5. März 2009 22:43
Hallo,
vielleicht hätte ich da noch einen kleinen Beitrag zum Besitz des Anhängers. und zwar kann man auf der Polizeidienststelle einen Fund anmelden, also den Anhänger und wenn sich nach einem halben Jahr keiner gemeldet hat kann man ihn behalten. naja, so ganz grob zumindest.
das müsste
§965 BGB Anzeigepflicht des Finders und
§966 Verwarungspflicht und
§967 Ablieferungspflicht
Vielleicht weiß da noch jemand mehr drüber!sein.
Natürlich alles ohne Garantie

Vielleicht hilft dir das irgendwie weiter

Grüße Phil