich als unproblematisch an.
bei motoren und vergasern gebe ich dir recht, da es hier ja leistungsunterschiede gibt.
richtig! mz hat den umbau freigegeben, das heißt aber nicht, daß man es machen kann ohne eintragung. es muß also eingetragen werden. genauso wie nq reifen, auch wenn mz die maße freigegeben hat. oder ein schönes beispiel: mz hat auch den umbau von 175 auf 250ccm freigegeben...muß auch eingetragen werden...die schwingen haben unterschiedliche längen und beeinflussen daher das fahrverhalten -> eintragungspflichtig. geh mal zum tüv und frag nach.
19. Februar 2009 16:52
PeterG hat geschrieben:Dann brauch ich also fürn dickes Spritfass auf einer Enduro nur die
Bescheinigung für den Tank, aber nicht eine Bescheinigung für das Motorrad?
Bsp: Rheinschlüssel Tank mit XT-Gutachten auf die BMW GS bauen?
So ist es.Aber um Ordnungshüter etc. nicht unnötig zu verwirren,
kann man so einen Umbau natürlich auch eintragen lassen.
Auch ein selbstgebauter Tank ist eintragungsfähig, dazu muß der dann hauptsächlich eine Druckprüfungbescheinigung haben, die jeder Gas/Wasserinstallateurbetrieb ausstellen kann.
Chris, Krippe hat bereits alles Wichtige gesagt.
19. Februar 2009 20:34
nunja, dann frag ich mal nicht in die runde, welcher gespanntreiber seine ETZ-schwinge in der TS eingetragen hat

oder in der rotax...oder die SB in der TS.
19. Februar 2009 22:14
ETS Tank auf dem TS/1 Gespann = eingetragen
ETZ SB am TS/1 Gespann = eingetragen
ETZ Gabelholme im TS/1 Gespann = eingetragen
ETZ Motor im TS/1 Gespann = eingetragen
NVA Lenker im TS/1 Gespann = eingetragen
Vorderrad bei Gespannbetrieb 3.50/16 im TS/1 Gespann = eingetragen
BMW Behördensitz auf dem TS/1 Gespann = eingetragen
ETZ Schwinge im TS Gespann = eingetragen
/1 Gabel im TS Gespann = eingetragen
12 Volt Umbau im Vollgutachten vermerkt, steht aber nicht in den Fahrzeugpapieren
Was fehlt denn nun noch? MZ als Hersteller stand vorher schon drin
Gruß Gerhard
19. Februar 2009 22:23
streber!!! vermutlich der einzige
19. Februar 2009 23:48
Die SB ist an meiner TS/1 nicht eingetragen worden, wohl aber die Stahlflexleitung! Das liegt wohl im Ermessen der Prüfer bei unseren "Exoten".
20. Februar 2009 00:16
Theo hat geschrieben:Die SB ist an meiner TS/1 nicht eingetragen worden, wohl aber die Stahlflexleitung! Das liegt wohl im Ermessen der Prüfer bei unseren "Exoten".

Moin
bei mir ist es genau umgekehrt!
Gruß
Tobias
20. Februar 2009 00:22
Eben! Wie es dem Prüfer gerade gefällt!
20. Februar 2009 07:38
ETZChris hat geschrieben:...oder die SB in der TS.
Ihich!
Stahlflex (neu

) muss ich noch.
20. Februar 2009 09:10
Bei nem Bekannten von mir wurde beim letzten TÜV an seiner ETZ 250 der Seitenständer bemängelt, welcher schon seit DDR-Zeiten montiert war.
Begründung lautete: der Motor müsse abschalten, sobald ein Gang eingelegt wird, wenn der Seitenständer ausgeklappt ist.
Hat einer von euch schonmal von dieser Problematik gehört?
mfg Stiffu
20. Februar 2009 09:26
Stiffu hat geschrieben:Bei nem Bekannten von mir wurde beim letzten TÜV an seiner ETZ 250 der Seitenständer bemängelt, welcher schon seit DDR-Zeiten montiert war.
Begründung lautete: der Motor müsse abschalten, sobald ein Gang eingelegt wird, wenn der Seitenständer ausgeklappt ist.
Hat einer von euch schonmal von dieser Problematik gehört?
mfg Stiffu
Das ist ein ganz alter Hut. Wenn du hier im Forum nach "Seitenständer" und evtl. zusätzlich nach "TÜV" suchst, findest du reichlich Meinungen und auch zugelassene und weniger zugelassene Lösungen dafür.
Zuletzt geändert von
TeEs am 20. Februar 2009 09:37, insgesamt 1-mal geändert.
20. Februar 2009 09:28
oops

Dankescheen
20. Februar 2009 09:38
Dafür simmer doch da!
20. Februar 2009 11:18
PeterG hat geschrieben:@ Thorsten: Dann brauch ich also fürn dickes Spritfass
Eine Gewichtsänderung (Tank und/oder Inhalt) müsste imho doch eingetragen werden....
Leergewicht und Zuladung ändern sich ja evtl.
20. Februar 2009 11:28
Bei Reifen gleich auch NQ eintragen lassen.
20. Februar 2009 12:14
rmt hat geschrieben:Bei Reifen gleich auch NQ eintragen lassen.
machen die nur wennse montiert sind
20. Februar 2009 13:02
Sollte auch unmontiert möglich sein. - Standard Bereifung und andere Maße auch.
Solltest was mitnehmen, wo steht, welche NQ.
Ich hab bei Gespann und Solo (TS) neben den montierten 3.25x16 auch 3.50 x 16 eintragen lassen, da es so in der Werksfreigabe steht - hätte ich NQ gesagt, hätten die auch das gemacht.
Ich gehe davon aus, daß deine ETZ keine Reifenmarkenbindung in den Papieren hat.
Wenn du bei deinem Tüv Probleme damit hast, nächsten besuchen.
23. April 2009 12:52
TÜV hat problemlost geklappt. Hat uns alles eingetragen was wir uns gewünscht haben, bis auf 15" hinten.Das müsse er eingebaut sehen, um es eintragen zu können. Aber ansonsten sind sämtliche Kombinationen eingetragen.
Vermute ich eigentlich richtig, dass wenn nur Größen drin stehen, dass dann Niederquerschnitt automatisch auch erlaubt wäre?
Ich habe für HINTEN übrigends nen 4.00-18 eingetragen bekommen, scheint es bisher noch nicht gegeben zu haben....
Danke nochmals für eure Hilfe und Tipps.
24. April 2009 19:49
mz_gespann hat geschrieben:ETZ Gabelholme im TS/1 Gespann = eingetragen
??????????
Du meinst doch nicht nur die Holme? Das sind die gleichen wie bei der TS\1.
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