Alles, was oben nicht passt.
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Zulassung nach 12 Jahren

10. Mai 2012 06:20

Moin moin

Wenn ein Fahrzeug (hier ein 125ccm Roller) 12 Jahre gestanden hat,
dann braucht er wohl nach 7 Jahren ein Vollgutachten nach §21 StVZO .
Ist das richtig?

Welche Kosten dafür entstehen etwa?

-- Hinzugefügt: 10/5/2012, 07:21 --

Re: Zulassung nach 12 Jahren

10. Mai 2012 06:30

Inzwischen nein.

Zumindest hier in NRW beim TÜV Nord nicht.
Dort bin ich ganz normal zur HU (mit Kurzzeitkennzeichen) gefahren.
Das Moped war 15 Jahre abgemeldet gewesen.

Grüße
Horst

Re: Zulassung nach 12 Jahren

10. Mai 2012 06:34

Jup, bin mit meiner Emme auch nach 15 Jahren zum TÜV gefahren, Plakette druff und gut. Komme ebenfalls aus NRW.

Re: Zulassung nach 12 Jahren

10. Mai 2012 06:44

moin moin

mal sehen wie das hier im saarland ist.!

Re: Zulassung nach 12 Jahren

10. Mai 2012 07:03

Kosten sollten eigentlich die gleichen wie normal Tüv sein... weil was anderes ist es eigentlich nicht ...

Re: Zulassung nach 12 Jahren

10. Mai 2012 07:04

die "7 jahre plus 18 monate"-regel gibts nicht mehr. wenn papiere vorhanden, dann nur HU.

Re: Zulassung nach 12 Jahren

10. Mai 2012 07:15

moin moin

danke Leute mal :ja:

-- Hinzugefügt: 10/5/2012, 08:20 --



Habe gerade angerufen bei der Küss

Kein Problem
und die Kosten belaufen sich für HU+Au auf circa 60 Euro
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