7. September 2013 17:39
7. September 2013 17:46
7. September 2013 17:51
7. September 2013 17:55
Rüttelplatte hat geschrieben:du brauchst keine vollabnahme!!!
schieb die ES zur werkstatt um die ecke und lass tüv drauf machen.
damit zur zulassung und fertig.
7. September 2013 19:08
7. September 2013 19:27
7. September 2013 22:20
TS Paul hat geschrieben:Das Themawurde nun schon ein paar mal im Forum behandelt.
Zitat:
Oldtimer Reparatur
Seit 2008 dürfen Sie ein vorübergehend stillgelegtes Fahrzeug 84 Monate, also volle 7 Jahre abgemeldet haben. Es genügt dann, mit den Fahrzeugpapieren und einer Versicherungsbestätigung bei der Zulassungsstelle zu erscheinen und das Auto oder Motorrad anzumelden.
Falls die TÜV-Plakette abgelaufen sein sollte, müssen Sie beim TÜV oder einer anderen Prüfstelle vorfahren und eine normale Hauptuntersuchung durchführen lassen.
So wird Ihr Auto zum günstigen Oldtimer
Dabei gilt übrigens nicht mehr die Regelung, dass Sie mit dem abgemeldeten Fahrzeug zum TÜV oder zur Zulassungsstelle fahren dürfen. Sie müssen es also entweder per Anhänger zum TÜV bringen oder beantragen ein Kurzzeitkennzeichen.
Das ist bei Stillegungen über 7 Jahre notwendig
Falls die Frist überschritten wurde, müssen Sie vor der Wiederzulassung vom TÜV eine so genannte "Vollabnahme" durchführen lassen (§ 23 StVZO).
Zitat ende.
Quelle: Tippscout.de
Grüße, Paul
8. September 2013 07:04
8. September 2013 10:22
8. September 2013 10:26
8. September 2013 11:32