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21. Juli 2009 20:31
Baraccuda hat geschrieben:TÜV kannste machen. Nach dem neuen EU-Recht musst Du den Brief bei der Zulassungsstelle aufbieten lassen! Dazu brauchst Du eine eidesstattliche Versicherung des letzten Eigentümers, dass er den Brief verloren hat. Dann dauert es 6 - 8 Wochen bis die Aufbietungsfrist rum ist. Erst dann icht eine Zulassung möglichSch.... EU
hab das Problem grad bei meinem VW Kübel! Ich hab AU und HU, sogar Oldi-Gutachten, kann aber nicht zulassen, da die Aufbietungsfrist erst in 4 Wochen abläuft
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Viel Spassbei den Diskussionen. Wirst so wie ich halt mit Kurzzeitkennzeichen fahren müssen, bis die Frist rum is
Ach ja, wie oben vom Vorredner erwähnt ist die Vollabnahme ohne Brief Pflicht! Vorab könntest Du eine Anfrage über die Zulassungsstelle machen beim KBA!