5. Mai 2009 22:17
(ok, wußte ich vorher schon...
) ), möchte aber die Gemeinde an meinem Anliegen teilhaben lassen.
)5. Mai 2009 22:41
5. Mai 2009 22:44
6. Mai 2009 06:31
6. Mai 2009 07:01
6. Mai 2009 07:03
Ralle hat geschrieben:Besorg dir ein Zugfahrzeug von Simson (S51, Schwalbe, SR50) und die passende Kupplung. Dazu dann einen Mopedanhänger aus DDR- Zeiten und fertig ist dae Lastenelsel,- ohne gesonderte Einzelabnahme
6. Mai 2009 09:00
6. Mai 2009 09:05
6. Mai 2009 09:13
6. Mai 2009 09:13
6. Mai 2009 11:34
des jeweiligen Betrachters. Dabei ist natürlich nie die Sicherheit aus Acht zu lassen.6. Mai 2009 14:58
6. Mai 2009 15:04
knut hat geschrieben:bau dir doch ein fahrrad mit seitenwagen![]()
![]()
6. Mai 2009 15:42
6. Mai 2009 16:48
6. Mai 2009 16:59
Ralle hat geschrieben:Besorg dir ein Zugfahrzeug von Simson (S51, Schwalbe, SR50) und die passende Kupplung. Dazu dann einen Mopedanhänger aus DDR- Zeiten und fertig ist dae Lastenelsel,- ohne gesonderte Einzelabnahme
6. Mai 2009 21:18
Christof hat geschrieben:Ralle hat geschrieben:Besorg dir ein Zugfahrzeug von Simson (S51, Schwalbe, SR50) und die passende Kupplung. Dazu dann einen Mopedanhänger aus DDR- Zeiten und fertig ist dae Lastenelsel,- ohne gesonderte Einzelabnahme
Schön wärs. Den Hänger gibts aber keine Anhängekupplung für ne Hufu. Jedenfalls nicht für die ES/ETS/TS-Hufu. Laut DDR-Zulassung durfte an ihr, durch ihre Leichtbauweisse kein Hänger angehängt werden. Alles was es an Anhängekupplungen für die Hufu gibt ist somit Eigenbau.
flotter 3er hat geschrieben:Interessantes Thema - ich habe ein Gespann hier stehen - Zugfahrzeug es 150, Bj. 1963, Hänger von Fahrzeugbau Huhn aus Meißen, Bj auch ca. 1963 - das ist ein Teil, welches nur (!) für die Hufu gebaut wurde, auch mit einer speziellen Hängerkupplung! Nur habe ich dafür keine Papiere, nur die Plakette des Herstellers am Hänger....Aber irgendwann kommt das Zeug zurück auf die Straße....
7. Mai 2009 00:10
7. Mai 2009 05:01
7. Mai 2009 06:36
ENRICO hat geschrieben:
Habe noch mal genauer nachgelesen und in der Broschüre:
Hinweise zur Identifizierung u. zum Umbau
von MZ - Motorrädern = MZ-UMBAURICHTLINIE
(2.Auflage mit Zustimmung MdI....u.s.w. entspricht StVZO vom 26.11.81 u.s.w. plus Aufführung entsprech. Gesetzblätter DDR)
Zitat aus o.a. Umbaurichtlinien:
Seite 6 Punkt 2.8 Das Mitführen von Anhängern ist nur bei den MZ-Typen ab 175 cm² Hubraum statthaft.
Zulässige Anhängelast:
ES 175/2-250/2 115 kg
ETS 250, TS 250, TS 250/1 110 kg
Da Anhängebetrieb bei Motorrädern die Fahrstabilität beeinträchtigt, sollte er nur ausnahmsweise vorgesehen werden.
_______________________________________________________________________________________
7. Mai 2009 11:39
7. Mai 2009 13:06
7. Mai 2009 13:19
7. Mai 2009 13:24
7. Mai 2009 13:36
7. Mai 2009 14:01
7. Mai 2009 14:05
7. Mai 2009 14:33
7. Mai 2009 17:49
9. Mai 2009 21:34


12. Juli 2010 17:36
12. Juli 2010 18:03
andreas82 hat geschrieben::shock: also es geht doch!!! MMM
14. Juli 2010 17:09
14. Juli 2010 17:43
Micha K hat geschrieben:....Meines Wissens nach aber auch bloß mit MZ größer 15o cm³.
11. August 2010 13:23
11. August 2010 13:26
11. August 2010 14:22
11. August 2010 14:31
ETZChris hat geschrieben:schau mal auf den link vier posts über dir