15. Juni 2009 13:55
15. Juni 2009 14:11
Alfred hat geschrieben:Hallo,
ich habe eine MZ, die im September 2002 stillgelegt wurde. Der Kfz-Schein wurde eingezogen, der Brief und die Abmeldebescheinigung sind da.
Ist es nun möglich, die MZ mit einem Kurzzeitkennzeichen für 5 Tage zuzulassen und somit den Brief vor der Ungültigkeit nach 7 Jahren zu retten und eine Vollabnahme mit neuem Brief zu vermeiden?
15. Juni 2009 14:39
15. Juni 2009 16:39
15. Juni 2009 19:22
15. Juni 2009 19:47
16. Juni 2009 11:46
16. Juni 2009 11:54
16. Juni 2009 12:08
16. Juni 2009 12:45
Alfred hat geschrieben:Das ist super!![]()
Gegen eine Vollabnahme spricht nicht wirklich was, nur verstehe ich den Sinn nicht, einen einwandfreien Brief einzuziehen um einen neuen auszustellen und dafür auch noch zu bezahlen.
Das ist in meinen Augen nichts weiter als eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM).
16. Juni 2009 13:11
16. Juni 2009 13:17
Alfred hat geschrieben:Heißt das, wenn denen der Brief zu alt ist, muß man gleich einen neuen bekommen?
Bekommt man zwangsweise einen neuen Brief, gibt es den nur in Verbindung mit einer Vollabnahme?
16. Juni 2009 13:39
dein mopped, um das es hier geht ist abgemeldet - richtig?!
also bekommste du, wenn du das mopped heute, morgen, dieses jahr, wann auch immer zulassen willst automatisch den neuen EU-krams. dein alter "west-brief" wird ungültig gemacht (ecke abgeschnitten) und der schein eingezogen. du bekommst dann zulassungsbescheinung teil 1 und teil 2.
das hat auch nix mit HU oder vollabnahme zu tun bzw. hängt damit nicht direkt zusammen. eine HU oder vollabnahme benötigst du aber zur zulassung. aber das war vorher ja auch schon so.
16. Juni 2009 18:01
EX Jonas-Treiber hat geschrieben:(...) Nun sieht es so aus, als sei ich der erste Besitzer![]()
Mfg Walter