Alles, was oben nicht passt.
27. Oktober 2009 20:46
Nabend Zusammen,
ist ein Lenkradschloss vom TÜV her vorgeschrieben bei Krad oder kann ich es einfach weglassen ?
Ich meine nen modernes nicht sowas feines altes wie bei unseren alten Emmen.
EDIT sagt - ick möchte einfach das dünne nichtstragende Blech am Rahmen wegflexen weil wegen stört mich da.
27. Oktober 2009 20:56
Du mußt eben beim TÜV vorweisen, das das Fahrzeug gegen unberechtigtes Benutzen gesichert ist, eventuell wird dann ein Bügelschloß eingetragen.
27. Oktober 2009 20:59
trabimotorrad hat geschrieben:Du mußt eben beim TÜV vorweisen, das das Fahrzeug gegen unberechtigtes Benutzen gesichert ist, eventuell wird dann ein Bügelschloß eingetragen.
Das ist alles ? Dann gilt also auch ein Bremsscheibenschloss was unter der Sitzbank liegt ?

und wenn mich der Tüver fragt wo das originale ist..........und ick sage abgeflext
27. Oktober 2009 21:00
Sg doch lieber "war keins drann, als ich das Teil gekauft habe"...
27. Oktober 2009 21:02
Ckone hat geschrieben:Nabend Zusammen,
ist ein Lenkradschloss vom TÜV her vorgeschrieben bei Krad oder kann ich es einfach weglassen ?
Ich meine nen modernes nicht sowas feines altes wie bei unseren alten Emmen.
EDIT sagt - ick möchte einfach das dünne nichtstragende Blech am Rahmen wegflexen weil wegen stört mich da.
Siehe:
http://www.motoclub.de/Motoclub%20aktue ... egeln.html (unten)
Mein Bruder hat an seiner 1955er Enfield auch ein mitzuführendes Bügelschloss eingetragen.
Gruß, Carsten
27. Oktober 2009 21:06
Danke die Seite ist gut
Sollte ick morgen nochmal beim TÜV fragen oder gleich flexen gehen

????
27. Oktober 2009 21:09
Frag lieber.
Ich habe so meine Bedenken ob die Regelung "Fahrradschloß" auch dann gilt, wenn serienmässig (wie bei modernen Moppeds) ein Lenkradschloß verbaut ist, bspw. kombiniert mit Zündschloß.
Bei unseren alten Dingern sind die Lenkradschlößer ja eh meist lose mitzuführen. Vielleicht wird das da kulanter gesehen ....
27. Oktober 2009 21:11
Andreas hat geschrieben:Frag lieber.
Ich habe so meine Bedenken ob die Regelung "Fahrradschloß" auch dann gilt, wenn serienmässig (wie bei modernen Moppeds) ein Lenkradschloß verbaut ist, bspw. kombiniert mit Zündschloß.
Bei unseren alten Dingern sind die Lenkradschlößer ja eh meist lose mitzuführen. Vielleicht wird das da kulanter gesehen ....
Hättest du das nicht früher sagen können nun ist das Blech vom Rahmen ab !!!!!
nur nen Witz gehe morgen Fragen
27. Oktober 2009 21:16
Ckone hat geschrieben: nur nen Witz gehe morgen Fragen
Besser ist das!
28. Oktober 2009 18:42
warum nen guten rahmen kaputtflexen? ich darf deshalb an meiner TS das Schloß wieder dranschweißen....
28. Oktober 2009 19:12
Eindeutig zu schnell, immer erst abklären! Ich war bei unseren vorher und bekam zur Antwort: Entweder dran lassen oder verschrotten, die lose Sicherung würde bei denen nicht mehr eingetragen werden. Allerdings sieht jede Stelle bzw. jeder Prüfer das anders.
28. Oktober 2009 19:21
Für Bügel- oder Seilschlösser gibt es einen Stichtag, bis zu dem das beim TÜV durchgeht bzw. eingetragen werden kann. Müsste so um 1965 sein. Genaueres weiss der TÜV.
Für später zugelassene Motorräder ist normalerweise ein Lenkschloss vorgeschrieben. Oft wird da aber nicht so genau hingeschaut bzw. die Prüfer kennen diese Stichtagsregelung nicht.
Probiers einfach mal, vielleicht hast du ja Glück.
Gruß
Wolfgang
28. Oktober 2009 19:28
Seit 6 Jahren fahre ich jetzt Motorrad, mit drei motorrädern, macht 9mal Tüv. Bis jetzt hat da noch keiner nach dem Lenkerschloß geschaut. Was habt ihr für pingelige Prüver, bzw man muß denen nicht alles erzählen.
28. Oktober 2009 19:31
Hallo ,
der TÜV, z.B. in Kassel besteht auf das Lenkerschloss ,obwohl die von MZ keine Ahnung haben. Ich muss das Ding jedesmal vorführen. Das Argument lautet :" Wenn ein Schloss vorgesehen ist,muss es auch funktionieren". Wie gesagt , so ist es beim TÜV in Kassel . Vielleicht ist man anderwerts großzügiger.
mit Zweitaktgrüßen
Jochen
28. Oktober 2009 20:40
David Rudnick hat geschrieben:Eindeutig zu schnell, immer erst abklären! Ich war bei unseren vorher und bekam zur Antwort: Entweder dran lassen oder verschrotten, die lose Sicherung würde bei denen nicht mehr eingetragen werden. Allerdings sieht jede Stelle bzw. jeder Prüfer das anders.
Das war ein Witz wie man in der Winzigschrift erlesen kann
Leider war mein neuer Stammtüver (der von meiner Tula) heute nicht Haus deshalb muss ick euch wohl mit der Anwort vom Offiziellen auf morgen vertrösten ........
28. Oktober 2009 20:45
Emmen Jo hat geschrieben:.....Vielleicht ist man anderwerts großzügiger.....
Nee, ich mußte zum Tüv auch die Diebstahlsicherung vorführen!

Der Prüfer meinte, ein richtiges Motorrad muß sowas auch drann haben

ob es im Ernstfall wirklich Diebe aufhällt/abschreckt? Wohl eher nicht....
29. Oktober 2009 17:36
Soo Männer folgendes sagt der TÜV :
"Hat ihre Maschine original eines dran dann muss wieder eins ran. Egal wie . Da kann man nix machen "
" Wenn es durch einen Unfall o.ä. kaputt gegangen ist muss man es auch wieder in Ordnung bringen egal wie!"
Was wäre wenn sie beim prüfen vergessen nachzusehen

? Er grinst und meinte "Wenn es nem anderen später auffällt gibts keine Folgeplakette". "Ich schaue immer danach!"
"Ein Lenkradschloss bleibt nen Lenkradschloss und wir nicht zum Bremsscheibenschloss als Ersatz mutieren"

So das Thema ist für mich eindeutig. Ích werde dann wohl nen modifiziertes Blech am Rahmen anschweißen was die neue Position des Lenkradschlosses einnimmt.
@ Mods - bitte mal nach Sonstiges verschieben weil wegen die Info könnte anderen auch nochmal helfen.
29. Oktober 2009 18:30
Was stört Dich eigentlich daran? Sieht es übel aus?
29. Oktober 2009 18:49
Gut das Du nochmal nachgefragt hast ohne vorher die Flex anzuwerfen.
Verschoben in "Sonstiges".
29. Oktober 2009 19:58
Lenkradschloß?

Der Chrischan hat ein Lenkrad auf der Emme....
29. Oktober 2009 23:02
Da hat der TÜVer Unsinn erzählt.
Du brauchst dafür nur eine Ausnahmegenehmigung von der Landesdirektion (früher Regierungspräsidium). Das Vorgehen ist folgendes:
1. Landesdirektion kontaktieren. Situation schildern, warum keine Diebstahlsicherung mehr da ist (z.B. bei Aufbruchsversuch zerstört...). Wenn der zuständige Beamte guten Willens ist folgt Schritt 2, ansonsten leider aussichtslos.
2. zum TÜV und bescheinigen lassen, dass keine Diebstahlsicherung verbaut und eine Ausnahmegenehmigung zum Mitführen der Diebstahlsicherung als loses Zubehör notwendig ist
3. Die Bescheinigung zur Landesdirektion schicken. Ein paar Tage später liegt die (nur für dieses eine Fahrzeug gültige) Genehmigung im Briefkasten.
4. Zur Zulassungstelle. Die Ausnahmegenehmigung wird in die Papiere eingetragen (mit Nummer und allem Pipapo)...
Habe bei meinem Fighter den ganzen Zirkus gerade durch, da durch einen Umbau der kpl. Front kein Platz mehr für das Zünd-/Lenkerschloß war. Das ist jetzt seitlich am Rahmen.
Viel Erfolg!
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