Alles, was oben nicht passt.
28. Mai 2010 22:05
Hallo und guten Abend Freunde!
Ich war heut mit meiner Emme zum TÜV und was soll ich sagen, alles bestens(inkl. montiertem Seitenständer am NVA-Fußrastenträger)!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Ganzseitiges Foto.pdf
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28. Mai 2010 22:14
hallo
Das habe auch ich im April hinter mir gebrachtund wie es sich gehört ohne Mängel
mfg
Wurzelpeter
28. Mai 2010 22:16
Glückwunsch
29. Mai 2010 07:04
hm... muß man da was sagen. Werdet euch drann gewöhnen müßen bei ner Emme
29. Mai 2010 18:12
manitou hat geschrieben:hm... muß man da was sagen. Werdet euch drann gewöhnen müßen bei ner Emme

Stimmt. Aber wenn man nicht fertig wird.
Lenkeranschlag, Tank, Vergaser, Sitzbank und nun zum Schluss das Problem: Der Sprit läuft nicht mehr vom Vergaser zum Motor.
Sie startet nicht.
Nun werde ich den TÜV im Juni oder Juli machen - bin ich halt mal 1 bzw. 2 Monate später dranne - ist doch egal.
29. Mai 2010 23:47
TS Martin hat geschrieben:manitou hat geschrieben:hm... muß man da was sagen. Werdet euch drann gewöhnen müßen bei ner Emme

Stimmt. Aber wenn man nicht fertig wird.
Lenkeranschlag, Tank, Vergaser, Sitzbank und nun zum Schluss das Problem: Der Sprit läuft nicht mehr vom Vergaser zum Motor.
Sie startet nicht.
Nun werde ich den TÜV im Juni oder Juli machen - bin ich halt mal 1 bzw. 2 Monate später dranne - ist doch egal.
ich denke sie laufen wie die pest
30. Mai 2010 22:02
Luzie hat geschrieben:TS Martin hat geschrieben:manitou hat geschrieben:hm... muß man da was sagen. Werdet euch drann gewöhnen müßen bei ner Emme

Stimmt. Aber wenn man nicht fertig wird.
Lenkeranschlag, Tank, Vergaser, Sitzbank und nun zum Schluss das Problem: Der Sprit läuft nicht mehr vom Vergaser zum Motor.
Sie startet nicht.
Nun werde ich den TÜV im Juni oder Juli machen - bin ich halt mal 1 bzw. 2 Monate später dranne - ist doch egal.
ich denke sie laufen wie die pest

TS Martin hat geschrieben:Hanseat hat geschrieben:TS Martin hat geschrieben: Bis jetzt sind und waren alle unsere Projekte komplette Reaktivierungen von Grund auf - neu.
Dafür laufen sie aber wie die Pest.
Welche aus Deinem Fuhrpark meinst Du

Die TS und die RT.
Sie laufen wie die Pest, aber der Chopper musste über Winter tw. zerlegt werden.
Einen neuen Lenkeranschlag bekommt man nicht rangebeamt.
Und dann hab ich gleich andere Dinge mirgemacht.
Neue Rückenlehne, Bereifung, neuer Kabelbaum (alter war an mehreren Stellen mehrfach geflickt), ...
Und nun ist zusammengebaut. Kerze funkt aber sie will nicht starten, Kerze bleibt trocken.
Da ich aber noch andere Fahrzeuge habe ist mir das nebensächlich. Vaters Gespann genießt höchsten Vorrang.
Wenn nicht bleibt sie dieses Jahr stehen und ich mache den TÜV nächstes oder übernächstes Jahr.
Steuern zahle für das Ding nicht und die 20 € Versicherung da lohnt die Abmeldung nicht.
Vor allem fällt mein SF Rabatt weiter.
30. Mai 2010 22:11
Hab gehört der Tüv macht manchmal probleme wegen dem Seitenständer da dieser nicht automatisch einklappt. hab den von Ost2Rad dran mit 1 feder.
Komm ich damit durch? Oder lieber vorher abbauen?
Gruß Seb
30. Mai 2010 22:14
TS Martin hat geschrieben:Luzie hat geschrieben:TS Martin hat geschrieben:manitou hat geschrieben:hm... muß man da was sagen. Werdet euch drann gewöhnen müßen bei ner Emme

Stimmt. Aber wenn man nicht fertig wird.
Lenkeranschlag, Tank, Vergaser, Sitzbank und nun zum Schluss das Problem: Der Sprit läuft nicht mehr vom Vergaser zum Motor.
Sie startet nicht.
Nun werde ich den TÜV im Juni oder Juli machen - bin ich halt mal 1 bzw. 2 Monate später dranne - ist doch egal.
ich denke sie laufen wie die pest

TS Martin hat geschrieben:Hanseat hat geschrieben:TS Martin hat geschrieben: Bis jetzt sind und waren alle unsere Projekte komplette Reaktivierungen von Grund auf - neu.
Dafür laufen sie aber wie die Pest.
Welche aus Deinem Fuhrpark meinst Du

Die TS und die RT.
Sie laufen wie die Pest, aber der Chopper musste über Winter tw. zerlegt werden.
Einen neuen Lenkeranschlag bekommt man nicht rangebeamt.
Und dann hab ich gleich andere Dinge mirgemacht.
Neue Rückenlehne, Bereifung, neuer Kabelbaum (alter war an mehreren Stellen mehrfach geflickt), ...
Und nun ist zusammengebaut. Kerze funkt aber sie will nicht starten, Kerze bleibt trocken.
Da ich aber noch andere Fahrzeuge habe ist mir das nebensächlich. Vaters Gespann genießt höchsten Vorrang.
Wenn nicht bleibt sie dieses Jahr stehen und ich mache den TÜV nächstes oder übernächstes Jahr.
Steuern zahle für das Ding nicht und die 20 € Versicherung da lohnt die Abmeldung nicht.
Vor allem fällt mein SF Rabatt weiter.
-- Hinzugefügt: 30th Mai 2010, 11:17 pm --wastel86 hat geschrieben:Hab gehört der Tüv macht manchmal probleme wegen dem Seitenständer da dieser nicht automatisch einklappt. hab den von Ost2Rad dran mit 1 feder.
Komm ich damit durch? Oder lieber vorher abbauen?
Gruß Seb
Schweiß einfach eine Zweite dran, dann ist es erledigt
31. Mai 2010 20:25
okay, dann schau ich da mal, aber denke auch dass es da keine prob gibt... ich werds berichten =)
Gruß Seb
21. Juni 2010 21:09
Also war jetz auch beim Tüv Süd
waren total von der emme fasziniert =)
Haben nichts!! netmal den Seitenständer von Ost2Rad mit nur einer Feder bemängelt!
Find ich klasse
gruß Seb
28. Juni 2010 21:05
Ich war heute mit meiner Skorpion zwecks HU bei der Dekra. Ich musste erst noch 15 Minuten warten, weil eine Tante ihren Polo checken lies.
Anschließend war ich, ähm meine Skorpion, dran. Ich weis zwar das alles i.O. ist, aber ich habe trotzdem immer ein flaues Gefühl im Bauch.
Der Prüfer schlich um meine MZ, guckte sie sich kurz an und machte dann den Elektikfunktionstest. Anschließend fuhr er eine Runde um die Dekrastation
und dann direkt an den Abgastester. Rüssel rein, Rüssel raus! Dann zum Rechner Prüfprotokoll ausgedruckt, fertig! Ich hoffe er konnte nicht meine Gedanken lesen.
Alles in allem hat die ganze Untersuchung keine 10 Minuten gedauert. Zum Schluß noch ein kleines Gespräch über MZ und dann stellt sich raus, dass er momentan eine ES 250/2 restauriert.
Da war mir dann alles klar...
Gruß
ETZert
27. September 2010 19:31
Dieser Monat war nun TÜV Monat für mich.
Nachdem im Juli Vaters Auto ohne Mängel durchkam und ich im Juli das Prozedere mit der fehlerhaften FIN am Qek mit neuen TÜV erledigt hatte.
Angefangen hat es mit dem Trabi - ohne Mängel.
Danach kam die TS 150 dranne - der Prüfer fand es nur "geil" mal wieder 'ne HuFu zu fahren und logisch keine Mängel.
Und heute stellte ich mit 4 1/2 Monaten Verspätung den Chopper vor.
Und das Resultat: keine Mängel - er fand diese MZ nur seltsam als Mischung von MZ, Jawa, Horex und CPI.
Dazu noch 'nen kleiner Spruch: "Guten Klang hat sie, aber etwas fett eingestellt bei 4,44 % CO Gehalt - aber passt ja noch"
Ich: "Genau. 4,5 % dürfen Kräder ohne Kat haben" er: "Genau und weiterhin mit dieser Mischung viel Spaß".
27. September 2010 20:06
MZ-BLK hat geschrieben:Hallo und guten Abend Freunde!
Ich war heut mit meiner Emme zum TÜV und was soll ich sagen, alles bestens(inkl. montiertem Seitenständer am NVA-Fußrastenträger)!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Ganzseitiges Foto.pdf
Na, was anderes hätte ich auch nicht erwartet ...
27. September 2010 20:20
Na bei der "Vorpflege"...
22. Oktober 2010 22:41
wastel86 hat geschrieben:Hab gehört der Tüv macht manchmal probleme wegen dem Seitenständer da dieser nicht automatisch einklappt. hab den von Ost2Rad dran mit 1 feder.
Komm ich damit durch? Oder lieber vorher abbauen?
Gruß Seb
Falls Ihr mal Wert auf eine qualifizierte Antwort legt: Seitenständer müssen entweder von alleine einklappen oder einen Killschalter haben, der die Zündung unterbricht. Den kann man übrigens auch nachträglich an die alten Seitenständer aus DDR- Beständen pfriemeln und kein TÜVer wird da nörgeln. Und teuer ist so ein Teil auch nicht.
Wenn der TÜV- Mann Eure Einfeder-ich-klappe-nicht ein-Ständer nicht bemängelt, ist das sein Fehler, aber im Zweifelsfall Euer Hals. Ich bin während meiner Studienzeit in Wuppertal mal mit meiner seeligen ES 150 unfreiwillig einen mit Efeu und Gebüschen bewachsen Abhang hochgefahren, weil der vergessene Ständer mir in der Kurve das Hinterrad ausgehebelt, es um 90 Grad versetzt hat und ich quer über den Bordstein mit knapp fünfzig Sachen ins Gemüse gerauscht bin. Mein Vorderrad war anschließend Schrott (der Bordstein), meine Knöchel blau geschwollen (vom Füßeln und vom Bordstein). Habe das Teil noch am selben Tag rausgeschmissen.
Grüße: zinnenberg
22. Oktober 2010 22:57
Unabhängig von dem Sicheheitsrisiko ("ich habs mir doch so angewohnt, den Ständer einzuklappen, da passiert nix"...Bis dann die hübsche Blonde mit dem kurzen Rock vorbeiläuft

) Der DDR-Seitenständer hat noch ein zweites Problem: In meiner MZ-Anfangszeit habe ich einige verbogene Steckachsen hinten mit Müh und Not rausgewürgt und mich gefragt, wie eine Steckachse einseitig sich verbiegen kann.

Dann habe ich mir mal die Hebelkräfte, die bei einer beladenen MZ wohl über den Ständer auf die Achse wirken müssen, vorgestellt und da hatte ich die wohl die Lösung gefunden. Ich lass die Dinger seither weg
22. Oktober 2010 23:06
zinnenberg hat geschrieben:Wenn der TÜV- Mann Eure Einfeder-ich-klappe-nicht ein-Ständer nicht bemängelt, ist das sein Fehler
Soweit ich weiß, hat der Einfeder-DDR-Seitenständer an einer Vorwende-MZ Bestandsschutz und der TÜV hat den nicht zu bemängeln.
Gefährlich ist es allemal, mein Bruder hat deswegen mal eine Mülltonne gerammt, die Knochen sind zum Glück heil geblieben aber die MZ hatte einigen Schaden.
Damals waren die Mülltonnen noch aus Metall.
Hätte jedenfalls böse ausgehen können.
22. Oktober 2010 23:10
ich hat geschrieben:zinnenberg hat geschrieben:Wenn der TÜV- Mann Eure Einfeder-ich-klappe-nicht ein-Ständer nicht bemängelt, ist das sein Fehler
Soweit ich weiß, hat der Einfeder-DDR-Seitenständer an einer Vorwende-MZ Bestandsschutz und der TÜV hat den nicht zu bemängeln.Gefährlich ist es allemal, mein Bruder hat deswegen mal eine Mülltonne gerammt, die Knochen sind zum Glück heil geblieben aber die MZ hatte einigen Schaden.
Damals waren die Mülltonnen noch aus Metall.
Hätte jedenfalls böse ausgehen können.
So kenne ich es auch, ist mir aber egal, meine Steckachsen und die eventuelle Gefahr sind wichtigere Argumente FÜR MICH!!
22. Oktober 2010 23:12
MZ-BLK hat geschrieben:Hallo und guten Abend Freunde!
Ich war heut mit meiner Emme zum TÜV und was soll ich sagen, alles bestens(inkl. montiertem Seitenständer am NVA-Fußrastenträger)!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Ganzseitiges Foto.pdf
Du kommst zum TÜVen nach Erfurt?
22. Oktober 2010 23:19
Ich vergesse an meinem Chopper öfter den Seitenständer raufzuklappen. Überschlagen kann man sich damit eigendlich nicht, weil er so weit hinten angebracht ist klappt der sofort hoch. Man erscheckt sich zwar weil das kratzen auf dem Teer etwas mekwürdige Geräusche abgibt aber aushebel kann der einen nicht. Die grosse Runde Platte unter dem Ständer ist auf der einen Seite bei mir schon recht dünn geschliffen.
Mit den verbogenen Achsen leuchte mir schon ein aber wenn man etwas sogsam damit umgeht sollte es eigendlich nicht zu einer Verformung kommen. Hab ich noch nie gesehen. Meine Ständer bleiben dran und wurden bisher von TÜV nicht bemängelt und wenn doch gibts ja den Bestandsschutz.
22. Oktober 2010 23:35
ich hat geschrieben:Soweit ich weiß, hat der Einfeder-DDR-Seitenständer an einer Vorwende-MZ Bestandsschutz und der TÜV hat den nicht zu bemängeln.
So wie die 60 km/h der Simis meinst Du?
Die Seitenständerregelung ist eine Nachrüstpflicht unabhängig von der Erstzulassung. (Du mußt auch z.B. an jedem Wartburg oder F9 eine Warnblinkanlage nachrüsten, wenn keine im Auto verbaut sein sollte.) Gegenteiliges ist mir nicht bekannt.
Was Seitenständer können müssen:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 219:DE:PDFGrüße: zinnenberg
22. Oktober 2010 23:53
zinnenberg hat geschrieben:ich hat geschrieben:Soweit ich weiß, hat der Einfeder-DDR-Seitenständer an einer Vorwende-MZ Bestandsschutz und der TÜV hat den nicht zu bemängeln.
So wie die 60 km/h der Simis meinst Du?
Die Seitenständerregelung ist eine Nachrüstpflicht unabhängig von der Erstzulassung. (Du mußt auch z.B. an jedem Wartburg oder F9 eine Warnblinkanlage nachrüsten, wenn keine im Auto verbaut sein sollte.) Gegenteiliges ist mir nicht bekannt.
Was Seitenständer können müssen:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 219:DE:PDFGrüße: zinnenberg
Nachdem, was ich gelesen habe (wo war das noch?), hat das jetzt nichts mit dem Einigungsvertrag ( Simson, 60 km/h) zu tun sondern damit, das die Sachen, die im Erstzulassungszeitraum erlaubt waren, auch erlaubt bleiben.
Warnblinkanlage am F9 wäre jetzt auch ein Beispiel, jetzt gibt's bei mir nur ???.
Gibt es da unterschiedliche Regelungen?
Würde gern mehr wissen.
23. Oktober 2010 00:27
zinnenberg hat geschrieben:ich hat geschrieben:Soweit ich weiß, hat der Einfeder-DDR-Seitenständer an einer Vorwende-MZ Bestandsschutz und der TÜV hat den nicht zu bemängeln.
So wie die 60 km/h der Simis meinst Du?
Die Seitenständerregelung ist eine Nachrüstpflicht unabhängig von der Erstzulassung. (Du mußt auch z.B. an jedem Wartburg oder F9 eine Warnblinkanlage nachrüsten, wenn keine im Auto verbaut sein sollte.) Gegenteiliges ist mir nicht bekannt.
Was Seitenständer können müssen:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 219:DE:PDFGrüße: zinnenberg
Hallo!
zinnenberg hat geschrieben:Gegenteiliges ist mir nicht bekannt.
[/quote]
Einigungsvertrag ?
Einig.Vertr.1990Einigungsvertrag (Kapitel XI, Sachgebiet B, Abschnitt III)
(23)
Nach den bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik erteilte Allgemeine Betriebserlaubnisse gelten als vorschriftsmäßig im Sinne des § 19 Abs. 1, wenn die auf Grund solcher Betriebserlaubnisse hergestellten Fahrzeuge bis 30. Juni 1994 (!!) erstmals in den Verkehr gebracht werden.
23. Oktober 2010 08:24
Bitte laßt doch das Thema Seitenständer/Einigungsvertrag/usw.
Schon viele Male hat man das hier im Forum durchgekaut und jetzt hat sogar sich ein WIRKLICHER FACHMANN zum Thema gemldet. Ich glaube nicht, das irgendein "vehementer Verteidiger" dieses Seitenständers bis vors Verfassungsgericht ziehen würde, um sich bestätigen zu lassen, das er im Recht ist, also brauchen wir hier auch nicht bis zum Erbrechen darüber zu referieren.
Baut das Ding entweder TÜV-konform um, baut es ab, wenns zur HU geht, oder lasst es dran, mir war das Risiko, zur KOSTENPFLICHTIGEN Nachuntersuchung zu fahren zu groß, inzwischen sind mir die anderen, wesentlich größeren Risiken bekannt und ich lassen ihn weg.
Mein schwächlich gebauter Körper erlaubt mir grade mal, die 140MZ-Kilos auf den Hauptständer zu "wuchten"

Einen Gedanken noch, möchte ich Euch mitgeben: Stellt Euch vor, ein nicht-MZ-fahrender-Kumpel möchte mal kurz sich von den klasse Fahreigenschaften Eurer MZ überzeugen. Ihr habt eine tipptopp gepflegte MZ auf dem Seitenständer stehen und der Unwissende fährt zu einer Proberunde los. Da er bisher nur VON SELBER EINKLAPPENDE Seitenständer kennt, rumpelt es in der nächsten Kurve und man hört Autoreifen quitschen und es kracht
Nein ICH möchte das NIE erleben!
23. Oktober 2010 12:27
zinnenberg hat geschrieben:ich hat geschrieben:Soweit ich weiß, hat der Einfeder-DDR-Seitenständer an einer Vorwende-MZ Bestandsschutz und der TÜV hat den nicht zu bemängeln.
So wie die 60 km/h der Simis meinst Du?
Die Seitenständerregelung ist eine Nachrüstpflicht unabhängig von der Erstzulassung. (Du mußt auch z.B. an jedem Wartburg oder F9 eine Warnblinkanlage nachrüsten, wenn keine im Auto verbaut sein sollte.) Gegenteiliges ist mir nicht bekannt.
Was Seitenständer können müssen:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 219:DE:PDFGrüße: zinnenberg
Bin damals mit dem montierten Seitenständer extra nach Berlin gefahren um dort die Abnahme nach § 21 zu machen.
Ohne Probleme durchgekommen.
Dann hab ich ein Schreiben aufgesetzt und um Stellungnahme bei unsere obersten Landesbehörde gebeten, ob diese Ständer nun zulässig sind oder ob sie zu demontieren sind.
Raus kam: sie sind zulässig bis zu einer EZ im Juni 2003.
Inzwischen hat durch dieses Schreiben eine komplette Dekra Niederlassung ihre Meinung geändert und sagt nix mehr.
Klar muss es jeder für sich entscheiden ob er nun den Ständer benutzt oder nicht.
Es gibt zwei ganz klare Nachteile: Steckachse und die Gefahr des vergessenen ausgeklappten Ständer mit einer erhöhter Unfallgefahr.
Aber für alles die es interessiert - hier das Schreiben vom MIR:
Seitenständer.pdf
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23. Oktober 2010 13:28
Was den Einigungsvertrag betrifft: Betriebserlaubnisse von
Fahrzeugen aus der DDR sind gemeint. (Der Seitenständer ist aber
meine ich Zubehör und
nicht Teil der Betriebserlaubnis.
Sollte er da jedoch drin stehen, wäre er natürlich zulässig). EZ 17.06.03: Wenn das zuständige Ministerium in Brandenburg den Sachverhalt so interpretiert, dann gilt das, was in dem Schreiben steht,
in Brandenburg. Wie es die übrigen Bundesländer handhaben, ist eine andere Angelegenheit. Man müßte somit immer im jeweiligen Bundesland beim zuständigen Ministerium (bzw. Regierungspräsidium (NRW)) nachfragen.
Sollten andere Ministerien sich der Brandenburger Sichtweise anschließen, bedeutete das schlicht Folgendes: Heere von Sachverständigen machen ganz einfach etwas falsch.

Ich habe am Mittwoch eine Besprechung, bei der einer unserer (TÜV Rheinland) Regelpäpste, der u.a. auch unsere Arbeit an den Prüfstellen und in den Werkstätten überwacht, anwesend ist. Ich werde den mal interviewen und Euch dann mal seine Sichtweise kundtun. (Er hat da gegenüber meiner einem Weisungshoheit in solchen Angelegenheiten.) Und dann lasse ich Euch an seiner Weisheit teilhaben.
Warnblinkanlage: Zu den einzelnen Paragraphen der StVZO gibt es den §72, der regelt, ab welchem Datum die jeweilige Vorschrift anzuwenden ist. Bei 53a Absatz 4 gibt es keinen Stichtag, es besteht also Ausrüst- bzw. Nachrüst- Pflicht für alle in dem Absatz beschrieben Fahrzeugarten unabhängig von der Erstzulassung. Natürlich
kann man versuchen, hier wieder auf den Einigungsvertrag zu verweisen. Ich weiß allerdings nicht, ob es nicht schon in der ehemaligen eine Nachrüstpflicht für Warnblinkanlagen gab. Meine 311er bzw. die anderen fahrbaren Untersätze meiner Familie hatten alle bereits in der DDR Warnblinkanlagen, u.a. auch ein P70. Kann mir gar nicht vorstellen, daß mein Opa (geizig) die freiwillig nachgerüstet hat.
Grüße: zinnenberg
23. Oktober 2010 21:08
zinnenberg hat geschrieben:Was den Einigungsvertrag betrifft: Betriebserlaubnisse von Fahrzeugen aus der DDR sind gemeint. (Der Seitenständer ist aber meine ich Zubehör und nicht Teil der Betriebserlaubnis. [i]Sollte er da jedoch drin stehen, ...................
Grüße: zinnenberg
Wie geschrieben. Es ist
alles im Einigungsvertrag geregelt um 1990 nicht gleich alle ,,Ost-KFZ" aus den Verkehr ziehen zu können/müssen. Das wäre dann einer Enteignung der KFZ gleich gekommen oder die ,,Ordnungsmacht" hätte viel Willkühr ausüben können, da ja sonst alle ehem. DDR-Fahrzeuge nicht dem neuem Recht genügen würden!
Selbstverständlich sind auch die
Bauartgenehmigungen der ehem. DDR im Einigungsvertrag geregelt. Und eine Bauartgenehmigung lag für die DDR-Zubehörteile vom KTA vor.
Aber wen interessiert schon der alte Einigungsvertrag. Anscheinend keinen
Dampfkesselprüf-Verein aus dem Westen und die ,,Ordnungshüter" wissen das meiste wohl nur aus dem Herumsprechen von Einsprüchen im Owi-und Strafverfahren aus der zeitnahen Nachwendezeit.
Mir persönlich geht es hier nicht um den unsicheren DDR-Seitenständer, sondern ums Prinzip. Und ein alter F9 braucht definitiv keine Warnblinkeinrichtung, ebenso wenig wie Sicherheitsgurte
23. Oktober 2010 22:21
Und ein alter F9 braucht definitiv keine Warnblinkeinrichtung, ebenso wenig wie Sicherheitsgurte
Sicherheitsgurte braucht er schon allein wegen der Erstzulassung keine. Warnblinke braucht er sehr wohl, die Nachrüstpflicht ist Teil des Einigungsvertrages. Bitte schön:
Einigungsvertrag:
(43) Fahrzeuge, die unter Beachtung der bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik über Bau, Betrieb und Ausrüstung bis 31. Dezember 1990 erstmals in den Verkehr gekommen sind, gelten weiterhin als vorschriftsmäßig, wenn sie
1. spätestens bis zur nächsten vorgeschriebenen Hauptuntersuchung (§ 29) den Bestimmungen des § 35a Abs. 7 bis 9 (soweit geeignete Verankerungen vorhanden sind), §§ 35g, 35h, 36 Abs. 2a Satz 2 und 3, § 41 Abs. 14 sowie §§ 53a und 54b entsprechen,
2. spätestens bis 1. Juli 1991 den Bestimmungen der § 56 Abs. 3, §§ 57a, 58 entsprechen,
3. spätestens bis 31. Dezember 1997 der Vorschrift des § 41 Abs. 17 entsprechen.
StVZO
§53a
...
(4) Fahrzeuge (ausgenommen Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 mit Ausnahme von dreirädrigen Kraftfahrzeugen), die mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein müssen, müssen zusätzlich eine Warnblinkanlage haben. Sie muß wie folgt beschaffen sein:
Für die Schaltung muß im Kraftfahrzeug ein besonderer Schalter vorhanden sein.
Nach dem Einschalten müssen alle am Fahrzeug oder Zug vorhandenen Blinkleuchten gleichzeitig mit einer Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (90 Impulse ± 30 Impulse in der Minute) gelbes Blinklicht abstrahlen.
Dem Fahrzeugführer muß durch eine auffällige Kontrolleuchte nach § 39a angezeigt werden, daß das Warnblinklicht eingeschaltet ist.
Mir geht es nicht ums Prinzip. Wenn man etwas behauptet, muß man es belegen können. Für die Warnblinkanlage habe ich hiermit den Verweis auf die entsprechende Rechtslage erbracht.
Was den Seitenständer angeht, stehen die Chancen bisher gut, das ich mich geirrt habe. Denn wenn ich keine weitere (neuere) Quelle zu dem Thema außer der oben zitierten aus dem Einigungsvertrag hinsichtlich der StVZO- Anforderungen an DDR- Fahrzeuge finden kann, dann ist er zulässig. Es wird aber eine Weile dauern, bis ich das belegbar nachrecherchiert habe. Wie schon gesagt, am Mittwoch rede ich darüber mit dem Dampfkesselmann aus Köln.
Grüße: zinnenberg
23. Oktober 2010 22:41
nur mal so, der seitenständer mit 2 federn kostet unter 20,- (zumindest mein letzter stand), der mit 1 feder ist saugefährlich. 1x geschmissen, selbst wenn dem fahrer nix passiert, kostet deutlich mehr als 20,-. warum kauft jemand jetzt noch alte bestände mit 1 feder, die sicherlich auch min. 10,- kosten und regt sich dann noch großartig auf?
da werden weiße blinkergläser und sonstiger scheiß verbaut, aber die 10,- mehrkosten für nen vernünftigen seitenständer werden gespart! leute: für das geld gibts gerade mal 4 bier in ner Kneipe!!!!! das geld ist schnell beinander!
24. Oktober 2010 09:40
Hallo!
Danke @zinnenberg
Da habe ich mich doch wohl ein klein wenig zu weit aus dem Fenster gelehnt

.
Ich habe nicht allen Punkten Recht gehabt. Aber man kann sicher nicht alles vollständig wissen.
Das mit Warnblinkeinrichtungen wurde von mir, ohne nach zu lesen einfach mal so behauptet und ist falsch

.
Man(ich) sollte sich nicht unbedingt mit einem Spezialisten anlegen.
Freue mich aber, dass man trotzdem einen gemeinsamen [wiki=]Konsens[/wiki] findet. Man lernt halt nie aus.
Etwas Rechtskenntniss und Rechtssicherheit ist bei unserem Hobby immer von Vorteil.
Kann sich noch einer an die nie vorhandene Vorschrift über den prozentualen Anteil von verchromten Teilen an Krädern erinnern? Da wurde von der Ordnungsmacht teilweise behauptet, dass nur 30 % der Teile an der Jawa/ AWO usw. verchromt sein dürfen. Alsoluter Humbuck

wegen angeblichen Blenden von anderen Verkehrsteilnehmern. Ich glaube eher, da waren schon welche leicht verblendet....
Zuletzt geändert von
ENRICO am 24. Oktober 2010 10:22, insgesamt 1-mal geändert.
24. Oktober 2010 09:59
ENRICO hat geschrieben:Etwas Rechtskenntniss und Rechtssicherheit ist bei unserem Hobby immer von Vorteil.
Gebe ich dir vollkommen Recht. Bis jetzt habe ich so bei jeder Zulassung - ab und an mit Umwegen über Beschwerden beim Land - mein Recht bekommen und inzwischen klappt das mit den Zulassungen auch so - unsere Amtsleiterin gibt mir jetzt schon so Recht, wenn ich es ihr belegen kann.
Zuletzt geändert von
TS Martin am 24. Oktober 2010 11:45, insgesamt 1-mal geändert.
24. Oktober 2010 10:32
TS Martin hat geschrieben:ENRICO hat geschrieben:Man sollte sich nicht unbedingt mit einem Spezialisten anlegen.
Gebe ich dir vollkommen Recht. Bis jetzt.................
Ich habe es aber so gemeint, dass ich eben nicht immer Recht hab. Zumindest in Bezug auf die Warnblinkanlage F9.
Das
Enrico hat geschrieben:Man sollte sich nicht unbedingt mit einem Spezialisten anlegen.
habe ich um ein ( ich ) erweitert/editiert um Missverständnisse vorzubeugen

.
Aber @TS Martin, mit Deinen Erfahrungen zeigtst Du natürlich auch, dass eben viele Leute in Behörden nicht alles Wissen und auf ,,eingefahrenen Gleisen fahren".
24. Oktober 2010 10:45
ENRICO hat geschrieben:Kann sich noch einer an die nie vorhandene Vorschrift über den prozentualen Anteil von verchromten Teilen an Krädern erinnern? Da wurde von der Ordnungsmacht teilweise behauptet, dass nur 30 % der Teile an der Jawa/ AWO usw. verchromt sein dürfen. Alsoluter Humbuck

wegen angeblichen Blenden von anderen Verkehrsteilnehmern. Ich glaube eher, da waren schon welche leicht verblendet....

Das Gerücht ging bei uns auch um. Das war in den späten 70er-Jahren, wo wir Buben an unseren Kreidlern die "Brotbüchsen", die unteren Motorbleche, den Scheinwerfer, ja sogar die Schwinge verchromen ließen (wenn man irgendwie Beziehungen zu ener Galvanik hatte

)
Als ich dann, anno 1985 meine erste Kreidler aufgebaut hatte, war sie, bis auf die Schwinge, so verchromt, wie wir Buben es immer gerne gehabt hätten.
Wegen der Hubraum und Leistungsänderung (anderer Fahrzeugtyp, kein KLEIN-Kraftrad sondern KRAFTrad) gings zum Vollgutachten. Da hat kein TÜV-Mensch Anstoß an meinem vielen Chrom gefunden.
Auch als ich 6 Jahre später die zweite verchromte Kreidler bevollgutachten ließ, hat mich der Gutachter nur gefragt, ob das nicht zum putzen zu viel Arbeit sei

und sich sonst über den einwandfreien und tadellosen Zustand der Kreidler gefreut.
Hier mal ein Foto von den beiden:

Nur bei den verchromten Schwingen soll es angeblich Probleme geben, da heißt es, durch den galvanischen Vorgang könnte das Gefüge verändert werden, bzw. die Säurereste würden die Schwingenrohre von innen her durchkorrodieren lassen. So aus der Luft gegriffen ist das nicht
24. Oktober 2010 11:48
ENRICO hat geschrieben:TS Martin hat geschrieben:ENRICO hat geschrieben:Man sollte sich nicht unbedingt mit einem Spezialisten anlegen.
Gebe ich dir vollkommen Recht. Bis jetzt.................
Ich habe es aber so gemeint, dass ich eben nicht immer Recht hab. Zumindest in Bezug auf die Warnblinkanlage F9.
Das
Enrico hat geschrieben:Man sollte sich nicht unbedingt mit einem Spezialisten anlegen.
habe ich um ein ( ich ) erweitert/editiert um Missverständnisse vorzubeugen

.
Aber @TS Martin, mit Deinen Erfahrungen zeigtst Du natürlich auch, dass eben viele Leute in Behörden nicht alles Wissen und auf ,,eingefahrenen Gleisen fahren".
Ich habe da was falsch zitiert und habe es eben mal korrigiert.
Sowas kann ganz schnell passieren, wenn man nicht aufpasst.
So muss es lauten.
TS Martin hat geschrieben:ENRICO hat geschrieben:Etwas Rechtskenntniss und Rechtssicherheit ist bei unserem Hobby immer von Vorteil.
Gebe ich dir vollkommen Recht. Bis jetzt habe ich so bei jeder Zulassung - ab und an mit Umwegen über Beschwerden beim Land - mein Recht bekommen und inzwischen klappt das mit den Zulassungen auch so - unsere Amtsleiterin gibt mir jetzt schon so Recht, wenn ich es ihr belegen kann.
22. November 2010 19:22
Abstaub...
So, hat zwar gedauert, aber ich habe nicht vergessen, mich um die Seitenständersache zu kümmern. Materialien aus der Jungsteinzeit aufzutreiben dauert halt etwas länger.
Wie die Anforderungen an Seitenständer aussehen, ist hinreichend bekannt, das wiederhole ich nicht noch einmal. Ob es sinnvoll ist, ohne Seitenständersicherung herumzufahren, wurde auch diskutiert.
Festgelegt wurden diese Anforderungen in der VdTÜV 734 vom Januar 1976.
Zitat:
"Ein Arbeitskreis des TÜV- Gutachterausschusses Typprüfverfahren bei der VdTÜV hat unter Beteiligung des Kraftfahrt- Bundesamtes, der Kraftradindustrie und der Technischen Prüfstellen Anforderungen an unfallsichere Kraftradständer festgelegt. Die Mitglieder der 85. Tagung des Fachausschusses "Kraftfahrzeugtechnik" haben den Anforderungen zugestimmt; sie sollen ab sofort (ohne Übergangsfrist) von den Sachverständigen/ Prüfern bei den Technischen Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr angewendet werden."
Das bedeutet:
Motorräder mit einer Typgenehmigung (auch Einzelbetriebserlaubnis nach §21), die nach dem Januar 1976 erteilt wurde, benötigen entsprechende Seitenständersicherungen, sie sind Teil der erteilten Betreibserlaubnis des jeweiligen Fahrzeugs bzw. des Fahrzeugtyps.
Eine Nachrüstpflicht für ältere Motorräder ist nirgends formuliert.
Ausgenommen von den Anforderungen der VdTÜV 734 sind die vom Einigungsvertrag mit Bestandsschutz versehenen Fahrzeuge aus der DDR und ihr von den jeweiligen Herstellern freigegebenes Zubehör.
Das bedeutet für originale DDR- Seitenständer, daß sie so verwendet werden dürfen, wie sie anno was weiß ich wann in den Regalen der IFA- Verkaufsstellen gelegen haben.
Nachbauten dieser Seitenständer werden nicht durch den Einigungsvertrag geschützt.
Grüße: zinnenberg
22. November 2010 19:57
glaube es gibt nur nachbauten mit 2 federn, oder?
22. November 2010 20:16
zinnenberg hat geschrieben:Abstaub...
So, hat zwar gedauert, aber ich habe nicht vergessen, mich um die Seitenständersache zu kümmern. Materialien aus der Jungsteinzeit aufzutreiben dauert halt etwas länger.
Wie die Anforderungen an Seitenständer aussehen, ist hinreichend bekannt, das wiederhole ich nicht noch einmal. Ob es sinnvoll ist, ohne Seitenständersicherung herumzufahren, wurde auch diskutiert.
Festgelegt wurden diese Anforderungen in der VdTÜV 734 vom Januar 1976.
Zitat:
"Ein Arbeitskreis des TÜV- Gutachterausschusses Typprüfverfahren bei der VdTÜV hat unter Beteiligung des Kraftfahrt- Bundesamtes, der Kraftradindustrie und der Technischen Prüfstellen Anforderungen an unfallsichere Kraftradständer festgelegt. Die Mitglieder der 85. Tagung des Fachausschusses "Kraftfahrzeugtechnik" haben den Anforderungen zugestimmt; sie sollen ab sofort (ohne Übergangsfrist) von den Sachverständigen/ Prüfern bei den Technischen Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr angewendet werden."
Das bedeutet:
Motorräder mit einer Typgenehmigung (auch Einzelbetriebserlaubnis nach §21), die nach dem Januar 1976 erteilt wurde, benötigen entsprechende Seitenständersicherungen, sie sind Teil der erteilten Betreibserlaubnis des jeweiligen Fahrzeugs bzw. des Fahrzeugtyps.
Eine Nachrüstpflicht für ältere Motorräder ist nirgends formuliert.
Ausgenommen von den Anforderungen der VdTÜV 734 sind die vom Einigungsvertrag mit Bestandsschutz versehenen Fahrzeuge aus der DDR und ihr von den jeweiligen Herstellern freigegebenes Zubehör.
Das bedeutet für originale DDR- Seitenständer, daß sie so verwendet werden dürfen, wie sie anno was weiß ich wann in den Regalen der IFA- Verkaufsstellen gelegen haben.
Nachbauten dieser Seitenständer werden nicht durch den Einigungsvertrag geschützt.
Grüße: zinnenberg
Das ist dann wohl der "Tod" des Seitenständer-Grubenhundes, Friede seiner Asche

und VIELEN DANK an Zinnenberg für sein Bemühen, dieses Tier zu "erlegen" Hallali
8. Mai 2013 12:53
Hallo,
muß das mit dem Seitenständer nochmal hochholen. War heute bei der DEKRA mit meiner ETZ 250 und originalen DDR-Seitenständer.
Wurde prompt bemängelt (aber komischerweise nicht im Bericht eingetragen). Habe wegen E-Zeichen-Problemen an Blinkern und Rücklicht
(waren neuere Sachen) keine Plakette erhalten. Um nun einer erneuten Diskussion wegen dem Ständer bei der Wiedervorführung zu entgehen,
gibt es zu dem letzten Beitrag "trabbimotorrad" bzw. "zinnenberg" etwas schriftliches in Form von Paragraphen und wenn wo?
Grüße aus Thüringen
Pet
8. Mai 2013 13:06
Mal ganz ehrlich: Es ist bekannt, das sich an dem Seitenstäderthema von Zeit zu Zeit sich die Gemüter erhitzen.
Schlagworte wie "Willkür"und "Bestandsschutz" sind dann schnell gefallen.
Der User Zinnenberg arbeitet beim TÜV und hat alles Wissensewerte rausgesucht und hier eingestellt. Mehr bedarf es eigentlich nicht, und nun bückt Euch mal eben, nehmt den 17-Ringschlüssel zur Hand, schraubt den "
Stein Ständer des Anstoßes" rasch ab, fahrt zum TÜV/DEKRA/GTÜ lasst Euch die Plakette drankleben und gut iss.
Danach könnt Ihr immer noch verfahren wie Ihr wollt. Ich baue die ostzohnalen Seitenständer NICHT mehr dran, weil ich keinen Wert auf verzogene Schwingen und krumme Steckachsen lege.
(Beides schon sehr oft an "Eigenimporten" aus der damaligen DDR sehr wohl selber erleben müssen

)
8. Mai 2013 17:56
Und nu kommts:
Mein neuer 2Federn-Seitenständer klappt nicht von selber ein.
Aber der alte DDR-Ständer mit nur einer Feder klappt zuverlässig ein
Auf weichem oder schrägem Untergrung ist der Seitenständer besser, bleibt aber immer zweite Wahl.
Gruß Tommy
8. Mai 2013 18:05
lukubiner hat geschrieben:Und nu kommts:
Mein neuer 2Federn-Seitenständer klappt nicht von selber ein.
Gruß Tommy
Mach doch mal ein Bild von dem Teil. Bei mir funzt es.
8. Mai 2013 19:48
Pet hat geschrieben:Hallo,
muß das mit dem Seitenständer nochmal hochholen. War heute bei der DEKRA mit meiner ETZ 250 und originalen DDR-Seitenständer.
Wurde prompt bemängelt (aber komischerweise nicht im Bericht eingetragen).
Hallo, ich war letzte Woche auch mit der ETZ 250 beim TÜV und habe es einfach mal mit Ständer probiert --> Ergebnis: ich musste ihn vor Ort abschrauben und gut wars. Stand auch so alles im Bericht. Keine weiteren Probleme also.
Als ich dann wieder zu Hause war, war einzig das einhängen der Feder etwas beschwerlich.
8. Mai 2013 20:43
In ungerade Jahren bin ich auch fast jeden Monat bei den TÜV-Jungs.
Im März hat es mit der ES300/1 begonnen dann gings mit der K75 im April weiter
k-zugelassen, Tag1 (7).JPG
und im Mai ist es der Trabi gewesen:
k-002.JPG
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
8. Mai 2013 20:52
Nee nee, also Achim.....
Die Nummernschilder so lieblos mit modernem Kreuzschlitz/Maschinenkopfmix an die Oldtimer gespaxt und dann auch noch so angeballert das es Beulen ins Nummernschild zieht.....
Wie lieblos.....
8. Mai 2013 21:02
Ich habe dereinst in Potugindien mein vorderes Nummi verloren

Danach hatte ich das große Program: Neue Zulassung mit neuer Nummer und neuen Schildern

das passiert mir nicht mehr
8. Mai 2013 21:15
trabimotorrad hat geschrieben:Mal ganz ehrlich: Es ist bekannt, das sich an dem Seitenstäderthema von Zeit zu Zeit sich die Gemüter erhitzen.
Schlagworte wie "Willkür"und "Bestandsschutz" sind dann schnell gefallen.
Der User Zinnenberg arbeitet beim TÜV und hat alles Wissensewerte rausgesucht und hier eingestellt. Mehr bedarf es eigentlich nicht, und nun bückt Euch mal eben, nehmt den 17-Ringschlüssel zur Hand, schraubt den "
Stein Ständer des Anstoßes" rasch ab, fahrt zum TÜV/DEKRA/GTÜ lasst Euch die Plakette drankleben und gut iss.
Danach könnt Ihr immer noch verfahren wie Ihr wollt. Ich baue die ostzohnalen Seitenständer NICHT mehr dran, weil ich keinen Wert auf verzogene Schwingen und krumme Steckachsen lege.
(Beides schon sehr oft an "Eigenimporten" aus der damaligen DDR sehr wohl selber erleben müssen

)
Achim, es wurde nur nach schriftlichen Belegen gefragt, niemand hat von WILLKÜR oder BESTANDSSCHUTZ gesprochen!
8. Mai 2013 22:48
Hallo zusammen,
hätte nicht gedacht, soviel Aufruhr zu stiften.
Ich bin der Meinung, daß ein in der DDR gebautes und zugelassenes Fahrzeug (mit Betriebserlaubnis des KTA) mit den in der DDR zugelassenen Anbauteilen (mit Bauartgenehmigung des KTA) auch heute noch betrieben werden können sollte. War denn bei uns alles verkehrt ??? Ein anders gearteter Oldtimer (gut meine MZ ist noch nicht ganz einer) darf auch mit nach heutigem Verständnis völlig unzureichenden Trommelbremsen am Verkehr teilnehmen (schon mal im Trabbis gebremst, dessen Bremsen nicht gerade neu gemacht wurden?).
Das dies mit einer gewissen Gefahr einhergeht (Seitenständer) möchte ich nicht abstreiten. Warum dürfen dann Motorräder über 250 fahren ??? Soviel zur Vernunft und Begrenzung der Unfallgefahr!
Das mußte jetzt mal sein
Nochmal: Hat jemand belastbare Angaben zur Seitenständerproblematik?
Grüße aus Thüringen und einen schönen (regenfreien) Männertag morgen!
Pet
9. Mai 2013 10:23
Moin Pet,
hier ist noch was zu lesen.
KLICKInsbesondere Punkt 3.1.1.3.2 des Anhanges.
Aber das gilt für neue Moped, keine Ahnung was das bedeutet für alte Zonenfeilen.
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