Alles, was oben nicht passt.
10. Mai 2012 06:20
Moin moin
Wenn ein Fahrzeug (hier ein 125ccm Roller) 12 Jahre gestanden hat,
dann braucht er wohl nach 7 Jahren ein Vollgutachten nach §21 StVZO .
Ist das richtig?
Welche Kosten dafür entstehen etwa?
-- Hinzugefügt: 10/5/2012, 07:21 --
10. Mai 2012 06:30
Inzwischen nein.
Zumindest hier in NRW beim TÜV Nord nicht.
Dort bin ich ganz normal zur HU (mit Kurzzeitkennzeichen) gefahren.
Das Moped war 15 Jahre abgemeldet gewesen.
Grüße
Horst
10. Mai 2012 06:34
Jup, bin mit meiner Emme auch nach 15 Jahren zum TÜV gefahren, Plakette druff und gut. Komme ebenfalls aus NRW.
10. Mai 2012 06:44
moin moin
mal sehen wie das hier im saarland ist.!
10. Mai 2012 07:03
Kosten sollten eigentlich die gleichen wie normal Tüv sein... weil was anderes ist es eigentlich nicht ...
10. Mai 2012 07:04
die "7 jahre plus 18 monate"-regel gibts nicht mehr. wenn papiere vorhanden, dann nur HU.
10. Mai 2012 07:15
moin moin
danke Leute mal
-- Hinzugefügt: 10/5/2012, 08:20 --Habe gerade angerufen bei der Küss
Kein Problem
und die Kosten belaufen sich für HU+Au auf circa 60 Euro
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